• Veröffentlichungsdatum : 17.04.2018
  • – Letztes Update : 20.04.2018

  • 13 Min -
  • 2555 Wörter
  • - 15 Bilder

Selbstschutz bei ABC-Stoffen

Eva Rinner

„Selbst ist der Mann oder die Frau!“ Diese Einstellung hilft im Katastrophenfall zu überleben beziehungsweise den Schaden so gering wie möglich zu halten. Zivilschutz heißt auch Selbstschutz. „Das staatliche Sicherheitsnetz funktioniert nur durch Selbstschutzmaßnahmen, die durch den Einzelnen mitgetragen werden“, diese Zeile steht im Strahlenschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres. Wie hoch ist jedoch der Stellenwert persönlicher Schutzmaßnahmen wirklich?

Der persönliche Schutz (Individualschutz) nimmt vor, bei und nach der Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen einen hohen Stellenwert in der Kette des CBRN-Schutzes (Schutz vor den Auswirkungen von chemischen, biologischen sowie radiologischen und nuklearen Gefahren) ein. Die rechtzeitige und korrekte Anwendung des Individualschutzes bildet die Basis für alle nachfolgenden Schutzmaßnahmen der CBRN-Kette. Die Maßnahmen des Individualschutzes bei CBRN-Ereignissen sind nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch den Einsatzorganisationen wie der Feuerwehr oder Rettung wichtig.

Anleitung zur Selbstverantwortung

Durch richtiges Verhalten jedes Einzelnen werden Schäden minimiert oder ganz verhindert. Das kann den Einsatz von Spezialeinsatzkräften überflüssig machen oder zumindest die Zeitspanne bis zum Bedarf dieser vergrößern. Das entlastet die Einsatzorganisationen, weil die Kapazitäten der Einsatzkräfte nicht zur Gänze ausgeschöpft werden müssen und diese sich primär der Beseitigung und Eindämmung der ursächlichen CBRN-Gefahren (z. B. Kontamination durch Gefahrenstoffen) widmen können. Dazu ist eine Sensibilisierung der Bevölkerung bereits im Vorfeld wichtig. Nur so kann im Anlassfall eine rasche, professionelle Hilfe geleistet und der Bevölkerung bestmöglicher Schutz geboten werden.

Vor allem der Faktor Zeit spielt nach einem CBRN-Ereignis eine große Rolle. Ein zeitgerechter und wirksamer Individualschutz trägt maßgeblich dazu bei, ein CBRN-Ereignis ohne weitreichende Folgeschäden bewältigen zu können. CBRN-Gefahren können immer und überall, mit und ohne Vorwarnzeiten auftreten. Dementsprechend wichtig ist es, dass nicht nur innerhalb der Einsatzorganisationen, sondern auch bei der Bevölkerung eine Bewusstseinsbildung rund um das Thema „Selbstschutz gegen CBRN-Gefahren“ stattfindet und jeder Einzelne seine eigene Verantwortung (sich damit auseinanderzusetzen) wahrnimmt.

Bei Einsatzorganisationen wie dem Österreichischen Bundesheer (ÖBH) sind die Maßnahmen des Individualschutzes mittels Vorschriften geregelt und kommen bei Anzeichen einer möglichen Freisetzung von CBRN-Gefahrstoffen auf Befehl oder nach eigenem Ermessen des Soldaten zur Anwendung. Hierbei spielt die sogenannte Kommandantenverantwortung eine große Rolle, denn jeder Kommandant, unabhängig welcher Führungsebene, ist während eines Einsatzes für die Gesundheit und das Wohlergehen, der ihm unterstellten Soldaten, verantwortlich.

Im Unterschied zum ÖBH, wo mittels Befehlen die Herstellung einer ABC-Schutzstufe veranlasst werden kann, liegt für die Zivilbevölkerung das Setzen von Maßnahmen im Falle einer Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen beim Bürger selbst. Jedoch wird die Bevölkerung keinesfalls „im Stich gelassen“, sondern findet im Anlassfall bei den zuständigen Behörden, Zivilschutzverbänden und Einsatzorganisationen kompetente Anlauf- und Beratungsstellen. Die zuständigen Behörden sprechen im Anlassfall Warnungen aus und geben Anleitungen für Maßnahmen zur Prävention oder Bewältigung von spezifischen CBRN-Szenarien. Informationen, was in einem Anlassfall getan werden kann oder muss, ergehen flächendeckend über die Medien an die Bevölkerung.

