• Veröffentlichungsdatum : 18.09.2025

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Ehrenzeichen für Bedienstete

Peter Steiner

Die Republik Österreich ehrt Soldaten und Exekutivbeamte, die in ihrem Dienst für das Gemeinwohl Verwundungen erleiden oder unter außergewöhnlichen Belastungen tätig sind. Mit der Verwundeten- oder der Einsatzmedaille werden individuelle Opfer, Tapferkeit und Durchhaltevermögen sichtbar gemacht – und in die gewachsene Tradition staatlicher Anerkennung eingebettet.

Verwundeten­medaille

Die Verwundetenmedaille wurde durch das Verwundetenmedaillengesetz vom 11. Juni 1975, BGBl. Nr. 371/1975, ausgegeben am 8. Juli 1975, gestiftet. Sie wird gemäß einer Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 11. Juli 1975, BGBl. Nr. 406/1975, und Inneres vom 21. Oktober 1975, BGBl. Nr. 552/1975, in zwei unterschiedlichen Ausführungen an Soldaten des Bundesheeres und an Angehörige der Exekutive verliehen.

Die ersten im Auslandseinsatz verwundeten Soldaten des Bundesheeres gab es bei einem Terroranschlag 1973 in Athen, die ersten verwundeten Soldaten im Einsatzraum 1974 in Ägypten. Nach der Stiftung der Medaille 1975 wurden auch die davor verwundeten Soldaten ausgezeichnet. Im Auslandseinsatz stehende Exekutivbeamte wurden erstmals 1992 im Irak verwundet.

Die Verwundetenmedaille ist eine sichtbare Anerkennung derjenigen, die in ihrem Einsatz körperlichen Schaden erlitten haben. Sie ist eine Ehrung, die die Verletzung nicht heilen kann, aber ein würdiges Zeichen der Anerkennung setzt. Die Medaille kann nur für eine Verwundung oder Körperbeschädigung in einer der folgenden drei Einsatzarten verliehen werden:

  • Einsatz § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001;
  • Auslandseinsatz § 2 Abs. 1 lit. d WG 2001;
  • Assistenzeinsatz § 2 Abs. 1 lit. b WG 2001 (sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz im Inland).

Ursprünglich konnte die Medaille an Soldaten des Bundesheeres nur für die Einsätze § 2 Abs. 1 lit. a und lit. d WG 2001 verliehen werden. Aufgrund der geänderten Bedrohungen für Österreich und der damit einhergehenden häufigen Einsätze im Inland wurden auch die Verleihungsbedingungen angeglichen. Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 (WRÄG 2019), BGBl. I Nr. 102/2019, vom 25. Oktober 2019, wurde eine Verleihung bei einem sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz im Inland ermöglicht. Diese gesetzliche Änderung, die mit 1. Dezember 2019 in Kraft trat, gilt ebenfalls für Beamte der Exekutive, die nun für Körperbeschädigungen während des Dienstes im Inland ausgezeichnet werden können.

Verwundungen mit schweren Dauerfolgen begründen den Anspruch auf die Verwundetenmedaille 1. Klasse (Medaille in Gold), sonstige Verwundungen den Anspruch auf die Verwundetenmedaille 2. Klasse (Medaille in Silber). Mehrere Verwundungen, die durch ein und dasselbe Ereignis verursacht wurden, gelten als eine. Für Verwundungen, die nicht auf ein und dasselbe Ereignis zurückzuführen sind, ist jeweils eine Medaille zu verleihen. Die Medaillen des Bundesheeres (verliehen durch das BMLV) und der Exekutive (verliehen durch das BMI) unterscheiden sich durch ihre verschieden gestalteten Vorderseiten.

Die Verwundetenmedaille kann mehrmals verliehen werden. Dabei erfolgt die Kennzeichnung durch rote Streifen im Medaillenband. Bislang gab es noch keine mehrfachen Verleihungen. Die Verwundetenmedaille wird in einem Etui und mit einer Urkunde überreicht. Bis zum 31. Dezember 2024 erfolgten an Soldaten des Bundesheeres folgende Verleihungen:

  • Verwundetenmedaille 1. Klasse – 5 Verleihungen,
  • Verwundetenmedaille 2. Klasse – 19 Verleihungen.

