• Veröffentlichungsdatum : 27.10.2023
  • – Letztes Update : 04.06.2024

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PerspektivenReich: Sind Soldaten Mörder? Teil 1

Katharina Reich

Die Frage: „Sind Soldaten Mörder?“ ist eine Konstante der ethischen Betrachtung des Krieges und eine, die nur in einem breiten Kontext bearbeitet werden kann. Dazu gilt es, zunächst Begriffe zu klären und zu differenzieren, was unter Mord und was unter Totschlag zu verstehen ist. Beide Begriffe werden im Alltag häufig vermischt. Mord zählt im österreichischen Strafrecht zu den Tötungsdelikten. Er ist vorsätzlich in den Straftaten eingeordnet. Mit einer Freiheitsstrafe zwischen 10 und 20 Jahren bzw. lebenslänglich ist das Strafausmaß definiert. Die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2019 weist beispielsweise 65 Morde auf. Gegenüber dem Vorjahr 2018 war das ein Anstieg. Die Aufklärungsrate ist in Österreich mit 97 Prozent sehr hoch. Mord ist das schwerwiegendste Tötungsdelikt im StGB. Nach österreichischem Recht ist Mord jene vorsätzliche Tötung, die nicht unter einen anderen Tatbestand oder Rechtfertigungsgrund z. B. Notwehr fällt.

Töten und Morden sind verschiedenes          

Doch was ist der Unterschied zwischen „Töten“ und „Ermorden“ im alltäglichen Sprachgebrauch? Die Unterscheidung erfolgt in das „ethische Moment des Gesamtbildes der Tat“ oder der Fokus auf das „psychologische Moment der Entschlussfassung“, wie es bereits die Römer formulierten. Im letzteren Fall unterscheidet sich Mord von anderen Tötungsdelikten oft nur im subjektiven Tatbestand. Das geht ebenfalls auf die Römer zurück und benennt die Abgrenzung zwischen Affekts- und Vorbedachtstötung. Sie ist kennzeichnend für das psychologische Moment der Entschlussfassung und wird in Teilen der Literatur als „Weltrecht“ angesehen. Allerdings ist dies zweifelhaft, da es keine über alle Zeiten und Kulturen anerkannte Definition von Mord gibt.

Damit sind wir beim Kern des Problems und bei der Ausgangsfrage angekommen: Sind Soldaten Mörder? Eine Unterscheidung zwischen Mord und Tötung ist religionssoziologisch untersucht und wird in der Fachliteratur auf die antike, jüdische und griechische Rechtstradition zurückgeführt. Grundsätzlich ist darin ein fundamentales Verbot des Mordes angeführt. Dieses ergibt sich aus der sumerischen Ethik, wie im Codex Ur-Nammu angeführt. Theologisch und religiös gibt es ähnliche Verbote zum Beispiel in den Zehn Geboten der israelitischen Religion. Im mosaischen Recht wurde bereits zwischen Mord und Totschlag differenziert. Das zeigt, dass bereits in den ersten Hochkulturen in Mord und Totschlag unterschieden wurde, es jedoch noch keine Definition des Mordes gab. Geht man daher zunächst in die Wortbedeutung und die Wortherkunft in der deutschen Sprache, wird das Thema noch breiter und es entstehen neue Graustufen.

Die Bedeutung von Mord

Unter Mord wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorsätzliches Tötungsdelikt verstanden. Historisch und gegenwärtig betrachtet, unterscheiden Strafrechtssysteme zwischen einfacher oder minder qualifizierter vorsätzlicher Tötung und der verwerflichsten Form, dem „Mord“. Daraus ergibt sich in der Regel auch ein höheres Strafausmaß beim Sanktionieren der zweiteren Tötungsart, allerdings variiert dies zwischen den verschiedenen Rechtssystemen.

Das Wort „Mord“ hat ebenfalls eine interessante Entwicklung seit seiner Entstehung im 9. Jahrhundert durchgemacht. Ursprünglich entsprang die Bedeutung mit der Bezeichnung einer vorsätzlichen und heimlichen Tötung dem Althochdeutschen mit mord. Dieser Begriff wurde in Mittelhochdeutsche mit mort, ins Altsächsische mit morð, weiter ins Altenglische morþ bis ins Altindische schließlich mit mrta gebracht. Die altindische Bedeutung beschreibt allerdings den Begriff „tot“ und bildet weiterhin die Ableitung mit sterben. Gemeint wird in diesem Sinne ´aufreiben, reiben´, was zum Wort mürbe im heutigen Verständnis führt. Im Gegensatz dazu wurde im Germanischen unter *murþra und dem damaligen Recht sühnbar, der öffentliche Totschlag bezeichnet. Es handelte sich damit um eine Art der Todesstrafe.

