• Veröffentlichungsdatum : 06.08.2020
  • – Letztes Update : 21.12.2020

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Freier Verkehr fürs Militär - Military Mobility

Rudolf Sturmlechner, Günter Zippel

Militärische Mobilität bzw. "Military Mobility" ist die Grundvoraussetzung für jeden erfolgreichen militärischen Einsatz. Der Faktor Zeit spielt dabei eine erhebliche Rolle. Die rasche Verfügbarkeit von Truppen im Einsatzraum muss durch internationale Abkommen sichergestellt sein, um einen zügigen Aufmarsch - auch durch mehrere Staaten - zu gewährleisten.

So fährt beispielsweise die polnische Armee regelmäßig durch Österreich nach Italien zur EU-Mission „SOPHIA“ bzw. „IRINI“ („SOPHIA“: EU-Mission zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels von Juni 2015 bis März 2020; „IRINI“: EU-Mission zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegen Libyen seit April 2020; Anm.) Auch die slowenische Armee durchquert Österreich immer wieder, um auf den Truppenübungsplätzen der Bundesrepublik Deutschland zu trainieren. Die Deutsche Bundeswehr sowie die belgischen und niederländischen Streitkräfte fahren regelmäßig nach Tirol und in die Steiermark, um an der gemeinsamen Gebirgsausbildung mit dem Bundesheer teilzunehmen. Hinzu kommen jährlich weitere militärische Transitfahrten zu diversen Übungen und Einsätzen auf internationaler Basis.

Österreich spielt hierbei nicht nur als Transitland eine wichtige Rolle. Auf dem Weg zu Einsätzen und Übungen durchquert das Bundesheer selbst Staatsgebiete fremder Länder. Um beispielsweise zur NATO-Mission KFOR in den Kosovo zu gelangen, müssen österreichische Soldaten samt Gerät die Hoheitsgebiete Ungarns und Serbiens passieren. Für die Anreise zur EU-Mission „ALTHEA“ in Bosnien und Herzegowina müssen wiederum Slowenien und Kroatien durchquert werden. Einheiten des Bundesheeres fahren zusätzlich regelmäßig zu Ausbildungen in die Tschechische Republik, in die Slowakei und nach Ungarn (ABC-Abwehr- und Logistik-Ausbildung) sowie nach Deutschland (Übungen der EU-Battlegroup). Die Transporte erfolgen meist problemlos – allerdings mit einem hohen bürokratischen Aufwand, der einer peniblen und umfangreichen Vorbereitung bedarf, da an jeder Staatsgrenze andere Bestimmungen in Kraft treten.

Herausforderungen für Europa

Die derzeitig sehr unterschiedliche Rechtslage zur „Military Mobility“ in Europa ist denkbar unbefriedigend – vor allem, wenn dabei mehrere Staaten durchquert werden müssen. Zumindest für die Vorbereitungen und für reale Einsätze in Krisen- und Katastrophenzeiten sowie für die dazugehörigen Übungen müssen derartige Transporte künftig rascher vollzogen werden können. Des Weiteren muss eine Unterstützung der Transporte durch die zu durchquerenden Staaten mit Betankung, Unterkunft (zwecks Einhaltung von Ruhezeiten) und Verpflegung sichergestellt werden. Diese Verbesserungen und Unterstützungsleistungen innerhalb Europas müssen als Selbstverständlichkeit und auf Gegenseitigkeit inklusive Verrechnung stattfinden. Dies erfordert unter anderem eine international abgestimmte Reduktion der Planungs- und Vorlaufzeiten, eine kurzfristige Ermöglichung der erforderlichen Unterstützungsleistungen durch das Transitland („Host Nation Support“), eine internationale Vereinheitlichung und Vereinfachung der Zollmaßnahmen, der Grenzübertrittsformalitäten, der Verkehrsbeschränkungen und Fahrverbote („Freedom of Movement“ im Rahmen der Möglichkeiten der einzelnen Staaten) sowie der Gefahrgut- und Waffengebrauchsbestimmungen.

