• Veröffentlichungsdatum : 28.11.2019
  • – Letztes Update : 27.11.2019

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Interessendurchsetzung im 21. Jahrhundert

Bernhard Schulyok

Ein Akteur setzt seine "Instrumente der Macht" je nach Leistungsvermögen einzeln oder im Verbund zur Durchsetzung seiner Interessen ein. Das Militär ist ein Teil dieses Spektrums. Die Anforderungen an das Militär haben sich angesichts komplexer Herausforderungen und  neuartiger Konfliktbilder stark erweitert. Daraus ergeben sich neue Aufgabenfelder und neue Möglichkeiten der Machtdurchsetzung.

Bereits 1991 konstatierte Martin van Creveld, ein anerkannter israelischer Militärhistoriker und -theoretiker, in seinem vielfach übersetzten Werk „The Transformation of War“ eine Hinwendung zur unkonventionellen Konfliktaustragung als erfolgreichere Art der Interessensdurchsetzung, auch von nichtstaatlichen Akteuren gegenüber konventionell vorgehende Staaten. Die Möglichkeiten zur Konfliktführung entwickeln sich durch neue Technologien und Methoden weiter. So ist die Menschheit durch moderne Kommunikationstechnologien zusammengerückt, aber gleichzeitig durch technische Abhängigkeiten leichter verletzbar. Der Cyber-Raum und das Informationsumfeld haben massiv an Bedeutung gewonnen und bieten breiten Raum für kriminelle und gegnerische Aktivitäten. Sie sind somit, neben einfachen Waffen und Selbstmordattentätern von nichtstaatlichen Akteuren, auch eine neue Möglichkeit der asymmetrischen Konfliktaustragung (vgl. TD-Heft 4/2017) für den im konventionellen Bereich schwächeren staatlichen Akteur.

Darüber hinaus bieten je nach Interessenlage „Fliegende Partnerschaften“ die Möglichkeit der Schwergewichtsverlagerung. Dies gilt für nichtstaatliche Akteure als auch – nach dem Aufweichen der bipolaren Weltordnung – für Nationen auf dem Parkett der internationalen Politik. Diese „Ad hoc“-Zweckgemeinschaften sind keine Partnerschaften im herkömmlichen Sinn, sondern quasi unverbindlich und können sich bei Änderung der Interessenlage rasch wieder ändern. Der Stabilitäts- und Sicherheitsfaktor von alteingesessenen Bündnissen wird dadurch unterwandert. „Das Wesen der kriegführenden Einheiten, die für ihn (den Krieg, Anm.) geltenden Konventionen und die Kriegsziele können sich ändern. Der Krieg selbst hingegen ist so lebendig wie eh und je. Folglich werden wie eh und je Gemeinschaften, die den Tatsachen nicht ins Auge sehen und nicht um ihre Existenz kämpfen wollen, aller Wahrscheinlichkeit nach aufgelöst werden.“ (Martin van Creveld, The Transformation of War, 1991)

Instrumente der Macht

Einem Akteur werden so genannte „Instrumente der Macht“ zugeordnet, die er je nach Leistungsvermögen entweder einzeln oder im Verbund und aufeinander abgestimmt zur Wirkung bringen kann, um seine Interessen durchzusetzen. Diese Instrumente der Macht (das so genannte MPECI-Spektrum), die insgesamt im komplexen Umfang mit unterschiedlicher Ausprägung nur Staaten zur Verfügung stehen, sind

  • Militär (Military),
  • Politik (Political),
  • Wirtschaft (Economic),
  • Zivilgesellschaft (Civilian) und
  • Informationsumfeld (Informational).

Dem gegenüber steht das Spektrum gesellschaftlicher Funktionen (PMESII), in denen gewirkt werden kann, nämlich

  • Politik (Political),
  • Militär (Military),
  • Wirtschaft (Economic),
  • Zivilgesellschaft (Social),
  • Infrastruktur (Infrastructure) und
  • Informationsumfeld (Informational).

