• Veröffentlichungsdatum : 27.06.2018
  • – Letztes Update : 28.06.2018

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Beseitigung von ABC-Kampfmitteln im ÖBH

Günter Povoden

Die Beseitigung von ABC-Kampfmitteln ist eine aktuelle Notwendigkeit bei Rüstungsaltlasten oder behelfsmäßig hergestellten Vorrichtungen. Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat die gesetzliche Verantwortung für die Sicherung, den Transport, die Verwahrung und Vernichtung von radioaktiven, biologischen und chemischen Kampfstoffen und Kampfmitteln. Aus diesem Grund setzte die ABC-Abwehr des Bundesheeres die notwendigen Schritte, um diese Fähigkeit in ihr Leistungsprofil zu integrieren. Dazu wurden unter Einbeziehung aller relevanten Dienststellen die Ausbildungsgrundlagen und spezielle Kurse entwickelt, in denen fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. 

Die ABC-Kampfmittelbeseitigung (Chemical Biological Radiological Nuclear Explosive Ordnance Disposal - CBRN EOD) umfasst alle Maßnahmen der Behandlung und Beseitigung von ABC-Kampfmitteln, inklusive improvisierter Vorrichtungen mit ABC-Füllungen. Ein wesentlicher Teil der ABC-Kampfmittelbeseitigung sind Maßnahmen zur Reduktion oder gänzlichen Abwendung der Gefahren, die von ABC-Kampfmitteln ausgehen. Beispiele dafür sind die Neutralisation, das Abdichten oder das Umhüllen des Kampfmittels, um Freisetzungen zu minimieren oder zu verhindern. Die Neutralisation und Beseitigung von ABC-Kampfmitteln schließt lageabhängig die Dekontamination von Personal, Material und Infrastruktur mit ein. Sie endet erst mit der endgültigen Beseitigung der gefährlichen Restkomponenten (Zünder, Hülle, Füllung etc.) des ABC-Kampfmittels.

Bedingungen. Beispielsweise muss die Beseitigung von Blindgängern nach einem Beschuss von Industrieanlagen unter ABC-Schutz erfolgen, wenn es zur Freisetzung von giftigen Stoffen gekommen ist. Die Freisetzung von toxischen Industriestoffen (Toxic Industrial Materials - TIM) kann vom Gegner auch absichtlich veranlasst worden sein, wie am Beispiel der Kämpfe um Mossul zu sehen war. Dabei wurde ein riesiges Schwefellager in Brand gesetzt, um herannahende Kräfte zu vergiften, zu schwächen oder zumindest in ihrer Kampfführung einzuschränken.

ABC-Kampfmittel können radioaktive, biologische und/oder chemische Kampf- oder Gefahrstoffe zivilen Ursprungs als Wirkladung enthalten. Zu den ABC-Kampfmitteln zählen:

  • Industriell gefertigte ABC-Kampfmittel für reguläre Streitkräfte, die auch als Massenvernichtungswaffen bezeichnet werden. Dazu zählen beispielsweise nukleare Gefechtsköpfe sowie Sprühtanks, Granaten, Bomben und Raketen mit chemischen oder biologischen Kampfstoffen.
  • Improvisierte Vorrichtungen, die ABC-Gefahrstoffe zivilen Ursprungs oder ABC-Kampfstoffe enthalten. Sie sind dazu bestimmt, den Gegner zu (zer)stören, unschädlich zu machen oder abzulenken. Zudem können sie als Terrormittel und zur nachhaltigen Kontamination der Infrastruktur eingesetzt werden.

ABC-Kampfmittel können den ABC-Gefahrstoff durch einen Explosivstoff freisetzen oder explosivstofffreie Ausbringungsvorrichtungen nutzen, wie druckbetriebene Ausblasöffnungen. In der Fachliteratur kursieren Begriffe wie CBRN Dispersal Device (CBRN DD) oder CBRN Spray Devices (CBRN SD). Der Oberbegriff für improvisierte Vorrichtungen mit ABC-Füllung ist CBRN ID (Improvised Device).

Abwehr und Beseitigung

Das Ziel der Abwehr und Beseitigung von ABC-Kampfmitteln ist die unmittelbare Gefahrenabwehr für eigene und verbündete Kräfte sowie der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Zivilbevölkerung. Zusätzliche Aspekte sind die Eingrenzung sowie Minimierung von Schäden an Infrastruktur, Gerät und Umwelt und das Wiederherstellen der Nutzbarkeit von Infrastruktur und Gelände, was auch die Beseitigung der Schäden beinhaltet.