Dabei handelt es sich ausschließlich um Verleihungen bei Auslandseinsätzen. Für Inlandseinsätze wurden bislang keine Medaillen verliehen.

Bis zum 31. Dezember 2024 erfolgten an Beamte der Polizei folgende Verleihungen bei Auslandseinsätzen:

  • Verwundetenmedaille 1. Klasse – 4 Verleihungen,
  • Verwundetenmedaille 2. Klasse – 1 Verleihung.

Die Verwundetenmedaille wurde bereits während des Ersten Weltkrieges von Kaiser Karl I. am 17. August 1917 gestiftet, die Statuten aber erst am 22. Juni 1918 verlautbart. Mit den Verleihungen wurde sofort begonnen. Aufgrund des Endes der Monarchie und des Weltkrieges erkannte die Republik viele Medaillen erst danach zu. Mit dieser einstufigen Medaille wurden Militärpersonen aller Ränge ausgezeichnet, die während des Ersten Weltkrieges eine Verwundung oder Verletzung erlitten haben.

Blutrote Mittelstreifen am feldgrünen Bande stellten die Anzahl der Verwundungen dar: eine Verwundung mit einem, zwei Verwundungen mit zwei, drei Verwundungen mit drei, vier Verwundungen mit vier, fünf und mehr Verwundungen mit fünf Mittelstreifen. Das Medaillenband für Schwerverwundete und Kriegsversehrte hatte ohne Rücksicht auf die Gesamtanzahl der Verwundungen keinen Mittelstreifen. Österreich war das erste Land, das eine derartige Auszeichnung gestiftet hat. Das Deutsche Kaiserreich folgte 1918, die Republik Frankreich erst 1920.

Einsatzmedaille

Die Einsatzmedaille (EinsM) wurde mit dem Auslandseinsatzanpassungsgesetz (AuslEAG), BGBl. I Nr.56/2001, ausgegeben am 12. Juni 2001, gestiftet. In den knapp darauffolgenden Bundesgesetzen finden sich nur geringfügige Ergänzungen und Änderungen: im Reorganisationsbegleitgesetz (REORGBG), BGBl. I Nr. 103/2002, ausgegeben am 16. Juli 2002, sowie in der Wiederverlautbarung des Militärauszeichnungsgesetzes (MAG), BGBl. I Nr. 168/2002, ausgegeben am 23. Dezember 2002.

Die Einsatzmedaille ist an Personen zu verleihen, die während einer Wehrdienstleistung zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), Wiederverlautbarung des Wehrgesetzes 1990, BGBl. I Nr. 146/2001, ausgegeben am 21. Dezember 2001, herangezogen wurden. Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 77/2024, ausgegeben am 5. Juli 2024, können nunmehr auch Zivilbedienstete des BMLV mit der Einsatzmedaille ausgezeichnet werden. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a (Einsatz zur militärischen Landesverteidigung) gebührt die Einsatz-medaille in jedem Fall.
  • Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. b (Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz Inland) gebührt die Einsatzmedaille bei einer Mindestdauer der Heranziehung zum Einsatz von vier Wochen oder jedenfalls, sofern der Einsatz unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder unter erheblicher physischer oder psychischer Belastung der zum Einsatz herangezogenen Soldaten erfolgte.
  • Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. c (Assistenzeinsatz Inland bei Elementarereignissen) gebührt die Einsatzmedaille, sofern die Voraussetzungen ebenfalls wie beim Einsatz nach lit. b vorliegen.
  • Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. d (Auslandseinsatz) gebührt die Einsatzmedaille, sofern für einen solchen Einsatz keine sichtbare Auszeichnung von dritter Seite erfolgte (keine Verleihung von Einsatzmedaillen seitens UNO, NATO, EU etc.).

Mit einer einzigen Ausnahme können die Medaillen nur für Einsätze ab dem 1. Jänner 2002 verliehen werden. Diese Ausnahme bildet der Einsatz gemäß Wehrgesetz § 2 Abs. 1 lit. a (Einsatz zur militärischen Landesverteidigung) an der Staatsgrenze zu Jugoslawien von 1991. Für diesen bislang einzigen Einsatz seiner Art im Bundesheer der Zweiten Republik wurde allen damals eingesetzten Soldaten rückwirkend die Einsatzmedaille zuerkannt.