Die Anwendung der jeweiligen Instrumente der Macht im Spektrum der gesellschaftlichen Funktionen des Gegenübers werden anhand von Beispielen thematisch berücksichtigt und demnach nicht mehr getrennt behandelt.

Militär

Das Militär ist schon lange nicht mehr das einzige bewaffnete Element im Sinne von Streitkräften, das Staaten gegenüber anderen zur Interessendurchsetzung einsetzen. Längst ist es gebräuchlich, neben diesen regulären Kräften gemäß Völkerrecht auch andere, irreguläre Kräfte, zusätzlich oder stattdessen zu verwenden. Diese „Stellvertreter“ sind oft lokale Gruppierungen, die unterstützt werden. Diese „lockere“ Verbindung kann aber auch eine Eigendynamik entwickeln und sich gegen den ursprünglichen Unterstützer richten (vgl. die USA in Afghanistan). Nachfolgende Aussagen gelten daher sinngemäß ebenfalls für irreguläre Gruppierungen.

Das Anforderungsprofil des Militärs hat sich angesichts komplexer Herausforderungen und Konflikte nicht verringert, sondern eher erweitert. Das Portfolio reicht nunmehr vom Breitschwert bis zum Skalpell, um auch jenen Bereich der Auseinandersetzungen abdecken zu können, der bewusst unterhalb der Schwelle zu einem völkerrechtlich anerkannten (internationalen) bewaffneten Konflikt stattfindet. Diese Art der militärischen Aggression wird von der internationalen Staatengemeinschaft als verpöntes Mittel angesehen. Dennoch kommt es unbeschadet dessen weltweit zu vermehrter Aufrüstung. Es wird von einem neuerlichen Wettrüsten gesprochen.

Drohnen

Als eines der bekanntesten Systeme, das seit den 1970er-Jahren weiterentwickelt wurde, ist die Drohne (UAV - Unmanned Aerial Vehicle oder UAS - Unmanned Aircraft System). Sie ist entweder global einsetzbar oder im unmittelbaren Bereich als Kleinstdrohne verfügbar (siehe dazu auch TD-Heft 2/2019 „Drohnenabwehr im bebauten Gebiet“). Drohnen können unbewaffnet z. B. zur Aufklärung oder als Waffenplattform verwendet werden. Durch ihre vielfältige Einsetzbarkeit haben sie die Gefechtsführung stark beeinflusst. Zeitnah verfügbare Informationen und unmittelbare Wirksamkeit beschleunigen die Effektivität im Einsatz.

Technologie-Revolution

Gerade Technologien wie Robotik, Automation und künstliche Intelligenz sind im Vormarsch und werden künftig als Dual-Use-Fähigkeiten (militärisch und zivil verwendbar) neben dem zivilen Sektor vermehrt im militärischen Betätigungsfeld Platz finden. Dieser Technologiesprung schafft ungeahnte Möglichkeiten ätigen Konfliktaustragung. Es geht hier nicht nur um militärische, sondern auch um rechtliche, politische, soziale, ethische und philosophische Aspekte. Besonders im Blickfeld ist die Entscheidungsfindung bei einem Einsatz letaler autonomer Waffensysteme, so genannter LAWS (Lethal Autonomous Weapon Systems). Soll hierbei letztendlich der Mensch diese Entscheidung treffen (human-in-the-loop), wenn Personen betroffen sein könnten, oder ist die „Entscheidung“ einem Algorithmus zu überlassen? Als Beispiel sei hier die vollautonome Flugabwehr gegen Drohnen angeführt. Was wäre, wenn beispielsweise Drohnenschwärme im Verbund mit von Menschen gesteuerten Flugzeugen auftreten?