Ein weiteres Ziel, insbesondere bei der Terrorbekämpfung, ist das Erheben von Beweismitteln im Zusammenhang mit dem ABC-Kampfmittel, wobei hier eine enge Zusammenarbeit zwischen Kampfmittelbeseitigern, ABC-Abwehrkräften und polizeilichen Ermittlern (dazu gehört im Auslandseinsatz auch die Militärpolizei) erforderlich ist. Dazu wurden im Österreichischen Bundesheer (ÖBH) entsprechende Verfahren eingeführt und die Zusammenarbeit mit den involvierten Waffengattungen intensiviert. 

Bedrohung durch ABC-Kampfmittel

In den vergangenen Jahrzehnten wurden große Fortschritte bei der Vernichtung von deklarierten chemischen Kampfstoffen erzielt. Da bereits 192 Staaten die Chemiewaffenkonvention ratifiziert haben (Stand: Mai 2018), sollte die Bedrohung durch einen militärischen Einsatz von chemischen Kampfstoffen von staatlicher Seite eigentlich geringer geworden sein. Die aktuelle Lage zeigt jedoch, dass die Häufigkeit der Anwendung sowohl durch irreguläre Kräfte als auch von staatlicher Seite sogar zugenommen hat. Die terroristische Bedrohung durch ABC-Kampfmittel ist in den letzten Jahren gestiegen. Das ist vor allem auf die erhöhte Verfügbarkeit von ABC-Kampfstoffen zurückzuführen. Es ist bekannt, dass Terrorgruppen in der Lage sind, chemische Kampfstoffe selbst herzustellen. Zudem sind TICs (Toxic Industrial Chemicals) wie Chlor leicht zu bekommen.

Probleme mit Altlasten durch chemische Munition sind beispielsweise in Deutschland, Belgien, Italien und China nach wie vor gegeben, und auch in Österreich gibt es immer wieder Funde. Bei diesen Altlasten kommt es häufig vor, dass sie undicht sind oder lecken und daher nicht handhabungssicher sind. Weltweit gab es bereits eine Vielzahl von Vergiftungen mit oft tödlichen Folgen durch leckende Kampfmittel, die im Erdreich vergraben waren, in Bunkern dahinrosteten oder aus Gewässern an die Oberfläche gebracht wurden. Daher zählen Maßnahmen des Abdichtens zu den wesentlichen Aspekten der ABC-Kampfmittelbeseitigung.

Die Bedrohung durch nukleare Einsatzmittel ist nach wie vor gegeben. Neben den anerkannten Nuklearmächten (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, China) sind weitere Staaten im Besitz von Nuklearwaffen oder in der Lage, solche kurzfristig herzustellen (Indien, Pakistan, Israel, Nordkorea). Es ist daher nicht auszuschließen, dass im Falle eines Regimewechsels und/oder Zusammenbruches von staatlichen Strukturen Nuklearwaffen bzw. nukleare Gefechtsköpfe in die Hände irregulärer Kräfte gelangen und zum Einsatz kommen könnten. Selbst die Herstellung von improvisierten Nuklearwaffen ist möglich, wenn auch wenig wahrscheinlich, da vor allem der Zugang zu dem notwendigen spaltbaren Material sehr schwierig ist.

Die Entschärfung von Nuklearwaffen wird international so gehandhabt, dass diejenige Nation, woher der Gefechtskopf stammt, auch für dessen Entschärfung verantwortlich ist. Im Falle der Entschärfung von Nuklearwaffen bei einem terroristischen Einsatz ist zusätzlich zu bedenken, dass dabei allerhöchste wissenschaftliche und technische Expertise erforderlich sind. 

Bei biologischen Kampfmitteln ist die Lage wesentlich unklarer, da die Bio- und Toxin-Waffenkonvention kein Inspektions- und Überwachungssystem vorsieht. Der Missbrauch neuer Technologien (Biotechnologie, Nanotechnologie etc.) stellt ebenfalls eine Herausforderung dar, beispielsweise bei der Herstellung neuer Gifte oder Erreger, von filterdurchbrechenden Substanzen oder neuen Freisetzungsmöglichkeiten durch die Nanotechnologie. Biologische Kampfstoffe können auch ohne herkömmliche Einsatz- und Ausbreitungsmittel (Sprühvorrichtungen, Explosivstoffe, Granaten, Bomben etc.) ausgebracht werden.