Was den österreichischen Soldaten im Ausland zu Gute kommen soll, das muss das Bundesheer konsequenterweise auch den ausländischen Soldaten und Militärkolonnen in Österreich bieten – nämlich generell rasche Bearbeitungszeit der Anträge und unkomplizierte Transporte; bei Bedarf natürlich auch Unterstützung. Kurz gefasst: „Freedom of Movement“ und „Host Nation Support“ sind zwingend erforderlich. Dies erfordert naturgemäß auch eine Änderung der administrativen Abläufe und gesetzlichen Grundlagen der einzelnen EU-Staaten, wie die unten angeführten Beispiele aus Österreich verdeutlichen:

  • Heeres-LKW dürfen in der Nacht und an Wochenenden unter den in den Gesetzen verankerten Voraussetzungen (Stichwort: „unaufschiebbare Fahrten des Bundesheeres“) Transporte durchführen. Ausländische Militär-LKW dürfen das im Rahmen eines Transits jedoch nicht.
  • Gegenseitige militärische Unterstützung („Host Nation Support“) sollte eigentlich automatisch geleistet werden. In Österreich ist diese Unterstützung für ausländische Truppen allerdings verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig.

Maßnahmen der EU

Die EU hat den dringenden Handlungsbedarf nach „Freedom of Movement“ und „Host Nation Support“ erkannt und PESCO (Permanent Structured Cooperation; deutsch: Ständige Strukturierte Zusammenarbeit) beschlossen.

PESCO

PESCO bezeichnet die Zusammenarbeit jener EU-Mitgliedstaaten, die sich in der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ besonders engagieren wollen. Die Kooperationsvereinbarung wurde im Rat der EU mit 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten beschlossen: Dafür „(…) leisten die teilnehmenden Mitgliedstaaten Beiträge, mit denen die weiter gehenden Verpflichtungen, die sie untereinander eingegangen sind, erfüllt werden.“ Am 13. November 2017 unterzeichnete der damalige Außenminister Sebastian Kurz für Österreich die „Notification“ zur PESCO in Brüssel und betonte, dass die Kooperation im Einklang mit der österreichischen Neutralität stünde.

Im Anhang zur Gründung der PESCO befindet sich die Liste der untereinander eingegangenen „ehrgeizigen weiter gehenden verbindlichen gemeinsamen Verpflichtungen“. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten gingen folgende Verpflichtungen ein (Auszug):

  • regelmäßige reale Aufstockung der Verteidigungshaushalte, um die vereinbarten Ziele zu erreichen;
  • mittelfristig schrittweise Aufstockung der Investitionsausgaben für Verteidigungsgüter auf 20 Prozent der Gesamtausgaben im Verteidigungsbereich;
  • zusätzlich zu einer potenziellen Verlegung eines EU-Gefechtsverbandes strategisch verlegefähige Formationen zur Verwirklichung der Zielvorgaben der EU verfügbar zu machen;
  • grenzüberschreitende Militärtransporte in Europa zu vereinfachen und zu standardisieren, um die rasche Verlegung militärischer Ausrüstung und militärischen Personals zu ermöglichen;

Obwohl die Intention der EU auf die rechtliche Bindung zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen abzielt, erfolgt die nationale Umsetzung unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität der EU-Mitgliedstaaten: „Der Beschluss von Mitgliedstaaten, an der PESCO teilzunehmen, ist freiwillig und berührt als solcher nicht die nationale Souveränität oder den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten.“ Am 6. März 2018 wurden schließlich insgesamt 17 Projekte beschlossen – darunter auch das eigenständige Projekt „Military Mobility“. Hierbei erklärten sich die Niederlande bereit, die Leitung und Koordinierung zu übernehmen.

