• Veröffentlichungsdatum : 05.10.2016
  • – Letztes Update : 10.10.2016

  • 12 Min -
  • 2472 Wörter

MilStrf&MP im Assistenzeinsatz

Fabian Istel, Hans-Günter Armbruster

Im Laufe des Jahres 2015 kam es aufgrund sicherheitspolitischer Entwicklungen außerhalb Europas zur massenhaften Einreise von hilfs- und Schutzbedürftigen Fremden nach Österreich. Diese Entwicklung erreichte im Sommer ihren vorläufigen Höhepunkt und führte die staatlichen Einrichtungen der Republik an den Rand der Belastbarkeit.

Themenschwerpunkt Migration

Basierend auf Art. 79 Abs. 2 Z 1 lit. b des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes beschloss der Ministerrat am 14. September 2015 den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz des Bundesheeres. Das Kommando Militärstreife & Militärpolizei wurde daraufhin am 15. September 2015 alarmiert. Es brachte in der ersten Phase eine verminderte Assistenzkompanie Militärstreife & Militärpolizei (AssKp/MilStrf&MP) mit zwei Zügen am Grenzübergang Nickelsdorf und an der österreichisch/ungarischen Grenze, zum Einsatz. 

Lage

Ab dem 18. September 2015 führte die verminderte AssKp/MilStrf&MP Ordnungsdienste, Streifentätigkeiten, Personen- und Fahrzeugkontrollen sowie Erkundungen möglicher illegaler Grenzübertrittstellen gemeinsam bzw. in enger Zusammenarbeit mit der Polizei durch. Die Durchführung erfolgte in Erfüllung des Behördenauftrages der Landespolizeidirektion Burgenland und in direkter Abstimmung mit dem örtlichen Behördenvertreter.

Ab dem 19. September wurde eine zweite verminderte AssKp/MilStrf&MP zur Verstärkung im Bereich der Militärkommanden Burgenland und Steiermark eingesetzt. Eine dritte verminderte AssKp/MilStrf&MP war vorerst im Bereich des Militärkommandos Salzburg im Einsatz. Sie wurde in weiterer Folge ein Teil der Reserve des operativ führenden Kommandos des Bundesheeres. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Einfachheit werden die Erfahrungen und Erkenntnisse des Kommandos MilStrf&MP bei diesem sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz am Beispiel der 2. verminderten AssKp/MilStrf&MP dargestellt. 

Aufträge und Gliederung

Auftrag an das Bundesheer 
Der im Beschluss der Bundesregierung enthaltene allgemeine Auftrag an das Bundesheer wurde durch die Landespolizeidirektion Steiermark präzisiert und im Behördenauftrag vom 18. September 2015 festgelegt. Dieser Behördenauftrag enthielt folgende Aufgaben:

  • Aufklärung und Feststellung neuer Reise- und Fluchtrouten;
  • Sicherstellung ausreichender und menschengerechter Versorgung ankommender Migranten. Insbesondere das Sicherstellen der Betreuung, Versorgung und Verpflegung von Flüchtlingen in humanitärer Hinsicht sowie der notwendigen Ordnungs- und Absperrmaßnahmen;
  • Sicherstellen sichtbarer Präsenz durch Streifen zur Sicherung der Umgehungsbereiche der Grenzkontrollstellen; - Anhaltung, Durchsuchung und Verbringung von Flüchtlingen;
  • Sicherung der Gleisanlagen der Bahnhöfe, insbesondere durch Ordnungs- und Absperrmaßnahmen;
  • Anhaltungen im Sinne des Grenzkontrollgesetzes sowie Bereitstellen von Transportkapazität.

Weiters erteilte die Landespolizeidirektion Steiermark im Überwachungsauftrag vom 23. September 2015 für den Bezirk Leibnitz Aufträge für Beobachtungsposten und Streifen des Bundesheeres im Raum Spielfeld sowie in den Umgehungsbereichen.