Speziell diese Technologieentwicklung gibt dem Militär neue Möglichkeiten, die man sich heute noch kaum vorstellen kann. Dies birgt Gefahren in sich. Die Technologieentwicklung in den genannten Bereichen erfordert enorme Ressourcen und bedingt eine enge Kooperationen mit anderen Nationen/Organisationen, um eine Kostenteilung und einen intensiven Informationsaustausch zu betreiben. Wer den technologischen Anschluss nicht verlieren möchte, muss kooperieren. Der Weltraum ist so ein Bereich der Kooperation, der aus europäischer Sicht zur Erzielung einer Autarkie gegenüber anderen Nationen gemeinschaftlich zu bewirtschaften und zu nutzen ist. Er entwickelt sich daher immer mehr zum Schlüsselraum für Fähigkeiten in anderen Domänen, wird er doch für die Informationsgewinnung, Aufklärung, Frühwarnung, Zeitsynchronisation, Navigation und Kommunikation genutzt. Mit zunehmender Nutzung von Weltraumtechnologien wachsen die Möglichkeiten, aber auch die Abhängigkeiten und Verletzlichkeiten. Österreich ist weitgehend von der störungsfreien Nutzung der Weltraumtechnologien abhängig.

Cyber-Raum und Informationsumfeld

Durch technologische Entwicklungen und globale digitale Vernetzung gewinnen der Cyber-Raum sowie das Informationsumfeld zunehmend an Bedeutung. Zudem kann die Zurechenbarkeit offensiver Handlungen leichter verschleiert werden. „Der Cyber-Raum ist der virtuelle Raum aller auf Datenebene vernetzten Informationstechnologie-Systeme im globalen Maßstab. Dem Cyber-Raum liegt als universelles und öffentlich zugängliches Verbindungs- und Transportnetz das Internet zugrunde, welches durch beliebige andere Datennetze, Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen, Telekommunikationsnetze und Computersysteme ergänzt und erweitert werden kann“ (siehe Militärstrategisches Konzept). Beispielhaftes Agieren im Cyber-Raum in Verknüpfung mit dem Informationsumfeld wird im nächsten TD-Heft erläutert.

Abschreckung und Machtprojektion - offener Militäreinsatz

Neben der Verwendung der technologischen Entwicklung in Konflikten gibt es weiterhin die Option, mit den bestehenden Fähigkeiten an einer gewaltsamen Konfliktaustragung teilzuhaben. Tritt das Militär offen als reguläre Streitkraft eines Staates gegenüber einem anderen Staat auf, so sprechen wir von einem internationalen bewaffneten Konflikt. Dieser ist, außer zur Selbstverteidigung, verpönt und wird in der internationalen Staatengemeinschaft grundsätzlich abgelehnt. Eine wesentliche Rolle kommt dem Militär im offenen Einsatz als Mittel zur Abschreckung sowie zur Machtprojektion zu. Bei einer Machtprojektion wird durch den Aufmarsch und das Verlegen von Kräften in einen bestimmten Raum die Bereitschaft gezeigt, diese im Anlassfall auch einsetzen zu können. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von weitreichenden Marschflugkörpern, Bombern und anderen Mitteln für Luftschläge bis zu Marinekräften für Seeblockaden. Im Mai 2019 wurden diese Möglichkeiten der Machtprojektion durch die USA gegenüber dem Iran angewendet. Derlei Aktionen werden als Druckmittel in enger Abstimmung mit beispielsweise diplomatischen Maßnahmen oder wirtschaftlichen Sanktionen angewendet. Wobei der Weg von einer Provokation (z. B. provozierte Verteidigungshandlung) zu einer Eskalation in Form eines internationalen bewaffneten Konfliktes oft nicht mehr weit ist. Andererseits kann die massive Präsenz von Militärkräften mit der Bereitschaft diese einzusetzen bewirken, dass ein Kontrahent einlenkt und den Weg ebnet, um mit anderen Instrumenten der Macht seine Interessen durchzusetzen. Ein negativer Beigeschmack bleibt, wenn diese Handlungen nicht von der internationalen Staatengemeinschaft gutgeheißen bzw. mandatiert wurden. Diesbezüglich kommt es zu einem Erstarken des „Faustrechtes“ bei einem gleichzeitigen Bedeutungsverlust des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als alleinige Hüterin des Gewaltmonopols.

