• – Letztes Update : 28.09.2015

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Luftbeweglichkeit - Ein Terminologievergleich

Bernhard Schulyok

Das Jägerbataillon 25 führt seit 1972 die „Luftlandeausbildung“ durch. Bei der Leistungsschau des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) zum Nationalfeiertag am Wiener Heldenplatz findet man diesen Eliteverband in der Ecke der „Airborne Community“. Wo ist das Jägerbataillon 25 jedoch im internationalen Umfeld angesiedelt? Die Gegenüberstellung der einzelnen Begriffe der Luftbeweglichkeit und ihre Beziehung zueinander sollen zur Beantwortung dieser Frage beitragen.

Historische Bedeutung

Eine bewegliche Einsatzführung ist die Voraussetzung, um auf dem Gefechtsfeld den Vorteil zu erhalten und die Entscheidung rasch herbeiführen zu können. Flugzeuge ermöglichen diese Beweglichkeit und einen raschen Ortswechsel von Mannschaft und Gerät über große Distanzen.

So gewann die Luftlandetruppe bzw. die Fallschirm-jägertruppe seit dem Zweiten Weltkrieg an Bedeutung. Die Luftlandetruppe war befähigt, Kampfanlandungen mit Flugzeugen durchzuführen. Eine Voraussetzung hierzu waren entsprechende Landebahnen. Das Umfeld dazu wurde durch Fallschirmjäger geschaffen, die nach ihrem Absprung Landebahnen in Besitz nahmen und sicherten.

Mit dem Aufkommen des Hubschraubers erlangte der Einsatz luftbeweglicher Kräfte auch eine Relevanz für die taktische Ebene. Entscheidend dabei war der Zeitgewinn durch die rasche Verfügbarkeit einer Truppe auf dem Gefechtsfeld.

Immer wieder kamen luftbewegliche Truppen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zum Einsatz. Sie waren oft ein Mittel der ersten Stunde, um rasch die Initiative im Gefecht zu erlangen. So landeten im März 2003 ca. 1 000 Fallschirmjäger der 173. US-Luftlandebrigade während der Invasion im Norden des Irak (Iraqi Freedom). Ihr Auftrag war es, eine zweite Front zu eröffnen und gegnerische Kräfte zu binden.

In Afghanistan wurden seit Beginn des Einsatzes von ISAF (International Security Assistance Force; Sicherheits- und Wiederaufbaumission in Afghanistan von 2001 bis 2014; Anm.) im Jahre 2002 laufend luftbewegliche Kräfte in Kompanie- bis Bataillonsstärke zur Inbesitznahme von Schlüsselgelände oder als QRF (Quick Reaction Force - rasch verfügbare Kräfte) eingesetzt.

Im Jänner 2013 wurde bei der Operation SERVAL (Operation der französischen Streitkräfte im afrikanischen Staat Mali; Anm.) durch den Sprungeinsatz von französischen Fallschirmjägern in Bataillonsstärke ein Flughafen genommen. Gleichzeitig wurde durch eine Kompanie eine Auffangstellung bezogen sowie eine Luftlande-Pionierkompanie abgesetzt, um die dortige Landebahn für nachfolgende Kräfte vorzubereiten.

Die Zukunft: Ressourcensparende Kooperation

Nicht zuletzt aus Kostengründen werden Großverbände, wie luftbewegliche Divisionen, in der heutigen Zeit zu Rahmenorganisationen für Luftlandebrigaden umgestaltet. Die Multifähigkeit, mittels Fallschirm bzw. Hubschrauber oder Flugzeug anzulanden, ist ein Kennzeichen moderner luftbeweglicher Truppen.

Luftbewegliche Truppen sind Hochwertressourcen. Der Kostenfaktor zwingt einerseits zur Reduzierung des Umfanges, ermöglicht aber andererseits Synergieeffekte durch eine multinationale Zusammenarbeit. Diesen Weg beschreitet derzeit die Deutsche Bundeswehr durch eine enge Zusammenarbeit mit den niederländischen Streitkräften. In die, seit Jänner 2014, neustrukturierte „Division Schnelle Kräfte“ (DSK) wurde deshalb die 11 AMB (Air Manoeuvre Brigade) der niederländischen Streitkräfte aufgrund eines bilateralen Abkommens auf Basis des multinationalen Befehlsverhältnisses Operational Command (OPCOM) integriert.

