• Veröffentlichungsdatum : 01.03.2023
  • – Letztes Update : 28.02.2023

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Entschlussbeispiel: Schutz der Staatgrenze

Jürgen Scherl, Christoph Lenardt

Wer das Schicksal seiner Truppe und die Auftragserfüllung nicht dem Zufall, dem Glück oder dem bloßen Versuch überlassen will, muss im Rahmen der taktischen Einsatzführung zeitgerecht machbare Lösungen finden, die eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit versprechen. Mit dem Entschlussbeispiel „das JgB zum Schutz der Staatsgrenze“ wird die bisherige Serie von Kurzlagen fortgesetzt, um die Anwendungssicherheit und die Treffgenauigkeit in der taktischen Lösungsfindung zu erhöhen.

Das vorliegende Entschlussbeispiel befasst sich mit ausgesuchten Besonderheiten und Herausforderungen des „Schutz von Grenzen“, als spezielle Einsatzform der Einsatzart Schutz. Durch den „Schutz von Grenzen“ sollen gem. Verständnis des ÖBH irreguläre und reguläre Kräfte sowie sonstige Personen durch grenznahe Sicherung, Überwachung und Aufklärung zwischen und an den Grenzübertrittstellen am Eindringen über die Staatsgrenze gehindert werden. 

Die Art und Weise, wie auf der taktischen Führungsebene der Schutz von Grenzen erfolgt, wird maßgeblich von den strategischen Rahmenbedingungen bestimmt. Dabei reicht der Einsatz von der Unterstützung der Exekutive mit der Verhinderung illegaler Grenzübertritte bzw. Schmuggeltätigkeiten, über die Verhinderung der Infiltration von irregulären Kräften bis hin zum Verhindern des Übergreifens eines Konfliktes in einem benachbarten Land auf den eigenen Verantwortungsbereich. Einsatzszenario und -intensität, Einsatzzweck, Bedrohung sowie politische und rechtliche Vorgaben sind ausschlaggebend für die Art und Form des Einsatzes der eigenen Kräfte und Mittel. Kräfteeinsatz und Einsatzführung auf der unteren taktischen Führungsebene sind folglich höchst unterschiedlich in ihrer Ausprägung. Dies reicht von einer eher demonstrativ – passiven Einsatzführung direkt an der Staatsgrenze, über eine vornehmlich aktive Einsatzführung zur Verhinderung von Infiltration feindlich gesinnter Elemente im zugewiesenen Gefechtsstreifen bis hin zur Verteidigung von Grenzabschnitten zur Verhinderung bzw. Bereinigung von Grenzverletzungen durch reguläre und irreguläre Kräfte. Der strategische Kontext spielt dabei eine maßgeblich zu berücksichtigende Rolle für die unteren militärischen Führungsebenen, da diese besonders im Schutz  eng verschränkt sind. 

Im gegenständlichen Entschlussbeispiel wird auf eine spezifische Herausforderung im Schutz von Grenzen eingegangen. Der fiktive Spielverband – das JgB52 der Blauland-Streitkräfte – befindet sich gegenwärtig im Einsatz zum Schutz eines Abschnittes der Blauland-Orangeland Staatsgrenze. Der Auftrag verlangt im Wesentlichen die Verhinderung illegaler Migration sowie die Abwehr von Infiltration durch irreguläre Kräfte. Nachdem die Lage im Nachbarland zusehends außer Kontrolle gerät, baut sich eine neue Bedrohung in Form gegnerischer regulärer Verbände jenseits der Staatsgrenze auf. Der BrigKdt der (XBL)5.JgBrig stuft das Risiko bewaffneter Grenzverletzungen als hoch ein und befiehlt daher die sofortige Aufnahme von Folgeplanungen unter Einbindung der unterstellten Kommanden. Absicht ist es, den taktischen Einsatz rasch und effektiv an die neue Bedrohung so anzupassen, dass die bestehenden Aufgaben weiter erfüllt werden können und dennoch reaktionsschnell und entschlossen auf das Vorgehen gegnerischer Verbände reagiert werden kann. 

