• Veröffentlichungsdatum : 13.06.2019

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Der mobile Prüfstand des Bundesheeres

Andreas Gorgosilich

Bei der periodischen §57a-Begutachtung von Kraftfahrzeugen, besser bekannt als „Pickerl“, wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung eines Fahrzeuges festgestellt. Um diese und andere Überprüfungen durchführen zu können, verfügt das Österreichische Bundesheer seit 2006 über einen mobilen Prüfstand. Dieser ermöglicht auch Begutachtungen bei den österreichischen Auslandseinsatz-Kontingenten in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo.

Der Gesetzgeber delegiert die im Kraftfahrgesetz geregelte §57a-Begutachtung an geeignete Prüfstellen und Personen wie Kfz-Techniker. Diese müssen über die vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Ausbildungen verfügen und alle Fahrzeugprüfungen mit der „Elektronischen-Begutachtungs-Verwaltung“ dokumentieren. Mit diesem Programm wird auch das für den Betrieb des Fahrzeuges notwendige Gutachten erstellt. Kfz-Techniker, die §57a-Begutachtungen durchführen, müssen strenge Voraussetzungen erfüllen und regelmäßige Schulungen besuchen. Zusätzlich wird das Einhalten der relevanten Vorschriften laufend kontrolliert, deren Missachtung sogar zum Entzug der Überprüfungs-Erlaubnis führen kann

Fahrzeugmängel trotz technischen Fortschritts

Durch den täglichen Fahrbetrieb und den unterschiedlichen Witterungsverhältnissen können, trotz angepasster Fahrweise und regelmäßiger Wartung eines Fahrzeuges, Mängel auftauchen. Viele davon werden bei modernen Kfz durch hochentwickelte elektronische Systeme angezeigt. Dennoch gibt es eine Vielzahl mechanischer Beschädigungen, die trotz moderner Technologie unbemerkt bleiben und von denen auch „junge“ Fahrzeuge betroffen sein können. Beispiele für solche Mängel sind an der Innenseite beschädigte Reifen oder undichte Treibstoffleitungen. Viele im Verkehr befindlichen Fahrzeuge fahren deshalb mit einem schweren Mangel auf den Straßen, was eine Studie der Technischen Universität Wien belegt.

Aber nicht nur die Kraftfahrzeugtechnik, auch die Verkehrssituation und der Fahrzeugbestand haben sich maßgeblich verändert und weiterentwickelt. So hat sich seit 1960 alleine der PKW-Bestand in Österreich verzehnfacht. Damit hat sich auch das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer verändert. Darum ist es notwendig, trotz des technologischen Fortschrittes das „Selbstverständnis zum eigenen Fahrzeug“ weiterzuentwickeln. Ein Beispiel dazu ist die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebstauglichkeit des Fahrzeuges vom Lenker vor dem Antritt jeder Fahrt. Obwohl diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, muss wohl eingestanden werden, dass diese vermutlich nur selten bis überhaupt nicht durchgeführt wird. Umso wichtiger ist es, dass die Fahrzeuge jährlich nach den Bestimmungen des §57a des Kraftfahrgesetzes überprüft werden.

Im Zuge dieser Begutachtung werden über 130 Punkte, die zur Verkehrs- und Betriebssicherheit beitragen, überprüft und anhand dieser der Gesamtzustand eines Fahrzeuges festgestellt. Die Prüfpositionen umfassen derzeit die zehn Mängelkategorien

  1. Identifizierung,
  2. Bremsanlage,
  3. Fahrgestell und daran befestigte Teile,
  4. Lenkvorrichtung und Lenkrad,
  5. Sonstige Ausstattungen,
  6. Sichtverhältnisse,
  7. Umweltbelästigungen,
  8. Leuchten, Rückstrahler und elektr. Anlage,
  9. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung sowie
  10. zusätzliche Punkte für Personenbeförderung.