Wissen um den Schutz

Der Schutz vor CBRN-Ereignissen ist nicht zuletzt auch Eigenverantwortung der Bürger. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich Wissen rund um den Selbstschutz vor, bei und nach CBRN-Ereignissen anzueignen. Die hilfreichsten Quellen zur Informationsbeschaffung sind das Bundesministerium für Inneres (BMI), der Österreichische Zivilschutzverband und Einsatzorganisationen. Neben den behördlichen Anlaufstellen ermöglichen auch einige private Anbieter den Erwerb von fundiertem Wissen rund um den Selbstschutz. Vor allem im Internet findet man unzählige Beiträge rund um das Thema „Katastrophenschutz“. Mittlerweile gibt es ebenso Applikationen für Smartphones oder Tablets, wie „KATWARN“, die im Anlassfall Katastrophen- und Gefahrenwarnungen übermitteln.

Österreichischer Zivilschutzverband

Für den Zivilschutz ist das Bundesministerium für Inneres (Abteilung II/13: Krisen- und Katastrophenschutzmanagement) zuständig. Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Katastrophenschutzes sind jedoch Ländersache. Der Österreichische Zivilschutzverband ist eine Organisation aus zehn Vereinen, einem auf Bundesebene (der Österreichische Zivilschutzverband, ÖZSV) und je einem aus jedem Bundesland. Die Aufträge begründen sich im Artikel 9a der Österreichischen Bundesverfassung über die Umfassende Landesverteidigung sowie in den entsprechenden Landesgesetzen. Die einzelnen Verbände wurden in den 1960er Jahren gegründet, in denen die atomare Bedrohung infolge eines Atomkrieges oberste Priorität hatte und dementsprechend die richtige Anlage von Strahlenschutzräumen Hauptthema war. Mit der Änderung der Bedrohungen wird heute mehr Wert auf den Schutz in Katastrophenfällen gelegt. Der Verband hat eine rein informative Aufgabe zum Selbstschutz der Zivilbevölkerung in verschiedenen Notsituationen. Sie ist Bestandteil des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements des BMI.

Eine der Hauptaufgaben ist eine Förderung des Selbstschutzgedankens. Dies soll durch Kurse und Schulungen, die bis auf Gemeindeebene für alle Zivilpersonen durchgeführt werden, erreicht werden. Bei diesen wird Privatpersonen gezeigt, wie sie sich bei verschiedenen Notfällen selbst helfen können, bis eine Hilfe von außen eintrifft. Überregionale Schulungszentren befinden sich in allen Bundesländern. In den Gemeinden sind Sicherheitsinformationszentren eingerichtet. Im Gegensatz zu den Feuerwehren oder den Rettungsdiensten hat der Zivilschutzverband keine operative Aufgabe, d.h., er wird im Ernstfall nur informativ tätig. So bietet zum Beispiel der niederösterreichische Zivilschutzverband Selbstschutzlehrgänge an, bei denen über Bevorratung, Warnungen und Alarmierung, Verhalten bei Hochwasser, Erdbeben, Epidemien und vieles mehr referiert wird. Des Weiteren bieten die Zivilschutzverbände ein umfangreiches Angebot an Broschüren rund um die Themen „Schutz in den eigenen vier Wänden“ und „Verhalten bei Katastrophen“ an.

Das BMI bietet zudem die Ratgeberbroschüren „Strahlenschutzratgeber“ und „Störfallschutz“ an, die über das Verhalten bei Kernkraftwerksunfällen bzw. bei Chemie- und Industrieunfällen informieren. Angehörige von Einsatzorganisationen, wie der Feuerwehren oder Rettungsorganisationen werden im Laufe ihrer Ausbildung gegebenenfalls (je nach Einsatzverwendung) im Bereich Katastrophenmanagement und Selbstschutz im CBRN-Ereignisfall ausgebildet. Das ÖBH vermittelt allen Soldaten in der Basisausbildung Wissen über Wesen und Wirkung von CBRN-Gefahrstoffen sowie über das richtige Verhalten vor, bei und nach CBRN-Ereignissen unter Anwendung der ABC-Individualschutzausrüstung und trägt damit wesentlich zur Information der Bevölkerung bei.

