Kulturgüterschutz an der Donau-Universität Krems
Ob die Sprengungen der Buddhastatuen in Afghanistan, die Attacke auf die 3 000 Jahre alte Stadt Nimrud im Irak mit Baggern und Presslufthämmern, die Zerstörung antiker Mausoleen mit Spitzhacken in Timbuktu oder die Sprengung der antiken Tempel von Palmyra in Syrien: Die bewusste Zerstörung von Kulturgütern ist ein aktuelles Thema. Es wird immer wichtiger, sich mit ihrem Schutz zu beschäftigen.
Die <link http: www.donau-uni.ac.at de index.php external-link-new-window external link in new>Donau-Universität Krems hat am 9. Dezember 2015 ein <link http: www.donau-uni.ac.at de department bauenumwelt zentrum kulturgueterschutz index.php external-link-new-window external link in new>Zentrum für Kulturgüterschutz eröffnet. Dieses ist am Department für Bauen und Umwelt angesiedelt und befasst sich in Forschung und Lehre mit dem Schutz von Kulturgütern.
Rechtliche Grundlagen
Der Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten ist in der <link https: de.wikipedia.org wiki haager_konvention_zum_schutz_von_kulturgut_bei_bewaffneten_konflikten external-link-new-window external link in new>Haager Konvention vom 14. Mai 1954 geregelt. Österreich ist dem Abkommen am 25. Juni 1964 beigetreten und hat sich damit verpflichtet, über entsprechend geschultes Personal im Bundesheer zu verfügen. Die Kulturgüterschutzoffiziere und die Experten für militärischen Kulturgüterschutz sind bei den Militärkommanden, an der <link http: www.bundesheer.at organisation beitraege lvak external-link-new-window external link in new>Landesverteidigungsakademie und im <link http: www.bundesheer.at external-link-new-window external link in new>Bundesministerium für Landesverteidigung beordert.
Die Haager Konvention verpflichtet die Vertragsparteien im Artikel 3, bereits in Friedenszeiten Vorkehrungen für die Kulturgüter auf ihrem Hoheitsgebiet gegen absehbare Folgen eines bewaffneten Konflikts zu treffen. Das Zweite Protokoll zur Haager Konvention vom 26. März 1999 spezifiziert im Artikel 5 die Sicherungsmaßnahmen im Frieden. So sind gegebenenfalls Verzeichnisse der Kulturgüter zu erstellen bzw. Notfallmaßnahmen zum Schutz gegen Feuer oder Gebäudeeinsturz zu treffen. Darüber hinaus ist die Verlagerung von beweglichen Kulturgütern, der Schutz an Ort und Stelle sowie die Bezeichnung von Kulturgütern vorzubereiten.
Das völkerrechtliche Symbol zur Kennzeichnung von Kulturgut kann bereits in Friedenszeiten angebracht werden. Die Markierung erfolgt durch ein nach unten spitz verlaufendes Schild in Ultramarinblau und Weiß (Artikel 16 Haager Konvention). Besonders im Osten Österreichs ist dieses auf Gebäuden angebrachte Täfelchen bekannt.
Ziele des Zentrums
Bei der Eröffnung des Zentrums für Kulturgüterschutz wurde die Interdisziplinarität des Themas betont. Ein wichtiger Partner des Zentrums ist das Österreichische Bundesheer, das im Falle eines bewaffneten Konfliktes für den Schutz von Kulturgütern verantwortlich ist. Die Wichtigkeit der Rolle des Bundesheeres wurde vom Militärkommandanten von Niederösterreich, Brigadier Mag. Rudolf Striedinger hervorgehoben, der in seiner Funktion als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kulturgüterschutz eine Ansprache hielt.
Dr. h. c. Karl Habsburg-Lothringen, Präsident der Association of National Committees of the Blue Shield (ANCBS), sprach die aktuellen Herausforderungen des Kulturgüterschutzes auf internationaler Ebene an. Habsburg ist als Milizoffizier bei der Landesverteidigungsakademie als Experte für militärischen Kulturgüterschutz beordert.
Im Allgemeinen Gefechtsdienst (AGD, Dienstvorschrift für das Bundesheer, 2010) ist festgehalten, dass Kulturgüter bewegliche und unbewegliche Objekte sind, welche für das kulturelle Erbe eines Volkes große Bedeutung haben. Kommandanten aller Ebenen haben die nötigen Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut zu treffen und sind für ihre Einhaltung verantwortlich (AGD, Beilage V, Abschnitt IV).
