• Veröffentlichungsdatum : 10.01.2018
  • – Letztes Update : 27.03.2018

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Der Weg zur Raumverteidigung 1

Thomas Lampersberger

Teil 1: Vom Staatsvertrag zur Spannocchi-Doktrin

Mit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit durch den am 15. Mai 1955 unterzeichneten Staatsvertrag musste sich Österreich Gedanken über seine Sicherheit und den Schutz seiner Grenzen machen. Ab September 1955 wurden deshalb auf höchster Ebene Überlegungen zu Bedrohungen und möglichen Reaktionen darauf angestellt.

Die politische und militärische Führung Österreichs, aber auch der „normale“ Staatsbürger, fürchteten ab den späten 1940er Jahren vor allem die „Gefahr aus dem Osten“ - die Rückkehr der Sowjets. Die einzige Möglichkeit zu einer erfolgversprechenden Verteidigung sah die militärische Führung in einer Linie westlich von Zell am See. Die durch das Militär geplante Preisgabe Ostösterreichs führte jedoch in Regierungskreisen zu Entsetzen und dem Auftrag ein Konzept zum Schutz der Grenzen auszuarbeiten.

Aus diesem Grund sah ab Sommer 1956 die Konzeption im Falle einer Bedrohung den Verzögerungskampf ab der Staatsgrenze vor, obwohl die Mittel dazu nicht vorhanden waren. Die Ungarn-Krise im Herbst 1956 bestätigte die Notwendigkeit der grenznahen Präsenz. In der Brucker-Pforte wurde deshalb ab 1959 mit der Errichtung von Feldbefestigungen begonnen. Bereits zuvor, im Jahr 1958 war die Entscheidung erfolgt, die Anzahl der Garnisonen in Ostösterreich zu erhöhen und die gepanzerten Kräfte dort zu konzentrieren.

Schild-Schwert-Theorie

Diese Überlegungen führten zur „Schild-Schwert-Theorie“. Gemäß dieser Theorie sollten die gepanzerten Kräfte mit der Aufnahme des Kampfes ab der Grenze jene Zeit sicherstellen, die nötig war, um der Masse des Bundesheeres das Herstellen der Abwehrbereitschaft in verteidigungsgünstigen Geländeabschnitten zu ermöglichen. Für einen Angriff aus dem Norden sollte die Verteidigungslinie die Donau sein, für eine Bedrohung aus Osten die Brucker- und die Eisenstädter-Pforte.

Anfang der 1960er Jahre führte die Verschärfung der Situation um die Südtirolfrage zu zusätzlichen Überlegungen, die die Möglichkeit einer Bedrohung durch die italienischen Streitkräfte beinhalteten. Ab dem Jahr 1961 wurden die Bedrohungen Österreichs in einen Krisen-, einen Neutralitäts- und einen Verteidigungsfall unterschieden. Während Überlegungen für Reaktionen auf den Krisen- und den Neutralitätsfall angestellt wurden, wurde der Verteidigungsfall vorerst nicht bearbeitet. Dieser Umstand zeigt das geringe Ausmaß des politischen Willens zur tatsächlichen Verteidigung des Landes im Bedrohungsfall in der damaligen Zeit.

Farbenfälle

Erst in der Zeit der ÖVP-Alleinregierung kam es ab 1966 zur Bearbeitung des Verteidigungsfalles und der Ausarbeitung unterschiedlicher Operationsfälle. In diese Zeit fiel die Ausarbeitung der so genannten „Farbenfälle“. Dabei wurden Bedrohungen aus Ungarn (Fall „Blau“), der Tschechoslowakei (Fall „Violett“), Jugoslawien (Fall „Gelb“), Italien (Fall „Braun“) und der BRD (Fall „Orange“) sowie Kombinationen daraus, wie der Fall „Grün“ (Ungarn und Tschechoslowakei) angenommen.

Als Reaktion wären die Sicherung der Grenze, die Aufnahme des Verzögerungskampfes ab der Staatsgrenze und die Verteidigung in günstigen Geländeteilen erfolgt. Gemeint war damit jedoch der Wienerwald und nicht die Linie der beiden Pforten, wodurch Wien kampflos preisgegeben worden wäre. Für derartige Überlegungen waren auch die noch präsenten Eindrücke des Kampfes um Wien am Ende des Zweitens Weltkrieges und der Wille, die Zivilbevölkerung aus Kampfhandlungen herauszuhalten von Bedeutung. Die Minimalanforderung im Fall „Blau“ war es, die Linie Salzburg-Villach zu halten.