Verdeckte oder nicht zuordenbare Einsätze

Nachdem offene gewaltsame Auseinandersetzungen in der Staatengemeinschaft nach wie vor nicht opportun sind, werden zusätzlich alternative Wege gesucht, individuelle, nationale oder bündnisgemeinsame Interessen gegenüber Dritten durchzusetzen. Hier übernehmen, neben der offenen Variante der Abschreckung, Nachrichtendienste und Sondereinsatzkräfte mit Kommandounternehmen bzw. nachrichtendienstliche Operationen die verdeckte Rolle. Als Beispiel dienen die 2014 auf der Krim nicht als reguläre Soldaten gekennzeichneten „Grünen Männchen“, die sich später als Angehörige der russischen Streitkräfte herausstellten. Neben verdeckten Aktivitäten der regulären Streitkräfte werden in weiterer Folge auch irreguläre Kräfte subsumiert, die offen agieren. Dazu zählen private Sicherheitsfirmen, deren „Sicherheitsleistung“ zugekauft wird, die in der Regel günstiger wirtschaften und außerhalb strikter Regulierungen agieren können, denen Streitkräfte unterworfen sind. Auch Fundamentalisten, Rebellen, Separatisten, Milizen oder die Angehörigen der Organisierten Kriminalität sind irreguläre Akteure, die stellvertretend oder in eigener Sache am Konflikt teilnehmen. Beispielsweise können Warlords, die ihre Eigeninteressen vertreten, an einer Beendigung des Konfliktes aus Verdienstgründen gar nicht interessiert sein. So haben viele Konflikte heute den Charakter von Bürgerkriegen oder „Neuen Kriegen“.

Kernkompetenz des Militärs

Unbestritten bleibt die Kernkompetenz des regulären Militärs die bewaffnete konventionelle Auseinandersetzung gegen derartige Gegner, aber auch gegebenenfalls zur asymmetrischen Auseinandersetzung unter Einhaltung des Humanitären Völkerrechtes gegen überwiegend nichtkonventionell kämpfende irreguläre Gegner. Die Vielzahl an Akteuren mit teilweise divergierenden Interessen im Raum erschwert eine Zielerreichung im Sinne der Sache. So dienen Auslandseinsätze der Stabilisierung des strategischen Interessenbereiches, um dortige Probleme und Folgeerscheinungen nicht nach Europa übergreifen zu lassen, z. B. Massenmi­gration und Massenandrang an Asylwerbern. Befriedung und Unterstützung vor Ort sind zudem langfristig sinnvoller. Für Europa sind dies unmittelbar die relevanten Räume Mittelmeer bis zur Sahelzone in Afrika sowie der Nahe und Mittlere Osten. Das Militär schafft dabei die Voraussetzungen, damit andere Organisationen ihren Beitrag zum Herstellen der Lebensgrundlagen leisten können. Hierzu zählt auch die Ausbildung der lokalen Sicherheitskräfte, um die Verantwortung (wieder) in deren Hände übergeben zu können.

Sonderfall „Terrorismusbekämpfung“

Gerade die Bekämpfung der militanten Vorgehensweise des systemischen Terrorismus ist eine große Herausforderung, stößt doch die zuständige Polizei hierbei zumeist an ihre Grenzen. Überhaupt ist die Grenze von „Terrororganisationen“ zu anderen militanten bewaffneten Gruppierungen fließend und lässt nicht mehr eindeutig eine Zuordnung der Bekämpfungszuständigkeit zu (vgl. IS, Al-Qaida, Hamas, FARC, Hisbollah, Taliban, Al Shabab, Boko Haram etc.). Die Bezeichnung „Terror“ bezieht sich auf eine Methode und ist nicht als Bezeichnung für eine Gruppierung geeignet. Bewaffnete Gruppierungen aller Couleurs werden von manchen Staaten auch als Stellvertreter in einem Konflikt gegen den eigentlichen Kontrahenten unterstützt. Diesen Gruppierungen entgegenzutreten bedingt einen gesamtheitlichen Lösungsansatz, den so genannten Comprehensive Approach (siehe dazu TD-Heft 2/2019, „Nachhaltige Friedensarbeit braucht ganzheitliche Lösungen“). Dieser erfolgt am besten bereits bevor noch ein Konflikt entsteht oder eskaliert, indem Ursachenforschung und -bekämpfung betrieben wird.