Private Anbieter – „be prepared“

Das Outdoor- und Survivalgeschäft boomt. Damit steigt auch die Zahl der privaten Anbieter von Überlebenstrainings. Das Kurs- bzw. Beratungsangebot ist vielfältig, kann aber kostspielig sein. Neben diversen privaten Anbietern gibt es mittlerweile verschiedene Zusammenschlüsse und Communitys von sogenannten „Preppern“. Das Wort „Prepper“ leitet sich von „to be prepared“, also „vorbereitet sein“, ab und beschreibt Personen, die sich individuell auf jede Art von Katastrophen vorbereiten. Diese „Prepper“ bieten vor allem Informationen und Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Beschaffung und Verwendung von aus ihrer Sicht notwendiger Ausrüstung und Bevorratung, um im Katastrophenfall gerüstet zu sein. Unter anderem widmen sie sich den Schutzmaßnahmen im Falle einer Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen. Weiters gibt es in Österreich Firmen, die sich auf die Planung und Ausstattung von Schutzraumanlagen spezialisiert haben und persönliche Schutzausrüstung vertreiben. 

 

Vorbereitet sein für den Anlass

Der persönliche Schutz ist die erste Hilfsmaßnahme bis zum Wirksamwerden von organisierter Hilfe durch Spezialeinsatzkräfte. Im Idealfall können sich die Betroffenen nach einem CBRN-Ereignis bis zum Eintreffen von Einsatzorganisationen selbst schützen. Die Einsatzkräfte selbst, vor allem das Österreichische Bundesheer, sind in der Lage, selbständig CBRN-Ereignisse bewältigen zu können. Dies ist durch die verschiedenen Elemente des CBRN-Schutzes möglich. Die österreichischen Behörden ergreifen umfangreiche präventive Maßnahmen, um die Gesamtbelastung der Bevölkerung im Anlassfall so gering wie nur möglich zu halten. Mit dem Befolgen der behördlichen und betrieblichen Schutzmaßnahmen soll eine potentielle Gefährdung der Bevölkerung verhindert werden. Für die rasche Erkennung von großräumigen radioaktiven Kontaminationen (Verunreinigungen) steht in Österreich ein vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) betriebenes Strahlenfrühwarnsystem mit 326 automatischen Messstationen und weiteren zehn grenznahen Luftmonitoren zur Verfügung.

Des Weiteren müssen Betriebe, in welchen es zu einer Freisetzung von CBRN-Gefahrstoffen kommen kann, gesetzliche Auflagen im Umgang mit CBRN-Gefahrstoffen erfüllen. Dadurch wird das Risiko minimiert. Für den Individualschutz der Bevölkerung gibt es im Gegensatz zu Einsatzkräften keine gesetzlichen Vorgaben. Die Ratgeber zum Individualschutz stellen nur Empfehlungen dar. Dennoch sollten die dem Selbstschutz betreffenden Empfehlungen im Anlassfall unbedingt eingehalten werden. Wichtig ist auch, um welche Art der Gefährdung es sich handelt (radiologische, biologische oder chemische Gefahren). Es sollte beurteilt werden, welche Faktoren zum möglichen Schadensausmaß beitragen (z. B. Eintritt der Gefährdung, Dauer der Gefährdung, Ausbreitung von Gefahrstoffen, Kontaminationsgefahren). CBRN-Gefahren können überraschend auftreten und einen sofortigen Schutz erfordern oder erst nach Ablauf eines größeren Zeitraumes (z. B. Eintreffen der radioaktiven Wolke nach Kernkraftwerksunfällen) auftreten. Um sich selbst und sein Heim vor den Gefahren nach einer Freisetzung von CBRN-Gefahrstoffen zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Eigenheim;
  • Bevorratung;
  • Erwerb von persönlicher Schutzausrüstung.

Bauliche Maßnahmen im Eigenheim

Der Schutzraumbau wurde in den 1960er Jahren entwickelt, um die Bevölkerung vor Kriegshandlungen, bei welchen mit dem Einsatz von Atomwaffen gerechnet werden musste, schützen zu können. Da sich die politische Lage und damit das militärische Bedrohungsbild im Laufe der Jahrzehnte stark veränderten, wird aktuell ein Störfall in einem grenznahen Kernkraftwerk als wahrscheinlichste Bedrohung im atomaren Ernstfall (A-Fall) angesehen.