PESCO-Projekt "Military Mobility"

In der „Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat“ vom 10. November 2017 mit dem Titel „Die militärische Mobilität in der Europäischen Union verbessern“ wurde der militärischen Mobilität größte Bedeutung zugemessen: „Es ist Sache der Mitgliedstaaten, in voller Souveränität zu entscheiden, ob sie Truppen aus einem anderen Land in ihr Hoheitsgebiet einlassen. Aber um auf Krisen vorbereitet zu sein, auch durch militärische Übungen, und auf sie zu reagieren, muss gewährleistet sein, dass diese Entscheidungen zügig getroffen werden können, und dass, sobald sie getroffen sind, Truppen und Militärausrüstung rasch und reibungslos bewegt werden können.“

Das PESCO-Projekt „Military Mobility“ unterstützt die Verpflichtung der teilnehmenden Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Militärtransportverfahren zu vereinfachen und zu standardisieren. Es soll den ungehinderten Verkehr von Militärpersonal und Militärgütern innerhalb der Grenzen der EU ermöglichen. Dies bedeutet, dass langwierige bürokratische Verfahren vermieden werden müssen. Die erforderlichen Planungsschritte und Umsetzungsmaßnahmen zur „Military Mobility“ wurden in einem „Fahrplan“ („Roadmap“) zusammengefasst.

Da für Streitkräfte und für militärische Ausrüstung allgemein ein besonderer Status gilt, ist die militärische Mobilität rechtlich einer Reihe von nationalen Entscheidungen und internationalen Vorschriften unterworfen, die bestimmen, ob und wie nationale und internationale Militärbewegungen möglich sind. Diese fallen in die Zuständigkeit unterschiedlicher Politikressorts – von Justiz, Inneres, Äußeres, Wirtschaft, Finanzen, Beschäftigung, Verkehr, Verteidigung, Zoll, Umwelt, Klima bis hin zu Gesundheit und Technologie. Eine der ersten Maßnahmen der EDA (European Defence Agency) war daher die Erstellung eines Aktionsplanes.

„Action Plan“ und „Military Requirements“

Der Aktionsplan („Action Plan“) zur „Military Mobility“ wurde am 28. März 2018 beschlossen und beschreibt konkrete Schritte und Fristen. Bei den im Aktionsplan dargestellten Maßnahmen geht es im Kern um die Harmonisierung bestehender Rechtsvorschriften, Verfahren und Prozesse, um grenzüberschreitende Transporte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zusätzlich sind Investitionen in die Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, um sie für militärische Schwertransporte auf der Straße und im Eisenbahnverkehr nutzbar zu machen.

Mit Frist bis zum Jahr 2024 und einem Zwischenschritt 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen,

  • mit höchster Priorität nationale Umsetzungspläne zur militärischen Mobilität zu entwickeln, um die internationalen Übereinkommen in nationale Regularien umzusetzen,
  • standardisierte Verfahren zum beschleunigten Grenzübertritt zu erarbeiten, welche innerhalb von fünf Tagen nach Antrag die Genehmigung für den Grenzübertritt und für die Durchführung aller Arten von Transporten im Frieden und während Krisen und Konflikten beinhalten,
  • ein Netzwerk von nationalen „single Points of Contact“ für alle Aspekte der militärischen Mobilität aufzubauen, das auch kurzfristige Anfragen zu grenzüberschreitenden Transporten bearbeiten kann,
  • Haupt- und Nebenrouten für militärische Transporte zu Lande, Wasser und in der Luft zu identifizieren, die sowohl von der EU als auch von der NATO genutzt werden können und
  • militärische Mobilität in nationalen und multinationalen Übungen zu trainieren.

Die militärischen Erfordernisse in und außerhalb der EU („Military Requirements“) wurden im Laufe des Jahres 2018 erarbeitet. Im Bereich der Verkehrs- und Transportinfrastruktur wurden die militärischen Anforderungen und das vorhandene EU-Verkehrsnetz „Trans-European Network-Transport“ (TEN-T) mit einer so genannten „Gap Analysis“ verglichen. Dabei wird der jeweilige Infrastruktur-Bedarf dem existierenden TEN-T gegenübergestellt. Anschließend werden die geografischen Bereiche analysiert sowie praktikable Alternativmaßnahmen zu einem nicht notwendigen oder nicht machbaren Infrastrukturausbau identifiziert. In den beschlossenen „Military Requirements“ wird auch umfassender „Host Nation Support“ gefordert: „Die militärische Mobilität muss durch militärische Konzepte, Pläne, Ausrüstungen, organisatorische Maßnahmen, Prozesse, Mechanismen, Schulungen, Vereinbarungen und Vorschriften unterstützt werden.“ Denn: „Truppenbewegungen innerhalb und außerhalb der EU können nicht ohne Unterstützung durchgeführt werden.