Gemeinsame Begriffe
Eine Voraussetzung, um internatio-nal erfolgreich als Streitkraft zu kooperieren, ist eine gemeinsame Sprache mit Begriffen, die inhaltlich gleichbedeutend verstanden werden. Hierzu dienen gemeinsame Konzepte, Richtlinien und Vorschriften als Basis, wie beispielsweise die „DEU/NLD Guidelines for the Planning and Execution of Air Manoeuvre Operations“.

Nachstehend werden Begriffe der Luftbeweglichkeit, zunächst aus Sicht des ÖBH und (wo dies möglich ist) im Vergleich zur Bundeswehr dargestellt. Danach wird ein Bezug zu Vorschriften der NATO bzw. zu jenen der US-Streitkräfte hergestellt.

Luftbeweglichkeit

Vorweg ist zu klären, in welchem Bereich die Luftlande-Fähigkeit begrifflich angesiedelt ist bzw. welche Zusammenarbeit hierzu erforderlich ist. Als gemeinsamer Oberbegriff ist hier die Fähigkeit zur Luftbeweglichkeit zu sehen, wie ihn die Bundeswehr definiert (siehe Kasten).

Die Bundeswehr und auch die niederländischen Streitkräfte verwenden für den Oberbegriff Luftbeweglichkeit den gemeinsamen Terminus „Air Manoeuvre“. Dieser steht im Gegensatz zur Definition gemäß dem ÖBH-Militärlexikon. Dort wird die Luftbeweglichkeit („Fähigkeit von luftbeweglichen Kräften, die es ihnen ermöglicht, sich in der Luft zu bewegen, wobei die Befähigung zum Gefecht am Boden erhalten bleibt.“) dem Begriff „air-mobility“ gleichgesetzt. Im englischen Sprachgebrauch entspricht dies (NATO und US-Streitkräfte) sinngemäß jedoch eher dem Lufttransport.

Luftbewegliche Kräfte sind - gemäß dem ÖBH-Militärlexikon (Stand: April 2015) - „Kräfte, die nach ihrer Gliederung, Ausrüstung und Ausbildung für luftbewegliche Einsätze geeignet sind.“ Der luftbewegliche Einsatz ist demnach ein „Einsatz von Bodentruppen zur Auftragserfüllung im Zusammenwirken mit Luftfahrzeugen, wobei die Luftfahrzeuge Transport-, Aufklärungs- und/oder Feuerunterstützungsaufgaben übernehmen. Luftbewegliche Einsätze werden durch luftbewegliche Kräfte durchgeführt. Die Luftlandung ist eine Form des luftbeweglichen Einsatzes.“

In Zeiten der Interoperabilität ist diese österreichische Definition ungenau. Im internationalen Umfeld zählt die Luftmechanisierung (selbstständiger Einsatz von Panzerabwehr- bzw. Kampfhubschraubern) nämlich ebenfalls zur Luftbeweglichkeit.

Was sind die eigentlichen Kennzeichen von luftbeweglichen Kräften? In dem bereits außer Kraft gesetzten Ausbildungsbehelf des ÖBH „Einsatz von Luftlandekräften“ aus dem Jahre 1974 wurde hierzu näher präzisiert: „Luftbewegliche Truppen sind Kampftruppen, die für Luftlande-Einsätze besonders organisiert und ausgebildet sind und in der Regel über organisch eingegliederte Lufttransportmittel verfügen.“

Des Weiteren wurde unterschieden: „Luftbeweglich gemachte Truppen sind Kampftruppen, die durch vorübergehende Beistellung von Lufttransportmitteln zu luftbeweglichen Einsätzen befähigt sind.“ Demnach wäre das Jägerbataillon 25 (JgB25), mangels eigener Luftfahrzeuge, wenn überhaupt, eine luftbeweglich gemachte Kampftruppe.

Neben dem Lufttransport und allgemeinen Unterstützungsaufgaben sowie der Luftmechanisierung als weitgehend selbstständigen bzw. unterstützenden (Kampf-)Einsatz werden in der Bundeswehr die Begriffe luftgestützte Operation und Luftlandeoperation unterschieden.

