• Veröffentlichungsdatum : 19.11.2021
  • – Letztes Update : 20.11.2021

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Vorrücken der Gendarmerie mit dem Bundesheer

Jörg Aschenbrenner

Am 11. November 1921 notifizierte die Interalliierte Generalskommission mit Anschreiben an Bundeskanzler Schober die österreichische Bundesregierung, unverzüglich die durch die Verträge von St. Germain und Trianon Österreich zugesprochenen Gebiete Westungarns, mit Ausnahme des in den Venediger Protokollen festgelegten Abstimmungsgebietes um Ödenburg, zu besetzen.

Anders als beim ersten Einmarschversuch sollte diesmal das Bundesheer, unterstützt von der Gendarmerie, einmarschieren. Das Kommando wurde dem Kommandanten der 1. Brigade, Oberstbrigadier Vidossich, übertragen, dem ein, mit entsprechenden Vollmachten ausgestatteter, Zivilkommissär beigegeben wurde, durch den der Dienst der österreichischen Zivilverwaltung entsprechend den militärischen Notwendigkeiten geleitet werden sollte.

Die Kolonnen des Bundesheeres überschritten am 13. November 1921, gefolgt von Gendarmerie die niederösterreichische Grenze, um zunächst den Landesteil nördlich des Abstimmungsgebietes von Ödenburg zu besetzen. Das Bundesheer rückte mit drei Brigaden in die Bezirke Neusiedl am See (3.), Eisenstadt (6.) und Mattersdorf (4.) vor. Jeder Brigade wurden hundert Beamte der „Gendarmerie für den Feldpolizeidienst“ unter dem Kommando der Oberinspektoren Kern, Neubauer und Di Gaspero beigegeben. Ihre Aufgaben waren die Sicherung im Rücken des Heeres, Verbindungsdienste und die Durchführung von Patrouillen. Im Gegensatz zu dieser, auch Kordongendarmerie genannten, Gruppierung waren die Abteilungen der „Gendarmerie für den Landdienst“ für die Besetzung der Gendarmerieposten nach erfolgter Pazifizierung vorgesehen.

Die militärische Besetzung des Landesteiles östlich des Neusiedler Sees war am 17. November beendet, als Illmitz, Pamhagen und Andau erreicht wurden. Bis zum 19. November bezog die Gendarmerie für den Landdienst im Nordburgenland ihre Posten. Der Befehl zur Besetzung des mittleren und südlichen Burgenlandes durch das Bundesheer  erging am 19. November 1921. Mit den Vorbereitungen zum Einmarsch der Truppen der 3., 4. und 5. Brigade, der am 25. November um 1000 Uhr die Grenze erreichte und am 29. November abgeschlossen werden konnte, wurde unverzüglich begonnen.

Wie im Nordburgenland wurden dem Bundesheer auch hier Abteilungen der Gendarmerie für den Feldpolizeidienst beigegeben: für den Bezirk Oberpullendorf drei Abteilungen unter dem Kommando der Oberinspektoren Neubauer, Dworzak und Di Gaspero; für die Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf je eine Abteilung unter dem Kommando der Oberinspektoren Kern, Albert und Hadrboletz. Am 28. und 29. November bezog die Gendarmerie für den Landdienst ihre Posten in den südlichen Landesteilen.

Am 3. Dezember Unterzeichneten die Truppenbefehlshaber und die Ententekommission die Schriftstücke über die Übergabe der besetzten Bezirke in die österreichische Staatshoheit. Am gleichen Tag erklärte die Generalskommission die Befriedung des Burgenlandes für beendet, womit die in Venedig ausgehandelte achttägige Vorbereitungsfrist für die Volksabstimmung zu laufen begann. Oberst Vidossich hatte den nördlichen Landesteil bereits am 25. November an Landesverwalter Davy übergeben; im südlichen Abschnitt geschah dies am 6. Dezember.