Auftrag an die MilStrf&MP
Die 2. verminderte AssKp/MilStrf&MP war mit dem Militärkommando Steiermark auf Zusammenarbeit angewiesen, um (gemäß dem Beschluss der Bundesregierung) die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Dieser Auftrag galt für den gesamten Befehlsbereich Steiermark, aber besonders für den Sammelpunkt Spielfeld.

Gliederung
Die Absicht der 2. verminderten AssKp/MilStrf&MP war es, im Zuge des Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes der Polizei, den Ordnungseinsatz am Grenzübergang Spielfeld mit einem Halbzug durchgehend sicherzustellen sowie den zweiten Halbzug und einen weiteren Zug im Verfügungsraum Graz als Reserve bereitzuhalten und dadurch die Einsatzführung des Militärkommandos Steiermark zu unterstützen.

Dazu wurde die 2. verminderte AssKp/MilStrf&MP in vier Halbzüge mit je zwei MilStrf&MP-Gruppen, einer Einsatzleitungsgruppe, einer Sonderaufgabengruppe, sowie jeweils einer Kommando- und einer Versorgungsgruppe gegliedert.

Während ein Halbzug im Sammelpunkt Spielfeld auf dem Grenzübergang Dienst versah, führte der zweite Halbzug die Bestreifung grenznaher Räume durch und verdichtete deren Überwachung. Die zweite Gruppe des Halbzuges wurde in dieser Zeit im Verfügungsraum Gablenz-Kaserne mit einer Abmarschbereitschaft von 60 Minuten (Notice to move - NTM 60) in Reserve gehalten. Ein dritter Halbzug befand sich mit einer Abmarschbereitschaft von 180 Minuten (NTM 180), ebenfalls als Reserve, im Verfügungsraum. Bei den beiden Halbzügen im Verfügungsraum wurden Ausbildungen, beispielsweise zum Thema „Einsatztechnik“ durchgeführt. Der vierte Halbzug befand sich währenddessen in der Zeit ohne geplante dienstliche Inanspruchnahme (ZOGDI). Die Diensteinteilung war so geregelt, dass nach sechs Tagen Dienst zwei Tage ZOGDI folgten.

Infrastruktur

Sammelpunkt Spielfeld allgemein 
Der Sammelpunkt Spielfeld war auf den Parkflächen und der Bundesstraße im Bereich der Grenzkontrollstelle eingerichtet. Die Ausdehnung betrug in Nord/Süd-Richtung ca. 450 Meter und in Ost/West-Richtung ca. 150 Meter. Um die hilfs- und schutzbedürftigen Fremden vor Witterung zu schützen und den grundlegenden Erfordernissen für die Versorgung und den temporären Aufenthalt zu entsprechen, wurden beheizbare Großzelte, mobile Toiletten und Absperrgitter vom Innenministerium angemietet und aufgestellt.

Im Zuge der Kontrollen hilfs- und schutzbedürftiger Fremder waren auch Personendurchsuchungen durchzuführen. Deshalb musste, auch aus Sicherheitsgründen, eine räumliche Trennung der zu Durchsuchenden von den übrigen Personen gewährleistet werden. Zu diesem Zweck wurden zwei Container für die Durchsuchung sowie die Registrierung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden aufgestellt (F4 gemäß dem Melderaster - siehe Abbildung). Die Registrierung wurde von Organen der Polizei und die Durchsuchung von jenen der MilStrf&MP durchgeführt. Im Bereich ostwärts des „Trichters“, dem Ort des Grenzübertrittes, wurde von einer Pionierkompanie Ende November 2015 mit Erdarbeiten begonnen. Diese Arbeiten waren der Beginn der Errichtung einer ausgedehnten Registrierstelle.

Die Einsatzleitung sowie Aufenthalts- und Versorgungsbereiche der Polizei waren im ehemaligen Grenzkontrollgebäude und in Mietcontainern untergebracht. Für die Einsatzleitungen, den Aufenthalt sowie die Versorgung der Angehörigen der eingesetzten zivilen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, CARITAS, Dolmetscher/Sprachmittler etc.) waren mehrere Container aufgestellt worden. Die sanitätsdienstliche Versorgung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden erfolgte in einem abgeteilten Bereich des Zeltes A1 (siehe Abbildung). Abbildung 2: Aufbau des Sammelpunkts Spielfeld mit Melderaster, um eine einfache und genaue Ortsbestimmung für die unterschiedlichen Einsatzorganisationen zu ermöglichen.