Die weltweite Bekämpfung des systemischen Terrorismus sowie bewaffneter militanter Gruppierungen wird zunehmend eine Zusatzaufgabe des Militärs, in enger Zusammenarbeit mit der Exekutive. So erforderte der Kampf gegen den „Islamischen Staat“ im Ausland einerseits konventionelle Fähigkeiten und andererseits Möglichkeiten von Antiterrormaßnahmen. In Europa bleibt die Terrorbekämpfung bislang vorrangig Polizeiaufgabe, das Militär leistet im Bedarfsfall Assistenz.

Militär als Abschreckung

Das Militär ist mit seiner Befähigung zur konventionellen Auseinandersetzung auch ein Mittel der konventionellen Abschreckung. Es muss diese Befähigung glaubhaft vermitteln können, damit diese Abschreckung tatsächlich wirkt. Dies ist bei einer hybriden Bedrohung eine Möglichkeit, Konflikte vermeiden zu können. Auf die Möglichkeit der nuklearen Abschreckung wird hier nicht näher eingegangen. Neuerdings kommt daher das „Säbelrasseln“ als Machtprojektion wieder in Mode. Die Bereitschaft, das Militär zur Interessendurchsetzung einzusetzen, bedingt aber entsprechende Fähigkeiten glaubhaft verfügbar zu haben. „Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“ lautet hier das Motto. Als Machtprojektion eines Bündnisses sind auch multinationale Übungen mit Teilstreitkräften oder die Rotationen von NATO-Kräften innerhalb der Enhanced Forward Presence im Baltikum zu sehen.

Schutz & Hilfe

Verteidigung und Angriff im Cyber-Raum im In- und Ausland sind zum Schutz eigener Netzwerke unabdingbar, um die eigene Handlungsfähigkeit zu erhalten. Großflächige Angriffe eines Gegners gegen die kritische Infrastruktur können beispielsweise Blackouts verursachen, die ein ganzes Land innerhalb weniger Stunden, spätestens nach wenigen Tagen in ein Chaos stürzen. Hier kommt dem Militär nach den Erstmaßnahmen anderer Einsatzorganisationen aufgrund seiner Durchhaltefähigkeit und spezieller Fähigkeiten besondere Bedeutung zu. Für Ruhe und Ordnung zu sorgen ist die primäre Aufgabe, um überhaupt die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können. Andere Inlandsaufgaben zum Schutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Souveränität sind neben der Fähigkeit zur konventionellen Verteidigung vorrangig, ebenso der Schutz von Grenzen gegen Massenbewegungen bzw. illegale Grenzübertritte, der Schutz von Großereignissen und der Schutz der kritischen Infrastruktur gegen Angriffe im virtuellen und physischen Raum. Derlei Aufgaben können sinngemäß auch im Ausland anfallen.

Konsequenzen & Anpassung

Die Verbesserung der persönlichen Schutzausrüstung und der Fähigkeiten im letalen und weniger letalen Wirkbereich gegen Bodenkräfte, aber neuerdings auch gegen Luftbedrohung in niedriger Höhe durch Drohnen, ist für alle Truppen zu fordern. Somit hat das Militär bei den disruptiven (vom Lateinischen „disrumpere“: zerschlagen, zerbrechen) Technologien Schritt zu halten, die mit rasanten Entwicklungen die Gesellschaft verändern. Automation und Robotik, Hypersonic und Quantentechnologie halten Einzug in der Logistik und Mobilität, bei Entscheidungshilfen sowie bei LAWS. Die Schnelligkeit und Komplexität der Abläufe bedingt eine Anpassung in der Führungsstruktur. Auswahlkriterien und die Ausbildung des Führungspersonals müssen darauf Rücksicht nehmen, insbesondere die Befähigung dazu haben, im Anlassfall rasch von hierarchischen auf flachere Führungsstrukturen zu wechseln.

