- Veröffentlichungsdatum : 03.02.2023
- – Letztes Update : 02.02.2023
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Bundesheer am TÜPl Allentsteig
Die Entscheidung zur Wiederbesiedelung des Raumes wurde 1957 neu beurteilt. So reiste eine Allentsteiger Gemeindeabordnung unter Bürgermeister Wögenstein zu Bundeskanzler Raab, um sich für die Übergabe des Geländes an das Bundesheer einzusetzen. Die entscheidenden Gründe gegen eine Wiederbesiedelung dürften unter anderem der Anspruch des Bundesheeres auf einen adäquaten Truppenübungsplatz und die problematische Aufbringung der notwendigen Geldmittel durch Bund oder Land für die notwendige Rekultivierung des Geländes gewesen sein.
Mit Bescheid vom 7. Mai 1957 wurde der TÜPl D geteilt. Die Verwaltung des nördlichen Teiles (etwa 16.300 ha) wurde dem Bundesheer, des südlichen Teiles (etwa 3.100 ha) der Windhag’schen Stipendienstiftung übertragen. Am 20. Juni 1958 erfolgte die Umbenennung in „Truppenübungsplatz Allentsteig“. Ab 1957 begannen die Sanierungsarbeiten auf dem TÜPl. Zug um Zug wurden dabei Straßen wiederhergestellt, Gebäude saniert sowie die Strom- und Wasserversorgung erneuert. Zusätzlich wurde das Gebiet nach Kriegs- und Übungsrelikten abgesucht und Tausende Blindgänger vernichtet. 1962 wurde der „Leitungsstab Sanierung“ – eine mit Baumaschinen und Lastfahrzeugen ausgestattete, vorwiegend von Zivilbediensteten betriebene Baueinheit – aufgestellt, um die Sanierung des Gebietes zu beschleunigen.
Während der Raumverteidigung wurden zwischen 1970 und 1980 die Schieß- und Ausbildungsanlagen modernisiert, um sie an die damaligen militärischen Erfordernisse anzupassen. Im Lager Kaufholz wurden im Jahr 1976 Truppenunterkünfte für etwa 1 500 Soldaten (sieben Mannschaftsblöcke) und 1982 ein weiteres Unterkunftsgebäude sowie ein Wirtschaftsgebäude mit Speisesaal, Küche und Mehrzweckhalle errichtet.
Organisation, Verbände und Einrichtungen
Der TÜPl A ist ein eigener Garnisonsort. Der Kommandant des Truppenübungsplatzes ist zugleich Garnisonskommandant. Das TÜPl-Kommando befindet sich im Schloss Allentsteig. In seiner bisherigen Geschichte waren bereits mehrere Dienststellen für die Verwaltung und den Betrieb des TÜPl verantwortlich. Die Liegenschaftsverwaltung mit den vorhandenen Gebäuden wurde zunächst durch die Gebäudeverwaltung Allentsteig, eine Dienststelle des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau, wahrgenommen. Nach Übernahme dieser Kompetenzen durch das BMLV im Jahr 1978 und mehreren Organisationsänderungen wird diese Aufgabe heute durch das Militärservicezentrum 6 wahrgenommen. Diese Dienststelle ist zusätzlich für die Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung der Garnisonen Amstetten, Horn, Mautern, Melk, St. Pölten und Weitra verantwortlich. Für die Bewirtschaftung des Gebietes in land- und forstwirtschaftlicher Hinsicht wurde eine eigene Dienststelle (Heeres-, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig) geschaffen, die dem BMLV unterstellt war.
2013 wurde die mittlerweile als Heeresforstverwaltung Allentsteig bezeichnete Dienststelle aufgelöst und deren Aufgaben der Führung des TÜPl und dem Militärservicezentrum 6 übertragen. Mit 2019 wurden schließlich alle Aufgaben der ehemaligen Heeresforstverwaltung Allentsteig durch das TÜPl-Kommando übernommen. Für die Sicherstellung des militärischen Schieß- und Übungsbetriebes wurde bereits am Beginn der Nutzung durch das Bundesheer das TÜPl-Kommando aufgestellt. Nach mehreren Organisationsänderungen wurde mit 1. Dezember 2019 ein neuer Organisationsplan eingenommen. Dieser wurde durch eine Projektgruppe im Auftrag des BMLV erarbeitet und orientiert sich an den neu definierten Prozessen.