Am 29. Juni 2001 verlieh der damalige Bundesminister für Landesverteidigung, Herbert Scheibner, in Spielfeld (Steiermark) die ersten Einsatzmedaillen. Der Anlass dafür war eine Gedenkveranstaltung zum zehnjährigen Jubiläum des Einsatzes wegen der innerstaatlichen Kampfhandlungen im südlichen Nachbarland Jugoslawien – der Slowenien-Krise – vom 26. Juni bis zum 7. Juli 1991.

Für die Veranstaltung mussten kurzfristig Medaillen organisiert werden. Die damals verliehenen Exemplare weisen eine leicht abweichende Prägung gegenüber den später ausgegebenen Versionen auf. Am auffälligsten sind jedoch das hellrote Band sowie die völlig untypisch gestalteten, bronzefarbenen, gekreuzten Schwerter. Diese ursprünglichen Medaillen wurden später umgetauscht. Das Ordensband erschien fortan im bekannten Dunkelrot, und die aufgelegten goldfarbenen, gekreuzten Schwerter entsprachen der österreichischen Tradition.

Die Medaille weist in allen vier Einsatzarten die gleiche Form auf, lediglich das Band variiert in seiner Gestaltung. Im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a (Einsatz zur militärischen Landesverteidigung) sind am Band zwei gekreuzte goldfarbene Schwerter aufgelegt. Die Einsatzmedaille kann mehrfach verliehen werden. Dabei erfolgt die Kennzeichnung durch eine goldfarbene arabische Ziffer am Medaillenband. Die Einsatzmedaille wird ohne Etui und mit einer Urkunde überreicht.

Militär-Anerkennungs­medaille

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2006 (WRÄG 2006), BGBl I Nr. 116/2006, ausgegeben am 24. Juli 2006, wurden sowohl die Militär-Anerkennungsmedaille als auch die Milizmedaille eingeführt sowie die Voraussetzungen dafür bestimmt. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die militärischen Auszeichnungen, BGBl. II Nr. 344/2006, ausgegeben am 8. September 2006, setzte das Aussehen dieser neuen Auszeichnungen fest.

Die Militär-Anerkennungsmedaille (MilAM) kann an Personen verliehen werden, die durch herausragende Leistungen im militärischen oder zivilen Bereich einen besonderen Beitrag zur militärischen Landesverteidigung geleistet haben. Es ist die einzige Auszeichnung des BMLV, die gleichermaßen an Zivil- und Militärpersonen sowie In- und Ausländer verliehen werden kann. Die Militär-Anerkennungsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Dabei erfolgt die Kennzeichnung durch eine arabische Ziffer am Band der Medaille. Bislang wurde noch keine Medaille mehrfach verliehen. Die Militär-Anerkennungsmedaille wird in einem Etui und mit einer Urkunde überreicht.

Kaiser Franz Joseph I. stiftete 1890 die Militär-Verdienstmedaille „Signum Laudis“ – lateinisch für „Zeichen des Lobes“. Diese Auszeichnung war Offizieren vorbehalten und wurde bis 1918 zuletzt in drei Stufen – dem bronzenen, dem silbernen und dem großen (goldenen) Signum Laudis – verliehen. Die Vorderseite der heutigen einstufigen Auszeichnung basiert auf der Rückseite der damaligen Medaille – allerdings in leicht modifizierter Form. Darüber hinaus wurde im Bundesstaat Österreich 1935 die einstufige Militär-Verdienstmedaille gestiftet, die ebenfalls nur an Offiziere niederer Ränge verliehen wurde.

Bis zum 31. Dezember 2014 wurden insgesamt 175 Militär-Anerkennungsmedaillen verliehen. Davon entfallen auf Ressortangehörige des BMLV 63 Verleihungen (davon eine Frau) und 112 an Nicht-Ressortangehörige (inklusive Verleihungen an ausländische Staatsangehörige).