Einrichtungen des Bundesheeres
Bereits in der Anfangsphase wurde mit dem Aufbau angemieteter Sanitär- und Aufenthaltscontainern für die im „Lager Spielfeld“ eingesetzten Soldaten begonnen. Diese wurden mit zusätzlichen Mietcontainern für Führung und Versorgung erweitert. Die wesentliche Einrichtung hinsichtlich der Führung, Unterbringung und Versorgung der Soldaten war aber die etwa drei Kilometer entfernte Erzherzog-Johann-Kaserne in Straß.

Einrichtungen der MilStrf&MP
Um die dauerhafte Auftragserfüllung sicherzustellen, wurde im „Lager Spielfeld“ eine „MP-Station“ aus acht Mietcontainern errichtet. Ebenerdig war je ein Doppelcontainer für die Einsatzleitung und als Aufenthaltsraum eingerichtet. Zwei weitere Einzelcontainer waren als Lagerraum und als Raum für Besprechungen und etwaige Befragungen vorgesehen. Auf diese Container war ein weiterer Doppelcontainer aufgesetzt. Dieser diente als Ruheraum und war über eine Treppe und einen Außensteg zugänglich.

Durch diese Aufteilung war sichergestellt, dass die ruhenden Einsatzkräfte nicht vom laufenden Dienstbetrieb gestört wurden. Gleichzeitig waren Einsatzleitung und Aufenthaltsbereich von externen Personen räumlich getrennt. Das Aufstellen der Mietcontainer und die Montage der dazu erforderlichen elektrischen Anschlüsse übernahmen zivile Firmen. Der Transport der Container und deren Verwaltung erfolgten durch das Bundesheer selbst. Um den allenfalls notwendigen raschen Transport bestimmter Ausrüstungsgegenstände zu anderen Einsatzorten sicherzustellen, wurde ein Lastkraftwagen als mobiles Lager ständig bereit gehalten.

Ableitungen für Folgeeinsätze

Auftragserfüllung 
Die Bereitstellung großer Teile des Kdo MilStrf&MP für den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz reduzierte die Anzahl der für den „Realdienst“ verfügbaren Soldaten erheblich. Dadurch mussten beispielsweise unmittelbar nach der Alarmierung der MilStrf&MP-Kompanie geplante Vorhaben bei der Suchtmittel-Prävention und der Ausbildungsunterstützung für andere Verbände abgesagt werden. Die Aufgabenerfüllung des Realdienstes, parallel zum sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz, konnte nur unter Inkaufnahme einer hohen zeitlichen Inanspruchnahme des Personals gewährleistet werden.

Gesundheitsgefahren 
Die Gefährdung der eigenen Kräfte durch eine mögliche Übertragung von Krankheiten war als durchaus real einzustufen. Das Immunsystem vieler hilfs- und schützbedürftiger Fremder war sehr geschwächt und ihr hygienischer Zustand unzureichend.

Da im Sammelpunkt Spielfeld nur die akute medizinische Betreuung der Fremden gegeben war, ist die Art und Häufigkeit möglicher Infektionskrankheiten bis heute unbekannt. Bedingt durch die zunehmend nasskalte Witterung wurden immer wieder Menschen angetroffen, die offensichtlich an Atemwegserkrankungen litten. Darüberhinaus wurden aber auch andere Gesundheitsrisiken festgestellt, beispielsweise der Befall mit Hautmilben bei Fremden.