Der TÜPl-Kommandant wird durch eine Stabsabteilung und beratend durch einen Arzt bei der Führung unterstützt. Das Element „Finanzen & Controlling“, unter Leitung eines Forstwirtes, verwaltet die budgetierte Finanzstelle, stellt das Controlling sicher, nimmt die Fachaufsicht über die Bereiche Forst, Jagd, Ökologie, Landwirtschaft und Steinbruch wahr und berät den Kommandanten in allen Fachfragen. Das Element „Schieß- und Übungsbetrieb“ stellt den Betrieb und die Instandhaltung der Schieß- und Ausbildungsinfrastruktur, die Kampfmittelbeseitigung, die Absperrung der Gefahrenzonen und den Brandschutz sicher. Die Organisationseinheit „Nachhaltigkeit und Raumnutzung“ ist für die Durchführung der notwendigen Arbeiten in den Bereichen Forst, Jagd, Ökologie und Steinbruch verantwortlich. Der „Dienstbetrieb“ führt die Vergabe von Unterkünften, den Betrieb von Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen, die Kasernenpflege sowie den Betrieb der Werkstätten durch. Damit verfügt der TÜPl A aktuell über einen Personalstand von mehr als 250 Bediensteten.
Neben den bereits erwähnten Dienststellen befinden sich weitere Verbände und Einrichtungen auf dem Gelände des TÜPl A. Die Liechtenstein-Kaserne beherbergt das Kommando des Aufklärungs- und Artilleriebataillons 4, die Stabskompanie, die erste und zweite Artilleriebatterie (eine Aufklärungskompanie und die technische Aufklärungskompanie des Bataillons befinden sich in Horn) sowie die Betriebsstaffel des Dienstbetriebes 1 des Militärkommandos Niederösterreich. Die Heeresmunitionsanstalt Großmittel betreibt das Munitionslager Edelbach, und im Lager Kaufholz befinden sich eine truppenärztliche Ambulanz des Sanitätszentrums Ost, die Militärpfarre 4 des Militärkommandos Niederösterreich und eine Wetterbeobachtungsstelle des Luftunterstützungsgeschwaders, das auch einen Hubschrauberstützpunkt im Raum Äpfelgschwendt betreibt. Insgesamt bietet die Garnison Allentsteig mehr als 500 Personen einen sicheren Arbeitsplatz und ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Waldviertel.
Rechtlicher Rahmen
Zahlreiche Rechtsmaterien sind die Grundlage des TÜPl A bzw. bei der vielfältigen (militärischen) Ressourcennutzung auf diesem zu berücksichtigen. Folgende Gesetze in ihrer gültigen Fassung haben eine besondere Relevanz:
- Bundes-Verfassungsgesetz (insbesondere Art. 79 Abs. 1 B-VG);
- Bundeshaushaltsgesetz;
- Wehrgesetz (insbesondere § 2 Abs. 1);
- Bundesluftreinhaltegesetz;
- Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes;
- NÖ Naturschutzgesetz 2000;
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz;
- Forstgesetz 1975;
- NÖ Jagdgesetz 1974;
- Berggesetz;
- Mineralrohstoffgesetz;
- Wasserrechtsgesetz;
- Landpachtgesetz;
- Landwirtschaftsgesetz;
- NÖ Fischereigesetz.
Zielvorgaben für den TÜPl A
Die Nutzung der Ressourcen des TÜPl A durch das Bundesheer erfolgt nach strategischen Zielvorgaben, nach einem Managementplan und unter besonderen Rahmenbedingungen. Durch die Eigenart und Vielfältigkeit der Aufgaben werden zahlreiche Rechtsmaterien berührt, welche die Sicherstellung der uneingeschränkten Nutzung wesentlich beeinflussen (siehe: Rechtlicher Rahmen).
Der TÜPl hat einen besonderen Stellenwert bei der Erfüllung der Kernaufgaben des Bundesheeres. Er ist der einzige Übungsplatz in Österreich, auf dem mit allen eingeführten Waffen geübt und scharf geschossen werden darf. Dieser Stellenwert kommt im Primat der militärischen Nutzung zum Ausdruck (Primärnutzung). Zur Sicherstellung der militärischen Landesverteidigung – einer verfassungsrechtlichen Aufgabe des Bundesheeres – muss der TÜPl so benutzbar sein, dass dies tatsächlich möglich ist. Alle sonstigen Nutzungen (Sekundärnutzungen) haben sich an der Primärnutzung zu orientieren. Das gilt vor allem für die möglichst uneingeschränkte räumliche und zeitliche Verfügbarkeit des Gebietes.