„Cross Border Movement“

Am 14. Mai 2019 unterzeichneten die Verteidigungsminister der EU (für Österreich: der damalige Bundesminister Mario Kunasek) das „Programme Arrangement on the Optimising Cross-Border Movement Permission Procedures in the EU“ (PA CBMP), worin die nächsten Schritte für „Military Mobility“ festgelegt sind. Ziel des CBMP-Programmes ist es, einen Rahmen für die Entwicklung von zwei Übereinkommen für Grenzübertrittsgenehmigungen und -verfahren festzulegen. Ersteres regelt internationale Bodentransporte per Straße, Schiene und Binnenschifffahrt, das zweite betrifft die internationale Luftfahrt mit Transportflugzeugen, ferngesteuerten Luftfahrzeugsystemen, Kampfflugzeugen und Hubschraubern (TA CBMP Surface und TA CBMP Air).

„Joint Communication 2019“

Im „Gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des Aktionsplans zur militärischen Mobilität“ vom 3. Juni 2019 wurde zusammenfassend festgehalten, dass der Ausgangspunkt für den Aktionsplan die Festlegung der militärischen Anforderungen für die militärische Mobilität war. Im Aktionsplan und in den militärischen Anforderungen wurden auch spezifische Maßnahmen für eine Straffung und Vereinfachung der Zollformalitäten für grenzüberschreitende Militärbewegungen unter gleichzeitiger Gewährleistung von Synergien mit der NATO aufgezeigt. Einheitliche Dokumente für die Zollabwicklung würden die grenzüberschreitenden militärischen Bewegungen innerhalb der EU enorm vereinfachen.

Forderungen und Herausforderungen

Die Forderungen nach „Freedom of Movement“ und nach generellem „Host Nation Support“ bedeuten aus administrativer planerischer Sicht die internationale Vereinheitlichung und Vereinfachung der nationalen Grundlagen und Bestimmungen. Die vielen Ansprechstellen, welche die Bearbeitung für die Antragsteller sehr schwierig und aufwändig machen, müssen im Sinne einer vereinfachten „Military Mobility“ reduziert werden. Ziel des Aktionsplans ist daher die Einrichtung einer einzigen nationalen Ansprechstelle („national single Point of Contact“), die nach Möglichkeit rund um die Uhr erreichbar und für alle Transportvarianten (Luft, Straße, Bahn, Binnenschifffahrt) zuständig ist. Als „national single Point of Contact“ wurde die Quartiermeisterabteilung des BMLV festgelegt. Über diesen Point of Contact werden die nationalen Abläufe eingeleitet und bei Bedarf die nationalen Bestimmungen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung einer Novellierung unterzogen. Hierbei ist jedoch durchaus ein deutlicher Handlungs- und Änderungsbedarf zu erkennen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Verkürzung von Transitzeiten: Durch Ausnahmebestimmungen nach international abgestimmten Normen bei den Nachtfahr- und Wochenendfahrverboten für Militär-LKW müssen unnötige Fahrtunterbrechungen verhindert werden. (Manche Länder fordern einen Transit größerer Truppenkontingente in der Nacht; andere Länder verbieten diesen jedoch.)

Überwachung der Transporte: Durch Überwachung sämtlicher Transport- und Transitvarianten (begleitet/unbegleitet, Luft, Schiene, Straße, Binnenschifffahrt, Normtransporte/Sonder- und Gefahrguttransporte, Einzelfahrzeuge/Kolonnen) soll ein Überblick über die verschiedenen Transporte und Konvois aufrechterhalten werden, um bei Bedarf rasch die richtigen Reaktionen und Maßnahmen zu setzen (z. B. Änderung der Marschroute bei Stau).