Ein Autounfall während des Landdienstes nahe Stegersbach forderte am 21. Dezember 1921 zwei Schwerverletzte: die Patrouillenleiter Anton Dürmuth und Leopold (Berthold) Dippelt vom Landesgendarmeriekommando Oberösterreich. Auch nach der Abstimmung von Ödenburg gab es bis zum Sommer 1922 immer wieder Zwischenfälle an der neuen Grenze sowie Überfälle auf burgenländische Grenzgemeinden. Zum Jahresbeginn 1922 hatten die Freischärler noch eine bedeutende Anzahl von Kämpfern unter Waffen: Héjjas rund 4.000 in Kapuvár und Csorna, Prónay etwa 5.000 in Ödenburg sowie Taby und Bonis ca. 3.000 in Szombathely.

Bei einem dieser Überfälle auf den Meierhof Apetlon wurde am 4. März 1922 gegen 0230 Uhr der Nachtwächter Christian Horvath von einer ungarischen Bande erschlagen. Nachdem in dem Meierhof eine Gendarmerieexpositur in der Stärke von sieben Mann eingerichtet worden war, wurde diese in den frühen Morgenstunden des 25. März 1922 überfallen und der Patrouillenleiter Johann Jüttner durch einen Brustschuss so schwer verwundet, dass er wenig später seinen Verletzungen erlag. 

Der Landdienst im Burgenland spielte sich rasch ein, sodass der Großteil der kommandierten Beamten in der ersten Jahreshälfte 1922, der Rest dann im Laufe des Sommers noch vor dem ersten Jahrestag des ersten Einmarschversuches auf seine Stammposten zurückkehren konnte. Die Aufteilung der Gendarmeriedienststellen im Burgenland wurde bereits Anfang 1921 geplant. Walder publiziert ein entsprechendes Verzeichnis des späteren Landesgendarmeriekommandanten Ornauer vom 17. Jänner 1921. Die in diesem Dokument skizzierte Kommandostruktur wurde mit 1. Jänner 1922 eingenommen und umfasste das Landesgendarmeriekommando mit dem Stab in Sauerbrunn, fünf Abteilungskommanden in Eisenstadt, Güssing, Neusiedl, Oberpullendorf und Oberwart sowie sieben Bezirksgendarmeriekommanden in Eisenstadt, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl, Oberpullendorf und Oberwart.

Inwieweit es bei der Einrichtung der Gendarmerieposten Abweichungen gegenüber der Planung gab, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Insgesamt waren für den Landdienst unter Abzug der Posten im Ödenburger Gebiet rund 750 Beamte vorgesehen. Um das Erfordernis der Kontrolle des Warenverkehrs an der alten österreichisch-ungarischen Staatsgrenze erfüllen zu können, legte der Adjutant Ornauers, Oberinspektor Szyskowitz, am 8. März 1921 ein Dokument vor. Die Posten an der alten Grenze sollten verstärkt und zusätzlich Exposituren errichtet werden. Diese Planungen sahen eine personelle Aufstockung um 300 Beamte vor. Von den heutigen Polizeiinspektionen des Burgenlandes befinden sich 80 Prozent in Orten, die schon 1921 einen Gendarmerieposten hatten.

Politische Kontroverse um den Gendarmerieeinsatz

Der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Julius Deutsch, der selbst aus Westungarn (Lackenbach) stammte, organisierte als Staatssekretär für Heereswesen (15.03.1919 – 22.10.1920) die Volkswehr und war auch in der Anfangszeit des Österreichischen Bundesheeres der verantwortliche Ressortchef. Er galt von Anfang an als Verfechter eines Bundesheereinsatzes zur Landnahme.

