• Veröffentlichungsdatum : 14.03.2024

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Fachkraft Heeresfahrschullehrer

Johannes Schlapschy

Heeresfahrlehrer bringen den zumeist jungen Fahrschülern Geländefahren, Kraftfahrzeugkunde und Verkehrssicherheit bei. Dabei erstreckt sich die Typenvielfalt vom Motorrad bis zum Kampfpanzer, an denen künftige Heereskraftfahrer geschult werden. Die Ausbildung ist auch an zivilen Fahrschulen anerkannt. Dennoch entscheiden sich immer weniger Soldaten für eine Ausbildung zum Heeresfahrlehrer.

Im Bundesheer werden jährlich etwa 6 000 Heereskraftfahrer (HKf) unterschiedlicher Fahrzeugklassen und -unterklassen an rund 40 Standorten von etwa 200 Heeresfahrlehrern und Heeresfahrschullehrern ausgebildet. Die Heeresfahrlehrer (HFL) sind für die praktischen Unterrichte (Gerätelehre, -pflege und -wartung, praktische Fahrausbildung wie Fahrübungen im verkehrsfreien Raum, Geländefahren und Fahren auf Straßen mit öffentlichem Verkehr) zuständig. Die Heeresfahrschullehrer (HFSL) sind für Praxisunterrichte und zusätzlich für die Theorieunterrichte (Heereskraftfahrdienst, Fahrkunde/Verkehrssicherheit, Kfz-
Kunde, gesetzliche Bestimmungen) zuständig. Schließlich müssen im Bundesheer über 7 500 Heeresfahrzeuge (Hfz) und gepanzerte Kampf- und Gefechtsfahrzeuge (GKGF) in zehn Heereslenkberechtigungskategorien sicher, vorschriftsmäßig und möglichst materialschonend bewegt werden.

Die Besonderheiten des militärischen Fahrbetriebes, wie das Fahren im Gelände, die hohe technische Komplexität, die Typenvielfalt oder der Mannschaftstransport, erfordern spezielle Richtlinien und eine detailreiche Kraftfahrausbildung.

Diese Richtlinienkompetenz obliegt dem in der Direktion 4/Abteilung Logistische Grundlagen angesiedelten Referat „Ausbildung Kraftfahrwesen“ (AusbKfW). Dieses hat die Weisungskompetenz für die Kraftfahrausbildung im Bundesheer und für alle Fahrschulen im Fachbereich. Es ist für die Erstellung der Durchführungsbestimmungen und der Ausbildungsauflagen aller Führerscheinklassen und für die neu zulaufenden Hfz zuständig.

Alle betrieblichen Vorgaben (Heereslenkberechtigung – HLB, Sondertransport und fahrbetriebliche Regelungen) liegen in der Verantwortung des ebenso in der Direktion 4/Abteilung Logistische Grundlagen eingerichteten Referates „Kraftfahrbetrieb“ (RefKfBetr), das als höchste, fachlich zuständige Dienststelle die Richtlinienkompetenz hat.

Die ausgebildeten HKf des Bundesheeres zählen zu den sichersten Verkehrsteilnehmern. Das lässt sich an den Unfallzahlen ablesen. Bei mehr als 57 Millionen gefahrenen Kilometern pro Jahr sind HKf nur an etwa 1 100 Unfällen beteiligt, wobei nur die Hälfte davon von HKf verschuldet wird. Dabei werden im Durchschnitt pro Jahr knapp 20 Personen leicht und vier Personen schwer verletzt. Abgesehen von dem tragischen Panzerunfall vor wenigen Wochen in Allentsteig wurde in den vergangenen zehn Jahren glücklicherweise keine Person bei Unfällen mit Hfz tödlich verletzt.

Hinter dieser qualitätsvollen Ausbildung stehen gut ausgebildete Heeresfahrlehrer und Heeresfahrschullehrer, die den Heereskraftfahrern die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für ein vorschriftsmäßiges, sicheres und umweltbewusstes Lenken von Heeresfahrzeugen im Straßenverkehr bzw. im militärischen Fahrbetrieb notwendig sind. Um dem Anspruch einer qualitativ hochwertigen Fahrschulausbildung gerecht werden zu können, benötigen HF(S)L umfangreiche Lehrkompetenzen, die in den jeweiligen Fachausbildungen am Institut Kraftfahrwesen (InstKfW) der Heereslogistikschule (HLogS) erworben werden.