Milizmedaille

Die Milizmedaille (MiMed), die 2006 gemeinsam mit der Militär-Anerkennungsmedaille geschaffen wurde, kann nur an Soldaten des Milizstandes verliehen werden, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • dauernde Beendigung der Funktion in der Einsatzorganisation des Bundesheeres („Entorderung“);
  • nachweisliche Teilnahme an freiwilliger Milizarbeit (fMA) im Ausmaß von mehr als 30 Tagen.

Die Milizmedaille darf nicht mehrfach verliehen werden. Sie wird ohne Etui mit einer Urkunde übergeben. Während das Aussehen der Medaille stets identisch bleibt, variiert der Text auf der Verleihungsurkunde je nach Anlass. Bis zum 31. Dezember 2014 wurden insgesamt 23 016 Milizmedaillen, davon eine an eine Frau, verliehen.

COVID-19-Erinnerungsmedaille

Die COVID-19-Erinnerungsmedaille (CEM) wurde mit Erlass vom 24. September 2021, GZ S93594/1-GStbAbt/2021 (1), gestiftet. Sie kann an alle Ressortangehörigen – Soldaten und Zivilbedienstete gleichermaßen – verliehen werden, die ab Beginn des ersten bundesweiten „Lockdowns“ am 16. März 2020 mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllten:

  • Einsatz von mindestens drei Tagen oder insgesamt mindestens 24 Stunden gegen COVID-19,
  • Mitwirkung bei Unterstützungsleistungen an der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie,
  • Zeigen ihres Engagements diesbezüglich in einer darüber hinausgehenden Dienstleistung für Österreich.

Diese Medaille ist für die Teilnahme an einer Unterstützungsleistung während des Dienstes vorgesehen. Für einen Einsatz im Inland gemäß WG 2001 § 2 lit. b und c wird die betreffende Einsatzmedaille verliehen. Von der Verleihung sind Personen ausgeschlossen, gegen die eine Disziplinarstrafe im Zusammenhang mit ihrer Dienstleistung rechtskräftig verhängt wurde oder die durch ihr Verhalten das Ansehen des Bundesheeres in der Öffentlichkeit geschädigt haben.

Auf der Vorderseite der Medaille ist ein Lorbeerkranz mit den Wappenschilden der neun Bundesländer abgebildet, der mit jenem der Medaille für Verdienste um die Republik Österreich identisch ist. Das Band besteht aus einem achatgrauen und einem olivgrünen Streifen, die durch einen rot-weiß-roten Mittelstreifen verbunden werden. Diese Farbgestaltung symbolisiert die Zusammenarbeit von Zivilbediensteten und Soldaten im Ressort, die sich „im Kampf“ gegen COVID-19 engagierten. Die COVID-19-Erinnerungsmedaille kann nur einmal zuerkannt werden. Sie wird ohne Etui mit einer Urkunde überreicht. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden insgesamt 17 900 COVID-19-Erinnerungsmedaillen, davon 855 an Frauen, verliehen.

Tapferkeitsmedaille

Die Tapferkeitsmedaille (TM) wurde mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 (WRÄG 2024), BGBl. I Nr. 77/2024, ausgegeben am 5. Juli 2024, gestiftet. Die Tapferkeitsmedaille kann an Personen – Soldaten und Zivilbedienstete des Ressorts – verliehen werden, die während eines Einsatzes des Bundesheeres gemäß WG 2001 § 2 Abs. 1 lit. a, b oder d in unmittelbarer Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten ein bewusst angstüberwindendes Verhalten gezeigt haben, das bei außergewöhnlicher Gefährdung der eigenen körperlichen Unversehrtheit durch Kampfhandlungen oder Gewalteinwirkung weit über das gewöhnliche Maß an Tapferkeit hinausgeht und somit in zumutbarer Weise nicht zu erwarten war. 

Die Erfüllung der Voraussetzungen zur Verleihung der Tapferkeitsmedaille ist auf Sachverhalte anwendbar, die ab dem 1. August 2015 verwirklicht wurden. Die Tapferkeitsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Dabei erfolgt die Kennzeichnung durch eine goldfarbene arabische Ziffer am Medaillenband. Die Tapferkeitsmedaille wird in einem Etui mit einer Urkunde überreicht.