Ein Beispiel dazu sind Vektoren (Nagetiere, Insekten etc.) oder die Kontamination von Lebensmitteln oder Wasser. Die zuletzt genannten Beispiele lassen keine ABC-Kampfmittelbeseitigung im herkömmlichen Sinn zu. Hier sind insbesondere Aktivitäten im Bereich der Prävention und der Früherkennung von erfolgten Einsätzen oder Freisetzungen notwendig.

Aspekte der ABC-Kampfmittelbeseitigung

Die ABC-Kampfmittelbeseitigung bedarf einer Vielzahl von Kräften und Verfahren. Diese Übersicht über die wichtigsten Aspekte, Fähigkeiten und Tätigkeiten veranschaulicht, was der Leiter eines solchen Einsatzes zu berücksichtigen hat, über welches Wissen er verfügen muss und welche fachliche Unterstützung er benötigt:

  • gültige Rechtsgrundlagen (Chemiewaffenkonvention), Vorschriften und standardisierte Abläufe;
  • Risikoanalyse;
  • Bedrohungsanalyse ABC-Kampfmittel und Verfahren des Gegners;
  • Gefahrenbereiche bei ABC-Kampfmitteln, Absperrung und Evakuierung;
  • Sicherheitsgrundsätze sowie Evakuierungs- und Absperrbereiche;
  • Aufbau, Wirkung und Erkennen von ABC-Kampfmitteln sowie Ausbringung, Verteilung und Ausbreitung von ABC-Kampfstoffen;
  • ABC-Kampfmittelaufklärung mittels Fernlenkmanipulator (Roboter) oder Drohnen; 
  • ABC-Schutz für Kampfmittelbeseitiger, Warn- und Alarmgeräte;
  • elektronische Gegenmaßnahmen;
  • abwehrender Brandschutz, Sicherung gegen Absturz und Schaffen von Zugängen;
  • sanitätsdienstliche oder militärmedizinische Maßnahmen;
  • ABC-Aufklärung (Detektion und Identifikation von ABC-Kampfstoffen und/oder ABC-Gefahrstoffen zivilen Ursprungs);
  • Zusammenarbeit mit anderen Waffengattungen (ABC-Abwehr, Sanität, Militärstreife & Militärpolizei etc.) und zivilen Einsatzorganisationen;
  • militärische Suche nach ABC-Kampfmitteln;
  • Vermeidung von Freisetzungen und passive Schutzmaßnahmen (Niederhalten von Kampfstoffwolken, Herabsetzung der Detonationswirkung etc.) beim Entschärfen des ABC-Kampfmittels;
  • Spezielle Verfahren für die Beseitigung von ABC-Kampfmitteln inklusive Handentschärfung und Notfallverfahren;
  • Dekontamination;
  • Überwachung und Kontrolle;
  • ABC-Probenahme, forensische Probenahme;
  • Verschluss, Verpackung und Transport von ABC-Gefahrstoffen und Explosivstoffen sowie von Kampfmittelteilen;
  • Freigabe des Einsatzortes;
  • Lagerung von ABC-Gefahrstoffen;
  • endgültige Beseitigung gemäß Vorgaben der Chemiewaffenkonvention;
  • Dokumentation und Meldewesen;
  • Beweissicherung, Laboranalysen und Auswertung (Exploitation).

Rechtsgrundlagen

Den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Kräften zur Abwehr von ABC-Kampfmitteln bilden internationale Verträge, insbesondere die Chemiewaffenkonvention, völkerrechtliche Mandate sowie nationale Gesetze, Verordnungen und Vorschriften.

Chemiewaffenkonvention

Die Chemiewaffenkonvention ist ein internationales Übereinkommen von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Sie verbietet die Entwicklung, die Herstellung, den Besitz, die Weitergabe und den Einsatz chemischer Waffen. Anders als bei konventionellen Kampfmitteln sind bei der Beseitigung von ABC-Kampfmitteln internationale Übereinkommen zu beachten. Das gilt insbesondere für chemische Munition mit Füllungen, die unter die Chemiewaffenkonvention fallen.