Die Gefahr von Infektionskrankheiten zeigt sich auch durch die Impfempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit. Dabei werden Mitarbeitern, die in der Versorgung von Asylsuchenden tätig sind, folgende Schutzimpfungen empfohlen: 

  • Masern (hohe Priorität)
  • Diphtherie (hohe Priorität)
  • Tetanus (hohe Priorität)
  • Polio (hohe Priorität)
  • Meningokokken
  • Hepatitis A und B
  • Influenza

Da in der Vergangenheit auch Fälle von Tuberkulose (TBC) bei hilfs- und schützbedürftigen Fremden festgestellt wurden, war eine Ansteckungsgefahr in diesem Bereich gegeben. Zum Schutz eigener Kräfte waren Einweghandschuhe, Masken für den Mundschutz, sowie Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Zudem wurden Seuchenschleusen an den Eingängen zur Einsatzleitung auf dem Sammelpunkt Spielfeld und in militärischen Bereichen errichtet.

Körperliche Sicherheit 
Eine direktere Gefährdung eigener Kräfte ging von aggressiven und teilweise mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ausgerüsteten Fremden aus. Obwohl sich die Mehrheit der Fremden ruhig und kooperativ verhielt, kam es insbesondere bei Verzögerungen im Abtransport vom Sammelpunkt Spielfeld zu Vorfällen. In den Medien wurden vor allem Szenen bekannt, bei denen mehrere hundert Personen versuchten die Absperrungen der Sicherheitskräfte zu durchbrechen. Aufgrund der Menschenmasse wurden die Sperren durchbrochen. Die Sicherheitskräfte öffneten diese in weiterer Folge, um Verletzungen von Menschen zu vermeiden. Durch die Zusammenarbeit der Soldaten der MilStrf&MP mit anderen Einsatzkräften gelang es, weitere Durchbrüche zu verhindern. Häufiger kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen unter den Fremden, bei denen zum Teil auch gefährliche Gegenstände verwendet wurden. Derartige Auseinandersetzungen konnten durch die Einsatzkräfte der Polizei und/oder der MilStrf&MP meist rasch beendet werden.

Kenntnisse und Fähigkeiten

Den MilStrf&MP-Soldaten im Sammelpunkt Spielfeld gelang es, durch umsichtiges und entschlossenes Vorgehen sowie durch konsequente Anwendung von Einsatztechniken, die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dafür war in den meisten Fällen der Einsatz von Körperkraft ausreichend. Bei keiner der, durch die MilStrf&MP-Kräfte, gesetzten Maßnahmen kam es zu Verletzungen. Das korrekte Verhalten der MilStrf&MP-Soldaten beim Einschreiten zeigte den Stand und die Qualität der Ausbildung. Dabei wurden stets der Eigenschutz, das Halten der Verbindung untereinander sowie die gebotene Distanz zu den Fremden berücksichtigt. MilStrf&MP-Soldaten dürfen sich beispielsweise nicht in Diskussionen mit Fremden verwickeln lassen oder Gegenstände übernehmen bzw. sich nicht einzeln zwischen wartenden Fremden bewegen.

Schutzausrüstung
Aufgrund von Vorkommnissen wurde den Einsatzkräften befohlen, dass ein Teil der Schlag- und Schutzausrüstung MilStrf&MP (interne Berzeichnung: X77) ständig als Unterziehweste zu tragen ist. Die vollständige Schlag- und Schutzausrüstung wurde bei der MP-Station gelagert, um sie bei Bedarf rasch ausgegeben zu können.

Fernmeldegerät 
Die MilStrf&MP-Elemente verfügten über eine ausreichende Zahl an leistungsfähigen Verbindungsmitteln, wodurch jederzeit eine sichere Kommunikation zwischen den Einsatzkräften gewährleistet war. Als besonders effizient erwies sich das Behördenfunksystem BOS, mit dem eine direkte Verbindung aller relevanten Einsatzkräfte erreicht werden konnte. Dadurch war es möglich, Informationen und Anforderungen rasch weiterzugeben.

Kraftfahrzeuge 
Bei den verfügbaren MilStrf&MP-Fahrzeugen handelte es sich mehrheitlich um handelsübliche, nicht geländegängige Personenkraftwagen, die über eine eingeschränkte Zuladungskapazität verfügten. Diese Fahrzeuge waren (bis auf zwei) nur auf Straßen und gut erhaltenen Wegen verwendbar. Für Versorgungsaufgaben und Materialtransporte waren zwei Kleintransporter sowie ein Lastkraftwagen vorhanden. Bei Engpässen wurde das bundesheereigene Transportmanagementsystem in Anspruch genommen.