Da das Risiko eines Atomkriegs geringer wurde, sind verpflichtende bauliche Maßnahmen, wie die Pflicht zum Schutzraumbau, aus der Bauordnung gestrichen wurden. Nach einem Chemie- oder Industrieunfall ist das Benützen eines Schutzraumes/-bunkers aus zwei Gründen nicht zu empfehlen: Zum einen bietet der Sandfilter des Schutzraumes keinen hundertprozentigen Schutz vor chemischen Gasen. In diesem Fall dürfte der Schutzraum nur ohne die Schutzbelüftung benützt werden, aber auch nur temporär, da sonst der Erstickungstod droht. Zum anderen sind viele bei solchen Unfällen austretende Gase Schwergase und breiten sich fließend am Boden in tiefer gelegene Räume aus. Daher empfiehlt sich die Benützung eines Schutzraumes nach Chemie- oder Industrieunfällen nicht. Stattdessen sollte man Schutz in möglichst hochgelegenen, dichten und der Gefahr abgewandten Räumen suchen.

Bevorratung

Lebensmittelvorräte dienen dem Selbstschutz. Bei den Zivilschutzlandesverbänden wird ein Nahrungsmittelvorrat für zehn bis 14 Tage empfohlen. Hierbei soll auf eine ausgewogene Ernährung geachtet werden. Die Vorräte sollen gut haltbar und leicht zu lagern sein. Umfangreiche Informationen und empfohlene Einkaufslisten findet man auf den Internetseiten der Zivilschutzlandesverbände. Für die Bevorratung eignen sich im Wesentlichen haltbare Produkte aus dem Supermarkt oder eigens produzierte „Meals-ready-to-eat“ (MRE) oder Trekkingproviant. Der Vorteil des „Trekkingproviants“ ist die einfache Zubereitung: Er wird meistens nur mit gekochtem Wasser zubereitet und beinhaltet zudem pro Paket eine ganze Tagesration der wichtigsten Nährstoffe.

Erwerb von persönlicher Schutzausrüstung

Privatpersonen können bei Anbietern von Arbeitsschutzbekleidung oder über gut sortierte Outdoor- und Survivalgeschäfte sämtliche Ausrüstungsgegenstände der persönlichen Schutzausrüstung erwerben. Die wichtigsten Bestandteile des Selbstschutzes sind der Atem- und der Körperschutz, die vor der Aufnahme von Gefahrenstoffen in den Körper (Inkorporation) schützen. Eine ABC-Schutzmaske mit geeignetem Filter schützt vor der Aufnahme von Partikeln über den Verdauungstrakt (Ingestion) und der Aufnahme über die Atmungsorgane (Inhalation). Beim Atemschutz wird zwischen umluftabhängigen (Filtersysteme, die CBRN-Gefahrstoffe aus der Umgebungsluft herausfiltern) und umluftunabhängigen Atemschutzgeräten (z. B. Pressluftflaschen) unterschieden. Die ABC-Schutzmaske mit dem ABC-Schutzmaskenfilter ist umluftabhängig: Beim Einatmen wird die Luft durch den Filter von Schadstoffen befreit (was einen ausreichenden Sauerstoffgehalt in der Umgebungsluft voraussetzt). Umluftunabhängige Geräte (mit Atemluftflasche; auch: schwerer Atemschutz) können auch bei verringertem Sauerstoffgehalt in der Luft verwendet werden.

Einen CBRN-Schutzanzug hat man (wenn überhaupt) nur nach einer gewissen Vorwarnzeit zur Verfügung. Wird man von einem CBRN-Ereignis überrascht, kann man mit behelfsmäßigem Schutz (z. B. Regenponcho, wasser- und schmutzabweisende Bekleidung, Planen) zumindest jene Zeit überbrücken, bis man die unmittelbare Gefahrenzone verlassen hat und/oder ein schützendes Objekt erreicht hat. Die unmittelbare CBRN-Gefahrenzone muss jedoch sofort verlassen werden. Ein Schutzanzug schützt vor der Kontamination der Haut, des größten Organes des menschlichen Körpers, und vor einer Aufnahme durch Haut- und Körperöffnungen (z. B. Wunden, Poren etc.).

