• Veröffentlichungsdatum : 27.12.2018
  • – Letztes Update : 20.12.2018

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Die „verunglückte“ Demobilisierung 1918

Wolfgang Etschmann

Von den insgesamt bis zum Herbst 1918 rund neun Millionen Mobilisierten in der k.u.k. Armee befanden sich Anfang Oktober 1918 knapp 2,56 Millionen Soldaten und Zivilarbeiter bei der Armee im Felde. Diese enorme Gesamtzahl an Personen brachte nach der Demobilisierung große Veränderungen für die Betroffenen und ihren Angehörigen, die weite Teile der Bevölkerung der Republik Deutschösterreich betrafen.

Die österreichisch-ungarische Monarchie war nie zuvor in den Kriegen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in annähernd ähnlichen Ausmaßen mit den Problemen der Mobilisierung und Demobilisierung ihrer Armee konfrontiert worden. Die zeitlich kurzen militärischen Konflikte in den Jahren 1859, 1866 und 1878 waren für den militärischen Verwaltungsapparat und die militärische Führung des Heeres in einem überschaubaren Rahmen abgelaufen. Abgesehen vom Leid der menschlichen Verluste, berührte die kurzfristige Einziehung von Soldaten, bei den im Vergleich zum Weltkrieg relativ geringen Heeresstärken und in diesen zeitlich kurz dauernden Kriegen die Volkswirtschaft wenig. Dies änderte sich durch das System der Massenheere im Ersten Weltkrieg schlagartig. Bei Kriegsbeginn im Juli 1914 waren zum Friedensstand der k.u.k. Armee von rund 450.000 Mann noch rund 2,8 Millionen Mann in den ersten beiden Kriegsmonaten und bis zum März 1915 weitere 950.000 Mann mobilisiert worden. Insgesamt betrug die Gesamtzahl der Mobilisierten in der Armee der Monarchie bis zum Herbst 1918 rund neun Millionen, davon befanden sich im Sommer 1918 noch rund sechs Millionen (inklusive Zivilarbeitern, Hilfskräften und Kriegsgefangenen im Arbeitseinsatz) im Verpflegungsstand der Armee.

Die Demobilisierung brachte weitreichende Veränderungen für weite Teile der Bevölkerung sowie für die Betroffenen selbst. Die psychische und physische Erschöpfung dieser Menschen und die großen wirtschaftlichen Probleme bestimmten die Innenpolitik der ersten Jahre der Republik und in weiterer Folge, bedingt durch radikale politische Lösungsversuche, sogar die Außen- und Bündnispolitik zahlreicher europäischer Nachbarstaaten und die der Großmächte.

Der seltsame Dualismus der versuchten geordneten Auflösung des Personals einer riesigen Armee der ehemaligen Großmacht, die nun von Nachfolgestaaten teilweise liquidiert und andererseits übernommen wurde, und die Aufstellung einer kleinen Streitmacht ohne moderne Waffensysteme in der Republik Österreich waren ein einzigartiger Vorgang, bei dem es schwierig ist, Kompetenzen und Intentionen der damit befassten Stellen (Liquidierendes Kriegsministerium, Staatsamt für Heerwesen, Hauptanstalt für Sachdemobilisierung) zu sehen. Zusätzlich schuf die unvollständige materielle Demobilisierung eine offene Bewaffnung von parteinahen paramilitärischen Verbänden und geheime Waffenarsenale, die von der Staatsmacht kaum kontrolliert werden konnten. Die mangelnde „psychologische Abrüstung“ schuf nun jene Masse Entwurzelter und sich in ihrer Existenz bedroht fühlender Menschen, die sich in einer zunehmenden Militarisierung der Gesellschaft die Lösung aller Nachkriegsprobleme erhofften. Die natürlichen Schranken vor der Gewaltanwendung fehlten oder wurden rasch abgebaut, was nun zur eskalierenden Verwendung dieser Waffenarsenale in Österreich und letztlich zum Bürgerkrieg führte.