Hilfsmittel 
Zur Unterstützung der Kommunikation mit den hilfs- und schutzbedürftigen Fremden wurde vom Sprachinstitut der Landesverteidigungsakademie eine Broschüre herausgegeben. Diese enthielt einige Phrasen sowie Vokabular in arabischer Sprache. In der Praxis erwies sich diese Broschüre jedoch als schwer anwendbar. Für den gegebenen Auftrag war sie jedoch zu umfangreich und die korrekte Aussprache trotz Lautschrift schwierig. Karten mit Standardphrasen auf Deutsch, Englisch und Arabisch wären hilfreicher gewesen. Diese hätte man bei Sprach- bzw. Verständnisschwierigkeiten auch zeigen oder ablesen lassen können. Bildkarten mit Anweisungen, beispielsweise bei Personen- und Gepäckskontrollen, wären ebenfalls zweckdienlich gewesen.

Zusammenarbeit

Kräfte des Bundesheeres und der Polizei  
Mit den eingesetzten Kräften anderer Waffengattungen funktionierte die Zusammenarbeit grundsätzlich gut. Die Tätigkeit der MilStrf&MP wurde von ihnen als wertvoll für die eigene Einsatzerfüllung beurteilt. Der sachbezogene Informationsaustausch mit anderen Kräften erwies sich bei mehreren Vorfällen als hilfreich. Dadurch konnte potenziellen Gefahren frühzeitig begegnet und der Eigenschutz erhöht werden. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit den Bezirkskräften und den Einsatzeinheiten der Polizei. In kritischen Situationen, die ein rasches Handeln erforderten, wurden fast ausschließlich MilStrf&MP-Kräfte angefordert.

Firmen und zivile Hilfsorganisationen  
Das gute Einvernehmen mit anderen Akteuren im Bereich des Sammelpunktes Spielfeld war hilfreich. Dadurch konnten nicht nur außerplanmäßige Aufgaben rasch und unkompliziert organisiert werden, was sich auch für den Einsatz als relevant erwies. In einem Fall konnten beispielsweise für die weitere Auftragserfüllung wichtige Informationen gesichert und rasch an die zuständigen Stellen gemeldet werden.

Das Verhalten von Mitarbeitern privater Firmen, die in der Sammelstelle Spielfeld diverse Dienstleistungen erbrachten (Reinigungspersonal, Elektriker, Automatenbetreuer etc.) konnte auch kontraproduktiv sein. Beispielsweise hätte das eigenmächtige Öffnen der Umzäunung zum unkontrollierten Ausweichen der Fremden und in weiterer Folge zu Gefahrensituationen auf der unmittelbar daneben befindlichen Autobahn führen können. Das wurde durch MilStrf&MP-Soldaten aber rechtzeitig bemerkt und die erforderlichen Maßnahmen getroffen.

Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma waren ursprünglich für Dolmetschertätigkeiten im Auftrag der CARITAS eingesetzt worden. Die CARITAS bezahlte diese Sicherheitsfirma, weil ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter aufgrund des Selbstverständnisses und Leitbildes dieser nichtstaatlichen Organisationen (Non Governmental Organisation- NGO) nicht in Situationen eingesetzt werden dürfen, welche die körperliche Sicherheit gefährden oder zu Traumatisierungen führen könnten. Die Mitarbeiter dieser Sicherheitsfirma hatten fast ausschließlich Migrationshintergrund. Sie waren dadurch sowohl sprachlich, als auch mental gut auf die hilfs- und schutzbedürftigen Fremden eingestellt. In bestimmten Situationen konnten sie daher rascher und zielgerichteter zur Aufrechterhaltung der Ordnung vor Ort beitragen, als es den staatlichen Organen möglich gewesen wäre.