Für die Ausrüstung im Eigenheim wird ein einfacher Overall der PSA-Kategorie III (Typ 5+6) ausreichend sein. Diese preisgünstigen Anzüge sind partikeldicht, sprühdicht, antistatisch, aber dennoch atmungsaktiv und auch beständig gegen radioaktive Partikel. Ein CBRN-Schutzanzug dichtet gemeinsam mit CBRN-Atemschutz und CBRN-tauglicher Hand- und Fußbekleidung den Körper ab. Maßnahmen der behelfsmäßigen Dekontamination reduzieren zudem die Intensität einer Kontamination.

Ausrüstung des Bundesheers

Das Österreichische Bundesheer kann mit der ABC-Individualschutzausrüstung diese Schutzmaßnahmen abdecken. Dieser ABC-Individualschutz ist darauf ausgelegt, für zumindest sechs Stunden in kontaminierten Räumen überleben bzw. den eigentlichen Grundauftrag erfüllen zu können.

Die ABC-Individualschutzausrüstung des ÖBH besteht aus:

  • ABC-Schutzmaskensatz
  • 1 Stück ABC-Schutzmaske
  • 1 Stück ABC-Schutzmaskenfilter
  • 1 Stück Tragetasche
  • 1 Stück Kniestück
  • 1 Stück Schutzmaskenbrille (für Brillenträger)
  • 1 Stück Flanelltuch
  • 1 Stück Schutzsack für ABC-Schutzmaske


  • ABC-Schutzbekleidungssatz leicht
  • 1 Stück ABC-Schutzjacke
  • 1 Stück ABC-Schutzhose
  • Sammelhalterungen mit Halteringen oder
  • ABC-Schutzbekleidungssatz mittel
  • 1 Stück ABC-Schutzanzug mittel
  • 1 Paar ABC-Schutzhandschuhe 
  • 1 Paar ABC-Überschuhe
  • ABC-Selbsthilfesatz,
  • 5 Stück ABC-Wundschutzpflaster,
  • 1 Packung Verbandwatte,
  • 3 Stück Auto-Injektoren,
  • 1 Packung Trinkwasserdesinfektionstabletten,
  • 2 Behälter Hautentgiftungspulver,
  • 1 Stück ABC-Selbsthilfesatztasche,
  • Kampfstoffnachweispapier.

Die Beschaffung von Medizinprodukten (wie Gegengiften enthaltende Auto-Injektoren) ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Eine Ausnahme bilden die Kaliumjodid-Tabletten, die nach einem Atomkraftwerksunfall durch zeitgerechte Einnahme einen Schutz vor Einlagerung von radioaktivem Jod in die Schilddrüse bieten und so vor Schilddrüsenkrebs schützen können. Diese sind in Apotheken erhältlich.

Der aktuell eingeführte ABC-Schutzmaskenfilter (Universalfilter) bietet keinen Schutz gegen bestimmte Gase (z. B. Gärgase), die schwerer sind als Luft und diese aus Vertiefungen verdrängen. Wogegen die unterschiedlichen Filter wirken, ist der jeweiligen Beschriftung zu entnehmen. Nicht zuletzt deshalb ist vor jedem Einsatz unbedingt eine Beurteilung der ABC-Lage (mit einer Bestimmung des vorhandenen CBRN-Gefahrstoffes) durchzuführen.

Im Fall des Falles

Sollte es zu einer Gefährdung der Bevölkerung durch Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen kommen, wird das Warn- und Alarmsystem des Bundes aktiviert. Die Warnung erfolgt über die ca. 8.200 Feuerwehr- und Zivilschutzsirenen im gesamten Bundesgebiet. Neben der örtlichen Alarmierung mittels Sirenensignalen und Lautsprecherdurchsagen werden im Anlassfall auch über Radio, Fernsehen und Internet wichtige Informationen sowie Empfehlungen für das richtige Verhalten an die Bevölkerung ausgegeben. Die Bevölkerung sollte nach einem CBRN-Fall unbedingt den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge leisten. Richtiges Verhalten im CBRN-Fall Sollte der Ernstfall eintreten und es zu einem CBRN-Ereignis kommen sind „Ruhe bewahren und Panik“ vermeiden die wichtigsten Sofortmaßnahmen:

  • Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wer ist betroffen? 
  • Welche Windrichtung herrscht am Ort des Geschehens?
  • Wo befinde ich mich und wo kann ich mich zum besseren Schutz hinbegeben?
  • Welche Schutzmaßnahmen muss/kann ich treffen?