Demobilisierungspläne 1915 bis 1917 unter Berücksichtigung der Kriegsereignisse

Die Demobilisierungsvorbereitungen der Militärorganisation der österreichisch-ungarischen Monarchie begannen bereits im Sommer des Jahres 1915. Die Absichten, die Demobilisierung eines im Frühjahr 1915 rund drei Millionen starken Heeres geordnet und zweckmäßig durchzuführen, machten es notwendig, sehr genaue und umfangreiche administrative Vorarbeiten zu tätigen. In der ­ 10. Abteilung des k.u.k. Kriegsministeriums begann man sich im Sommer 1915 nicht nur mit dem Problem des Ersatzes der schweren personellen Verluste, sondern auch mit Plänen einer neuen „Friedensordre“ zu befassen. Durch Verlängerung der Reservezeiten hoffte man, einen geplanten Kriegsstand von 800.000 Mann sofort nach der Mobilisierung erreichen zu können. Dies war das wichtigste Ergebnis der ersten interministeriellen Beratungen vom 4. September 1915, an denen Vertreter der Landesverteidigungsministerien der beiden Reichshälften teilnahmen. Vom 28. bis 29. Februar 1916 fanden weitere interministerielle Besprechungen über wehrgesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Kriegsstände und zur Vorbereitung einer eventuellen Demobilisierung in Wien statt. Vorsitzender war Feldzeugmeister Rohm, vom Armeeoberkommando (AOK) nahm der stellvertretende Chef des Generalstabes Feldmarschallleutnant Höfer von Feldsturm, von der 2. Abteilung Oberst Jobst, von der 5. Abteilung Oberst Wejmelka sowie der Chef der 10. Abteilung, Oberst Klose, sowie mehrere juristische Berater aus dem Finanzministerium und den beiden Landesverteidigungsministerien teil.

Eine Arbeitsbeilage, die den Teilnehmern vorgelegt wurde, zeigte den Ernst der personellen Probleme der Armee nach eineinhalb Jahren Kriegsdauer auf. Die „Abgänge“ (dauernde Verluste) infolge des Krieges betrugen für die einzelnen Assentjahrgänge bisher:

  • 1913: 50 Prozent;
  • 1914: 45 Prozent;
  • 1915: 41 Prozent;

Für die folgenden Jahre wurden an „Abgängen“ erwartet:

  • 1916: 28 Prozent;
  • 1917: 23 Prozent;
  • 1918: 12 Prozent.

Die Berechnung brach genau Ende 1918 (fast prophetisch) ab.

Durch die hohen Verluste bedingt, sollte die Aufstellung einer verstärkten Reservearmee erwogen werden. Der Friedensstand sollte auf jeden Fall mindestens jenem von 1914 entsprechen, also rund 450.000 Mann betragen. Feldzeugmeister Rohm entwarf ein düsteres Bild für die Armee. Wenn der Krieg noch drei Jahre dauern würde (bis Februar 1919!), so würde die Gefahr bestehen, dass die Präsenzstände der Assentjahrgänge der Kriegsjahre „auf Null“ sinken würden. Durch die gewaltigen Verluste ließe sich die erhöhte Sterblichkeit und der Geburtenrückgang in der Donaumonarchie kaum noch abschätzen, es müsste daher schließlich damit gerechnet werden, die Friedensformationen auch aus der Reserve zu ergänzen. Nach weiteren Diskussionen einigte man sich, den Beginn der Demobilisierung erst nach Einholung des „Allerhöchsten Befehles“ des Kaisers festzusetzen. Die Rückführung der eigenen Kriegsgefangenen wäre ein wichtiger Bestandteil der Demobilisierung, und diese könnte mindestens sechs bis sieben Monate dauern. Eine eventuelle Bestrafung jener Kriegsgefangenen, die „schuldhaft“ in Gefangenschaft gekommen waren, wurde ebenfalls diskutiert, dabei aber festgestellt, dass bei diesem Delikt mildere Bestimmungen getroffen werden müssten, da es vermutlich eine große Anzahl von Kriegsgefangenen betreffen würde und sich Massenbestrafungen sehr ungünstig auf die Moral der Truppen auswirken würden. Zugleich fand man es für notwendig, eine vorschriftsmäßige Demobilisierungsinstruktion zu erarbeiten, die von der 10. Abteilung, allerdings in ständiger Zusammenarbeit mit der 5. Abteilung und der Operationsabteilung des AOK in den nächsten Monaten erstellt werden sollte.

Eine Armeekonferenz fand vom 5. bis 10. Juni 1916 im Kriegsministerium statt. Generaloberst Franz Graf Conrad von Hötzendorf als Vertreter des AOK drängte darauf, ein genaues Programm zur personellen Demobilisierung der Gagisten und Reservisten und ausführliche Anordnungen der für die Volkswirtschaft wichtigen materiellen Demobilisierung von Pferden und weiterverwertbaren Kriegsmaterials voranzutreiben. Auf jeden Fall sollte man zuerst mit den Entlassungen der ältesten dienenden Assentjahrgänge beginnen. Ausnahmen sollten nur unbedingt notwendige Rückbehaltungen, für die mit den Betroffenen individuell vereinbarte Termine gültig sein sollten, bilden. Der Beginn der Demobilisierung sollte der Einbringung eines „Alleruntertänigsten Vortrages“ die „Allerhöchste Genehmigung“ folgen und dieser die sukzessive Durchführung der Arbeiten einleiten. Der konkrete Demobilisierungsbefehl sollte erst dem „Allerhöchsten Befehl“ folgen und von den höheren Kommandanten verlautbart werden. Nach beendeter Demobilisierung sollte erneut mit einem „Alleruntertänigsten Vortrag“ darauf vom Monarchen der letzte Demobilisierungstag festgelegt werden. Interessanterweise erging der Demobilisierungsbefehl Kaiser Karls am 6. November 1918 als eine seiner letzten politischen Handlungen einen Tag vor dem Demobilisierungsbefehl der Provisorischen Nationalversammlung Deutschösterreichs.