Durch Österreich wurde die Chemiewaffenkonvention im Jahr 1997 ratifiziert und in nationales Recht implementiert. Die nationale Behörde, die für die Umsetzung dieser Konvention verantwortlich ist, ist jenem Ministerium zugeordnet, das für Wirtschaftsfragen verantwortlich ist (aktuell: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort). Auch im Auslandseinsatz ist die jeweilige nationale Behörde wesentlich. Daher ist in Einsätzen, bei denen mit ABC-Kampfmitteln zu rechnen ist, der Kontakt mit dieser Behörde herzustellen, da sie für die Vernichtung des Kampfstoffes verantwortlich ist. Verfahren zur Herstellung der Handhabungs-, Verbringungs- und Transportsicherheit können jedoch in den Zuständigkeitsbereich von multinationalen Streitkräften fallen.

Chemische Waffen nach der Chemiewaffenkonvention umfassen einerseits toxische Chemikalien und ihre Vorprodukte mit Ausnahme von Industriechemikalien, andererseits zählen dazu Munition, Geräte und Ausrüstung, die hergestellt wurden, um durch die toxischen Eigenschaften der Chemikalien den Tod oder sonstige Körperschäden herbeizuführen. 

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, chemische Waffen nur in eigens dafür bestimmten und sachgerecht ausgelegten und ausgestatteten Einrichtungen zu vernichten. Jeder Vertragsstaat bestimmt selbst, wie er chemische Waffen vernichtet. Nicht angewendet werden dürfen das Einbringen in Gewässer, das Vergraben im Erdreich und das Verbrennen im Freien.

Ausnahmen

Bei Gefahr im Verzug bzw. für Leib und Leben sind Ausnahmen von dieser Bestimmung notwendig. Das betrifft vor allem Vorrichtungen, die auf unkonventionelle und improvisierte Art hergestellt, angebracht oder verlegt wurden sowie ABC-Kampfstoffe. Beispiele dafür sind, dass

  • sich der Gegner des ABC-Kampfmittels oder der ABC-Kampfstoffe (wieder) bemächtigen könnte und einen noch größeren Schaden anrichten würde;
  • eine hohe Bedrohung durch den Gegner (Feinddruck) gegeben ist;
  • eine Evakuierung im erforderlichen Ausmaß nicht möglich, das Auslösen des ABC-Kampfmittels hochwahrscheinlich und eine Entschärfung ebenso nicht möglich ist;
  • sich das aufgefundene ABC-Kampfmittel als nicht handhabungssicher erweist (z. B. aufgrund des Zustandes des Zünders oder sonstiger Beschädigungen, wodurch eine Manipulation die sofortige Freisetzung verursachen würde).

Sollte ein Zünder schießtechnisch oder mit anderen Verfahren entfernt werden müssen, weil sonst keine Verbringungssicherheit hergestellt werden kann, kann durch passive Schutzmaßnahmen eine Freisetzung minimiert werden.

Kriegsmaterialgesetz und Waffengesetz

Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung von Kriegsmaterial unterliegen in Österreich den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes, samt den zugehörigen Verordnungen. Was eine Waffe, Schusswaffe oder Munition ist und welche Waffen verboten sind bzw. als Kriegsmaterial gelten, regelt das Waffengesetz 1996 in der aktuellen Fassung. ABC-Kampfstoffe gelten generell als Kriegsmaterial.

In Österreich ist das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) für die Sicherung, den Transport, die Verwahrung und die allfällige Vernichtung von radioaktiven, biologischen und chemischen Kampfstoffen und Kampfmitteln verantwortlich, sofern keine Sicherstellung und Beschlagnahme nach der Strafprozessordnung erfolgt. Daher ergeben sich in Österreich für das BMLV folgende Zuständigkeiten betreffend der ABC-Kampfmittelbeseitigung:

  • Das BMLV ist originär zuständig: Der Entminungsdienst ist, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ABC-Abwehrkräften, für die Entschärfung und Entsorgung von Kriegsrelikten aus der Zeit vor 1955 verantwortlich.
  • Das BMLV leistet sicherheitspolizeiliche Assistenz: So könnten beim Auffinden einer für terroristische Zwecke verwendeten Vorrichtung, die unkonventionell bzw. improvisiert hergestellt wurde und möglicherweise Kampfstoffe enthält (CBRN IED), ABC-Abwehrkräfte und Kampfmittelbeseitiger eingesetzt werden. Durch die originäre Zuständigkeit bei ABC-Kampfstoffen kann gerade bei der Beseitigung von ABC-Kampfmitteln eine Verantwortlichkeit bestehen.