Institut Kraftfahrwesen der Heereslogistikschule

Zuständig für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des gesamten Kraftfahrfachpersonals des Bundesheeres ist das Institut Kraftfahrwesen (InstKfW), das in der Burstyn-Kaserne in Zwölfaxing stationiert ist. Neben den HF(S)L werden hier Panzerfahrlehrer (PzFL), Panzerfahrschullehrer (PzFSL), Transportzugs- und -gruppenkommandanten, Fachpersonal aus dem Bereich Eisenbahntransport und Bergedienst, aber auch Kraftfahrsachverständige aus-, fort- und weitergebildet. Zum breit gefächerten Aufgabenspektrum des Institutes gehören unter anderem die Bereiche Ladungssicherung, Containertransport, Verkehrsregelung und Verkehrssicherheit. Zudem ist das Institut das Kompetenzzentrum für die Gefahrgutbeauftragtenausbildung und Gefahrgutlenkerausbildung im Bundesheer. Das am Institut angesiedelte „Referat Grundlagen“ ist für die Erstellung von Lehr- und Lernskripten, Merkblättern und Dokumentationen – insbesondere für Ausbildungsbehelfe, Container- und Fahrzeugtypenblätter – verantwortlich. Die Mitwirkung bei der Erstellung von Erlässen und Durchführungsbestimmungen im Kraftfahrbetriebsdienst sowie fahrbetriebliche Erprobungen und Bewertungen von Fahrzeugen und Gerät auf ihre Truppentauglichkeit gehören ebenfalls zum Aufgabenumfang. Das InstKfW betreibt eine eigene Fahrschule für die Ausbildung von Heereskraftfahrern, die als Lehrgruppe für die die HF(S)L-Ausbildung zur Verfügung steht. Die Leistungsbilanz des InstKfW umfasst die Ausbildung von jährlich durchschnittlich 900 Lehrgangsteilnehmern in mehr als 95 Lehrgängen.

Heeresfahrlehrer und Heeresfahrschullehrer

Der unter Fahrschullehrern bekannte deutsche Erziehungswissenschaftler Bruno Heilig verdeutlicht in seinem Buch „Der Fahrlehrer als Verkehrspädagoge“ das veränderte Mobilitätsverhalten unserer Zeit sowie die in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegenen Anforderungen an das Lenken von Fahrzeugen. Diese Entwicklungen verlangen höchste Professionalität des Ausbildungspersonals. Wenn jemand viel weiß und viel kann, bedeutet das noch lange nicht, dass er dieses umfangreiche Wissen auch gut vermitteln kann. Dasselbe gilt beim Fahren: Der routinierte Fahrer muss nicht automatisch ein guter Fahrlehrer sein. Die Expertise von HFL und HFSL ist breit gefächert und umfasst im Wesentlichen vier zentrale Kompetenzbereiche, nämlich

  • die fachliche Kompetenz,
  • die pädagogische Kompetenz,
  • die soziale Kompetenz und
  • die Selbstkompetenz.

Fachliche Kompetenz

Das fachliche Know-how nimmt im Fahrlehrerberuf einen besonderen Stellenwert ein. Die kraftfahrrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften unterliegen ständigen Anpassungen und Aktualisierungen. Die Professionalität der HF(S)L zeigt sich darin, dass die sie über den aktuellsten Stand von verkehrs- und kraftfahrrechtlichen Vorschriften und über ein umfangreiches fahrzeugtechnisches Wissen verfügen. Die ständige und vor allem selbstständige Adaptierung des Wissens sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind zwingend erforderlich, um den notwendigen Anforderungen zu entsprechen und am Puls der Zeit zu bleiben.

Pädagogische Kompetenz

Die zentrale Aufgabe von HF(S)L liegt in der professionellen Wissensvermittlung. Demnach müssen sie in der Lage sein, die jeweiligen Lehr- und Lernprozesse (HFSL-Theorie- und Praxisunterrichte, HFL-praktische Unterrichte) so zu gestalten, dass die Teilnehmer erfolgreich lernen. Angehende HF(S)L werden in den Lehrveranstaltungen zur „Pädagogik“ qualifiziert. Dabei wird ihnen beigebracht, die Unterrichte gezielt zu planen, zu organisieren, umzusetzen und zu reflektieren. Der pädagogische Auftrag dieser Lehrer erschöpft sich keineswegs darin, unterstützende Lernsituationen für die Fahrschüler zu gestalten (didaktische und Vermittlungskompetenz). Die HF(S)L übernehmen auch einen Erziehungsauftrag, indem sie nachhaltige Impulse für ein aggressionsfreies und partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr setzen.