Im Frühjahr 1917 wurde erstmals eine erste, wenn auch nur behelfsmäßige Unterlage, die „Richtlinien für die Durchführung der Demobilisierung“ ausgegeben, die den höheren Dienststellen und Kommanden als erste Orientierung dienen sollte. Diese Richtlinien waren zwar noch sehr allgemein gehalten, sie waren aber doch ein Fortschritt gegenüber den oft abstrakten Überlegungen des Vorjahres, mussten allerdings „Streng geheim“ bleiben. Die Richtlinien beinhalteten erstmals genauere Klärungen der Begriffe: „Allerhöchster“ und „Konkreter Demobilisierungsbefehl“, Übergangsstände und Kaderstände. Erstmals gab es Bestimmungen über die Ablösung der Wachformationen im Hinterland durch Fronttruppen, die Neubesetzung und Verstärkung der Bahnhofskommanden, sowie über die sanitären Maßnahmen, Rückführung und Standeserhebung von Pferden, Fuhrwerken und über die Einrichtung von Armeematerialsammelstellen. Feldzeugmeister (FZM) Rohm hielt am 26. März in Budapest und am 3. April 1917 in Wien vor den beiden Regierungen einen „Orientierenden Vortrag“ über die Verwertung und Wiederinstandsetzungen der nach dem Kriege verfügbar werdenden Güter der Kriegsverwaltung. Einleitend führte Rohm aus: „Sie (die Güter) sollen tunlichst rasch und gebrauchsfähig in das neu einzusetzende Wirtschaftsleben eingefügt werden, um den Boden ertrags-, die Industrie arbeitsfähig, das Volk steuerkräftig zu machen. Sie sollen nicht dazu dienen, einzelnen im Kriege auf Kosten und zum Schaden der Allgemeinheit reichgewordenen Gesellschaften oder Personen, die Blutegeln gleichend, während des Krieges wuchernd saugten, diese Tätigkeit nach dem Krieg fortsetzen zu lassen.

Ein Weg zur ehebaldigen Ankurbelung der Volkswirtschaft wäre die leihweise Überlassung von Pferden, Fuhrwerken und Lastkraftwagen an private Unternehmen, die Zuteilung von Sanitätswagen und Spitalseinrichtungen an Wohlfahrtsstellen und die Übergabe von Werkstätten und landwirtschaftlichen Betrieben an Genossenschaften und ländliche Gemeinden. Bauwerke und Baracken sollten möglichst als Heime und Asyle verwendet werden. Die Regierungen Österreichs und Ungarns hätten sich daher in einem Ausschuss in Zusammenarbeit mit der Heeresverwaltung über einen Aufteilungsschlüssel der Güter zu einigen. Nach der „Allerhöchsten Entschließung“ vom 2. Dezember 1916 sollten auch während des Krieges aufgestellte Einheiten, die sich als „sehr schlagkräftig“ erwiesen hatten, „en cadre“ gestellt werden und im Friedensstand enthalten sein. Die bisherigen Richtlinien für die Demobilisierung wurden während des Sommers 1917 überarbeitet. Zur selben Zeit wurden neue Dienststellen geschaffen, da man die große volkswirtschaftliche Bedeutung einer geordneten Personal- und Sachdemobilisierung erkannt hatte. Die „Kommission für volkswirtschaftliche Demobilisierung und Übergangswirtschaft“ wurde am 2. April 1917 der Abteilung 10/KW. unterstellt. Dieses Gremium war als Verbindungsstelle des Kriegsministeriums zu den anderen Regierungsstellen, die sich ebenfalls mit diesen Fragen beschäftigten, gedacht. Ebenso wurde die „Interministerielle Kommission für Kriegs- und Übergangswirtschaft“ personell aufgestockt. Man versuchte dadurch besonders jene Mannschaften, die durch den Ausbruch des Krieges nicht mehr abrüsten konnten und schon am längsten Militärdienst leisteten, von den Reservepflichten soweit wie möglich zu befreien (deshalb erfolgte die Überstellung in den 3. Reservejahrgang) und die Jahrgänge 1913 und 1914 noch in den 1. Reservejahrgang zu überstellen. Bei der schon erwähnten Sitzung vom Ende April war ein Vorschlag abgelehnt worden, nach dem Beginn der Demobilisierung nur die 21- bis 23-jährigen Soldaten zurückzubehalten, da sich sonst Einheiten, die nur aus älteren Mannschaften bestanden oder durch Verluste ein Übergewicht an älteren Soldaten hatten, komplett aufgelöst beziehungsweise stark dezimiert hätten.