Nukleare Bedrohung

Aufgrund des atomaren Wettrüstens der USA auf der einen und der Sowjetunion auf der anderen Seite wurde die Bedrohung Österreichs im Fall einer Auseinandersetzung der beiden Blöcke vor allem durch die Auswirkungen des Einsatzes von Nuklearwaffen gesehen. Ein Schutz vor diesen wurde als unmöglich betrachtet. Da die Wahrscheinlichkeit eines konventionellen Krieges zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt (WAPA) gering war, wurden keine intensiven Überlegungen in diese Richtung angestellt.

Diese Ansicht bestätigt die Anfang der 1960er Jahre veröffentlichte Militärstrategie des Marschalls Sokolowski: „Der 3. Weltkrieg wird vor allem ein Raketen- und Kernwaffenkrieg sein. Der Masseneinsatz von nuklearen und thermonuklearen Waffen wird ihm das Gepräge eines Vernichtungs- und Ausrottungskampfes verleihen. Ganze Staaten werden ausgelöscht werden.“

Der Einsatz des Bundesheeres anlässlich der Krise in der Tschechoslowakei im Jahr 1968 erfolgte jedoch völlig anders als in den Konzeptionen vorgesehen. Die politische Führung verlangte einen Abstand von 30 km zur Grenze. Die bisher getroffenen Einsatzplanungen waren somit wertlos.

Nukleares Patt - Rückkehr der konventionellen Bedrohung

Ab Mitte der 1960er Jahre kam es im Zuge von WAPA-Übungen und Kriegsspielen zu Übungsannahmen in denen österreichisches Staatsgebiet für einen Stoß in den Süden der BRD genutzt wurde - sei es um die Neutralität Österreichs zu schützen, sei es als Reaktion auf Neutralitätsverletzungen durch die NATO. Dies führte zu dem Schluss, dass nun auch eine Bedrohung des österreichischen Staatsgebietes aus dem Norden zu beurteilen war. Die in Folge der Intervention in der Tschechoslowakei durchgeführte Stationierung von sowjetischen Truppen erhöhte diese Gefahr zusätzlich.

Das nukleare Patt zwischen der NATO und dem WAPA führte Anfang der 1970er-Jahre dahingehend zu einer Änderung der Strategie, dass man davon ausging, dass ein Konflikt nicht mit einem Nuklearschlag beginnen werde. Das Schwergewicht der Rüstungsanstrengungen der Großmächte verlagerte sich deshalb wieder auf die konventionelle Kriegsführung. Die Bedrohung Österreichs in einen Konflikt mit hineingezogen zu werden, stieg jedoch an.

Gesamtraumverteidigung

Im Jahr 1969 wurde in der Kilb-Manker-Senke in Niederösterreich das Manöver „BÄRENTATZE“ abgehalten. Dabei hatten die 1. und die 3. Jägerbrigade einen Angriff der 9. Panzergrenadierbrigade zu verzögern. Die Auswertung des Manövers ergab, dass infanteristische Kräfte nicht in der Lage sind, den Verzögerungskampf gegen mechanisierte Verbände erfolgreich zu führen.

Als Konsequenz wurde festgehalten, dass es zu einem massiven Ausbau der gepanzerten Kräfte kommen müsse. Aufgrund der budgetären Situation war eine Erhöhung der Anzahl der Panzer jedoch ausgeschlossen. Darüber hinaus ließen die fehlenden Panzer- und Fliegerabwehrlenkwaffen sowie die geringe Leistungsfähigkeit der Luftstreitkräfte keine operative Beweglichkeit zu. Deshalb mussten Überlegungen zu Alternativlösungen angestellt werden.

Nachdem sich Brigadier Duic bereits im Jahr 1963 und die Generäle Heller und Jetzl im Jahr 1968 mit dem asymmetrischen Krieg auseinandersetzten, war es vor allem Generalmajor Emil Spannocchi, der Kommandant der Landesverteidigungsakademie, der mit seinen Überlegungen bekannt wurde. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die entscheidende Schlacht verhindert werden und die Entscheidung stattdessen in einer Vielzahl von Gefechten gefunden werden sollte. Der Verteidiger müsse dabei den Vorteil eines verteidigungsgünstigen Geländes nutzen. Die Abwägung von Aufwand und Nutzen sollten einen Aggressor davon abhalten Österreich anzugreifen und somit aus einem Konflikt heraushalten. Die Konzeption Spannocchis wurde „Gesamtraumverteidigung“ genannt und zielte auf die Abhaltewirkung ab.

Dieses Konzept ist vor allem deshalb mit Emil Spannocchi verbunden, da er seine Überlegungen zur Diskussion stellte. So erfolgte die Präsentation seiner Ideen im Jahr 1970 in der Österreichischen Militärischen Zeitschrift (ÖMZ). Weiters beauftragte er als Kommandant der Landesverteidigungsakademie im Jahr 1971 den damaligen Hauptmann Günther Hochauer als Teilnehmer des 6. Generalstabskurses mit der Erstellung einer militärwissenschaftlichen Arbeit zu dieser Thematik. Zusätzlich hatte Hochauer während seiner praktischen Verwendung beim Militärkommando Kärnten die Aufgabe, diese Überlegungen ins Gelände zu übertragen.

