„Stabsunteroffizier“ dem Nationalen Qualifikationsrahmen hinzugefügt

Stabsunteroffizierdienstgrade sind nun offiziell dem Niveau 5 des NQR zugeordnet und werden zivil als „höherer Beruf“ anerkannt. (Foto: Bundesheer)
Stabsunteroffiziersdienstgrade sind nun offiziell dem Niveau 5 des NQR zugeordnet und werden zivil als „höherer Beruf“ anerkannt. (Foto: Bundesheer)

Am 17. Dezember 2019 wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Qualifikation „Stabsunteroffizier oder Stabsunteroffizierin (StbUO, Erstverwendung)“ dem Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) in Österreich zugeordnet.

Damit kann der Stabsunteroffizier nach abgeschlossener Kaderausbildung 4 (allgemeiner Teil an der Heeresunteroffiziers-akademie) und Kaderausbildung 5 (Fachteil an einer Waffen- oder Fachschule) ab sofort als „höherer Beruf“ mit ziviler Anerkennung bezeichnet werden.

Das Niveau 5 wurde in Österreich beispielsweise für den Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule wie einer Handelsakademie oder einer Höheren Technischen Lehranstalt vergeben. Mit der aktuell getroffenen Zuordnung wurde die Kaderausbildung im Österreichischen Bundesheer und der Schritt vom Unteroffizier zum Stabsunteroffizier durch ein unabhängiges Bewertungsverfahren im Bildungsressort als Weiterbildung eingestuft.

Im Weiteren ist zunächst an eine gezielte Identifizierung höherer Unteroffiziersqualifikationen oberhalb von Verwendungen der Stabsunteroffiziere gedacht. Diese könnten als Abschluss der Einbettung des Berufsunteroffizierskorps in den Nationalen Qualifikationsrahmen noch für eine Zuordnung auf dem Niveau 6 beantragt werden, was in der beruflichen, zivilen Bildungslandschaft etwa einem Meisterbrief entspräche.

Der Nationale Qualifikationsrahmen in Österreich wurde 2016 in Kraft gesetzt und bietet ein Bewertungsinstrument für den Vergleich von Qualifikationen. Der Rahmen ist in acht Stufen unterteilt und orientiert sich dabei direkt am Europäischen Qualifikationsrahmen.

-red-

Link: Qualifikationsregister