Soziale Kompetenz

HF(S)L sind soziale Berufe, bei denen man in überwiegendem Maße mit jungen Menschen zu tun hat, die sich noch in der Persönlichkeitsentwicklung befinden. Dies verlangt, neben einer optimalen Lehrer-Schüler-Beziehung, einen einfühlsamen und respektvollen Umgang mit Fahrschülern, aber auch ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. In den jeweiligen Lehrgängen werden Ansätze aufgezeigt, um das Bewusstsein über die eigene Persönlichkeit zu schärfen und letztendlich effizienter sowie einfacher mit anderen Menschen arbeiten zu können.

Selbstkompetenz

Selbstkompetenz, oft auch als Personalkompetenz bezeichnet, bildet eine grundlegende Schlüsselqualifikation von Lehrenden und wird in den Lehrgängen für HF(S)L vermittelt. Um die komplexen Herausforderungen in der Fahrschulausbildung zu bewältigen, müssen HF(S)L gut mit sich selbst zurechtkommen. Persönliche Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten werden im Unterricht besprochen und definiert. Vor allem in diesem lehrenden Beruf, bei dem überwiegend mit jungen, oft unerfahrenen Verkehrsteilnehmern gearbeitet wird, ist Selbstkompetenz eine entscheidende Voraussetzung für das pädagogische Handeln. Das zeigt sich bei der Bewältigung von Belastungen zur Förderung der Selbstständigkeit und Eigeninitiative, aber auch bei einem reflektierten und selbstkritischen Umgang mit sich selbst.

Erzieher und Vorbild

Den Fahrschülern sind in der Kraftfahrausbildung vor allem jene Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie befähigen, Hfz vorschriftsmäßig, sicher und verantwortungsvoll zu lenken. In diesem Zusammenhang nehmen HF(S)L erzieherische Aufgaben wahr, indem sie den Fahrschülern unter anderem auch aggressionsfreies, partnerschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr vermitteln. Das Fördern von Verantwortungsbewusstsein, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme sowie Werthaltungen und Einstellungen zur Verkehrssicherheit sind unabdingbar für die Sicherheit im Straßenverkehr. Die Fahrschüler werden im Verlauf der Ausbildung beobachtet, bei Bedarf unterstützt und durch professionelles Feedback angehalten, sich weiterzuentwickeln. Wenn es um Wertevermittlung und Einstellungsveränderungen geht, ist neben den methodisch-didaktischen Kompetenzen eine vertrauensvolle Lehrer-Schüler-Beziehung notwendig. Grundlegend dafür ist der respektvolle, wertschätzende und einfühlsame Umgang mit den Fahrschülern.

Ausbildung zum Heeresfahrlehrer (HFL)

Die Ausbildung zum HFL orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG 1967) in Verbindung mit der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV 1967), den Durchführungsbestimmungen für die Kraftfahrfachpersonalausbildung (DB KfFachPersAusb) sowie an den einschlägigen militärischen Bestimmungen und Vorschriften. Der Lehrgang Heeresfahrlehrer (LG HFL) ist modulartig aufgebaut und erstreckt sich über einen Zeitraum von 130 Ausbildungstagen. Nach dem positiven Abschluss verfügen die HFL über ein grundlegendes waffengattungs-, fach- und funktionsspezifisches Wissen und sind befähigt, die Aufgaben als HFL in der praktischen Kraftfahrausbildung für die Klassen B und C wahrzunehmen.

Ausbildung zum Heeresfahrschullehrer

Heeresfahrschullehrer (HSFL) sind theoretisch und praktisch ausgebildete Personen, denen nach abgeschlossener Ausbildung eine Lehrberechtigung durch das BMLV zuerkannt wurde. Erst danach dürfen sie in der militärischen Kraftfahrausbildung im theoretischen Unterricht eingesetzt werden. In dem 45-tägigen Lehrgang werden dem Heeresfahrschullehreranwärter alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die ihn zur Wahrnehmung der Aufgaben als HFSL im Umfang seiner Lehrberechtigung als HFL befähigen.

Der Lehrgang Heeresfahrschullehrer (M-130) umfasst einschlägige Grundlagen, insbesondere in den Bereichen

  • Gesetzliche Bestimmungen/Verkehrsrecht,
  • Fahrkunde/Verkehrssicherheit,
  • Kraftfahrzeugkunde,
  • Heereskraftfahrdienst,
  • Pädagogik und
  • Führen und Aufgaben im OrgEt.