Radiologische Notstandsituationen 

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Interventionen bei radiologischen Notstandssituationen und bei dauerhafter Strahlenexposition (Interventionsverordnung) befasst sich mit dem Schutz der Gesundheit von Personen vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung. Diese Verordnung wurde im ÖBH durch die Grundsatzweisung zur Durchführung von Maßnahmen des BMLV bei radiologischen Notstandssituationen umgesetzt. Ihr Zweck ist der Schutz der Gesundheit von Ressortangehörigen im In- und Ausland sowie nach Assistenzanforderung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft oder einer sonstigen befugten Behörde zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung. 

Ein ABC-Kampfmittel, von dem eine radiologische Bedrohung ausgeht, kann als radiologische Notstandssituation angesehen werden. Das gilt insbesondere beim Einsatz radioaktiver Substanzen in Form von „schmutzigen“ Bomben (Sprengkörper vermischt mit radioaktiven Isotopen) durch terroristische Organisationen oder politisch, religiös oder ethnisch motivierte Tätergruppen. Die Grundsatzweisung für die Durchführung von Maßnahmen des BMLV bei radiologischen Notstandssituationen wurde vorrangig für Assistenzleistungen im Inland verfasst. Sie ist aber auch geeignet, den Schutz von Kräften des ÖBH im Auslandseinsatz sicherzustellen.

Richtwerte der Strahlendosis

Die Strahlendosis wird in der Einheit Millisievert/Jahr (mSv/Jahr) gemessen. Die normale Strahlenbelastung, die der Österreicher durchschnittlich im Jahr aufnimmt beträgt 4,2 mSv. Diese setzt sich aus der natürlichen Umgebungsstrahlung und zivilisatorischen Einflüssen zusammen. Zum Schutz der kritischen Infrastruktur und zur Rettung von Menschen beträgt die maximale Dosis 100 mSv/Jahr. Ausschließlich zur Rettung von Menschenleben kann diese auf bis zu 250 mSv/Jahr erhöht werden.

Führungs- und Durchführungselemente

Die für die ABC-Kampfmittelbeseitigung erforderlichen Führungselemente sind im internationalen Einsatz verschiedenen Führunsebenen zugeordnet. Zu diesen Führungselementen oder -funktionen zählen:

  • Multinationale teilstreitkräfteübergreifende Operationszentrale (Multinational Joint Operation Centre - MNJOC),
  • Multinationale Leitstelle Kampfmittelabwehr (Explosive Ordnance Disposal Coordination Cell - EODCC),
  • Multinationale ABC-Melde- und Auswertestelle (Multinational CBRN Collection Centre - MNCBRNCC),
  • Nationale Kontaktstelle für Kampfmittelbeseitigung (National Point of Contact Explosive Ordnance Disposal - NPOC EOD),
  • Nationale Kontaktstelle für ABC-Abwehr (National Point of Contact Chemical Biological Radiological Nuclear - NPOC CBRN),
  • Nationale Operationszentrale/Lagezentrum (National Operations Centre - NOC).
  • Erforderlichenfalls zählen noch führende und koordinierende Stellen wie die örtlich oder regional zuständige Behörde für Zivilschutz sowie lokale zivile Behörden zu den Führungselementen. Die Funktionen der Durchführungsebene vor Ort sind der
  • Incident Commander - IC (örtlich zuständiger Kommandant, bzw. der Kommandant am Einsatzort),
  • CBRN EOD Team Leader (gesamtverantwortlicher ABC-Kampfmittelbeseitigung),
  • EOD Team Leader (Kommandant der Kampfmittelbeseitiger),
  • CBRN Team Leader (Kommandant der ABC-Abwehrkräfte),
  • Liaison Officer CBRN (Verbindungsoffizier ABC-Abwehr),
  • Liaison Officer EOD (Verbindungsoffizier Kampfmittelbeseitigung). 

Zusätzlich können auf der Durchführungsebene Funktionen wie Verbindungsoffiziere zu Behörden des Zivilschutzes oder zu lokalen zivilen Behörden zum Einsatz kommen. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit mit anderen Waffengattungen, insbesondere mit der Infanterie (Truppenschutz), Militärpolizei (Absicherungen, Ermittlungsdienst), dem Sanitätsdienst und anderen Teilen der ABC-Abwehr.

