• Veröffentlichungsdatum : 15.11.2018

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Netzwerk 17 - Lessons Identified

Bernhard Schulyok, Lukas Bittner, Rudolf Haas

Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Miliz sind nicht neu. Neu ist eine klare Positionierung aller Großparteien zur Wehrpflicht und der damit verbundenen Miliz. Ein Geldregen ist deswegen nicht zu erwarten, genauso wenig die sofortige Wiedereinführung der Truppenübungspflicht. Pflicht aber ist es, die aktuellen (Übungs-)erfahrungen im Schutz kritischer Infrastruktur, die Hauptaufgabe der struktuierten Milizverbände zu evaluieren und Erkenntnisse daraus abzuleiten.

Übung Netzwerk 17

Im November 2017 führte das Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“ mitten in Wien seine Truppenübung zum Thema „Schutz kritischer Infrastruktur im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz“ durch. Dafür wurden jeweils permanente Schutzobjekte (ORF-Zentrum Küniglberg, Areal der Wiener Netze, Erdöltanklager Lobau) für die drei Jägerkompanien und zusätzlich zwei temporäre Schutzobjekte (ORF-Funkhaus, Areal Wiener Linien) für jeweils zugsstarke Kräfte ausgewählt. Nachstehend sind die in enger Abstimmung mit den Übungsteilnehmern nach Auswertung der Berichte der integrierten Übungs- und Schiedsrichterorganisation (Polizei und ÖBH) festgestellten Handlungsfelder angeführt. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die weitere Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Soldaten und des Verbandes insgesamt, sondern für alle Kräfte des ÖBH mit vergleichbaren Aufgaben! Sieben Fähigkeitsbereiche wurden dabei aufgezeigt.

Einsatzvorbereitung

Zur Einsatzvorbereitung zählen eine gemeinsame Begehung des Schutzobjektes und des Vorfeldes durch die Kräfte des ÖBH, der Polizei sowie des Betreibers. Zweck ist, eine gemeinsame Bedrohungsanalyse zu erstellen, etwaige zusätzliche (bauliche) Schutzmaßnahmen zu setzen und die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen festzulegen (Zeit, Ort und Dauer der Sicherheitsbelehrung). Zur Vorbereitung des Einsatzes zählt auch die Verstärkung der baulichen bzw. technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Zäune, technische Überwachungssysteme) - dies minimiert den eigenen Kräfteeinsatz. Ein Platzverbot gemäß § 36 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) erleichtert die Zutrittskontrolle und die Anwendung damit verbundener Maßnahmen; es ist gemeinsam zu beurteilen und räumlich zu beantragen. Platzverbote sind nach einer Verordnung durch die Behörde von der Truppe zeitgerecht vor Inkrafttreten örtlich zu kennzeichnen.

Eine detaillierte (Sicherheits-)einweisung und das Begehen vor Einsatzbeginn bzw. die Übernahme der Verantwortung letztendlich durch alle Soldaten erfordert Zeit - meist im Umfang von Stunden. Nur so ist sichergestellt, dass alle Beteiligten erstens die vom Betreiber festgelegten realen örtlichen Sicherheitsbestimmungen des Schutzobjektes kennen und einhalten können sowie zweitens über die neuralgischen Punkte des Schutzobjektes Bescheid wissen.

Die zeitgerechte Information der Bevölkerung, ist im Bereich der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit unabdingbar. Dies gilt insbesondere für Anrainer und Mitarbeiter des Schutzobjektes wegen möglicher Einschränkungen und Erwartungshaltungen nicht nur bei Übungen, sondern erst recht bei realen Einsätzen, immer unter Abwägen der Geheimhaltungserfordernisse. Schließlich sollen das öffentliche Leben möglichst friktionslos weitergehen und das Vertrauen in die Sicherheitsorganisationen gestärkt werden. Nur wer die hierzu erforderlichen Themenfelder im Informationsumfeld belegt, also die Themenführerschaft hat und so die „Hearts and Minds“ der Bevölkerung gewinnt, wird glaubhaft und gestärkt agieren können - und nicht reagieren müssen.

