Pension für Militärhunde
Neue Pensionsregelung für Militärhunde: Die Hundeführer werden nunmehr bei der Pflege ihrer pensionierten Vierbeiner durch das Bundesheer finanziell unterstützt.
Die Pensionsregelung wurde im Oktober 2018 durch Bundesminister Mario Kunasek beschlossen. Seitdem erhalten Militärhundeführer pro Jahr 200 Euro für Tierarztkosten und einen fünfzigprozentigen Kostenzuschuss für Futter.
Im Februar 2019 traten die ersten zwei Militärhunde diese neue „Hundepension“ an. „Anubis“, ein belgischer Schäferhund, wird nach zehnjähriger Dienstzeit bei der Militärstreife und Militärpolizei in Graz als Suchtmittelspürhund pensioniert. „Fee“, eine Rottweilerhündin, wird ebenfalls nach über zehn Dienstjahren, die sie als Wach- und Schutzhund in Hieflau verbracht hat, in den Ruhestand versetzt.
Weiterführende Informationen:
Kampfmittelabwehr mit Militärhunden
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