Als in der Sitzung des Finanz- und Budgetausschusses am 22. November 1921 das Kapitel Inneres debattiert wird, nimmt Deutsch dies zum Anlass, ein vollständiges Versagen der Gendarmerie bei der Besetzung des Burgenlandes zu beklagen. Er stellt fest, „dass die Gendarmerie einer solchen Aufgabe, die nur die Wehrmacht vollständig lösen konnte, überhaupt nicht gewachsen war“ und wirft den Gendarmerieoffizieren Versagen und Pflichtverletzungen – insbesondere im Zusammenhang mit den Vorfällen von Kirchschlag – vor. Im weiteren Verlauf der Debatte erinnerte Deutsch daran, „dass die Sozialdemokraten immer darauf hingewiesen haben, ein Staat könne mit Gendarmerie und Polizei allein nicht auskommen. Gerade die bürgerlichen Parteien haben das aber nie verstehen wollen und erklärt, man könne sich mit Polizei und Gendarmerie begnügen. Auch das Verbot der Entente an uns, mit unserer Wehrmacht ins Burgenland einzuziehen, ist nicht ohne sie zustande gekommen. Sie trifft daher die Hauptschuld an dem Zusammenbruch unserer Gendarmerie. Darüber hinaus ist aber auch die Leitung der Gendarmerie mitschuldig an dem Versagen. Eine Disziplinaruntersuchung wird unter allen Umständen durchgeführt werden müssen.“ 

Zu der von Deutsch geforderten Disziplinaruntersuchung sagt in derselben Sitzung der Bundesminister für Inneres Dr. Waber: „Was die vom Abg. Dr. Deutsch vorgebrachten Vorfälle in Kirchschlag anlangt, so hat das Ministerium selbstverständlich sofort die strengste Untersuchung eingeleitet. Alle an diesen Vorfällen beteiligten Personen wurden in Disziplinaruntersuchung gezogen: 20 wurden des Dienstes enthoben.“ 

In einer Entgegnung des Landesgendarmeriekommandos Burgenland auf die Äußerungen von Deutsch hält dieses u. a. fest:Für die Behauptung, daß die ehemaligen Gendarmerieoffiziere versagt hätten oder - wie einige Wiener Blätter zu berichten wussten - daß 20 Offiziere der Gendarmerie in Disziplinaruntersuchung gezogen worden seien, wird der geistige Urheber dieser Tatarennachrichten den Beweis wohl schuldig bleiben müssen. Tatsache ist, daß von sämtlichen, bei den Aktionen im Burgenlande tätig gewesenen ehemaligen Gendarmerieoffizieren (Beamten) nicht ein einziger in Disziplinaruntersuchung gezogen worden ist, da hiezu bisher kein Anlaß vorlag.“ 

Der Konflikt geht auf eine frühere Auseinandersetzung um die Haltung der Christlichsozialen zum Bundesheer im Allgemeinen zurück, in der Deutsch von Dr. Seipel vorgeworfen wurde, eine Parteigarde und nicht ein österreichisches Heer geschaffen zu haben, weshalb das Bundesheer nicht im Burgenland eingesetzt werden konnte. Die Auseinandersetzung war also  durchaus parteipolitisch motiviert. Andererseits scheint es den Ungarn erfolgreich gelungen zu sein, die Entente davon zu überzeugen, dass es sich bei den Truppen des Österreichischen Bundesheeres um „kommunistische Horden“ handle, die nach dem Einmarsch im Burgenland eine neue Räterepublik einrichten wollten. Inwieweit österreichische bzw. ungarische Zurufe die Entscheidung der Entente, einen Einsatz des Bundesheeres zu untersagen, beeinflussten, bleibt freilich unklar.

Tatsache ist, dass das Österreichische Bundesheer der ungarischen Armee im Kräfteverhältnis von mindestens 1:3 unterlegen und auch schlechter ausgerüstet war. Seitens der Entente wurde daher bei einem Einmarsch des Bundesheeres in das Burgenland das Eingreifen der tschechoslowakischen Armee zur Durchsetzung der Ansprüche im Norden Ungarns befürchtet. Dies hätte zum Ausbruch eines mitteleuropäischen Krieges oder auch zur Realisierung der Idee des „slawischen Korridors“ zwischen der Tschechoslowakei und dem SHS-Staat führen können. Damit wäre die Umsetzung der Bestimmungen von St. Germain und Trianon in weite Ferne gerückt, wenn nicht vollständig unmöglich geworden. Möglicherweise hat daher das Verbot des Einmarsches des Bundesheeres durch die Ententekommission das Burgenland vor größeren Zerstörungen und einem ungewissen Schicksal bewahrt.