Am 23. Dezember 1917 erörterte Kriegsminister Stöger-Steiner die seiner Ansicht nach wichtigsten Phasen der Demobilisierung. Er sah mit ziemlicher Klarheit einige Probleme voraus, die sich bei Kriegsende im November 1918 tatsächlich ergaben. Die Eisenbahnen würden durch Truppentransporte und den Materielabschub restlos überlastet sein, es wäre daher nötig, ein allmähliches „Rückströmen“ zu gewährleisten, um einerseits eventuelle Seucheneinschleppungen (die Vorbereitungen für Massenentlausungen und weitere hygienische Vorsorgen waren schon ein Jahr vorher besprochen und eine Tageskapazität der Hygienestationen für die Behandlung von 190.000 Mann festgestellt worden) und andererseits eine plötzliche Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Bevorzugt sollten nach dem Erlass des konkreten Demobilisierungsbefehles Staatsbeamte und leitende Angestellte wirtschaftlich wichtiger Betriebe entlassen werden. Besonderes Augenmerk sollte überzähligen Vorräten geschenkt werden, die in Transporten an das Not leidende Hinterland abgegeben werden sollten. Bevor aber noch das entscheidende Jahr 1918 anbrach, hatte bereits eine Neuorganisation der k.u.k. Armee begonnen, die auch gewisse Folgen für die Demobilisierung und die Militärpolitik nach dem Weltkrieg nach sich zog.

Die Neuorganisation 1917

Diese Neuorganisation, die ab Sommer 1917 begann, stand in engem Zusammenhang mit den Planungen für ein zukünftiges Heer nach dem Friedensschluss. Sie bedeutete eine Revision des „Conrad-Planes“ für eine Friedensgliederung, die schon im Frühjahr 1915 entstanden war. Dieser sah eine Gliederung des Heeres in 44 aktive Divisionen, 22 Reservedivisionen und elf Kavalleriedivisionen vor. Die großzügigen Ausbaupläne Conrads hatten aber wenig Chancen auf Verwirklichung, da die Wiederbelebung der schwer getroffenen Volkswirtschaft, die bereits Ende 1916 schwere Krisen durchmachte, primäres Problem sein würde. Das Heer selbst konnte mit keinen zusätzlichen Zuwendungen rechnen. Die kaiserliche Genehmigung zur Umgestaltung der Armee wurde am 5. Mai 1917 erteilt. Der Friedensstand sollte 594.000 Mann betragen, der nun wesentlich höher lag, als er bei den Besprechungen 1915 und 1916 als notwendig angenommen worden war. Diese Zahl beinhaltete die Kräfte des Gemeinsamen Heeres und der Kriegsmarine, der beiden Landwehren und den Mehrbedarf von 15 zusätzlich auf Friedensstand zu haltenden Divisionen („en-cadre gestellt“). Die machtpolitische Relevanz dieser Organisation, die eine genaue Trennung von aktiven und Reserveverbänden jetzt nicht mehr zuließ, verhinderte - hier zeigt sich auch die Rivalität zwischen Kaiser, AOK und Kriegsministerium - vorerst eine umfangreiche Demobilisierung höherer Kommanden, die das AOK zur Ausfüllung seiner Machtstellung benötigte. Treibende Kraft bei der Durchführung der Reorganisation war Oberst Freiherr von Waldstätten, Chef der Operationsabteilung des AOK. Er setzte gegen den Willen des Kriegsministeriums, das sich dafür einsetzte, die Neugliederung erst nach der Demobilisierung durchzuführen, die Reorganisation noch während des Krieges durch. Die Umgestaltung der Infanterie begann Mitte September 1917. Die Anzahl der Divisionen wurde auf 50 erhöht, bei einer gleichzeitigen Verminderung der Personalstärken. Trotz vieler Schwierigkeiten gelang die Umorganisation der Infanterie bis 1. April 1918. Bei der Kavallerie kam es zu einer Herabsetzung der Zahl der Divisionen von elf auf zehn. Die Umgestaltung der Artillerie ging bis Sommer 1918 sehr zügig vor sich. Auf der Korpsebene sollten die Friedenskorpsbereiche der Monarchie um vier, nämlich auf 20 erhöht werden, denen je zwei Divisionen unterstehen sollten. Die Nachkriegspläne für die Luftfahrtruppe sahen je ein Fliegerbataillon pro Korpsbereich und je zehn Jagdfliegerbataillone und drei Bomberbataillone armeeunmittelbar vor. Ebenso waren die Autotruppe (eine Autokompanie pro Korps), die Traintruppe (je ein Bataillon pro Korps, je eine Kompanie pro Division) und die Telegraphentruppe (ein Telegraphenbataillon pro Korps) nach der neuen Korpseinteilung gegliedert. Die Eisenbahntruppe sollte heeresunmittelbar (zwei Regimenter zu je drei Bataillonen) bleiben. Über das Planungsstadium kam die Korpsgliederung bis Kriegsende nicht mehr hinaus. Was nun die politische Relevanz dieser Umorganisation betrifft, nämlich Bataillone benachbarter Ergänzungsbezirke zu Regimentern zusammenzuschließen, führte oft zu national homogeneren Regimentern. Dass dadurch die Kommandoverhältnisse manchmal besser wurden, ist einsichtig. Nun lag hier aber schon eine der Vorbedingungen für das Verhalten vieler Einheiten beim Zusammenbruch: das Meutern von überwiegend tschechischen und südslawischen Regimentern nach der Proklamation des tschechoslowakischen und des SHS-Staates (Država Slovenaca, Hrvata i Srba; Staat der Slowenen, Kroaten und Serben), das überraschende Abmarschieren der Ungarn, die nun selbstständig ihre Heimat schützen wollten und später auf Befehl des ungarischen Landesverteidigungsministers Bela Linder am 2. November 1918 zurückgezogen wurden. Es liegt nahe, dass die nationale Solidarität und die gegenseitige politische Beeinflussung in national einheitlicheren Verbänden psychologisch leichter war und sich im Hochsommer des Jahres 1918 stärker als je zuvor auswirkte.