ABC-Schutz für Kampfmittelbeseitiger

Die ABC-Schutzausrüstung ist für Kampfmittelbeseitiger bei einem Verdacht, dass sie mit ABC-Kampfmitteln oder Kampfstoffmunition manipulieren müssen, entsprechend der Bedrohung zu wählen. Als gut geeignet haben sich Hybridsysteme herausgestellt, die ein Umschalten von Filter- auf Pressluftatmung ermöglichen. Dadurch ist es möglich, die Einsatzdauer deutlich zu verlängern, da beim An- und Abmarsch zum Einsatzort keine Pressluft verbraucht wird.

Jede Tätigkeit im Zusammenhang mit ABC-Kampfmitteln erfordert den Einsatz von Detektions- bzw. Identifikationsgeräten sowie Warn- und Alarmgeräten. Hinsichtlich der Wahl der geeigneten ABC-Schutzausrüstung sowie der Auswahl und Adaptierung der Detektionsgeräte (Sensorbestückung, Festlegung der Grenzwerte etc.) ist die Expertise von fachkundigen Personen im Zuge einer ABC-Fachberatung einzuholen. 

Zur Warnung bzw. Alarmierung bei Gefahrensituationen sind folgende Geräte erforderlich, die nach Möglichkeit in Fernlenkmanipulatoren integriert sind: 

  • elektronisches Personendosimeter; 
  • Kampfstoff-Detektionsgeräte;
  • Multigas-Messgeräte mit Sensoren für explosive Atmosphäre, CO, CO2 und andere toxische Gase;
  • Alarmierungsgeräte für radioaktive Strahlung (Alpha-, Beta-, Gamma- bzw. Neutronenstrahlung), Gerät zur Gamma-Identifikation.

Aufklärung Bedrohungsanalyse

Zur Aufklärung von ABC-Kampfmitteln zählen das Lokalisieren des Kampfmittels, die Detektion und vorläufige Identifikation, gefolgt von einer Detailerkundung und Identifikation des Kampfmittels. Dabei kommen unterschiedliche Kräfte zum Einsatz, wie eine Kampfmittelräumgruppe oder die gefahrstoffkundigen Organe der Polizei zur Lokalisation und Detektion eines ABC-Kampfmittels sowie ein Team zur ABC-Kampfmittelbeseitigung, das eine Detailerkundung und Identifikation durchführt. Spätestens in dieser Phase ist die Unterstützung durch das ABC-Fachpersonal erforderlich, wenn es bei einem konkreten Verdacht nicht bereits bei der Kampfmittelsuche eingebunden ist. 

Ein wesentlicher Aspekt in jeder Phase ist die Risiko- und Bedrohungsanalyse, da diese einen Einfluss auf die erforderlichen Absperr- sowie Evakuierungsbereiche und die ABC-Schutzausrüstung hat. Diese Analyse erfolgt gemeinsam durch Spezialisten der ABC-Abwehr- und Kampfmittelbeseitigung, da sowohl Aspekte der Explosivstoff- und Splitterwirkung als auch von ABC-Gefahrstoffen zu berücksichtigen sind.

Die Aufklärung von ABC-Kampfmitteln sollte durch Fernlenkmanipulatoren und Drohnen unterstützt werden, die mit einer geeigneten Sensorik bestückt sein sollten. Dahingehend läuft derzeit (2017 bis 2020) das „IED Detection Programme“ der Europäischen Verteidigungsagentur (European Defence Agency - EDA). In dessen Rahmen wird das Projekt CONFIDENT (Confirmation, Identification and Early Warning of [CBRN] IED) und hier die Bereiche Detektion und Identifikation von IED (Improvised Explosive Device) inklusive ABC-Kampfmitteln unter österreichischer Führung weiterentwickelt. Dabei werden Fernlenkmanipulatoren und Drohnen als Sensorplattformen verwendet. 

Die Probenahme aus ABC-Kampfmitteln ist eine Herausforderung. Eine Lösung bietet das System MONICA, mit dem ohne Gefährdung des Bedienpersonals aus bis zu 500 Meter Entfernung der Bohrvorgang bis zum sicheren Öffnen des Kampfmittels durchgeführt werden kann. Im Anschluss kann eine Probe entnommen werden, ohne dass es zu einer Freisetzung des Kampfmittels kommt. Sogar ein Abpumpen des Kampstoffes in einen vorbereiteten Behälter ist möglich.