In Einsatzorganisationen findet zum Schutz vor CBRN-Gefahren die

GAMS

-Regel Anwendung, die auch von Einzelpersonen genutzt werden kann. Diese ist anwendbar für alle Unfälle oder Zwischenfälle, unabhängig ob mit oder ohne CBRN-Bedrohung.
  • Gefahr erkennen, Eigenschutzmaßnahmen treffen;
  • Absperrmaßnahmen durchführen (Abstand zur Gefahrenquelle halten);
  • Menschenrettung durchführen (sofern möglich) und
  • Spezialeinsatzkräfte anfordern.

Im Falle einer nuklearen oder radiologischen Gefahr gilt das

ALARA

-Prinzip: diese ist ein Grundprinzip des Strahlenschutzes, ist aber sinngemäß auch bei einer Gefährdung durch biologische oder chemische Kampf- oder Gefahrstoffe zivilen Ursprungs anzuwenden.

ALARA

bedeutet „As Low As Reasonable Achievable“, also „so niedrig wie sinnvollerweise erreichbar“ und besagt, dass jede zusätzliche Einwirkung von ABC-Gefahren auf den menschlichen Körper so gut als möglich vermieden werden soll.

Im Bereich des Strahlenschutzes gilt auch die 3-A-Regel:

  • Abstand - so groß wie möglich halten;
  • Abschirmung - so gut wie möglich mit geeignetem Material abschirmen;
  • Aufenthaltsdauer - sich so kurz wie möglich im verstrahlten Gebiet aufhalten.

Nach Möglichkeit kann ein schützendes Objekt (Gebäude, Schutzraum, etc.) aufgesucht werden. Sollte die Gefahr einer Kontamination gegeben sein, ist vor Eintritt in das schützende Objekt eine (behelfsmäßige) Dekontamination oder das Ablegen der CBRN-Schutzbekleidung zur Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung notwendig. Auf jeden Fall gilt: Haben Sie Vertrauen in die zuständigen Behörden! Diese geben Ihnen die richtigen Informationen, was im jeweiligen Anlassfall unternommen werden muss und kann.

Kernpunkte

Rechtzeitig und richtig getroffener CBRN-Individualschutz ist die Voraussetzung für alle nachfolgenden CBRN-Schutzmaßnahmen:

  • CBRN-Individualschutz liegt in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen;
  • CBRN-Individualschutz umfasst das Wissen um CBRN-Gefahren (Wesen und Wirkungen) und das richtige Verhalten vor, bei und nach CBRN-Ereignissen
  • Vorbereitung im Bereich des CBRN-Selbstschutzes beinhalten u.a. bauliche Maßnahmen, Bevorratung und das Vorhandensein persönlicher CBRN-Schutzausrüstung;
  • In einem CBRN-Fall gilt es Ruhe zu bewahren und Panik zu vermeiden. Die zuständigen Behörden informieren über die öffentlichen Medien über Sachlage und geben Anweisungen zum richtigen Verhalten;
  • Kommandanten/Einsatzleitungen haben im Rahmen ihrer Kommandantenverantwortung rechtzeitig das richtige Verhalten anzuordnen (im ÖBH: lageangepasste ABC-Individualschutzstufe, ABC-Warnung bzw. ABC-Alarm);
  • Ist mit Kontaminationen zu rechnen, müssen Dekontaminationsmaßnahmen geplant, angeordnet und durchgeführt werden;
  • Die Maßnahmen der ABC-Abwehr müssen ausgebildet und geübt werden - „Train as you fight and fight as you train!“

Hauptmann Eva Rinner, BA, ist Kommandant der 1.ABC-Abwehrkompanie des Kommandos ABC-Abwehr beim Österreichischen Bundesheer.

 

Ihre Meinung

Meinungen (0)