Im Nordhochdeutschen wird das Wort als erstes Kompositionsglied in einem das Grundwort verstärkenden, steigernden Sinn verwendet, wodurch „kreative“ Kombinationen entstehen. So wurden Begriffe wie Mord(s)hunger, -kerl, -spektakel im 19. Jahrhundert entwickelt. Der Mordgeist geht allerdings auf Martin Luther zurück, der Mordsdolch entstand im 17. Jahrhundert und der Mordsbube kam im 18. Jahrhundert auf. Kurz: Gemordet wurde immer. Das Hinterhältige und Vorsätzliche des Verbs „morden“ mit seinem heimlichen und vorsätzlichen Töten entsprang dem Althochdeutschen mit murdren, murden bereits im 8. Jahrhundert und wurde weiterentwickelt zum Hochsprachlichen morden seit dem 12. Jahrhundert. Der Begriff Mörder ‘wer einen Mord begeht’ ist allerdings erst im 15. Jahrhundert mit dem Mittelhochdeutschen mordære, auch ‘Verbrecher, Missetäter’ bekannt. Seit dem 19. Jahrhundert wird verstärkend im Sinne von ‘sehr, unglaublich’ mörderisch verwendet. Die Mördergrube für die Beschreibung der ‘Behausung, Schlupfwinkel von Mördern’ ist seit dem 15. Jahrhundert bekannt. In Luthers Bibelübersetzung wird das Lateinische spelunca latronum verbreitet. Es ist heute noch in der Wendung ‘aus seinem Herzen keine Mördergrube machen’ in Verwendung, das ‘ohne Umschweife, offen reden’ bedeutet, und im 19. Jahrhundert entstand.

Mit der Darstellung der Begriffsgeschichte wird damit sichtbar, dass mit dem Begriff des Mordes nicht nur die hinterhältige Facette des inneren Planens und Durchführens gemeint ist, sondern es einst eine Form der germanischen Todesstrafe war, die heute in Vergessenheit geraten ist. Im Übrigen sank die Häufigkeit von Morden in westlichen Ländern vom späten Mittelalter bis zur Gegenwart von 20 bis 70 pro 100.000 Einwohner pro Jahr auf etwa einen Fall. Dies belegte Manuel Eisner in seiner Untersuchung der „Long-Term Historical Trends in Violent Crime“ and der University of Chicago im Jahr 2003. Seit dem Beginn der 1990er-Jahre wird in den Statistiken auch in anderen Regionen der Erde ein Kriminalitätsrückgang beobachtet. Das United Nations Office on Drugs and Crime veröffentlichte 2018 hierzu die Global Study on Homicide, Executive Summary ein Booklet in Englischer Sprache.

Die Bedeutung von Töten 

Doch was ist nun der Unterschied zwischen Töten und Morden? Hierzu ist eine begriffliche Klarheit zum Wort Töten erforderlich: Die Etymologie zum Adjektiv tot beschreibt grundsätzlich ‘gestorben, nicht mehr am Leben, öde, unbelebt, leer’ und entstammt dem Althochdeutschen des 8. Jahrhunderts. Mittelhochdeutsch tot, Altsächsisch dod, Mittelnorddeutsch dot, Mittelniederländisch doot, bis hin zm Englischen dead, dem schwedischen död, sowie dem Gotischen dauþs sind Zusammenhänge erkennbar in der Wortentstehung. Das Germanische *dauda- beruht auf dem Wortsinn von ‘gestorben’. Das Niederhochdeutsche verwendete das untergegangene Verb allerdings für ‘sterben’. Die zahlreichen Ableitungen sollen an dieser Stelle ausgespart sein. Zieht man jedoch das Altslawische hinzu so kommt eine neue Dimension mit daviti was ‘würgen, erwürgen’ bedeutet hinzu. Selbst das Russische kennt mit davít’  ‘drücken, pressen, würgen’. Das Altirische kennt mit duine, genauso wie das Kymrische dyn den ‘Mensch’ im Sinne des ‘Sterblichen’ sowie -jedoch etwas unsicher- das Lateinische funus das ‘Leichenbegängnis, Bestattung’.