Kraftfahroffizier und Fahrschulleiter

Offiziere (Berufsmilitärpersonen – M BO 2), Beamte der Verwendungsgruppe „A2“ oder gleichgestellte Vertragsbedienstete sowie Militärpersonen auf Zeit (M ZO 2), die Heeresfahrschullehrer für die Klassen B und C sind, dürfen nach Absolvierung des Lehrganges „Kraftfahrof-fizier“ eine militärische Fahrschule leiten.

„Umschreiben“ für zivile Fahrschulen möglich

Seit Inkrafttreten der 35. KFG-Novelle im Juli 2017 besteht für alle Inhaber einer Lehrberechtigung als HFSL oder HFL – zumindest in der Klasse B – die Möglichkeit, diesen Beruf in zivilen Fahrschulen auszuüben. Dazu müssen die Inhaber der Lehrberechtigung

  • auf einem Kf-FachArbPl eingeteilt sein, der dezidiert mit HFSL, HFL, KO, KUO bezeichnet ist oder
  • in der Liste für Kraftfahrsachverständige aufscheinen, oder
  • in den vorangegangenen drei Jahren in „temporärer Fachverwendung“ in der KfAusb bei wenigstens zwei Fahrschulen

pro Kalenderjahr vor Antragstellung eingesetzt gewesen sein.

Mit dieser gesetzlichen Regelung wurde die Grundlage geschaffen, dass HF(S)L ihre Fachkompetenzen in zivilen Fahrschulen anwenden können. Damit besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum militärischen Hauptberuf einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.

Karriere- und Aufstiegschancen für HF(S)L

Nach einer erfolgreich absolvierten Basis-Heeresfahrlehrerausbildung (B und C) bieten sich zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Zuerst steht die Ausdehnung auf zusätzliche Lehrberechtigungen (z. B. auf A, E, GKGF, Pioniermaschinen, Kran/Stapler) an, die mit Lehrberechtigungslehrgängen am InstKfW erworben werden können. Auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen (Kommandant Bergen und Abschleppen, Gefahrgutbeauftragter usw.) stehen dem HFL offen.

Im Fokus steht die Erweiterung vom Heeresfahrlehrer zum Heeresfahrschullehrer (darf Theorie unterrichten). Nach zwei Jahren Dienstverwendung als HFL (gültig ab 2024 mit den bevorstehenden Änderungen der nächsten KDV-Novelle – derzeit noch fünf Jahre) oder mit einem Reifeprüfungszeugnis kann bereits die Ausbildung für die Heeresfahrschullehrer-Berechtigung absolviert werden. Diese Berechtigung gilt für alle Fahrzeug(unter)klassen bzw. Panzertypen, die praktisch unterrichtet werden dürfen.

Mit dem Erreichen der HFSL-Qualifikation und einer mindestens vierjährigen Fachverwendung als HFSL ist die Bestellung zum Kraftfahrsachverständigen, der zur Erstellung von fachlichen Gutachten bei der praktischen Fahrprüfung (als Fahrprüfer) befähigt ist, möglich.

Trainer für Verkehrssicherheitsausbildung (VSA-Trainer)

Die Gruppe der 18- bis 24-jährigen Kraftfahrzeuglenker ist nach wie vor die größte Risikogruppe der Verkehrsteilnehmer. Einerseits besteht für sie ein hohes Verdrängungspotenzial der Gefahren im Straßenverkehr, andererseits führen Selbstüberschätzung und fehlende Erfahrung zu Unfällen. Zusätzlich beeinträchtigt manchmal der Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen die Fahrtüchtigkeit. Um dort positive Veränderungen in Einstellung, in Überzeugung und im Verhalten zu bewirken, wird mit den Grundwehrdienern seit vielen Jahren ein Verkehrssicherheitsprogramm (VSP) durchgeführt. HFSL werden im Zuge des Lehrganges für HFSL zum Verkehrssicherheitstrainer ausgebildet. Der Verkehrssicherheitstrainer ist zur Planung, zur Vorbereitung und zur Durchführung von Unterrichten sowie für die Evaluierung des Verkehrssicherheitsprogrammes im Bundesheer und zur Verkehrssicherheitsausbildung berechtigt.