Einsatzgebiete des Prüfstands 

Im Jahr 2006 wurde vom Amt für Rüstung und Wehrtechnik (ARWT) eine Gesamtevaluierung der Fahrzeugflotte des Österreichischen Bundesheeres durchgeführt. Im Zuge dessen wurde der mobile Prüfstand zum ersten Mal bei den Auslandskontingenten im Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina eingesetzt, um die Heereskraftfahrzeuge vor Ort zu überprüfen. Seit damals verlegt ein Team des ARWT regelmäßig mit dem mobilen Prüfstand in diese Einsatzräume. An zwei Terminen im Jahr werden dort die §57a-Begutachtungen in Zusammenarbeit mit Prüfern des Kommandos Streitkräfte und des Kommandos Streitkräftebasis durchgeführt. Dabei wurden bisher etwa 4.000 Prüfgutachten ausgestellt.

Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen §57a-Begutachtung werden die im Kosovo verwendeten Mannschaftstransportpanzer „Pandur“ einmal jährlich einer Zustandskontrolle unterzogen. Diese erfolgt in Anlehnung an das Kraftfahrgesetz als Beitrag zur Erhöhung bzw. Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit dieser Militärfahrzeuge im Einsatzraum. Die Zusammensetzung des dabei eingesetzten Prüfteams umfasst neben dem ARWT, als Stelle für die technische Systembetreuung, das Heereslogistikzentrum Graz als Kompetenzzentrum für die Instandsetzung des „Pandur“. Die Mannschaft des mobilen Prüfstandes unterstützt die Auslandskontingente des ÖBH auch im Inland. So wurden bei der Rückverlegung des Tschad-Kontingents im Jahr 2010 alle rückgeführten Fahrzeuge direkt am Sammelort Fliegerhorst Vogler in Linz/Hörsching einer Zustandsüberprüfung unterzogen.

Wird bei der §57a-Begutachtung eines Fahrzeuges festgestellt, dass dessen Mängel im Einsatzraum nicht behoben werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen vor Ort eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann in Österreich durch ein Mitglied des Prüfteams in den für die Auslandsversorgung zuständigen Heereslogistikzentren Graz oder Salzburg. Aufgrund dieser Konstellation können alle Eventualitäten in diesem Bereich in einem lageangepassten Verfahren rasch und unbürokratisch erledigt werden.

Inbetriebnahme des Prüfstandes 

Der Aufbau und die Inbetriebnahme des mobilen Prüfstandes wird wie folgt durchgeführt: Nach dem Erreichen des gewünschten Standortes werden die Verbindungseinrichtungen (Twist-Locks) zwischen LKW und Container gelöst. Anschließend werden die vier Hydraulikstempel ausgeschwenkt, das integrierte Stromaggregat, das die Pumpen der Hydraulikanlage betreibt, in Betrieb genommen und die Hydraulikstempel ausgefahren. Nach dem Erreichen der maximalen Hubhöhe wird der LKW unter dem Prüfstand ausgefahren und daneben abgestellt. Als nächsten Schritt werden die Stempel eingefahren und der Prüfstand auf einer ebenen und betonierten Fläche abgestellt. Anschließend wird das Dach ausgefahren, die Rampen ausgeschwenkt und fixiert. Nachdem der Zubehörsatz verstaut ist, wird das Computersystem zur Bedienung des Prüfstandes hochgefahren. Nach diesem Vorgang - für den ein geschultes und erfahrenes Bedienpersonal etwa 25 Minuten benötigt - kann mit den Fahrzeugüberprüfungen begonnen werden.

Auf einen Blick

Aufgrund der seit 2006 personell unveränderten Zusammensetzung des Prüfteams, seiner Qualifikation, dem Fachwissen und der bisher erworbenen Erfahrung sowie des persönlichen Engagements der Prüfer konnte der technische Zustand der Fahrzeuge bei den Auslandseinsatzkontingenten stetig verbessert werden. Das mobile Prüfteam leistet damit einen wesentlichen Beitrag für den gesetzmäßigen Zustand der Kraftfahrzeugflotte des ÖBH, der letztendlich der Sicherheit der Soldaten dient. Darüber hinaus leistet es einen wichtigen Beitrag, um die Einsatzfähigkeit des ÖBH im Inland wie im Ausland zu erhalten.

Amtsdirektor Hptm Ing. Andreas Gorgosilich ist Referatsleiter beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik, §57a-Prüfer und Leiter der mobilen Prüfgruppe.

 

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