Töten als Verb mit der Bedeutung jemanden ‘gewaltsam ums Leben bringen, vernichten, zerstören’ ist in etwa seit dem Jahr 1000 im Althochdeutschen mit toden bekannt, inklusive sämtlicher sprachlicher Ableitungen, die hier ausgeklammert werden. Betrachtet man jedoch das Gotische gadauþjan für ‘töten’ so wird das Adjektiv im Sinne von ‘tot machen, den Tod herbeiführen’ genützt, womit die Tötung für ‘Totschlag’ entsteht. Das Mittelhochdeutsche kennt damit tœtunge. Abtöten als Verb für ‘töten, vernichten’, das heute vielfach bei Mikroorganismen sprachlich in Gebrauch ist, meinte in seiner ursprünglichen Herkunft im 15. Jahrhundert ‘empfindungslos machen, unterdrücken’. Vergleicht man das Gotische afdauþjan hiermit, so gelangt man zum Verb ertöten, was so viel wie ‘(etw. in sich, jmdm.) abtöten, zum Absterben bringen, ersticken’ bedeutete. Aus dem Althochdeutschen Wort irtoden um das Jahr 1000 wurde im Mittelhochdeutschen das ertœten, das unseren heutigen Sinn mit ‘töten’ erstmals beinhaltet, das seit dem 18. Jahrhundert im Gebrauch ist. Möbelstücke und Werkzeuge zum Tot wie die Totenbahre für das ‘Gestell, auf dem der Sarg während der Trauerfeier steht’ entstammt dem Spätmittelhochdeutschen mit totenbare. Das Totenbett im Sinn des ‘Sterbebett, -lager’ entspringt dem Mittelhochdeutschen mit totbette. Den zuständigen Totengräber gibt es Seite dem 15. Jahrhundert, genauso wie den Begriff Totenkopf im Mittelhochdeutschen mit totenhoubet. Kurz gesagt, das Wort töten bedeutet zuerst ´leer bis leblos´ und erhielt erst in den letzten 1.000 Jahren seine heutige Bedeutung. Das Bewusstsein für den Tatbestand der Tötung ist allerdings schon im Gotischen zu finden und daher früher entstanden.

Doch was ist der Unterschied zwischen jemanden „Töten“ und jemanden „ermorden“ im alltäglichen Sprachgebrauch? Das Morden enthält somit sprachlich eine hinterhältige, geheime und psychologische Komponente, während sich das Töten mehr auf die eigentliche Aktion, also die Umsetzung – wie das Erwürgen – fokussiert.

Rechtliche Dimensionen

Betrachten wir nun das Kriegsvölkerrecht, das die Beteiligten eines Kampfes mit Kombattanten bezeichnet. Dabei ist zwischen Bürgerkrieg und Krieg zu differenzieren. Der Begriff des Kombattanten besteht im Bürgerkrieg nicht, im Krieg allerdings schon. Unter Krieg wird verstanden, wenn zwei anerkannte Staaten gegeneinander Krieg führen. Bürgerkrieg ist eine innerstaatliche Angelegenheit und unterliegt nicht dem Kriegsvölkerrecht.

Im Völkerrecht spricht man bei Mord von einem „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Es handelt sich damit um einen Straftatbestand des Völkerstrafrechts und um eine Straftat, die durch einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung gekennzeichnet ist. Erstmals völkervertraglich festgelegt wurde der Tatbestand im Jahre 1945 im Londoner Statut vom 8. August 1945, des für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes geschaffenen Internationalen Militärgerichtshofs. Darin heißt es: „Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob ein einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“

Die heute wichtigste vertragliche Rechtsquelle ist Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Strafbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist daneben auch völkergewohnheitsrechtlich anerkannt. Entsprechende Straftatbestände finden sich in einer Vielzahl nationaler Strafgesetzbücher. Die Publizistin Hannah Arendt, der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers und andere halten die Übersetzung von „crime against humanity“ für einen Euphemismus -also eine Beschönigung- und übersetzen die Formulierung als "Verbrechen gegen die Menschheit".

Teil 2 des Kommentars erscheint im November

Mag. Katharina Reich lehrt zu sicherheitsrelevanten Infrastrukturen, Ökonomie und komplexem Denken an diversen Universitäten und Fachhochschulen.

 

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