Das vorübergehende räumliche und zeitliche Zusammenwirken von unterschiedlichen Kräften zur Bewältigung einer Aufgabe ist für die Ebene Zug und Kompanie eine Führungsaufgabe. Hierzu müssen diese Führungsebenen durch Zuordnung der notwendigen materiellen und personellen Ressourcen sowie durch das Übertragen der Verantwortung der Entscheidungsfindung zur Bewältigung überraschend anfallender Aufgaben befähigt werden. Nachdem das Militär alleine keine Lösungskompetenz für derlei komplexe Herausforderungen mehr hat, ist der Comprehensive Approach im engen Zusammenwirken mit anderen Organisationen Bestandteil der Führungstätigkeit. Das Militär bzw. bewaffnete Gruppierungen werden durch die Politik als ein Instrument der Macht, das über allen anderen steht, geleitet und mit anderen Instrumenten zum Zusammenwirken gebracht.

Politik

„Krieg ist nichts anderes als die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“. Diese Aussage des bekannten Generals und Militärhistorikers Carl von Clausewitz wird zumeist auf die Tätigkeit des Militärs zum Krieg-Führen reduziert, nachdem die Politik mit ihren Mitteln nicht zum Ziel gekommen ist. Dies stimmt jedoch nicht ganz, da auch das Militär bereits außerhalb eines Krieges (bewaffneten Konfliktes) Aufgaben im Bereich der Interessendurchsetzung eines Staates wahrnehmen kann. Gerade die Politik als Primus inter Pares steuert die anderen Instrumente der Macht im höchsten Ausprägungsgrad zielorientiert, um sie fein abgestimmt gemeinsam zur Wirkung bringen zu können. Solange sich diese Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines völkerrechtlich relevanten bewaffneten Konfliktes bewegen, wird von hybrider Konfliktaustragung gesprochen.

Wie bereits angesprochen sind Militär oder bewaffnete Gruppierungen verdeckt oder offen eingesetzt als „Stellvertreter“ Mittel zum Zweck, zur Machtprojektion als Druckmittel noch ohne Gewaltanwendung oder letztendlich im bewaffneten Konflikt. In weiterer Folge werden diese Mittel aus dem Blickwinkel der Politik betrachtet sowie andere Elemente der Politik, die zur Interessendurchsetzung dienen. Diplomatie ist ein solches Mittel, um als Staat alleine oder unter Abstützung auf internationale Organisationen Interessen zu bündeln und diesen mehr Gewicht zu verleihen. Konsens oder zumindest Kompromisse gilt es zu erzielen. Militär, befähigt zur Machtprojektion, verleiht der diplomatischen Note oder den Verhandlungen mehr Druck.

Beispiel Libyen

Anhand des Konfliktes in Libyen sind Zweckgemeinschaften als „Fliegende Partnerschaften“ beispielhaft für viele andere Konflikte zu erkennen, je nach (nationaler) Interessenlage und Politik. So bombardierte noch 2011 unter dem Deckmantel der VN-Resolution 1973 ein Bündnis (die USA, Frankreich, Italien, UK, Dänemark, Kanada, Spanien, Belgien, die Niederlande, Norwegen, Katar, Griechenland, die VAE, die Türkei, Schweden, Bulgarien) Einrichtungen des Gaddafi-Regimes in Libyen und unterstützte so die Rebellen. Letztendlich wurde Gaddafi gestürzt und ermordet. Der heutige Zustand ist bekannt: Es brach Chaos im Land aus, Unruhen sind an der Tagesordnung. Es gibt keine stabilen politischen Verhältnisse. Unterschiedliche Rebellengruppierungen ringen um die Vorherrschaft. Einer von ihnen, der ehemalige General Chalifa Haftar, nunmehr von vielen als Warlord oder Rebell bezeichnet, wird gestützt von Ägypten, den VAE, Saudi-Arabien, Russland und Frankreich.