„Luftgestützte Operationen sind Operationen, in denen Heeresfliegerkräfte und luftbewegliche, durchsetzungsfähige Infanteriekräfte, einschließlich der notwendigen Kampfunterstützung und der erforderlichen weiteren Unterstützung aus allen milOrgBer [militärischen Organisationsbereichen], unter einheitlicher Führung und gemeinsamer taktischer Zielsetzung als erprobte, eingeübte und eingespielte Kampfgemeinschaft im Verbund operieren. Hierbei erfolgt der gleichwertige, synergetische Einsatz von Infanterie und Heeresfliegerkräften. Die gegenseitige Ergänzung durch die spezifischen Stärken, sowie der Ausgleich der jeweiligen Schwächen im Verbund unter einheitlicher Führung stellen eine neue Qualität dar. Luftgestützte Operationen können im gesamten Intensitäts- und Aufgabenspektrum der Streitkräfte durchgeführt werden.“ (Führungsakademie Bundeswehr/Fachbereich Führungslehre Heer: Heeresfliegereinsatzkräfte - Luftbeweglichkeit, Arbeitshilfe 471, Stand: Jänner 2011)

Der Terminus Luftlandeoperationen der Bundeswehr, im Unterschied zur operativen Führungsebene im ÖBH als Luftlandeeinsatz bezeichnet, bedeutet (siehe Arbeitshilfe 471): „Luftlandungen zielen auf den Einsatz von Luftlandekräften. Sie erfolgen durch Anlandung mit Hubschraubern und Transportflugzeugen und durch Sprungeinsatz aus Luftfahrzeugen.“

Der essenzielle Unterschied der Begriffe Luftlandeoperation und luftgestützte Operation in der Bundeswehr liegt im Verbleib der Transportmittel: Bei der Luftlandeoperation werden die Transporthubschrauber nach der Anlandung bzw. die Flächentransportluftfahrzeuge nach der Kampfanlandung oder dem Absetzen mittels Fallschirm dem Verband wieder entzogen. Bei einer luftgestützten Operation stehen die Hubschrauber nach der Anlandung dem Verband auch für die weitere Einsatzführung zur Verfügung - Kampfhubschrauber sind demnach ein fixer Bestandteil der Einsatzführung.

Luftlandung versus Lufttransport

Der Terminus Luftlandetruppe ist in den derzeit gültigen Vorschriften im ÖBH nicht definiert. Daher wird der Begriff Luftlandung (im Unterschied zum Lufttransport) als Basis für die nähere Betrachtung des Begriffes „Luftlandetruppe“ verwendet.

„Luftlandung ist der Einsatz luftbeweglicher Kräfte, bei der die Truppe möglichst in der vorgesehenen Gefechtsgliederung in ihrem Einsatzraum oder in dessen Nähe gelandet und/oder abgesetzt wird, damit sie unverzüglich ihren Auftrag durchführen kann.“ (ÖBH Militärlexikon, Stand: April 2015)

Im (außer Kraft gesetzten) Dienstbehelf für das Bundesheer „Durchführung von Luftlandungen und Lufttransporten“ aus dem Jahre 1990 bedeutete dies: „Zweck der Luftlandung ist das Anlanden von Truppen und Material in einem bestimmten Raum zur Erfüllung eines taktischen Auftrages. Dabei führen die Luftlandekräfte unmittelbar nach der Landung Kampfhandlungen durch. Während des Anlandens ist Feindbedrohung nicht auszuschließen.“

Wesentliches Kennzeichen eines Luftlandeeinsatzes ist die Anlandung in Gefechtsgliederung, um das Gefecht sofort aufnehmen zu können. Im Gegensatz zur Luftlandung ist ein Angriff nach Lufttransport zu sehen. Dort erfolgt der Angriff erst nach dem Anmarsch aus einem sicheren Terrain: „Lufttransport ist ein taktisches Verfahren der Luftstreitkräfte mit dem Zweck, Personen, Tiere und/oder Material unter Verwendung von Luftfahrzeugen zu transportieren.“ (Militärlexikon, Stand: April 2015) Hierbei erfolgt nach der Anlandung keine unmittelbare Kampfaufgabe, denn „während Verladung, Luftmarsch, Anlandung, Entladung und Sammeln herrscht grundsätzlich keine Bedrohung durch Boden- oder Luftgegner.“ (DVBH Lufttransport, 2011)

Airborne - Airmobile - Air Assault

Nach der Betrachtung der relevanten Terminologie im Zusammenhang mit der Luftbeweglichkeit des ÖBH sowie der Bundeswehr, werden nun jene Begriffe des englischen Sprachgebrauchs (NATO und US-Streitkräfte) vergleichend betrachtet.