Demobilisierungsvorbereitungen 1918

Zu Anfang 1918 gingen die Vorbereitungen für die Demobilisierung - wenn auch noch nicht abzusehen war, was sich im Herbst tatsächlich ereignen würde - in das konkrete Stadium über. Die Demobilisierungsinstruktion, deren Erscheinen in den Richtlinien vom Frühjahr 1917 schon angekündigt worden war, ging ihrer Fertigstellung entgegen. Die Entwürfe wurden der Operationsabteilung des AOK übersandt und korrigiert an die 10. Abteilung retourniert. Diese erhielt am 1. Februar die Entwürfe der Friedensstände für die Feld- und Grenzjägerbataillone zurück. Am 3. März trafen die Korrekturen für die Feldartillerieregimenter, am 8. April für die Infanterieregimenter und am 10. April für die Kavallerie ein. Eine nachträgliche Berichtigung für die Demobilisierung der Infanterie wurde noch am 21. Juni eingesandt. Die Instruktion wurde noch im Hochsommer 1918 gedruckt und war mit dem 2. Entwurf des Abschnittes „materielle Demobilisierung“ versehen. Dieser war gut detailliert, regelte die Kompetenzen des Amtes für Kriegs- und Übergangswirtschaft und die Organisation der Armeematerialsammelstellen. Zur Aussendung an höhere Stäbe der Armee im Felde dürfte es jedoch - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr gekommen sein. Noch am 29. Oktober, als bereits die Auflösung der Armee an den Fronten begann, arbeitete man in der 10. Abteilung an den Instruktionen für die schweren Artillerieregimenter gleichsam einem seltsamen Zeichen einer noch durchaus funktionierenden Bürokratie, die den Zusammenbruch bis zum letzten Augenblick nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Auch in den Fragen der Demobilisierung war der Kampf des AOK noch zu bemerken, um in wichtigen Belangen Einfluss zu gewinnen. Es lässt sich aus einigen - wenn auch nur wenigen - Hinweisen schließen, dass das AOK die Ausarbeitung der verschiedenen Entwürfe den einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums überließ, sich aber die Korrektur vorbehielt, bei der endgültigen Entscheidung über diese Fragen eine gewichtige Stimme besaß und sich damit durchgesetzt hat.