Die Herausforderung der Übung Netzwerk 17 war daher insbesondere im urbanen Umfeld in der öffentlichen Wahrnehmung und in der proaktiven Kommunikation gegeben. Fotos von den Soldaten verbreiten sich binnen Sekunden in den sozialen Netzwerken. Ohne vorbereitete „Master Messages“ und eine konsequente Medienbeobachtung kann das ÖBH innerhalb kürzester Zeit den Narrativ zur Übungsannahme verlieren. Jedem eingesetzten Soldaten muss in solch einer Situation die Tragweite aller seiner Handlungen bewusst sein. Öffentlichkeitsarbeit bedeutet bei einer solchen Übung nicht nur eine Dokumentation des Einsatzes und die Abdeckung einer internen Information (für die eigenen Soldaten), sondern auch die Vorbereitung der Soldaten auf den Umgang mit Zivilpersonen und das richtige Verhalten bei Amtshandlungen. Gerade in Szenarien „hybrider Bedrohungen“ ist davon auszugehen, dass bewusst Störaktionen gegen die eingesetzten Soldaten durchgeführt werden. Diese, aus dem Zusammenhang gerissenen Störaktionen in (sozialen) Medien verbreitet und teilweise bewusst missinterpretiert, können das Vertrauen der Bevölkerung in das ÖBH und die Behördenvertreter unterminieren.

In ausbildungstechnischer Hinsicht muss neben rechtlichen Schulungen inklusive Szenarientraining, der Feinschliff in der Einsatz- und Gefechtstechnik forciert werden. Die Handhabung von Less Lethal Means, wie Pfefferspray, Anwendung von Schließmitteln oder grundlegende Crowd and Riot Control-Techniken für alle Soldaten im Schutzeinsatz ist hierfür notwendig und zu trainieren. So stellt das Anlegen von Handfesseln ein wichtiges gelinderes Mittel zur Verhinderung eines Waffengebrauches dar. Durch Einsatztrainer der Garde und der Polizei ist es gelungen, alle Assistenzsoldaten mit einem Mindestmaß an Ausbildung zu versehen, so dass diese Festnahmen mit Schließmitteln bis zur Übernahme durch die Exekutive ordnungsgemäß vor sich gingen.

In ausbildungstechnischer Hinsicht muss neben rechtlichen Schulungen inklusive Szenarientraining, der Feinschliff in der Einsatz- und Gefechtstechnik forciert werden. Die Handhabung von Less Lethal Means, wie Pfefferspray, Anwendung von Schließmitteln oder grundlegende Crowd and Riot Control-Techniken für alle Soldaten im Schutzeinsatz ist hierfür notwendig und zu trainieren. So stellt das Anlegen von Handfesseln ein wichtiges gelinderes Mittel zur Verhinderung eines Waffengebrauches dar. Durch Einsatztrainer der Garde und der Polizei ist es gelungen, alle Assistenzsoldaten mit einem Mindestmaß an Ausbildung zu versehen, so dass diese Festnahmen mit Schließmitteln bis zur Übernahme durch die Exekutive ordnungsgemäß vor sich gingen.

Führung

Erstmals wurde einem Verband in Wien bei einem sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz (sihpolAssE), hier im Fall einer Übung, ein eigener Einsatzabschnitt in einer polizeilich „besonderen Aufbauorganisation“ (BAO) zugeordnet. Die Ausübung der sicherheitspolizeilichen Befugnisse war auf einen Umkreis von 200 m um das Schutzobjekt begrenzt. Dadurch sollte ein Einschreiten bei verdächtigen Personen auch außerhalb des Objektbereiches ermöglicht werden, um schon bei erkannten Vorbereitungen für ein Eindringen Maßnahmen setzen zu können.

Die räumlichen Dimensionen und Distanzen erforderten flache Führungsstrukturen („selbstsynchronisierende und lernende Netzwerke“) und das flächendeckende Bereithalten von Reserven - die Einheiten wurden mit jenen Ressourcen und Befugnissen ausgestattet, die ihnen eine effektive und effiziente Einsatzführung vor Ort gewährleisten sollten.

Zur Führungsstruktur hinsichtlich der IKT-Ausstattung wurde erstmals die Einbindung eines Milizbataillons in die bundesheerinterne 3. Verarbeitungsebene (3VE) mit seinen Kompanien ohne Abstützung auf die IKT-Infrastruktur einer militärischen Liegenschaft erprobt. Zukünftig sollte dies mittels Laptop und entsprechend geschützter Internetverbindung möglich sein. Allerdings ist die Einbindung bis zur Zugsebene erforderlich, da auch Infanterie-Züge Schutzobjekte zugewiesen bekommen. Alleine die Abstützung auf Funk ist hier zu wenig und nicht den Einsatzerfordernissen entsprechend. Unbeschadet eines im ÖBH zu installierenden Führungsinformationssystems sind diverse einsatzrelevante Applikationen auch für die Miliz notwendig - die hierfür erforderliche Ausbildung wäre daher rasch für die Miliz strukturell zu gestalten und zu implementieren. Es wäre diesbezüglich von den vorgesetzten Führungsebenen klar zu kommunizieren, wie selbstständig strukturierte Miliz im Einsatzfall zu führen wäre.