Probenahmesystem „MIDAS“

Ausbildung für die ABC-Kampfmittelbeseitigung

Die Beseitigung von ABC-Kampfmitteln ist in den meisten Fällen ein aufwändiger Prozess, da sie nicht wie bei herkömmlichen Kampfmitteln durchgeführt werden kann und darf. Gerade die Neutralisation von improvisierten Vorrichtungen erfordert gut ausgebildete Kampfmittelbeseitiger. Ein wesentlicher Grund dafür ist die akute Gefahr der Freisetzung von radioaktiven, krankheitserregenden (pathogenen) und/oder hochgiftigen Stoffen, die unter allen Umständen verhindert oder zumindest weitgehend minimiert werden muss.

Daher liegt der Schwerpunkt der ABC-Kampfmittelbeseitigung darin, das ABC-Kampfmittel so handhabungssicher zu machen, dass eine Trennung des ABC-Kampfstoffes vom Kampfmittel möglich ist. Oft kann das nur durch die manuelle Entschärfung (Manual Neutralisation Techniques - MNT) erreicht werden. Ein wesentlicher Teil der Ausbildung sind Maßnahmen zur Reduktion möglicher Freisetzungen (Abdichten, passive Schutzmaßnahmen etc.). 

Die Vernichtung und endgültige Beseitigung von chemischen Kampfstoffen erfolgt nach den Regeln der Chemiewaffenkonvention (ausgenommen in Notfallsituationen). Der Zusammenarbeit zwischen ABC-Abwehrkräften und Kampfmittelbeseitigern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. In Szenarien mit Terrorbedrohung kommt die Ermittlungsarbeit der Polizei (bzw. der Militärpolizei im Auslandseinsatz) hinzu, womit sich ein weiteres Feld der Zusammenarbeit eröffnet.

ABC-Kampfmittelbeseitigung in Österreich

Die Entwicklung der Fähigkeit zur ABC-Kampfmittelbeseitigung im ÖBH begann im Jahr 2010 mit der Beteiligung am Projektteam „CBRN EOD“ bei der Europäischen Verteidigungsagentur. Im Zuge dessen wurden Grundsatzdokumente erstellt, die auch auf die NATO-Vorschrift AEODP-8 (Allied Explosive Ordnance Disposal Publication; Anm.) einen großen Einfluss hatte.

Basierend auf diesen Dokumenten wurden von der ABC-Abwehrschule in Zusammenarbeit mit der Heereslogistikschule, den Streitkräften und dem Amt für Rüstung und Wehrtechnik Verfahren entwickelt sowie spezielles Gerät getestet. Ein Beispiel dazu ist die ABC-Schutzausrüstung für Kampfmittelbeseitigung, die seit dem ersten Quartal 2017 zur Verfügung steht. Auch mit der Abteilung „Strukturplanung“ des BMLV wurde zusammengearbeitet und die strukturellen Rahmenbedingungen festgelegt. Über die Gruppe „Ausbildung“ des BMLV wurden die erforderlichen Ausbildungen geregelt und entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen.

Die Verantwortung für die Ausbildung zum Kampfmittelbeseitiger beim ÖBH liegt bei der Heereslogistikschule. Die Ausbildung findet in Zusammenarbeit mit dem Kommando ABC-Abwehr und  ABC-Abwehrschule statt, wobei die ersten Lehrgänge bereits 2012 durchgeführt wurden. Die Befugnis für die Beseitigung von ABC-Kampfmitteln haben in Österreich ausschließlich Kampfmittelbeseitiger mit gültiger Berechtigung. Diese ist zusätzlich zur Ausbildung zum Kampfmittelbeseitiger bzw. beim Entminungsdienst für dessen Zuständigkeitsbereich zu erwerben. In diesem Zusammenhang ist ECMAN (European Centre for Manual Neutralisation Capabilities), das Multinationale Europäische Handentschärferzentrum zu erwähnen (siehe Beitrag in diesem Heft). Bei diesem Projekt, an dem Experten aus 14 Nationen beteiligt sind, hat Österreich mit der Heereslogistikschule und ihren Militärexperten die Führungsrolle. 

Probenahmesystem „MONICA“

ABC-Kampfmittellage in Österreich

In Österreich muss im Großraum Wiener Neustadt noch heute mit dem vereinzelten Auffinden von Kampfstoffgranaten aus dem Zweiten Weltkrieg gerechnet werden. Dabei handelt es sich um 105-mm-Granaten mit einer Füllung aus Stickstoff-Lost (N-Lost), die im Großraum von Wiener Neustadt gelagert waren und während der Bombardierungen der Stadt und der Industrieanlagen in ihrer Umgebung „verstreut“ wurden.