Vermittler für Verkehrssinnbildung in Theorie und Praxis

HF(S)L arbeiten in den militärischen Fahrschulen in der Regel mit Grundwehrdienern (GWD) oder jungen Kadersoldaten. Männer und Frauen dieser Altersgruppe gehören der Gruppe der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer an. Das höhere Unfallrisiko dieser Altersgruppe zeigt sich auch im militärischen Fahrbetrieb. Das liegt daran, dass mit Masse GWD oder junge Kadersoldaten Heereskraftfahrzeuge lenken.

Meist sind das mangelnde Gefahrenbewusstsein und die geringe Erfahrung dieser Personengruppe für Verkehrsunfälle ausschlaggebend. Die Heereskraftfahrer gehören überwiegend zur Gruppe der Fahranfänger, bei denen das gezielte Wahrnehmen von Verkehrssituationen, respektive die geistige Vorwegnahme von Geschehnissen im Straßenverkehr (vorausschauend fahren), noch nicht voll entwickelt sind. Demnach liegt eine der fundamentalen Aufgaben der HF(S)L darin, die Fahrschüler bei der Gefahrenwahrnehmung und bei der Gefahrenkontrolle zu unterstützen.

Infrastruktur der Ausbildung

Die Ausbildungen zum HFL sowie die zum HFSL sind anspruchsvoll und lernintensiv, aber auch interessant und abwechslungsreich. Die HF(S)L-Ausbildung am Institut Kraftfahrwesen (InstKfW) entspricht den speziellen Anforderungen einer modernen Fahrschulpädagogik. Für den Theorieunterricht steht in allen Lehrsälen ein modernes Vortragssystem (ComVor) zur Verfügung, mit dem die Vortragsinhalte durch Präsentationen, Bilder, Filme, Textbausteine, Prüfungsfragen usw. dargestellt werden können. Die in der Praxisausbildung eingesetzten Technologien und Fahrzeuge befinden sich auf dem aktuellen Stand der Technik.
Angehende HF(S)L werden nach fundierten und anerkannten pädagogischen Erkenntnissen betreut, begleitet sowie gefördert und damit bestmöglich auf ihre zukünftige Lehrerrolle vorbereitet. Das breit gefächerte Aufgabengebiet von HF(S)L macht die Ausbildung abwechslungsreich. Ein besonderes Highlight in der HFL-Ausbildung ist die „Allentsteig-Woche“ bei der alle Themen einer erweiterten Kraftfahrausbildung wie Mot-Marsch, Tarnen von HKfz, erweitertes Geländefahren usw. geübt werden.

Fahrsicherheitstraining

Angehende HF(S)L müssen überdurchschnittliche Fahrfertigkeiten aufweisen, um das richtige Fahren, vor allem in Ausnahmesituationen, lehren zu können und bei Bedarf auf das Fahrverhalten der Heereskraftfahrer sicher und korrigierend einwirken zu können. Die theoretischen Kenntnisse der Gefahrenlehre und Fahrdynamik einschließlich der praktischen Anwendung werden bei Fahrsicherheitstrainings erworben. HF(S)L profitieren von diesem Trainingsangebot. Neben der Risikovermeidung wird das richtige Fahrverhalten in kritischen Situationen (z. B. bei Notbremsmanövern, Abstandstraining) geübt, um auch die eigenen Fahrfertigkeiten zu perfektionieren.

Auf einen Blick

HF(S)L leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Mobilität und Einsatzbereitschaft im Bundesheer. Sie sorgen dafür, dass ausgebildete Heereskraftfahrer im In- und Ausland mit ihren Autos, Panzern oder Motorädern sicher ans Ziel kommen und diese komplexen Geräte vorschriftsmäßig bedient werden. Damit die Ausbildung der Heereskraftfahrer effektiv und effizient vonstattengeht, sind umfangreiche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lehrenden notwendig, die am Institut Kraftfahrwesen erworben werden. HF(S)L unterrichten, erziehen, diagnostizieren, beraten und beurteilen. Dies stellt besondere Anforderungen an die Lehrkompetenz. Das Institut Kraftfahrwesen stellt die Ausbildung von HF(S)L auf einem zeitgemäßen Niveau sicher, um in der täglichen Berufspraxis die ihnen anvertrauten Fahrschüler zu verantwortungsvollen, sicheren und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern auszubilden.

Oberrat Oberst dhmfD Mag. Johannes Schlapschy, MBA; Hauptlehroffizier an der Heereslogistikschule.


Dieser Artikel erschien im TRUPPENDIENST 4/2023 (394).

Zur Ausgabe 4/2023 (394)


 

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