Die Art der Verbringung der Truppe hängt von der Lage, dem Auftrag (inklu-
sive Folgeauftrag) sowie von der zu überbrückenden Entfernung ab:

  • Ist die Entfernung größer als die Hubschrauberreichweite und eine Anlandung mit Flugzeug nicht möglich, so ist mit Fallschirm abzusetzen (airborne; 1. Welle) - benötigtes schweres Gerät, Kfz etc. mit Lastenfallschirmen. Eine Wiederaufnahme ist nur nach dem Herstellen des Bodenkontaktes zur nachfolgenden Truppe möglich, ausgenommen
  • nach der Inbesitzname geeigneter Landepisten beziehungsweise von Flugplätzen und dergleichen ist die weitere Anlandung von Truppen und Gerät mit Flächenflugzeugen möglich (airmobile; 2. Welle) bzw. die Wiederaufnahme der zuerst abgesetzten Truppe für Folgeaufträge.
  • Ist die Entfernung für Hubschrauber geeignet, kann zunächst mittels eines Luftsturmangriffes (air assault) das Gelände in Besitz genommen werden. Für das Nachführen von schwerem Gerät, das nicht mit Hubschraubern transportiert werden kann, ist jedoch die Inbesitznahme eines Flugplatzes notwendig.

Demnach werden im englischen Sprachgebrauch drei Kategorien von luftbeweglichen Truppen unterschieden:

  • Airborne Forces,
  • Airmobile Forces und
  • Air Assault Units.

Die von ihnen angewandten Einsatzformen können nebeneinander, unabhängig voneinander oder auch zeitlich aufeinander abgestimmt erfolgen.

Airborne Forces

Airborne Forces sind speziell organisierte, ausgerüstete und trainierte Truppen. Sie sind befähigt, „Airborne Operations“ durch ein Absetzen (Fallschirmsprungeinsatz) oder einer (Kampf-) Anlandung mittels Hubschrauber oder Flächenflugzeugen durchzuführen (gemäß der NATO-Vorschrift AAP-06).

Die Bundeswehr setzt den Terminus Luftlandeoperation dem Begriff Airborne Operations gleich. Eine Luftlandung alleine ist begrifflich noch nicht automatisch mit einem Angriff verbunden. Sie ist eine Methode, um die Kampftruppe vor Ort zu bringen (der Luftmarsch und die Anlandephase erfolgen jedoch unter Feindbedrohung) und dort eine Gefechtsaufgabe zu erfüllen, beispielsweise einen Angriff nach Luftlandung.

Airmobile Forces

Zu diesem Begriff ist anzumerken, dass (nach Ansicht der 11 AMB und der Bundeswehr) Airmobility oder Airmobile Operation eher Lufttransport bedeuten: Das ist ein Transport von Truppen und Gerät von einem Ort zum anderen ohne einer unmittelbar folgenden Kampfhandlung und ohne Bedrohung während des Luftmarsches und der Anlandephase.

Air Assault Units

Hier handelt es sich um gemischte Großverbände in Brigade- bis Divisions-
stärke. Als besonderes Kennzeichen sind hier bereits die für die Auftragserfüllung notwendigen Heeresfliegerkräfte im Verband integriert. Nach dem Verständnis der U.S. Army wird in der ATTP 3-18.12 (FM 90-4) Air Assault Operations (Vorschrift der U.S. Army zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Luftsturmangriffen; Anm.) das Wesen einer solchen Operation wie folgt beschrieben:

„An air assault is not synonymous with an air movement. They are separate and distinct missions. Air assaults are not merely movements of Soldiers, weapons, and equipment by Army aviation units and should not be considered as such. An air assault operation is an operation in which assault forces, using the mobility of rotary-wing assets and the total integration of available firepower, maneuver under the control of a ground or air maneuver commander to engage enemy forces or to seize and hold key terrain (…). They are precisely planned and vigorously executed combat operations. (…)“

In der ATTP 3-18.12 wird auch die Größenordnung dafür festgehalten und begründet: „No existing units below division level are capable of independently conducting air assaults. The battalion is the lowest level organization staffed with sufficient personnel to plan, coordinate, and control an air assault. When company-sized operations are conducted, the predominance of planning occurs at battalion or higher level. Brigade combat teams do not have the organic aviation units to ensure successful air assault mission accomplishment. Task organizing or mission-specific tailoring of forces is the norm for air assaults.”