Die Verbindung sowohl teilweise bataillonsintern als auch zu externen Organisationen und auch die Einrichtungen sollten über sogenannte BOS-Geräte (BOS - Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) erfolgen. Hier wäre für künftige Einsätze die Kompatibilität der Geräte (Bundesheer, Polizei, zivile Betreiber) hinsichtlich gemeinsam zu benützender Kanäle in der erforderlichen Anzahl sicherzustellen.

Unbestritten ist die erforderliche Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Verbindungen, respektive Funkmittel und die Bildung entsprechender Funknetze, um rasch die für Entscheidungen notwendigen Informationen an die dafür zuständige Stelle übermitteln zu können. Technisch gesehen sind die militärischen Funkgeräte in einer bestimmten Umgebung, z. B. von und in Stahlbetonbauten oder Umspannwerken, nur bedingt brauchbar. Flache Führungsstrukturen (viele Endnutzer in einem Netz) ermöglichen wiederum durch Mithören das unmittelbare Mitdenken und Handeln im Sinne der Sache (z. B. bei Fahndungen), bedingen aber eine eiserne Funkdisziplin. Unbeschadet dessen sind Lagemeldungen inklusive Anforderungen an vorgesetzte Führungsebenen und externe Stellen (z. B. Sonderfunkwagen) so rasch wie möglich abzusetzen, denn nur so können diese auch zeitgerecht unterstützen (z. B. Einsatz von Reserven). Die Dokumentation von Befugnisausübungen war eine neue Herausforderung bei dieser Übung. Die Dokumentation von Amtshandlungen ist einerseits erforderlich, um diese geordnet an die Exekutive zur weiteren Bearbeitung für ein Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren zu übergeben. Es ist aber auch notwendig, das Handeln der eigenen Kräfte durch die Einheit zu dokumentieren, um bei Rechtsmittelverfahren oder Beschwerden Auskunft geben zu können. Für die Dokumentation standen Durchschreibeformulare der Landespolizeidirektion Wien zur Verfügung. Genauso wie die Sanitätsversorgung Verwundeter bei einem Angriff ein untrennbarer Bestandteil der Gefechtstechnik ist, muss die Dokumentation gesetzter Handlungen und dazu zu erhebender Grundlagen (Personaldaten etc.) Bestandteil bei Amtshandlungen in derartigen Szenarien sein.

Nachrichtengewinnung und Aufklärung

Ein effektiver und effizienter Einsatz steht und fällt generell mit den zeitgerecht verfügbaren Informationen über konkrete Bedrohungen. Hier hat sich herausgestellt, dass die Tätigkeit der Aufklärung, respektive Überwachung von Bewegungslinien und Gruppierungen, die in der Natur der Sache verdeckt erfolgen sollte, im urbanen Umfeld in Uniform kontraproduktiv ist. Hier bietet sich die zumindest temporäre und lokale Tätigkeit von ÖBH-Kräften in zivil an (inklusive verdecktem Tragen von Waffen). Dies wäre durchaus mit den Befugnissen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes konform, da es sich hier nicht um „Kombattanten“ in einer militärischen Auseinandersetzung handelt. Eine Alternative wäre der Einsatz von Exekutivbeamten in Zivil im Vorfeld, deren Aktivitäten in enger Abstimmung mit der Truppe erfolgen und deren gewonnene Erkenntnisse verzugslos in den Informationskreis der Soldaten vor Ort einfließen müssten. Jedenfalls kann der Einsatz von Kräften in Zivil, egal ob durch ÖBH oder von der Polizei gestellt, zu Missverständnissen führen, da diese Kräfte nicht offensichtlich als Exekutiv­organe erkennbar sind; dies muss im Bedarfsfall genau beurteilt und abgestimmt werden.