Diese neue Stiftung der höchsten Auszeichnung des BMLV knüpft an das historische Vorbild der Monarchie an. Kaiser Joseph II. stiftete 1789 die „Ehren-Denkmünze“ in Gold und Silber, die ausschließlich an einfache Soldaten und Unteroffiziere für Tapferkeit verliehen wurde. Die Auszeichnung wurde 1809 in „Tapferkeitsmedaille“ umbenannt, 1848 um die silberne Tapferkeitsmedaille 2. Klasse („Kleine Silberne“) und 1915 um die bronzene Tapferkeitsmedaille erweitert. Die mit der Medaille verbundene Zulage wurde bis 1918 ausgezahlt. Die Republik Österreich bestätigte den Anspruch der Beliehenen auf diese Zulage erneut in den Jahren 1931 und 1958 und zahlte sie auch aus.

Das Medaillenband der ursprünglichen Stiftung blieb bis zum Ende der Monarchie unverändert und war aufgrund seines ungewöhnlichen Designs international als charakteristisches Erkennungszeichen der österreichischen Tapferkeitsmedaille bekannt. Auch bei der neuen Tapferkeitsmedaille der Republik Österreich wird dieses Band weiterhin verwendet. Im Gegensatz zur Monarchie, die zuletzt vier Stufen kannte – Goldene, Silberne 1. Klasse („Große Silberne“), Silberne 2. Klasse („Kleine Silberne“) und Bronzene Tapferkeitsmedaille –, besteht die gegenwärtige Tapferkeitsmedaille unseres Bundesheeres nur aus einer Stufe.

Die Vorderseite der historischen Medaille zeigte stets das Porträt des regierenden Monarchen, während die Rückseite ein einheitliches Design aufweist: Ein Lorbeerkranz, unterlegt von zwei Fahnenbündeln mit jeweils drei österreichischen Fahnen. In der Kranzmitte befindet sich die Inschrift „Der Tapferkeit“; ab 1917 wurde diese durch die lateinische Aufschrift „Fortitudini“ ersetzt.

Die Gestaltung der Tapferkeitsmedaille des Bundesheeres orientiert sich an der Rückseite der letzten Ausführung der Tapferkeitsmedaille aus dem Jahr 1917. Eine lebenslange finanzielle Zulage, wie sie früher mit der ursprünglichen Tapferkeitsmedaille verbunden war, ist heute nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird bei der Verleihung eine einmalige Anerkennungsprämie ausgezahlt. Die ersten Medaillen wurden am 14. Juli 2025 durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner an vier Soldaten verliehen, die sich während eines Auslandseinsatzes bewährt haben.

Fazit

Militärische Ehrenzeichen sind mehr als sichtbare Zeichen der Anerkennung. Sie verkörpern eine tief verwurzelte Tradition, die vom Einzelnen über das Kollektiv bis zum Staat reicht. Sie spiegeln zentrale soldatische Werte wie Tapferkeit, Einsatzbereitschaft und langjährige Pflichterfüllung und tragen zur Sichtbarkeit des militärischen Engagements in der Gesellschaft bei. Das System der Auszeichnungen ist nicht starr, sondern hat sich über Jahrzehnte weiterentwickelt – stets im Einklang mit den gesellschaftlichen, rechtlichen und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der Republik. Von der Tapferkeitsmedaille im Jahre 1789 über das Militär-Verdienstkreuz des Jahres 1849 bis hin zum Militärverdienstzeichen 1989 und der Tapferkeitsmedaille von 2024 zeigt sich ein gewachsenes und zugleich zukunftsorientiertes Belohnungssystem des Bundesheeres.

 

Oberrat Oberst dhmfD Prof. Mag. Peter Steiner; 
Referent Sammlung Uniformen, Orden, Ausrüstung & Insignien im Heeresgeschichtlichen Museum


Dieser Artikel erschien im TRUPPENDIENST 3/2025 (405).

Zur Ausgabe 3/2025 (405).


 

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