Die ursprünglich auf gemeinsamer Seite aktiven Staaten Frankreich und Italien unterstützen nun unterschiedliche Gruppierungen. Denn die international von vielen Staaten anerkannte Übergangsregierung in Tripolis wird vorrangig von Italien, der Türkei und Katar unterstützt. Die USA positionieren sich unklar, so wie viele andere, die mehr oder weniger laut das Einstellen der Kampfhandlungen fordern. Parallel dazu werden eigene Staatsangehörige außer Landes gebracht. Auch wirtschaftliche Interessen bestimmen das Handeln. Frankreich traut Haftar eher zu, für Ruhe und Ordnung sorgen zu können, und erhofft sich dadurch u. a. einen Vorteil für seine staatliche Erdölgesellschaft Total, die in Libyen vertreten ist. Italien wiederum unterstützt einerseits seine Erdölgesellschaft Eni und ist andererseits als Hauptbetroffener daran interessiert, Flüchtende abzuhalten nach Europa überzusetzen. Russland und China, die 2011 kein Veto gegen die VN-Resolution erhoben haben, fühlen sich hintergangen, war doch anfangs nur von einem Einbremsen Gaddafis und nicht von seinem Sturz die Rede gewesen. Seitdem gibt es keine Zustimmung zu Resolutionen gegen ihre Interessen mehr. Kampfhandlungen, Zwangsrekrutierungen, Korruption, humanitäre Notlage und wirtschaftliches Desaster zwingen die libysche Bevölkerung, aber auch jene Flüchtenden, die aus der zerrütteten Sahelzone kommen und in Libyen keinen sicheren Platz finden, weiter über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Eine Unterstützung mit allen Mitteln zur Stabilisierung und Schaffung von Grundlagen eines wirtschaftlichen und sozialen Zusammenlebens im gesamten Bereich des nördlichen Afrikas würde die finanziellen Kosten der Betreuung vor Ort gegenüber jenen in Europa um ein Vielfaches wettmachen. So wäre eine Politik gefordert, die mit strategischem Weitblick ihr Handeln und deren Folgen abschätzen kann.

Der fliegende Wechsel von Partnerschaften hin zu Zweckgemeinschaften boomt, der Wert von Bündnissen behält nicht mehr für alle Mitglieder die ursprüngliche Bedeutung. So zu sehen am Beispiel der Türkei, die als NATO-Mitglied auch militärisch eng mit Russland kooperiert. Die Welt hat sich von einer bipolaren zu einer multipolaren Welt gewandelt, das Streben nach zumindest regionaler Hegemonie ist im Vormarsch. Dadurch prallen Interessensphären vermehrt aufeinander. Fazit Die Politik lenkt die anderen Instrumente der Macht, wie ein Dirigent das Orchester. Die Mittel der Politik benötigen das Militär zur Unterstützung, sei es zur Machtprojektion als Druckmittel oder zur Unterstützung bei der Überwachung der Einhaltung von Sanktionen. Die Evakuierung gefährdeter Staatsbürger, abgestützt auf das Militär, ist eine wesentliche Säule staatlicher Verantwortung gegenüber dem Souverän. Das Militär schafft ein sicheres Umfeld, so dass andere Mittel der Politik wie Entwicklungspolitik überhaupt erst aktiv werden können.

wird fortgesetzt

Oberst Bernhard Schulyok, MA ist in der Abteilung Militärstrategie im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie in der Miliz als Kommandant des Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“ tätig. 

 

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