Wirkung und Einsatz

Die Durchsetzung der Befugnisse mit Befehls- und Zwangsgewalt lässt den Schusswaffengebrauch nur als Ultima Ratio zu. Als Durchsetzungsmöglichkeit kommt daher vor dem Gebrauch von weniger tödlichen Wirkmitteln (Less Lethal Weapons) vor allem die Anwendung von Körperkraft in Betracht. Unter diesem Aspekt ist es notwendig, die Ausrüstung und Bewaffnung der Soldaten im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz beim Objektschutz flexibel zu handhaben. Das Sturmgewehr hat jedenfalls bei terroristischen Bedrohungen seine Berechtigung, ist jedoch bei Körperkraftanwendungen mehr als hinderlich. Für diese Fälle wären Fixiermöglichkeiten an der Kampfweste sinnvoll, die im Bedarfsfall auch wieder rasch gelöst werden können. Bei der Gefahr von Handgemengen, wie bei Demonstrationen, wäre das Sturmgewehr, sofern vorhanden, zu entladen, mittels Spanngurt auf dem Rücken zu fixieren und das abgenommene Magazin einzustecken.

Eine lage- und auftragsbezogene Beurteilung und Anordnung der Ausrüstung durch den Einheitskommandanten erscheint hier mehr als sinnvoll. Auch die Verwendung des Helmes muss durch den Kommandanten vor Ort in die Beurteilung der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung der Aspekte Deeskalation versus Eigensicherung entschieden werden können. Denn: ein umgehängter Helm behindert oft mehr, als er nützt. Abgesehen von der Schießausbildung ist bei allen Soldaten eine Doppelbewaffnung vorzusehen (nicht nur auf dem Papier).

Nur der gemischte Einsatz der Kräfte ist in diesem Szenario/Einsatz erfolgreich - teilweise verdeckt, teilweise offen, stationär (Posten) und mobil (Streifen) - jedenfalls insgesamt raumsättigend und flächendeckend. Nur so können im Bedarfsfall das Schwergewicht rasch verlagert bzw. Kräfte konzentriert werden. Alle Einsatzkräfte im Raum müssen damit rechnen, dass sie im Anlassfall zusammengezogen und koordiniert zur Wirkung gebracht werden. Dabei können Kräfte führungsebenen- und grenzübergreifend temporär aus der Bewegung für eine anliegende Aufgabe neu organisiert werden, was höchste Ansprüche für die Führungskräfte aller Ebenen bedeutet. Die durch das Zusammenziehen von Kräften entstehenden Lücken sind im Gegenzug umgehend zu schließen, Kräfte an neuralgischen Punkten durch Zuführung weiterer Kräfte laufend zu verstärken.

Der beste Einsatz nützt nichts, wenn die Kräfte bei Dunkelheit und schlechter Sicht nicht nachtsicht- bzw. -kampffähig sind - und zwar alle im Einsatz stehenden Soldaten. Dies gilt auch bei Tag, wenn z. B. Nachschau in einem Keller gehalten werden muss. Es genügt ebenso nicht, wenn nur ein Soldat in der Gruppe ein Nachtsichtgerät hat und der Rest nachtblind durch die Gegend stolpert.

Truppenschutz

Unter Berücksichtigung der Auswertung von Anschlägen in den vergangenen Jahren, insbesondere aber jüngster Ereignisse im März 2018 auch in Wien, kommt der persönlichen Schutzausrüstung der Soldaten höchste Bedeutung zu. Schutzwesten, die gegen Beschuss und Stichwaffen geeignet sind, müssen Standard sein - sowohl im Einsatz als auch bei der Übung - denn nur was geübt wird (auch die Handhabung der Ausrüstung zählt dazu!), wird im Einsatz beherrscht.

Projektion von Kräften

„Machtprojektion“ durch die Darstellung „ich könnte, wenn ich wollte - fordere es daher nicht heraus“ ist gerade bei restriktiver Gewaltanwendung ein probates Mittel. Im gegenständlichen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz wäre zwar beispielsweise ein Soldat mit einem Sturmgewehr gegenüber drei Personen, die sich ihm offensichtlich unbewaffnet annähern, vom Gewaltpotenzial höher einzustufen. Da ein lebensgefährdender Schusswaffengebrauch in dieser Situation jedoch vermutlich nicht gerechtfertigt wäre, ist daher die unmittelbare räumliche Überlegenheit durch weitere Soldaten anzustreben, um im Bedarfsfall durch glaubhafte Androhung und Anwendung von Körpergewalt wirksam werden zu können. Den Faktoren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit kommt in diesem Zusammenhang höchste Bedeutung zu - und sie erfordert ein Umdenken und erweiterte Perspektiven bei den Soldaten in ihrem Handlungsspektrum. Dies bedingt wiederum die Fähigkeit, rasch Kräfte an einem Ort konzentrieren zu können und unterstreicht die erforderliche (geschützte) Mobilität zumindest auf der Ebene Gruppenäquivalent.