In dem verfügten Ausbildungsunterstützungskonzept für Übungs- und Schießplätze aus dem Jahr 2007 wurden die Planungsgrundlagen für Nutzung, Betrieb sowie Ausbau der Übungs- und Schießplätze des Bundesheeres, abgestimmt auf die Anforderungen der Ausbildung und Einsatzvorbereitung des ÖBH 2010, festgelegt. Die TÜPl sollen den Bedarf der Truppen- und Schießausbildung der Truppe (Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte, Spezialeinsatzkräfte) decken und das Erreichen der Ausbildungsziele ab der Einheitsebene ermöglichen.
In einem 2022 verfügten Nutzungsprofil wurde festgelegt, dass der TÜPl A
- zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen eines Einsatzes des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 einschließlich der unmittelbaren Vorbereitung eines solchen Einsatzes sowie der allgemeinen Einsatzvorbereitung und damit für die Schieß- und Ausbildungsvorhaben bis zur Größenordnung einer verstärkten mechanisierten Brigade,
- für Scharfschießen grundsätzlich mit allen im ÖBH eingeführten Waffensystemen bis zum Rahmen von Gefechtsschießen der verbundenen Waffen,
- zur Sprengausbildung,
- für amphibische Schießvorhaben,
- für Einsätze im urbanen Umfeld bis zur Ebene des Bataillons, einschließlich Scharfschießen bis zur Ebene einer verstärkten Kompanie unter Abstützung auf eine mobile Schießanlagenausstattung,
- für Schießen der Fliegerabwehrwaffen,
- für Schießvorhaben der Fliegertruppe,
- im Bereich der Brandbekämpfung für das Löschen sowohl mit Luftfahrzeugen als auch von Luftfahrzeugen,
- als optimierter Übungsraum für die mechanisierte Truppe des ÖBH sowie den weitreichenden Feuerunterstützungseinheiten,
- zur Militärhundeausbildung
vorgesehen ist. Zur Abdeckung eines Gleichzeitigkeitsbedarfes bei höheren Belegsstärken wurden entsprechende Übungsräume festgelegt. Des Weiteren wird im Ausbildungsunterstützungskonzept für Übungs- und Schießplätze die Anpassung des Geländes an das Anforderungsprofil des militärischen Raumnutzungsplanes gefordert.
Übungsanmeldung und TÜPl-Zuweisung
Verlegungen auf den TÜPI A sind im Ausbildungskalender festgehalten. Die konkrete Zuteilung der Übungsräume, Unterkünfte, Schießbahnen und Ausbildungsanlagen erfolgt bei der quartalsmäßigen Koordinierung im TÜPl-Kommando. Dazu werden sämtliche im Ausbildungskalender angeführte Verbände/Dienststellen sowie Vertreter der Generaldirektion Landesverteidigung aus den Bereichen der Direktionen 1, 2 und 3 (Einsatz, Luft und Ausbildung) eingeladen. Kurzfristige Verlegungen sind nach Absprache mit dem TÜPl-Kommando, je nach freien Kapazitäten, grundsätzlich möglich. Verlegungen, Schießvorhaben bzw. Übungen sind spätestens drei Wochen vor dem Termin mit einem Formblatt anzumelden. Wird ein zugewiesener Verlegungstermin nicht beansprucht, ist dies so rasch wie möglich zu melden. Alle Benutzungsordnungen, Formulare und sonstige Informationen für Ausbildungsvorhaben an diesen Orten sind auf der Intranet-Seite des TÜPl A verfügbar.
Nutzung durch internationale Streitkräfte
Die besonderen Eigenschaften des TÜPl A werden auch von ausländischen Streitkräften geschätzt. So ist die Beteiligung internationaler Truppen an Übungen des Bundesheeres, und somit auf dem TÜPl, bereits zur Routine geworden. Darüber hinaus wird das Gelände im Rahmen von strategischen Kooperationen und Partnerschaften durch internationale Truppen genutzt. So führte das Bundesheer wiederholt, unter anderem gemeinsam mit der Schweizer Armee, Truppenübungen durch, um ihre jeweiligen Einsatzverfahren zu überprüfen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden beispielsweise zur Evaluierung von Vorschriften herangezogen. Im Zuge der Partnerschaft des Aufklärungs- und Artilleriebataillons 4 mit dem deutschen Gebirgsaufklärungsbataillon 230 finden regelmäßig gemeinsame Gefechtsübungen statt.
