Archiv-Ausgabe

 

20 Jahre Soldatinnen im Heer − 2/2018 (362)

 

Hauptthemen

Editorial

Zu den Hauptaufgaben des Österreichischen Bundesheeres zählen neben der Landesverteidigung der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen sowie die Aufrechterhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Bedrohungsfällen. Insbesondere bei größeren Katastrophen, wie einem großräumigen Blackout, wird das Österreichische Bundesheer gemeinsam mit den Blaulichtorganisationen gefordert sein, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Dies setzt allerdings ein hohes Maß an Autarkie in der militärischen Infrastruktur voraus. Denn helfen kann nur, wer selbst über die notwendigen Ressourcen verfügt. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang eine eigenständige Energie- und Wasserversorgung sowie die Bevorratung mit Lebensmitteln, Sanitätsmaterial, Betriebsmitteln und Ersatzteilen. Darüber hinaus werden im Katastrophenfall wieder Fähigkeiten gefordert sein, die die Friedensarmee aus Kostengründen schon lange an zivile Unternehmen ausgegliedert hat.

Um die Autarkie des Österreichischen Bundesheeres zu erhöhen und damit auch die Sicherheit der Bevölkerung im Katastrophenfall gewährleisten zu können, hat der Ministerrat Mitte Mai die Einrichtung von zwölf so genannten „Sicherheitsinseln“ beschlossen.

Dabei handelt es sich um Kasernenstandorte in allen neun Bundesländern, die bereits über günstige infrastrukturelle Voraussetzungen verfügen. Im Endausbau sollen dort Blaulichtorganisationen und die örtliche Bevölkerung temporär versorgt werden können.

Angesichts moderner Bedrohungsszenarien sollte in weiterer Folge jede Bundesheer-Kaserne eine „Sicherheitsinsel“ sein. Das kostet natürlich Geld. Geld allerdings, das gut angelegt ist, weil damit der Bevölkerung nicht nur ein Gefühl der Sicherheit vermittelt wird, sondern im Anlassfall tatsächlich Schutz und Sicherheit geboten werden kann.

Oberst dhmtD Mag. Dr. Jörg Aschenbrenner

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