Die Donau-Universität Krems möchte mit ihren Ausbildungsmöglichkeiten zum Thema Kulturgüterschutz auch gezielt Soldaten ansprechen. Das Ziel ist der Schutz von unwiederbringlichem Kulturgut, nicht nur in bewaffneten Konflikten, sondern auch bei Naturkatastrophen oder ähnlichen Ereignissen.
Als wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für Kulturgüterschutz konnte Dr. Ji?í Toman, Professor für Internationales Humanitäres Völkerrecht an der Santa Clara Universität in Kalifornien und Gastprofessor an der Donau-Universität Krems, gewonnen werden. Toman verfasste die beiden Standardwerke über die Haager Konvention und das 2. Protokoll.
Als Universität für Weiterbildung hat sich die Donau-Universität auf berufsbegleitende Studiengänge spezialisiert. So auch im Falle des postgradualen <link http: www.donau-uni.ac.at de studium kulturgueterschutz index.php external-link-new-window external link in new>Universitätslehrganges Kulturgüterschutz, der mit einem Master of Science abschließt. Sein Inhalt baut auf den Artikel 5 des 2. Protokolls zur Haager Konvention von 1954 auf: Vorbereitende Maßnahmen in Friedenszeiten begünstigen die Erhaltung unwiederbringlichen kulturellen Erbes. In sechs Semestern erlernen die Teilnehmer des Studienganges die Grundlagen des angewandten Kulturgüter- und Denkmalschutzes.
Curriculum
Der Universitätslehrgang behandelt nationales und internationales Recht. Im Fokus stehen die Haager Konvention aus dem Jahr 1954 und ihre beiden Protokolle aus den Jahren 1954 und 1999. Vermittelt werden weiters die Inventarisierung, museales Sammlungsmanagement, Architektur- und Kunstgeschichte sowie psychologische Aspekte im Kulturgüterschutz - ein durch die Zerstörung von Kulturgütern im Nahen Osten aktuelles Thema.
Praxis
Im praxisorientierten Teil des Studiengangs erstellen die Studierenden Basismaterial für mögliche Einsätze, beurteilen Gefährdungsszenarien, wenden das taktische Führungsverfahren als standardisiertes Arbeitsmittel an und erstellen reale Notfallpläne für kleine und mittlere Museen und Depots. Diese Notfallpläne werden in Planspielen und Übungen überprüft, die mit verschiedenen Einsatzorganisationen durchgeführt werden. Teilaspekte des Universitätslehrganges werden auch als zertifizierte Programme kürzeren Ausmaßes angeboten.
Sommer-Universität
Zudem wird jedes Jahr eine internationale <link http: www.donau-uni.ac.at de department bauenumwelt veranstaltungen id index.php external-link-new-window external link in new>Sommer-Universität in der Dauer von einer Woche durchgeführt. 2016 läuft diese unter dem Titel „Emergency and Evacuation Plans for World Heritage Sites“. Thematisiert werden Maßnahmen die Museen, Depots oder archäologische Stätten bereits vor dem potenziellen Eintreten einer Katastrophe treffen können, um im Ernstfall Evakuierungen nach einem Notfallplan durchzuführen.
Nach einführenden Vorträgen in die Thematik werden sich drei Arbeitsgruppen mit den rechtlichen Aspekten der Evakuierung eines Museums, Depots oder Archivs, den vorbereitenden Möglichkeiten der Inventarisierung sowie der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen befassen. Den Abschluss der Sommer-Universität bildet eine Evakuierungsübung. Diese beinhaltet eine real durchgeführte Verbringung archäologischer Sammlungsobjekte. Dabei werden die Notfallpläne der Teilnehmer einem Praxistest unterzogen.
Nähere Informationen zum Ausbildungsprogramm:
<link http: www.donau-uni.ac.at dbu kulturgueterschutz>www.donau-uni.ac.at/dbu/kulturgueterschutz
Leutnant Dr. phil. Anna Kaiser ist Experte für militärischen Kulturgüterschutz im Militärkommando Niederösterreich und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Kulturgüterschutz der Donau-Universität Krems.
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