Sondertransportbestimmungen: International einheitliche Sonderbestimmungen für Sondertransporte (SoTra) inklusive der Nutzung der eigenen Militärpolizei auf fremdem Staatsgebiet sind dringend erforderlich, um eine rasche Durchfahrt zu gewährleisten. (Derzeit legen manche Länder SoTra-Fahrten in der Nacht fest, andere am Tag.)

Host Nation Support: Nach internationalem Standard muss gegenseitige Unterstützung und Hilfeleistung durch bilaterale militärische Vereinbarungen und Absprachen ermöglicht werden. Die Entscheidung, ob den durchfahrenden „Friendly Forces“ Unterkunft, Verpflegung, Betankung und ärztliche Hilfe in einer Bundesheer-Kaserne entlang der Marschroute gewährt wird oder nicht, muss beim BMLV liegen. Die Leistungen werden nach den ortsüblichen militärischen Kostensätzen verrechnet und führen zu zusätzlichen Einnahmen (z. B. durch Verrechnung von Kfz-Abstellflächen, Mannschaftsunterkünften und Zeltplätzen).

Grenzübertritt: Die Grenzübertrittskontrolle hat nach international abgestimmten Standards zu erfolgen (Diplomatic Clearance/Gestattung, Uniformtrageerlaubnis, Pass/Travel Order/ID-Card, Namensliste, Führerschein, Bewaffnung etc.).

Gefahrgut: Militärische Gefahrguttransporte müssen nach international abgestimmten Vorschriften in Anlehnung an die zivilen Bestimmungen erfolgen, damit unnötige Verzögerungen verhindert werden (Kennzeichnung, Markierung, Verpackung, Zusammenladeverbote, Sicherung, Kontrolle etc.).

Zoll: Die Zollmaßnahmen müssen nach international abgestimmten Vorschriften rasch und einfach stattfinden und abgewickelt werden (Zollformular, Ladeliste, Aus- und Einfuhrkontrolle, Handhabung der Mehrwertsteuerrichtlinie etc.).

Aktuelle Situation

Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner bekräftigte im Vortrag an den Ministerrat vom 23. Jänner 2020 betreffend „Aktualisierung zur Teilnahme Österreichs an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation - PESCO)“ die hohe Priorität für die aktive Mitwirkung bei PESCO und somit auch bei der „Military Mobility“. Die „Sicherheitspolitische Jahresvorschau 2020“ unter dem Titel „Sicher. Und Morgen?“ erläutert ergänzend dazu die NATO-Kooperation: „Die erneute Fokussierung der NATO auf kollektive Verteidigung ist untrennbar verknüpft mit der Verbesserung der militärischen Mobilität in Europa, um weiterhin eine glaubhafte Abschreckung zu garantieren.“

Ausblick

Spätestens im Jahr 2024 sollen sämtliche der oben angeführten Herausforderungen gelöst sein, damit sich militärische Formationen (zumindest für die Vorbereitungen und für reale Einsätze in Krisen- und Katastrophenzeiten sowie Übungen) rasch und friktionsfrei quer durch Europa bewegen können. Die Europäische Union in ihrer Gesamtheit und die einzelnen 25 an PESCO teilnehmenden Nationalstaaten haben sich zu dieser Vereinheitlichung und Vereinfachung der „Military Mobility“ entschlossen. Es liegt also an der Politik und der Verwaltung beziehungsweise an den Entscheidungsträgern und Experten, alle erforderlichen Initiativen aufzugreifen und umzusetzen, damit „Freedom of Movement“ und „Host Nation Support“ für befreundete Armeen Realität werden können. Das Jahr 2020 ist für die EU ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Oberst des Intendanzdienstes Rudolf Sturmlechner, MSD MSc ist Referatsleiter Host Nation Support, Verkehr, Transport und Kraftfahrbetrieb in der Quartiermeisterabteilung des BMLV.

Oberst Günter Zippel, MSD ist Fachoffizier für Kraftfahrbetrieb im Referat Host Nation Support, Verkehr, Transport und Kraftfahrbetrieb in der Quartiermeisterabteilung des BMLV.

 

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