Im Kontakt mit diversen zivilen Hilfsorganisationen gab es jedoch auch Probleme. Diese ergaben sich aus den unterschiedlichen Motiven und gesellschaftspolitischen Hintergründen der ehrenamtlichen, aber auch der entgeltlich beschäftigten Helfer. Mangelndes Verständnis und Unkenntnis der Regeln am Sammelpunkt sowie fehlendes Verständnis für ordnungspolizeiliche Maßnahmen führten wiederholt zur bewussten Mißachtung von Anweisungen der Einsatzkräfte. Beispielsweise mussten Helfer mehrmals aus dem unmittelbaren Einreisebereich („Trichter“) begleitet werden. Sie behinderten dabei nicht nur die Maßnahmen der Einsatzkräfte, sondern gefährdeten dadurch auch ihre eigene Sicherheit. Die Registrierung und Kennzeichnung der jeweiligen Helfer wurde mit Fortdauer des Einsatzes immer notwendiger. Das wurde insbesondere vom Roten Kreuz, als Hauptverantwortlicher Stelle für alle zivilen Helfer, professionell gehandhabt.

Die Gewährleistung und Überwachung des Brandschutzes im Bereich des Sammelplatzes Spielfeld wurde teilweise von den Freiwilligen Feuerwehren aus der Umgebung sichergestellt. Eine Freiwillige Feuerwehr stellte auch ein mobiles Stromaggregat mit Lichtmast zur Verfügung, das zum ständigen Ausleuchten eines kritischen Bereiches benutzt wurde. Die professionellen Mitarbeiter der zivilen Hilfsorganisationen bringen das notwendige Verständnis für Situationen, wie jene in Spielfeld 2015, mit. Sie sind eine wertvolle Unterstützung für die Polizei und das Bundesheer.

Medien
Der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz hat seit seinem Beginn ein großes Medieninteresse auf sich gezogen. Alle eingesetzten Kräfte befanden sich ständig im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Vor allem das Handeln der im „Trichter“ eingesetzten Kräfte wurde genau beobachtet und dokumentiert. Der Einsatz und die gesetzten Maßnahmen wurden dabei unterschiedlich dargestellt. Die Veröffentlichungen und Berichterstattungen standen nicht immer im Einklang damit, wie sich die Situation vor Ort darstellte. 

Ab Dezember 2015 verschob sich das Interesse der Medien zunehmend auf die Errichtung des „Grenzzaunes“ durch Pioniere des Bundesheeres. Das Interesse der Bevölkerung an der Situation im Allgemeinen und den Vorgängen in der Sammelstelle Spielfeld im Speziellen zeigte sich unter anderem an Demonstrationen unweit der Sammelstelle. Im Zuge einer Demonstration kam es zu Sachbeschädigungen an 80 privaten Fahrzeugen, wodurch die Polizei eingreifen musste. In dieser Situation wurden die Kräfte der Polizei im Sammelpunkt nahezu vollständig durch Soldaten der MilStrf&MP abgelöst.

Fazit

Der Einsatz von Kräften des Kommandos MilStrf&MP ist insgesamt als erfolgreich zu beurteilen. Die Ausbildung, der Einsatzwille und die Kenntnisse des Personals haben sich als ebenso zweckmäßig erwiesen, wie die vorhandene Ausrüstung. Herausforderungen ergaben sich in der quantitativen Verfügbarkeit von Personal und Material. Das wurde erkannt und soll im Zuge der Neustrukturierung des Bundesheeres behoben werden. Die Zusammenarbeit und die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Kräften des Bundesheeres und der Polizei waren eine wertvolle Beurteilungsgrundlage für die weitere Entwicklung der Ordnungstruppe des Österreichischen Bundesheeres.

Militärstreife und Militärpolizei 

Oberleutnant DI Fabian Istel ist Milizoffizier und als Zugskommandant bei einer Kompanie der MilStrf&MP beordert. Vizeleutnant Hans-Günter Armbruster ist Zugskommandant einer Kompanie der MilStrf&MP. Beide waren im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz auf dem Grenzübergang Spielfeld eingesetzt.

 

Ihre Meinung

Meinungen (0)