Eine Fehlbeurteilung der Lage bleibt jedoch die Vorstellung von einer friedensmäßigen Übernahme durch die zivile Verwaltung und die Gendarmerie. Bereits am 11. August 1921 marschierte das Reserve-Gendarmeriebataillon 1, hervorgegangen aus dem k.u.k. IR Nr. 46: I., II., IV. Baon, Szeged (Kdt: Hptm Ranzenberger), nach Oberwart. Am 15. August traf Prónay in Oberwart ein, und das Reserve-Gendarmeriebataillon 2, hervorgegangen aus dem k.u.k. IR Nr. 69: IV. Baon, Stuhlweißenburg (Kdt: Mjr Osztenburg), erreichte Eisenstadt. Bei beiden Einheiten handelte es sich um getarnte militärische Formationen, die nichts anderes als Infanteriebataillone darstellten. „Die dort tätigen Entente-Vertreter protestierten sofort scharf gegen diese Gendarmeriekräfte, der italienische General Carlo Ferrario hatte sogar nach Paris telegrafiert, aber die beiden Gendarmeriebataillone blieben.“ 

Ab dem 21. August stellten ungarische Behörden eine verstärkte Reisetätigkeit potenzieller Insurgenten nach Westungarn fest. Schließlich fand am 27. August 1921, einen Tag vor dem geplanten Einmarsch der Gendarmerie, in Ödenburg, dem Sitz der Ententekommission, ein Kriegsrat der Freischarführer unter der Leitung von Stefan Friedrich im Hotel Pannonia, wo sie ihr Hauptquartier einrichteten, statt. Borus berichtet über eine Note der Ententekommission vom 27. August 1921, 2100 Uhr an den Regierungskommissär Graf Sigray, in der die Anwesenheit Friedrichs sowie zahlreicher aus Budapest angereister Offiziere in Zivilkleidung beanstandet wird. Darüber hinaus wird vermutet, dass Vorbereitungen für Unruhen getroffen werden, mit dem Ziel, die Entente zum Zurückrufen der ungarischen Truppen zu zwingen. Graf Sigray wird aufgefordert, Westungarn von den unverantwortlichen Elementen zu säubern. Die Note trägt die Unterschrift von General Ferrario.

Beurteilung des Gendarmerieeinsatzes

Die Vorbereitungen militärischen Widerstandes sowie einer verstärkten Insurgentenbewegung in Westungarn waren der Ententekommission also bekannt. Vor diesem Hintergrund erscheint das Festhalten an einem friedensmäßigen Einmarsch zu diesem Zeitpunkt verantwortungslos. Die grundsätzliche Verantwortung für das Scheitern des ersten Landnahmeversuches liegt daher wohl bei der Ententekommission.

Zur Beurteilung der innenpolitischen Verantwortung sind die Aussagen des Innenministers Dr. Waber in der o. g. Sitzung des Finanz- und Budgetausschusses erhellend. Zum einen stellte er fest, dass der Vormarsch nicht entsprechend vorbereitet war. Zum anderen bemerkte er, dass die Gendarmerie für diesen schweren Gang nicht gerüstet war. „Der in 11 Kolonnen gegliederte Vormarsch stand nicht unter Führung der Gendarmerie, sondern gewissermaßen unter Führung von Ententeoffizieren; die Regierung war von den Verfügungen der Entente vollständig abhängig und nicht einmal in der Lage, die Gendarmerie in einen einheitlichen Körper zusammenzufassen, um den ungarischen Banden entgegenzutreten. Der Minister konstatierte ausdrücklich, dass er schon am 29. August erklärt habe, die Gendarmerie sei der ihr zugewiesenen Aufgabe nicht gewachsen, es sei notwendig, sie durch die Wehrmacht zu decken oder ihr mindestens einen moralischen Rückhalt zu geben.“ 