Mitbenützung durch zivile Organisationen und Sonstige
Die Ressourcen des TÜPl A werden auch zivilen Organisationen und Personen zur Nutzung angeboten. Grundvoraussetzung ist, dass der militärische Schieß- und Übungsbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Jede Nutzung unterliegt einem Antrag, einem Genehmigungsverfahren, einer genauen vertraglichen Regelung und gegebenenfalls einer finanziellen Abgeltung. Im Rahmen von Verwaltungsübereinkommen werden Schieß- und Ausbildungsanlagen durch die Polizei und die Justiz mitbenutzt. Die Feuerwehr, das Rote Kreuz und die Rettungshundestaffeln verwenden vor allem die Ausbildungsanlagen für die Brandbekämpfung, das Retten und Bergen sowie Suchen von Personen.
Auf der Grundlage eines Fördererlasses werden dem Heeressportverein Allentsteig mit den Sektionen Bogenschießen, Hunde, Laufen, Kegelsport, Tennis, Schießen, Voltigieren und Pferdesport diverse Einrichtungen und Gelände zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Weitere zivile Nutzungen finden in den Bereichen Jagd, Fischerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Telekommunikation, Versuchsflächen für Samengutbestände, Leitungen von Energieversorgern, Wanderwege, sonstige Wegerechte etc. statt. Sie werden durch adäquate Verträge geregelt.
Raumnutzung
Im „militärischen Raumnutzungsplan des TÜPl A“ ist die gesamte Fläche des TÜPl A beschrieben. Die Grundlage dieses Managementplanes ist das „Landschaftsleitbild TÜPl A“, das den zukünftigen Zustand der Landschaft bis in das Jahr 2024 beschreibt. Im Landschaftsleitbild wurden drei Kulturlandschaftstypen,
17 Lebensraumtypen, flächenbezogene Zielsetzungen der künftigen Nutzergruppen, Synergien und Konflikte beschrieben. Der Sollzustand der einzelnen Flächen wurde voneinander getrennt und aus den gleichberechtigten Zielen der militärischen Nutzung, des Naturschutzes, der land-, forst- und jagdwirtschaftlichen Nutzung, der Fischerei sowie des Bergbaues abgeleitet.
Im militärischen Raumnutzungsplan ist die optimale militärische Nutzung als übergeordnetes Ziel (Primärnutzung) festgelegt, auf die alle weiteren Nutzungsformen abgestimmt werden. Konkret sind darin die
- primären Nutzungsformen mit der Truppen- und Schießausbildung und die
- sekundären Nutzungsformen mit Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Bergbau, Wasserwirtschaft, Landschaftspflege definiert.
Darüber hinaus wurden die Flächentypen und die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung bzw. Erhaltung dieser konkretisiert. Die Festlegung der Aufgabenzuordnung, Verantwortlichkeiten und Kennzahlen ist die Basis für das Planungsverfahren zur Umsetzung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Der militärische Raumnutzungsplan ist im Sinne des § 9 Abs. 5 des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes 2000 auch gleichzeitig der Managementplan für das Europaschutzgebiet „Vogelschutzgebiet Truppenübungsplatz Allentsteig“.
Militärisches Sperrgebiet
Der Großteil des TÜPl A ist gemäß einer Verordnung des BMLV permanentes Sperrgebiet. Kleinere Gebiete können temporär zum Sperrgebiet erklärt werden. Ausgenommen vom permanenten Sperrgebiet sind nur die öffentlichen Straßen (L 75, L 56), einige Randgebiete und Wanderwege sowie die Lager- und Kasernenbereiche. Ein Betreten und Befahren des Sperrgebietes durch unbefugte Personen ist verboten. Nur nach Maßgabe militärischer Interessen aus wichtigen, insbesondere persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen, kann das TÜPl-Kommando eine Ausnahme – gegebenenfalls unter Auflagen – genehmigen. In der Natur ist die Grenze des Sperrgebietes durch Tafeln gekennzeichnet, deren Überwachung durch Militärhundeführer erfolgt.
