Miliz im ÖBH2018 - Anreizsystem NEU

Für den Erfolg der „Miliz im ÖBH2018“ ist die Befüllung der Organisationselemente mit unbefristet beorderten („voll übungsfähigen“) Wehrpflichtigen des Milizstandes mitentscheidend. Um die Personalaufbringung zu unterstützen, wurde ein finanzielles Anreizsystem in der Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro pro Jahr geschaffen. Dennoch sollte klar sein: „Geld“ ist nur ein (sogar kleiner) Faktor - auch andere Komponenten müssen vorhanden sein und die Rahmenbedingungen insgesamt stimmen.
Befragungen von Milizsoldaten haben ergeben, dass es viele Gründe gibt, um sich freiwillig für eine Tätigkeit in der Miliz zu entscheiden. Finanzielle Anreize sind dabei ein wichtiges Argument. Allerdings ist Geld nur ein Motivationspunkt unter vielen Faktoren.
Schon mit dem Beginn der Freiwilligenwerbung für Milizübungen im Jahr 2007 wurde ein Anreizsystem geschaffen. Dieses besteht aus einer Kombination von Anerkennungsprämien gem. § 4a HGG (Heeresgebührengesetz), der Erfolgsprämie für die Vorbereitende Milizausbildung (VbM) gem. § 5 Abs. 2 HGG und der Gewährung dienstfreier Zeiten.
Dieses Anreizsystem hat bisher jedoch nur für Miliz-Mannschaften und Miliz-Unteroffiziere gegolten, da bei diesen beiden Personengruppen ein besonderer Bedarf gegeben war. Mit dem nunmehrigen Ausbau der Miliz auf Basis der Freiwilligkeit und unter Beibehaltung der Anwendung des § 61 Abs. 3 WG 2001 (siehe Kasten) erscheint es unter anderem erforderlich, das bisherige finanzielle Anreizsystem signifikant zu erhöhen.
Diese Maßnahme soll den Aufwuchs (aber auch den Erhalt) des Kaderpersonals und der Mannschaftssoldaten der Miliz in einem Ausmaß steigern, dass die volle Übungsfähigkeit der Verbände und Einheiten erreicht werden kann.
Finanzielles Anreizsystem NEU - Grundsätze und Eckpunkte
- Berücksichtigung der mit 09/2016 beginnenden Kaderanwärterausbildung NEU (KAAusb NEU).
- Anwendung nur bei Bedarf und Eignung, dann jedoch für alle Personengruppen.
- Erhöhung der Anerkennungsprämien als finanziellen Anreiz bei der „Erstwerbung“, aber auch beim „Halten/Verbleib“ in der Milizorganisation.
- Signifikante, gezielte Anreize für jene Bereiche, in denen ein Verbesserungsbedarf besteht. Das ist vor allem der Bereich der Milizoffiziere (MO) und Milizunteroffiziere (MUO).
- MO und MUO, die ihre Grundausbildung beenden bzw. die dafür notwendigen Ausbildungsschritte in möglichst kurzer Zeit absolvieren, erhalten dafür Prämien (siehe Tabelle).
Zuerkennung von Anerkennungsprämien (AKP) - Voraussetzungen
- Abgabe einer „Freiwilligen Meldung zu Milizübungen“ (FMzMÜ) oder einer „Freiwilligen Meldung zu weiteren Milizübungen“ (FMzwMÜ).
- Der Bedarf und die Eignung für eine Funktion in der Einsatzorganisation müssen immer gegeben sein (die Erst-Feststellung sollte bei Grundwehrdienern und Personen im Ausbildungsdienst mit Beginn des fünften Ausbildungsmonats abgeschlossen sein).
- Befürwortung und Annahme der Freiwilligen Meldung durch den Ausbildungsverband (AusbVerb) oder das mobverantwortliche Kommando (mobvKdo).
- Bereits vorhandene unbefristete Beorderung oder vorgesehene unbefristete Beorderung.
Anwendung des finanziellen Anreizsystems NEU in zeitlicher Hinsicht
- Ab dem Einrückungstermin (ET) 09/2015 erhalten alle Personen, die sich freiwillig zu Milizübungen melden und die o. a. Voraussetzungen erfüllen, einmalig 601 Euro. Zeit-liche Freistellungen sind dann jedoch nicht mehr vorgesehen.
- Angehörige der ET 07/15 und 08/15, die nach dem 1. Jänner 2016 abrüsten, können zwischen zwei Varianten wählen. Sie können einerseits (nach Annahme ihrer FMzMÜ) die AKP/zeitliche Freistellung gemäß der noch gültigen Weisung (107 Euro bzw. zusätzlich 111 Euro für FMzMÜ/UO sowie zwei Tage bzw. fünf Tage dienstfrei) annehmen oder sich für die erhöhte AKP (601 Euro) entscheiden.
- Ab dem 1. September 2015 erhalten MUO-Anwärter, welche die bereits begonnene MUO-Ausbildung bis Ende 2016 abschließen, anstatt der bisherigen Beträge, als zusätzlichen Anreiz eine erhöhte AKP.
- Ab 1. Jänner 2016 bekommen Milizsoldaten, deren Milizübungspflicht (Mannschaften: 30 Tage, UO: 120 Tage, O: 150 Tage) gem. § 21 Abs. 1 WG 2001 erfüllt ist, für „Freiwillige Meldungen zu weiteren Milizübungen“ in der Dauer von jeweils 15 MÜ-Tagen Anerkennungsprämien.
- Ab 2016 wird ein gezieltes, signifikantes und leistungsförderndes neues finanzielles Anreizsystem eingeführt, damit möglichst viele Milizoffiziers- und Milizunteroffiziersanwärter ihre Ausbildung rasch und erfolgreich absolvieren.

Conclusio
Das finanzielle Anreizsystem für die „Miliz im ÖBH2018“ zeigt die Bemühungen des Österreichischen Bundesheeres beim Erhalt und Aufbau eines leistungsfähigen Milizsystems.
Die Vergabe von Geldleistungen ist zwar nicht der einzige Motivator - wird diese Maßnahme jedoch in Zeiten des Sparens eingesetzt, unterstreicht sie durchaus die Relevanz der Aufgabe und trägt so zur Wertschätzung der darin involvierten Personen bei.
Brigadier Stefan Thaller ist der Milizbeauftragte im BMLVS.