Die „Entschuldigung“, die Regierung sei in der Führung des Gendarmerieeinsatzes von der Entente vollständig abhängig gewesen, geht ins Leere, da dem Innenminister offenbar von Anfang an klar war, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen der ausschließliche Einsatz der Gendarmerie zur Landnahme keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Der Einsatz hätte daher zu diesem Zeitpunkt nicht angeordnet werden dürfen. Die Regierung eines souveränen Staates hätte dazu durchaus die Möglichkeit gehabt, wenngleich der politische Druck der Entente sicher groß war. Dies geht unter anderem aus der Erklärung des Landesgendarmeriekommandos Burgenland hervor. Dort heißt es:

Da es sich überdies nach den ausdrücklichen Versicherungen der Entente „nur“ um eine friedliche Besitzergreifung handeln sollte, und nach den Erklärungen der Ententeoffiziere, welche die Führung der elf einmarschierenden Gendarmeriekolonnen übernommen hatten, nicht anzunehmen war, daß man auf Widerstand stoßen würde, wurden auch keine diesbezüglichen Vorbereitungen getroffen, da, wenn diese Voraussetzungen nicht zugetroffen wären, die ausschließliche Verwendung der Gendarmerie zur Landnahme von vornherein nicht erfolgt wäre, weil einerseits Kampfhandlungen größeren Stiles nicht, zum Aufgabenkreise der in ein ziviles Sicherheitswachkorps umgewandelten Gendarmerie gehören, anderseits die Gendarmerie mit Rücksicht auf ihre normale Verwendungsart auch nicht über die für die Kampfhandlungen größeren Stiles notwendige Ausrüstung verfügt und solche auch für sie gar nicht hätte beschafft werden können. Es ist daher nicht erfindlich, wieso den ehemaligen Offizieren der Vorwurf mangelnder Voraussicht – die ja die Regierung hätte bekunden müssen – oder schlechter Vorbereitung gemacht werden kann.“ 

Der Entente musste, wie sich oben zeigen ließ, klar sein, dass es sehr wohl Widerstand gegen den Einmarsch geben würde. Die Versicherung, es werde sich nur um eine friedliche Besitzergreifung handeln, muss daher als Täuschungsmaßnahme angesehen werden, offensichtlich um die Landnahme um jeden Preis zu diesem Zeitpunkt durchzuführen. Dass die Regierung, der die Rahmenbedingungen auch bekannt waren, diesen Einsatz angeordnet hat, war angesichts der zahlreichen Opfer ein folgenschwerer Fehler.

Der Gendarmerie, in deren Kader sich eine große Zahl von Unteroffizieren und Mannschaftsdienstgraden der aufgelösten k.u.k. Armee befanden, waren die Rahmenbedingungen eines militärischen Gefechtes durchaus bekannt. Sie war allerdings weder in der Gliederung noch von der Ausrüstung her in der Lage, ein solches erfolgreich zu bestehen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Berichten gewinnt man allerdings den Eindruck, dass die Gendarmerie im Rahmen ihrer Möglichkeiten tapfer gekämpft hat. Ein positives Beispiel dazu ist das zweite Gefecht bei Agendorf, wo die Stellungen von rund 400 Gendarmen solange gehalten wurden, bis durch den Einsatz des Osztenburg-Bataillons die Lage aussichtslos wurde. Der darauf folgende hinhaltende Rückzug war wohl vorbildlich organisiert.

Die in der politischen Polemik aufgebauschten Vorfälle rund um das Gefecht bei Kirchschlag sind differenziert zu betrachten. Die im Vorfeld bei Gerisdorf und Bubendorf eingesetzten Beamten – 75 Gendarmen und 25 Zollwachebeamte, aufgeteilt auf mehrere Posten – waren in den Tagen vor dem 5. September 1921 einer regelrechten Jagd durch die Insurgenten ausgesetzt, die an diesem Tag in einen Angriff bataillonsstarker Kräfte mündete. Ihnen blieb nur mehr die Flucht; mit anderen Worten: sie liefen um ihr Leben. Einer von ihnen wurde erschossen, drei weitere sowie acht Zollwachebeamte gefangengenommen. Dass sie sich nach der Flucht nach Kirchschlag nicht in die Reihen des Heeres eingliedern lassen wollten, um weitere Kampfaufgaben zu übernehmen, kann man ihnen nach den schockierenden Erlebnissen der vorangegangenen Tage nicht verübeln.