Unterstützung und Durchhalten

Die Autarkie der bei den Schutzobjekten eingesetzten Kräfte ist anzustreben, ähnlich der vorzusehenden mindestens vierzehntägigen Autarkie von Kasernen - und zwar in allen Teilbereichen der Versorgung, insbesondere Energieversorgung und Betriebsmittel, Sanität, Verpflegung und Trinkwasser! In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf den integrierten Sanitätsdienst hingewiesen sowie auf die rasche (lokale) Verfügbarkeit von Milizsoldaten durch die Verwahrung der gesamten Ausrüstung inklusive Waffe am Wohnort.

Mobilität auf Gruppenebene ist erforderlich. Die Ressourcen- und Auftragslage des ÖBH ist auch der Miliz bekannt, dennoch wären mehr als zwei Kraftfahrzeuge je Kompanie notwendig. Es muss der Grundsatz gelten: Was nicht geübt werden kann, wird im Einsatz nicht gekonnt, nach dem Motto: „Train as you fight!“

Fazit und Ausblick

Ziel der Übung Netzwerk 17 war für das Jägerbataillon Wien 2 unter anderem die Anwendung der Dokumentation bei den Amtshandlungen sowie die Implementierung einer den Einsatzerfordernissen entsprechenden adäquaten Führungsstruktur, eingebettet in die beübte Sicherheitsarchitektur. Der Schwerpunkt auf der gefechtstechnischen Führungsebene war die Sensibilisierung für subkonventionelle Bedrohungen in Verbindung mit der Anwendung der erforderlichen Einsatztechniken unter Beachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit. Einhellig wurde jedenfalls bei den Bataillons­angehörigen die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Befugnisausübung festgestellt. Ausbaufähig war hingegen die Dokumentation der Amtshandlungen. Die Dokumentation von Befugnisausübungen ist sowohl die Grundlage für die Übergabe von Amtshandlungen an die Exekutive zur Sicherstellung eines Gerichts- oder Verwaltungsstrafverfahrens, aber auch unabdingbar für die Nachvollziehbarkeit von Tätigkeiten der Soldaten im Falle von Vorwürfen und Beschwerden gegen sie. Die Bewusstseinsbildung dafür muss hier verstärkt werden.

Darüber hinaus bleibt für das Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“ weiterhin das wesentliche Ziel, ineinander greifende Netzwerke für die Herausforderungen der Zukunft zu bilden - Familie, Organisationen sowie Arbeitgeber und Partner des ÖBH. Das Verständnis für die Sicherheitserfordernisse zum Schutz der kritischen Infrastruktur und der Lebensgrundlagen der Bevölkerung ist hierfür zunächst im Schulterschluss mit der Sicherheitsbehörde, Polizei, dem ÖBH und den Betreibern der zu schützenden Einrichtungen zu schaffen.

Weitere Schritte müssen jedoch mittels proaktiver Öffentlichkeits- und Medienarbeit erfolgen, im Verbund aller Netzwerke, mit dem Ziel, die Geistige Landesverteidigung wieder voranzutreiben und wiederzubeleben - nicht nur im Grundwehrdienst, sondern auch im Zivildienst, in den Schulen, in der Erwachsenenbildung, am Stammtisch, im öffentlichen Diskurs etc. Sicherheit geht alle an! Nur wenn wir es schaffen, das Verständnis hierfür in der Bevölkerung als Souverän zu wecken, wird es gelingen, die erforderlichen Ressourcen für einen effektiven und effizienten Schutz unserer Lebensgrundlagen sicherzustellen.

Oberst Bernhard Schulyok, MA; Abteilung Militärstrategie im Bundesministerium für Landesverteidigung. Milizfunktion: Kommandant Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“.

Oberstabswachtmeister Lukas Bittner, BA, MA; Abteilung Verteidigungspolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung. Milizfunktion: S3-Bearbeiter beim Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“.

Oberstleutnant Mag. Rudolf Haas, BA; Polizeioffizier bei der Landespolizeidirektion Wien. Milizfunktion: Verbindungsoffizier beim Militärkommando Wien, Dienstgrad Hauptmann.

 

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