In zwei Noten, vom 2. Mai und vom 21. August 1918 wurde eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Schriftstücke, die Demobilisierungsangelegenheiten behandelten, an die Organisations-Gruppe der Operationsabteilung des AOK und nicht, wie ständig, an andere Abteilungen des Kriegsministeriums zu richten seien. Auch in diesem Bereich könnte dies ein Symbol für den Mitsprache- und Machtausübungsanspruch des AOK in vielen Belangen der Verwaltung der Donaumonarchie in den Kriegsjahren sein. Anfang Oktober, als sich bereits an der Balkan- und Südwestfront eine bedrohliche Situation abzeichnete und schon konkrete Friedensinitiativen unternommen wurden, liefen auch die Vorbereitungen für konkrete Maßnahmen mit größerem Tempo weiter. Am 5. Oktober erhielt das königlich-ungarische Landesverteidigungsministerium die Antwort auf seine vorausgegangene Anfrage, welche die ältesten Geburtsjahrgänge wären, die unbedingt zurückzubehalten wären: die Geburtsjahrgänge 1896 bis 1900 und alle anderen, die freiwillig länger dienten oder ihre Präsenzdienstpflicht noch nicht erfüllt hätten, sollten ebenso wie Angehörige älterer Geburtsjahrgänge, die aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen um ihre Weiterbelassung in der Armee bitten würden, zurückbehalten werden. Kurz darauf wurden auch die Friedensinitiativen und die innenpolitischen Pläne Kaiser Karls, die er am 16. Oktober in seinem Manifest offenlegte, für die Demobilisierung bedeutend.

In einem Brief des Kriegsministers vom 17. Oktober 1918, der an alle Militärkommenden gerichtet war, führte die Präsidialabteilung des Kriegsministeriums Folgendes aus: Durch das Friedensangebot der Monarchie und durch eine eventuelle erfolgreiche Weiterführung dieser Bestrebungen wäre nun mit großer Energie daranzugehen, die Demobilisierung der in den Dienststellen des Hinterlandes beschäftigten reaktivierten Gagisten (längerdienende und Berufssoldaten, Offiziere und höhere Unteroffiziere) vorzubereiten. Rückversetzungen in die Reserve müssten ohne Berücksichtigung der Gesuche um Weiterbelassung im Dienst durchgeführt werden, da man nun diese Dienstposten für die Aktiven dringend benötige und zusätzliche Posten große Geldmittel verschlingen würden. Dass sogar starke Überbesetzungen in den Dienststellen des Hinterlandes oft vorkamen, geht aus dem Brief ebenfalls hervor. Es wurde von der Präsidialabteilung großes Befremden darüber geäußert, dass nach einem Erlass, der die unbedingte Einhaltung der achtstündigen Tagesdienstzeit vorschrieb, zahlreiche Angehörige verschiedener Dienststellen mit der Bitte um Aufhebung des Erlasses vorstellig·geworden waren, da es sonst vielen Bediensteten nicht mehr möglich wäre, nachmittags ihrem „anderweitigen Erwerbe“ nachzugehen.

Eine der wenigen organisatorischen Maßnahmen, die für den tatsächlichen Ablauf der Demobilisierung noch Bedeutung erlangte, war die Anweisung für die Verstärkung des Bahnhofspersonals. Am 26. Oktober erging von der Zentraltransportleitung der Erlass, die Kommanden der Hauptbahnhöfe in beiden Reichshälften mit aktiven Offizieren zu besetzen, um den steigenden Anforderungen während der zahlreichen Transporte mit erfahrenen und tatkräftigen Personen gewachsen zu sein. Der Verpflegungsstand der Armee der im Hinterland befindlichen Personen betrug etwa 2,5 Millionen Menschen. Bei der Armee im Feld befanden sich rund 3,5 Millionen Mann. Noch am 28. Oktober lud das AOK den Landesverteidigungsminister Feldmarschallleutnant Czapp und einige Vertreter der einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums zu einer Konferenz zur Planung einer einheitlichen Demobilisierung nach den bisherigen Richtlinien ein. Am nächsten Tag fand die interministerielle Konferenz zu Fragen der Demobilisierung und Nachkriegsplanungen statt. Dabei fiel die Entscheidung, dass die Armee einen Übergangsstand von ungefähr einer Million Mann annehmen sollte und die Geburtsjahrgänge 1896 bis 1900 und die Assentjahrgänge 1915 bis 1918 vorerst nicht zu entlassen seien. Ausgenommen davon sollten jene Soldaten werden, die erst seit dem 1. Jänner 1918 ihren Militärdienst leisteten. Der Grund für diese Überlegung war, dass diese Soldaten, die während der mehrere Monate dauernden Demobilisierung keinen Präsenzdienst leisten sollten, später wieder zum zukünftigen Friedensstand der Armee eingezogen werden könnten. Die politische Zwiespältigkeit, in der die Beratungen stattfanden und die innerhalb der noch ruhig weiterlaufenden ministeriellen Bürokratie wenig zur Kenntnis genommen wurde, zeigte die Aufforderung - wohl eher ein Ersuchen - des k.u.k. Kriegsministeriums und des k.k. Landesverteidigungsministeriums an die neugebildeten verschiedenen Nationalräte am 27. Oktober bei der Beruhigung bereits meuternder Truppen und bei der Demobilisierung mitzuhelfen und der Aufruf des tschechoslowakischen Nationalrates an die tschechischen Offiziere der noch kämpfenden „Alten Armee“, in die nationale tschechische Armee in Böhmen und Mähren einzutreten, die zu dieser Zeit schon eine Stärke von 4 800 Mann hatte. Am 31. Oktober, als die Auflösung großer Teile der Armee schon in vollem Gange war, erging noch ein Befehl der 10. Abteilung an die einzelnen Militärkommanden, die Landsturmsoldaten bei den Bahnhofskommanden durch Militärangehörige der Geburtsjahrgänge 1896 bis 1900 und andere noch nicht ausgediente Soldaten zu ersetzen. Ebenso sollten die Militärpolizeiabteilungen auf den Bahnhöfen aus den Ersatztruppen verstärkt werden. Wahrscheinlich wurde dieser Befehl nicht mehr an allen Stellen ausgeführt. Allerdings spricht sehr viel dafür, dass auf dem Bahntransportsektor die Organisation noch länger intakt gehalten werden konnte als bei den Fronteinheiten und vielen Truppenteilen im Hinterland, da sonst die gewaltigen Menschenströme des aufgelösten Heeres unmöglich durch die zerfallende Monarchie in die neuen Nationalstaaten transportiert hätten werden können.