Ob es nicht Aufgabe des Führungspersonals gewesen wäre, mit den verbliebenen Gendarmen einen Gendarmerieeinsatz hinter der Front des Bundesheeres zur Beruhigung der Bevölkerung im Raum Kirchschlag zu organisieren, war ja dann auch Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit die nach rund zwei Wochen durchgehendem Einsatz erschöpften und teilweise wohl auch traumatisierten Beamten noch einsatzfähig waren. Taktischen Grundsätzen folgend sollte ein Kommandant so eine Truppe ablösen und durch entsprechende Reserven ersetzen – die hier wohl nicht vorhanden waren. Hier von einem Versagen der Gendarmerie im Allgemeinen bzw. ihrer Kommandanten zu sprechen, ist schon übertrieben.

Einige Tage nach der parlamentarischen Debatte setzte sich dieser Gedanke offenbar auch beim Abgeordneten Dr. Deutsch durch, und nach einer Unterredung mit der Gendarmeriegewerkschaft veröffentlichte diese die folgende Erklärung: „Die Gendarmerie ist ein zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Innern berufenes Korps, sie ist aber keine Kampftruppe. Nichtsdestoweniger hat sie wochenlang unter den denkbar schwierigsten und aufreibendsten Verhältnissen bis zum Rückzugsbefehl standhaft ausgeharrt, was ihre acht Toten und dreißig Verwundeten bezeugen. In diesem Sinne also ist das Versagen der Gendarmerie aufzufassen. Und das und nichts anderes wollte der Abgeordnete Dr. Deutsch sagen, der einer bei ihm erschienenen Abordnung der Gendarmerie die dezidierte Erklärung abgab, daß er gegen die gute Qualität der Gendarmerie nichts vorbringen und diese nicht im mindesten treffen wollte.“
 

Zum Schluss

Das Beispiel der Burgenlandnahme zeigt einmal mehr, dass die Lösung eines politischen Konfliktes nicht nachhaltig mit Waffengewalt erzwungen werden kann. Nach der Unterzeichnung der Venediger Protokolle am 13. Oktober 1921 und dem danach bis Anfang November erfolgten Rückzug der Insurgenten, also der politischen Lösung der Streitfrage um die Besetzung des Burgenlandes, erfolgte der Einmarsch des Österreichischen Bundesheeres ohne weitere Opfer. Unter diesen Voraussetzungen hätte auch die Gendarmerie ausgereicht, und das nur rund neun Wochen später!

Hätte die Regierung damals mit Nachdruck eine politische Lösung angestrebt und den Gendarmerieeinsatz nicht angeordnet, wären alle Opfer auf beiden Seiten vermeidbar gewesen. Es kamen 12 Gendarmen ums Leben, 47 wurden verletzt; 16 Zivilpersonen wurden getötet, 17 wurden verletzt; beim Bundesheer fielen 14 Soldaten, 18 kamen bei zwei schweren Autounfällen ums Leben, drei starben und 46 wurden im Kampf verwundet bzw. verletzt. Insgesamt waren durch den gescheiterten Gendarmerieeinsatz und die anschließenden Gefechte an der Grenze auf österreichischer Seite 63 Tote und 110 Verletzte zu beklagen. Die Zahl getöteter bzw. verwundeter Insurgenten ist derzeit Gegenstand von Recherchen.

Professor Dr. Jörg Aschenbrenner; Oberst dhmtD i.R.

Teil 1: Der Einmarsch der Gendarmerie

Teil 2:  Die Rückkehr der Gendarmerie in den Grenzschutzdienst 

 

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