Integriertes Managementsystem
Mit Ende 2012 wurden die wirtschaftsmäßigen Aufgaben der Heeresforstverwaltung dem TÜPl-Kommando und dem Militärischen Servicezentrum 6 (Buchhaltung) übertragen. So konnten einige Doppelgleisigkeiten und Koordinationsprobleme beseitigt sowie Synergien genutzt werden. Mit der Einnahme eines neuen Organisationsplanes mit 1. Dezember 2019 wurden alle Aufgaben der ehemaligen Heeresforstverwaltung an das TÜPl-Kommando übertragen und damit die Ressourcen- und Budgetverantwortung zusammengeführt. Das ist zugleich die Voraussetzung für ein integriertes Management aller Nutzungen auf dem TÜPl. Alle erforderlichen Maßnahmen werden nun georeferenziert geplant, dokumentiert und in einem vorgegebenen Planungszyklus in einem Lagezentrum zentral koordiniert. Die zukünftige Herausforderung besteht – abgeleitet von den aktuellen Anforderungen an den TÜPl – darin, Ziele für die einzelnen Nutzungen zu definieren und in den Managementplänen umzusetzen. Das Schloss Allentsteig ist der Sitz des TÜPl-Kommandos.
Militärische Infrastruktur
Die ganzheitliche Betrachtung der militärischen Infrastruktur des TÜPl A zeigt dessen eindeutige Ausrichtung auf die allgemeine Einsatzvorbereitung einer verstärkten Brigade. Neben der militärischen Landesverteidigung werden auch die Aufgaben im Auslandseinsatz und Katastropheneinsatz berücksichtigt.
Die Schießbahnen und -anlagen sowie die Ausbildungsanlagen sind in ihrer Anzahl und Lage so ausgerichtet, dass ein Gleichzeitigkeitsbedarf abgedeckt werden kann. Sie verfügen teilweise über moderne elektronische Anlagen und bieten die Möglichkeit, mit allen im Bundesheer eingeführten Waffen im scharfen Schuss zu üben. Eine besondere Herausforderung ist die kampfmittelbelastete Zone A. Sie darf nur nach vorbereitenden Maßnahmen (Oberflächensuche) von ungeschützten Personen und Fahrzeugen benützt werden.
Die vorhandene Infrastruktur ermöglicht zwar den Einsatz von Simulationsmitteln und deren Auswertung in Echtzeit, ein Vollbetrieb ist aber nur mit Unterstützung durch andere Dienststellen möglich. Die vorhandenen Versorgungseinrichtungen sind darauf ausgelegt, die Eigenversorgung des TÜPl A und die Unterstützung der übenden Truppe bei der feldmäßigen Versorgung sicherzustellen. Durch eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowohl auf der Straße als auch mit der Bahn ist der TÜPl gut erreichbar.
Letztmalig wurden die Vorgaben für die Weiterentwicklung 2007 und 2009 in Konzepten sowie 2011 in einer Zielformulierung definiert und die Kapazitäten auf eine verstärkte mechanisierte Brigade ausgerichtet. Durch die Reduktion der mechanisierten Brigaden des Bundesheeres von drei auf eine kamen jedoch weniger mechanisierte Verbände. Die frei gewordenen Kapazitäten werden von anderen Waffengattungen, aber auch von zivilen Einsatzorganisationen genutzt. Mit etwa 1 000 Einzelschießvorhaben und mehr als 200 Schießtagen pro Jahr ist der TÜPl nach wie vor gut ausgelastet.
TÜPl A: Zahlen, Daten, Fakten
- Name seit 1958: Truppenübungsplatz Allentsteig
- Der größte militärische Übungsplatz des Österreichischen Bundesheeres
- TÜPl-Grenze: 95 km
- Gesamtfläche: 15.700 ha
- Seehöhe zwischen 478 und 628 m
- Ausdehnung: 22 km (Ost-West) und 13 km (Nord-Süd)
- Beinahe zur Gänze militärisches Sperrgebiet
- Primärnutzung: Militärische Landesverteidigung (Einsatzvorbereitung einer verstärkten mechanisierten Brigade)
- Sekundärnutzung: Naturschutz, Landschaftspflege, Steinbruch, Jagd-, Fischerei-, Land- und Forstwirtschaft
Oberst Herbert Gaugusch, MSD MA ist Kommandant des TÜPl A.