Nach einer Statistik vom Mai 1918 gab es nur 110 Bataillone mit mehr als 30 Prozent deutschsprachigen Soldaten, davon waren an der Südwestfront 82 Bataillonsstärken angegeben. Von den 110 Bataillonen gerieten 46 in italienische Gefangenschaft. Da aber in den Einheiten, die insgesamt rund 18.000 Mann stark waren, auch Soldaten anderer Nationalitäten dienten, kann man annehmen, dass zirka 13.000 Deutschösterreicher unter den Gefangenen der Fronttruppen waren. Nach dem Bevölkerungsanteil von 12,8 Prozent deutschsprachiger Einwohner der Monarchie hätte die Zahl der gefangenen Deutschösterreicher ungefähr 55.000 betragen müssen. Rechnet man die Angehörigen von Etappeneinheiten (Logistikeinheiten) dazu, die gefangen genommen wurden, so kamen weitere 30.000 Angehörige des späteren Deutschösterreich in Gefangenschaft. Weitere 78.000 deutschsprachige Gefangene müssten gemäß ihrer Heimatzuständigkeit anderen Nachfolgestaaten zugerechnet werden.

Von den 356.000 gefangenen Soldaten des 3. und 4. November waren fast ein Viertel Tschechoslowaken (83.000), 61.000 waren dem SHS-Staat zugehörig. Die anderen am stärksten vertretenen Nationalitäten waren Polen (40.000), Ruthenen (32.000), Rumänen (25.000) und Italiener (7.000). Da viele ungarische Verbände schon am 2. November nahezu vollständig aus der Front gezogen und nur geringe Kontingente noch vom italienischen Vormarsch überrollt worden waren, betrugen die ungarischen Gefangenen höchstens 8.000 Mann - und diese bestanden hauptsächlich aus Angehörigen der ungarischen Etappentruppen.

Unter den Gefangenen der Fronttruppen waren 42 Prozent Deutschösterreicher. Das bedeutet aber nicht, dass sich die deutschösterreichischen Einheiten länger oder verbissener wehrten und daher tapferer waren. Ob die Einheit die Demarkationslinie erreichte, hing von anderen Faktoren ab, und zwar: davon, wo die militärische Führung die Einheiten eingesetzt hatte, von der Gangbarkeit des Rückzugweges, von der Schnelligkeit des Vorgehens der italienischen Truppen und von der körperlichen Verfassung der Einheit. Nach diesen gesicherten Zahlen kann nicht von 350.000 „österreichischen“ Gefangenen gesprochen werden. Die Soldaten der anderen Nationalitäten gehörten einer Armee an, die eigentlich schon fast eine Woche keine Heimat besaß und sie damit Repräsentanten eines nicht mehr bestehenden Staates waren. Die Entlassung der tschechischen Kriegsgefangenen oft schon nach wenigen Wochen und die Zurückbehaltung von österreichischen und ungarischen Gefangenen bis in den Sommer und Herbst 1919 spiegelt nicht nur die Anerkennung des tschechoslowakischen Staates schon während des Krieges auch durch Italien, in dessen Heer im Sommer 1918 schon zwei tschechoslowakische Legionärsdivisionen kämpften, sondern auch die Behandlung des neuen österreichischen und des ungarischen Staates und deren politische Isolierung in den ersten drei Nachkriegsjahren wider. Durch die Massengefangennahme eines Teiles des k.u.k. Heeres in Venetien, die zwar faktisch eine wesentliche Entlastung beim Rücktransport brachte, waren staatsrechtlich eigentlich schon mehr „Verbündete“ in der Hand italienischer Truppen, da die Anerkennung der Tschechoslowakei, des SHS-Staates und Polens durch die Entente schon erfolgt war. Bei der Abwicklung des Bahnverkehres, der Entwaffnung und Verproviantierung zehntausender Soldaten kam es zu sehr großen Schwierigkeiten und oft genug zu blutigen Auseinandersetzungen. Der Heimtransport vieler hunderttausender Soldaten nach dem Zusammenbruch konnte aber trotz zahlreicher Eisenbahnunfälle bewältigt werden. Er kann tatsächlich als letzte organisatorische Leistung der noch intakten zivilen Verwaltungsstellen und Militärbehörden eines Staates in knapp drei Wochen gesehen werden, der zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht mehr existierte. Viele Verbände und Einheiten erreichten oft nach tagelangen und fallweise mehr als zwei Wochen dauernden Fußmärschen ihre Heimatgarnisonen. Der Oberleutnant der Pioniertruppe, Julius Raab, führte seine Kompanie von Slowenien über Graz und Mariazell nach St. Pölten, wo die Demobilisierung durchgeführt wurde.

