• Veröffentlichungsdatum : 28.10.2021
  • – Letztes Update : 29.10.2021

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Dienstfähigkeitsuntersuchung - Last oder Hilfe?

Roland Bugram, Angelika Klug

Herr XY befindet sich seit zwei Monaten im Krankenstand. Nach Aussagen von Kameraden gibt es im Umfeld der Familie nach Erkrankung der Ehegattin und Schulden tiefgreifende Belastungsfaktoren. Bereits vor dem längeren Krankenstand gab es immer wieder Auffälligkeiten am Arbeitsplatz. So hatte sich der Bedienstete zuletzt stark zurückgezogen, den Kontakt mit den Kameraden vermieden und war in der Erfüllung seiner Aufträge unzuverlässig und langsam, so dass Kameraden wiederholt liegengebliebene Arbeit für ihn miterledigen mussten. Insbesondere morgens wirkte der Bedienstete fahrig und unruhig, von mehreren Kameraden wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. In einer Aussprache mit dem Vorgesetzten gab er diesem gegenüber an, dass er sich überfordert fühle, keinen Sinn mehr in seiner Funktion finde, teilweise nicht mehr wisse wie es weitergehen solle. Am nächsten Tag meldete sich der Bedienstete krank und war für die Dienststelle in Folge nicht mehr
erreichbar.

Einleitung einer Dienstfähigkeitsuntersuchung

Nachdem offensichtlich psychische Gründe das Verhalten des Bediensteten erklären sind die Vorgesetzten selbst aufgefordert eine Untersuchung des Gesundheitszustandes einzuleiten. Ähnlich einer amtsärztlichen Untersuchung kommt es zu einer sogenannten Dienstfähigkeitsuntersuchung.
Eine Dienstfähigkeitsuntersuchung dient der Feststellung des Gesundheitszustandes eines Bediensteten. Sie kann vom Kommandanten/Dienststellenleiter bei der jeweiligen vorgesetzten Dienstbehörde beantragt werden, wenn bei einem Bediensteten berechtigte Zweifel an der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen körperlichen oder geistigen Eignung infolge Krankheit oder bei Abwesenheit vom Dienst bestehen. Eines der drei Sanitätszentren wird in Folge von der Dienstbehörde beauftragt den Bediensteten zu einer Untersuchung vorzuladen.

Bei psychisch anmutenden Fragestellungen wird der Bedienstete meist direkt zur Untersuchung bei den Klinischen Psychologen des Heerespsychologischen Dienstes eingeladen. Bei dieser Untersuchung wird durch die Psychologen ein Befund erhoben und festgestellt ob eine psychische Erkrankung vorliegt bzw. um welche Art der Erkrankung es sich handelt. Sollte dies der Fall sein, können verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen oder eine entsprechende Betreuung, Behandlung oder Therapie eingeleitet werden. Das geschieht in Form eines Gutachtens, das die Klinischen Psychologen ausschließlich für die personalführenden Behörden erstellen und das durch selbige umgesetzt wird. Im Zuge einer Kontrolluntersuchung wird dann in Folge zumeist überprüft, ob die gesetzten Maßnahmen den gewünschten Erfolgt erzielt haben.

Was bringt die Dienstfähigkeitsuntersuchung der Dienststelle?

Das Ziel einer Dienstfähigkeitsuntersuchung ist die klare Feststellung, ob die Dienstfähigkeit gegeben ist oder nicht bzw. ob Einschränkungen bei der Erfüllung von Aufgaben am Arbeitsplatz vorliegen. Wenn notwendig erfolgt auch die Klärung spezifischer Fragestellungen (z. B. kann ein Bediensteter weiterhin in dieser Funktion verbleiben, ist ein Dienst mit der Waffe möglich, können Journaldienste abgeleistet werden etc.). Die klinisch-psychologische Beurteilungen dienen also der Schaffung von Klarheit und der Erweiterung des Handlungsspielraums für den jeweiligen Kommandanten/Dienststellenleiter.

Was bringt die Dienstfähigkeitsuntersuchung den Bediensteten?

Auch wenn es mitunter falsch verstanden wird: bei einer Dienstfähigkeitsuntersuchung handelt es sich NICHT um eine disziplinäres Vorgehen, sondern um eine Fürsorgemaßnahme. Jeder Bedienstete kann daher auch selbst eine Dienstfähigkeitsuntersuchung bei der Dienstbehörde beantragen, wenn er für ihn berechtigte Gründe vorlegen kann. Auch hier ist es das Ziel eine klare Aussage zu treffen unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß eine Funktion weiterhin erfüllt werden kann. Die Einleitung notwendiger Maßnahmen (Behandlung, Therapie) oder eine allfällige Wiedereingliederung in den Dienst bis hin zur langsamen Integration in den Berufsalltag (Berufliches Wiedereingliederungsmanagement) sollen ebenfalls für die Bediensteten Sicherheit und
klare Perspektiven schaffen.

Zusammengefasst ist die Dienstfähigkeitsuntersuchung eine vertrauensvolle Arbeit zwischen Bediensteten und dem Heerespsychologischen Dienst mit dem Ziel uneingeschränkt die Tätigkeiten am Arbeitsplatz ausüben zu können.

Hofrat Mag. Dr. Roland Bugram und Oberstleutnant dhmfD Mag. Angelika Klug, Militärpsychologen im Heerespsychologischen Dienst

 

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