Das Milizheer entsteht

Innenpolitische Veränderungen hatten ebenfalls Einfluss auf die Entstehung der Raumverteidigung als Verteidigungskonzept Österreichs. Der Wahlsieg der SPÖ bei den Nationalratswahlen 1970 und die Einlösung des Wahlversprechens der Verkürzung der Wehrdienstzeit von neun auf sechs Monate hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres. Die Reduzierung der Wehrdienstzeit machte ein stehendes Heer unmöglich. Ein Heer basierend auf einem Milizsystem war daher die einzige Möglichkeit, um eine militärische Landesverteidigung sicherzustellen. Da mit einem Milizheer die entscheidende Schlacht jedoch nicht gewonnen werden kann, gab das Wehrsystem das Verteidigungskonzept de facto vor.

Die zwischen dem 15. Mai und dem 30. Oktober 1970 tätige Bundesheerreformkommission schlug folgende Maßnahmen vor:

  • Errichtung eines Armeekommandos;
  • Bildung einer Bereitschaftstruppe im Umfang von 15.000 Mann;
  • Abstützung des Einsatzheeres auf die Landwehr;
  • Einführung von verpflichtenden Waffenübungen;
  • Aufbau des Einsatzheeres in zwei 2 Phasen auf eine Gesamtstärke von 300.000 Mann;
  • Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten;
  • Pflichtwaffenübungen im Umfang von 60 Tagen;
  • Aufbau der Umfassenden Landesverteidigung.

Umgesetzt wurden diese Vorschläge durch die:

  • Wehrgesetznovelle 1971 vom 1. August 1971;
  • gesetzliche Verankerung der Umfassenden Landesverteidigung im Jahr 1973;
  • Erstellung eines Konzeptes der Gesamtraumverteidigung;
  • Heeresgliederung 1972.

Umfassende Landesverteidigung und Raumverteidigung

Die Ernennung zum Armeekommandanten im Jahr 1973 erleichterte General Spannocchi die Fortführung seiner Planungen zu einem Konzept der Gesamtraumverteidigung auch gegen den Widerstand anderer Offiziere. Am 16. Jänner 1973 erfolgte der Ministerratsbeschluss wonach „Struktur und Gliederung auf die Gesamtraumverteidigung mit Schwergewicht auf den Landwehrkräften (…) auszurichten sind.“  Im selben Jahr wurden die Grundsätze des Kampfes in einer Schlüsselzone bei der Übung „ATTERGAU“ getestet. Die positiven Erfahrungen unterstützten die Weiterführung der Planungen.

1975 erfolgte auf Weisung von Bundesminister Karl Lütgendorf die Bildung einer Arbeitsgruppe für die Konzeption der Gesamtraumverteidigung. Das Ziel war die Erstellung eines Verteidigungskonzeptes, das ein Teil des Landesverteidigungsplanes werden sollte. Ebenfalls 1975 wurde die Umfassende Landesverteidigung als Artikel 9a in die Bundesverfassung aufgenommen, und es erfolgte eine Entschließung des Nationalrates zur Verteidigungsdoktrin.

Diese sah vier operative Kampfverfahren (Kampf in der Schlüsselzone, Kampf in der Raumsicherungszone, räumlich begrenzter Abwehrkampf, Sicherungseinsatz) sowie die Verteidigung, den Angriff, den Jagdkampf, Kommandounternehmen und den hinhaltenden Kampf als Kampfformen vor. Zusätzlich wurde der Begriff „Gesamtraumverteidigung“ durch „Raumverteidigung“ ersetzt, da nach Meinung führender Offiziere eine Gesamtraumverteidigung mit den vorhandenen Kräften nicht möglich wäre.

Die im Jahr 1979 im niederösterreichischen Alpenvorland abgehaltene „RAUMVERTEIDIGUNGSÜBUNG 1979“, bei der der Kampf in einer Schlüsselzone und der Kampf in einer Raumsicherungszone geübt wurden, war ein Erfolg. Das Konzept der Raumverteidigung hatte sich damit endgültig durchgesetzt.

Teil 2: Strategische Lage und Bedrohungsbild in den 70er und 80er Jahren

Teil 3: Die Realisierung des Konzepts der Raumverteidigung

Oberstleutnant Thomas Lampersberger, MSD, ist Fachhochschullektor & Referent Qualitätssicherung & HLO Internationale Kooperation an der Theresianischen Militärakademie.

 

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