Die materielle Demobilisierung verlief jedoch oft ganz anders. Es lagen zehntausende Gewehre, hunderte Maschinengewehre und zahlreiche Geschütze und Minenwerfer an den Rändern der Rückzugsstraßen, die oft von sich bildenden Selbstschutzverbänden „eingesammelt“ wurden. Bis 30. November 1918 waren zusätzlich bereits über 94.000 Gewehre und Karabiner und 1.156 Maschinengewehre an Orts-, Heim- und Bürgerwehren, Arbeiterwehren in relevanten Rüstungs- und Energieversorgungsbetrieben vom Staatsamt für Heerwesen, aber auch noch vom „Liquidierenden Kriegsministerium“ ausgegeben worden.

Die Demobilisierungsvorschriften der Jahre 1917 und 1918 waren letztlich - trotz vieler Kompetenzprobleme - sehr genau und mit oft überbürokratischer Sorgfältigkeit ausgearbeitet worden. Zweifellos hätten sie bei einem Kriegsende unter anderen Umständen als genaue Richtlinien für die rein technische Abwicklung bei den einzelnen Truppenkörpern ihren Zweck erfüllt. Durch den politischen und militärischen Zusammenbruch der Monarchie wurden sie weitgehend gegenstandslos und durch neue Anweisungen des späteren „Liquidierenden Kriegsministeriums“ und des Deutschösterreichischen Staatsamtes für Heerwesen ersetzt, die aber oft Modifizierungen dieser Vorschriften waren. Dominierend in der Wehrpolitik der Republik Deutschösterreich waren in den ersten Wochen die Vorstellungen der Sozialdemokratischen Partei, wobei sich letztlich das Volkswehr-Konzept von Unterstaatssekretär Julius Deutsch im Staatsamt für Heerwesen durchsetzte. Der Abbau der Volkswehr ab Ende Februar 1919 führte zu einer zweiten Demobilisierungsphase, die sich in einer sozialen Mobilität bei einem Teil der entlassenen Mannschaften und bei den Offizieren auswirkte. Die endgültigen Friedensbedingungen machten es mehreren tausend Offizieren unmöglich, mit einer Übernahme in die neue Wehrmacht zu rechnen. Die Demobilisierung, die nun die Republik Österreich durchführen musste, war in den meisten Fällen weniger ein organisatorisches als ein nun innenpolitisches und machtpolitisches Problem, da es schon wegen der Personalauswahl für eine neue Wehrmacht (in der geplanten und dann tatsächlich existierenden Form) und der Verwertung der auf dem neuen Staatsgebiet lagernden und oft noch viele Wochen „herumliegenden“ gewaltigen Kriegsmaterialbestände zu großen Meinungsverschiedenheiten kam. Die ersten politischen Auseinandersetzungen um das Wehrsystem und um die materielle Demobilisierung waren bereits in den ersten beiden Jahren der Republik ein Beitrag zur Polarisierung der beiden großen Lager in Österreich. Die Aufrüstung der paramilitärischen Verbände hatte damit bereits drei Jahre nach Kriegsende ein Ausmaß erreicht, dass schon in diesen Jahren das „Material“ für den erst wesentlich später begonnenen Bürgerkrieg vorhanden gewesen wäre. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass dessen materielle und psychologische Wurzeln schon in den ersten drei Jahren des Bestehens der Republik erkennbar waren, die mehr oder weniger der eigentümlichen Demobilisierung in Österreich ab dem November 1918 zu verdanken waren. 

Hofrat i. R. Prof. Dr. Wolfgang Etschmann; Historiker.

 

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