In den letzten zehn Jahren gab es zudem Vorfälle, bei denen Granaten mit einer Füllung aus Schwefel-Lost (S-Lost) durch den Entminungsdienst sichergestellt wurden. Weitere Funde von Kampfstoffmunition sind nicht auszuschließen, beispielsweise an der südlichen Grenze Österreichs, in unterirdischen Anlagen oder Bunkern. Behälter mit unbezünderter Kampfstoffmunition können ebenfalls auftauchen, wie in einer Kärntner Gemeinde im Jahr 2012, wo Behälter mit toxischen Bromverbindungen sichergestellt und entsorgt wurden. Mit verdächtigen Behältern kann jederzeit gerechnet werden, wie auch ein Einsatz in Oberösterreich 2016 gezeigt hat.

Entminungsdienst

In Österreich ist der Entminungsdienst  für die Beseitigung von Munition verantwortlich, die vor dem Jahr 1955 gefertigt wurde. Somit fällt auch die Beseitigung von chemischer Munition in den meisten Fällen in den Verantwortungsbereich des Entminungsdienstes, da es sich hierbei um Munition aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg handelt. Der Entminungsdienst arbeitet im Bedarfsfall eng mit den Kräften der ABC-Abwehr zusammen.

Der Entminungsdienst ist der Einsatzsektion des BMLV unterstellt und wird vom Diensthabenden Offizier im BMLV oder von der Polizei direkt alarmiert. Die ersten Kräfte vor Ort werden in den meisten Fällen Polizisten sein, insbesondere gefahrstoffkundige oder sprengstoffkundige Organe.

ABC-Gefahrstoffbereitschaft

Seit Anfang des Jahres 2016 besteht im BMLV eine ABC-Gefahrstoffbereitschaft, die von der ABC-Abwehrschule bzw. dem Kommando ABC-Abwehr gestellt wird. Diese kann für Assistenzleistungen und für Kräfte im Auslandseinsatz aktiviert werden. Bei Verdacht von ABC-Kampfstoffen oder ABC-Gefahrstoffen zivilen Ursprunges kann der eingeteilte ABC-Abwehroffizier auf Experten der ABC-Abwehrtruppe und auf Kräfte der ABC-Kampfmittelbeseitigung zugreifen.

Im Einsatzfall wird für die ABC-Gefahrstoffbereitschaft eine Reihe von Geräten herangezogen. Dazu zählen Spezialgeräte wie ein Fernlenkmanipulator (Roboter) mit ABC-Sensoren, Probenahme- und Bohrsysteme für Kampfmittel, spezielle Geräte zur Identifikation von Sprengstoffen und ABC-Kampfstoffen etc. Diese Geräte sollen auch für die Kampfmittelbeseitiger beschafft werden, um nationale und internationale Einsätze abdecken zu können.

Im nationalen Assistenzeinsatz kam bereits ein spezielles Probenahmesystem (System „MIDAS“) zur Anwendung, nachdem 2016 in Oberösterreich ein unbekannter Behälter mit Kampfstoffverdacht gefunden wurde. Nach einer Erstbeurteilung des Entminungsdienstes und Alarmierung der ABC-Gefahrstoffbereitschaft wurde der Behälter mit Unterstützung der Kampfmittelbeseitiger des ÖBH mittels Röntgentechnik analysiert, von der Polizei abtransportiert und danach mit einem speziellen Bohrgerät geöffnet. Die unmittelbar darauffolgende Analyse konnte den Kampfstoffverdacht jedoch nicht bestätigen.

Resümee

Die Einführung der ABC-Gefahrstoffbereitschaft war ein wesentlicher Schritt zur Erhöhung der Verteidigungs- und Einsatzfähigkeit des ÖBH bei ABC-Bedrohungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fähigkeit zur Terrorabwehr stellen die vorhandenen Möglichkeiten eine optimale Basis für die nationale ABC-Kampfmittelbeseitigung dar. Um die Fähigkeit der ABC-Kampfmittelbeseitigung, welche derzeit bei ausgewählten Einheiten und Spezialisten gegeben ist, so auszubauen, dass eine Nachhaltigkeit gegeben ist, wurden in den letzten Jahren die dazu notwendigen Grundlagen geschaffen. 

Oberrat Dipl.-Ing. Günter Povoden, Major dhmtD ist Referatsleiter im Kommando ABC-Abwehr & ABC-Abwehrschule.

 

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