Anmerkung: Nach britischem Verständnis ist nicht nur die Division als Gesamtrahmen möglich, sondern auch die Brigade, z. B. 16th Air Assault Brigade (AAB). Der Begriff Air Assault Operations kann demnach mit Luftlandeangriff oder Luftsturmangriff übersetzt werden. Dies erfordert Spezialisten und die Ebene des Großen Verbandes zur Sicherstellung notwendiger Mittel der Kampf- und Einsatzunterstützung. Als Beispiel gilt die 101st Airborne Division (Air Assault) der U.S. Army. Dort sind Hubschrauber ein organisatorischer Bestandteil des Verbandes. Die Bundeswehr verwendet hier den Begriff der luftgestützten Operationen.

Luftlandetruppe

Unter Berücksichtigung der oben angeführten Rahmenbedingungen und Begriffsbestimmungen gilt es abschließend, die Luftlandetruppe zu definieren.

Im Dienstbehelf für das Bundesheer „Durchführung von Luftlandungen und Lufttransporten“, der mit Implementierung der DVBH (zur Erprobung) „Lufttransport“ zwar außer Kraft gesetzt wurde, war die Luftlandetruppe noch wie folgt definiert: „Die Luftlandetruppe ist eine Waffengattung, deren Aufgabe vor allem die Durchführung von Luftlandungen ist; sie ist hierzu besonders organisiert, ausgerüstet und ausgebildet.“

Für den Terminus Luftlandetruppe im ÖBH wird somit die Definition im Kasten vorgeschlagen.

Ausblick

Ein wesentliches Merkmal der Luftlandetruppe als infanteristische Waffen-gattung (z. B. Fallschirmjäger der Bundeswehr) ist die Befähigung, Gefechtshandlungen unmittelbar nach der Anlandung durchführen zu können. Hier ist der Luftlandeangriff hervorzuheben.

Die Anlandung erfolgt entweder mittels Hubschrauber oder durch eine Kampfanlandung mit Flächenflugzeugen bzw. durch Absetzen mit Fallschirm. Die hierzu verwendeten Hubschrauber sind nach internationalen Gegebenheiten normalerweise ein Bestandteil der Heeresfliegerkräfte. Flugzeuge hingegen werden in der Regel durch die Luftstreitkräfte beigestellt. Von luftbeweglicher Infanterie wird gesprochen, wenn die Hubschrauber organisatorischer Bestandteil des jeweiligen Verbandes sind (vgl. ehemalige Luftbewegliche Brigade 1der Bundeswehr), von luftbeweglich gemachter Infanterie, wenn die Transportmittel beigesteuert werden (vgl. heutige Luftlandebrigade 1 der DSK der Bundeswehr). International ist es heutzutage üblich, die Infanterie eines hierzu vorgesehenen Großverbandes (ab Brigade) zumindest in Teilen sowohl für Luftlandungen (airborne operations) als auch für luftgestützte Einsätze (air assault operations) hinsichtlich Ausrüstung und Ausbildung zu befähigen.

Das JgB25 wird zwar national als einziger Luftlandeverband des ÖBH bezeichnet (die Bezeichnung luftbeweglicher Verband ist jedoch irre-führend), wurde aber im Rahmen der EU als motorisiertes Infanteriebataillon eingemeldet und als solches im Frühjahr 2014 der Self Evaluation 2 (SEL 2) unterzogen. Im November 2015 ist die NATO Evaluation 2 (NEL 2) bzw. Re-Evaluation vorgesehen - ebenfalls als motorisiertes Infanteriebataillon.

Die Beurteilung, inwieweit das JgB25 für die Durchführung von Luftlandungen besonders organisiert, ausgerüstet und ausgebildet und somit dafür befähigt ist, ist nicht Gegenstand dieser Abhandlung, sondern gesondert zu betrachten (vgl. Masterarbeit zum Thema „Einsatz einer luftbeweglichen Bataillonskampfgruppe als Vorausangriff zur Inbesitznahme eines wichtigen Geländeteiles“, 3. FH-Masterstudiengang Militärische Führung 2012 bis 2014, verfasst durch Oberstleutnant Bernhard Schulyok).

Sollte die militärische Notwendigkeit eines Luftlandeverbandes im ÖBH gegeben sein, wären sowohl eine zweckmäßige Ausrüstung als auch Strukturen und Ausbildung nach internationalem Standard anzustreben. Darüber hinaus wäre ein strategischer Partner sinnvoll, um Synergieeffekte zu nützen.


Oberstleutnant Bernhard Schulyok, MA ist Referent in der Vorschriftenabteilung BMLVS.

 

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