Ausgangslage

Die Staaten BLAULAND (XBL), ORANGELAND (XOL) und ROTLAND (XRL) sind Mitglieder eines politischen und wirtschaftlichen Bündnisses, der Kontinentalgemeinschaft (KG). Nachdem die KG über Jahrzehnte der Garant für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand war, kommt es am Beginn des 21. Jahrhunderts in Teilen der Gemeinschaft zu politischen Krisen. Kriege und Konflikte im sicherheitspolitischen Umfeld der KG belasteten über Jahre vor allem Staaten der ostwärtigen Region. Ausbleibende Solidarität in der Gemeinschaft, Überforderung von Einzelstaaten und vor allem eine fehlende Perspektive der Verbesserung der Lage verursachten ab 2010 der Reihe nach in XRL, XOL und XBL innenpolitische Krisen. Während sich durch einen drastischen Kurswechsel in der Außen- als auch Innenpolitik die Regierung in XBL behaupten und eine Staatskrise abwenden konnte, kam in XRL 2016 eine Regierung an die Macht, die den Zweck der KG fortan maßgeblich in Frage stellte. Durch eine Blockadepolitik sollten künftig die fehlende Solidarität der Institutionen und Mitgliedsstaaten bestraft und eine Neuausrichtung der KG erzwungen werden.

XOL war am stärksten von den krisenhaften Entwicklungen betroffen. In den Wirren von Regierungs- und Wirtschaftskrise kamen längst vergessene Bruchlinien im Bereich der in XOL lebenden XRL-Minderheiten wieder hervor. Gesteuert und unterstützt von XRL wurde der Machteinfluss in Provinzen mit einem hohen XRL-stämmigen Bevölkerungsanteil über Jahre stetig ausgebaut und eine starke Opposition zur XOL-Regierung installiert. Nach Jahren der politischen und zunehmend gewalttätigen Auseinandersetzung kam es im Frühjahr 2021 zur Ausrufung der Unabhängigkeit der XOL-Provinzen West-Orangeland (WOL) sowie der Provinz Ost-Orangeland (OOL). Regierungs-, Polizei- und Militäreinrichtungen sowie die vitale Infrastruktur wurden durch irreguläre Kräfte „handstreichartig“ in Besitz genommen und die Macht durch die Opposition übernommen. Die gezielte Initiierung und Teilhabe XRLs wurde seitens der XRL-Führung wiederholt bestritten; in XOL sowie in vielen anderen Nachbarstaaten galt diese hingegen als erwiesen. Gebeutelt durch Korruptionsskandale und Machtmissbrauch konnte die XOL-Regierung diesem Treiben nur tatenlos zusehen. Man verlor mit WOL und OOL nicht nur die Kontrolle über ca. ein Viertel des XOL-Staatsgebiets, sondern auch über die Masse der XOL-Sicherheitskräfte in den besetzten Provinzen, welche sich den international nicht anerkannten und legitimierten Provinzregierungen anschlossen. Mit der Machtübernahme im Herbst erstarkten in den besetzten Provinzen rasch dort aktive irreguläre Gruppierungen – allen voran die „Red Panther (RP) - Miliz“, die fundamentalistische Organisation „Red Snakes (RS)“ sowie kriminelle Banden wie der „Harka-Klan“. 

Die Krisen in XOL griffen mit Sommerbeginn 2021 allmählich auf die benachbarten Staaten, insbesondere auf XBL, über. Flüchtende aus XOL sowie zusätzlich aus Konfliktregionen von außerhalb der KG (verursacht durch fehlendes staatliches Handeln in XOL und XRL), führten sukzessive zu einem hohen und unkontrollierten Flüchtlingsaufkommen an der ostwärtigen XBL-Grenze. Mit der zunehmenden Überforderung der XBL-Polizei im Grenzraum kam es im Juli 2021 rasch zum Ansuchen um Unterstützung durch die XBL-Streitkräfte. Im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes zur Grenzraumüberwachung wurden bereits drei Wochen später, mit 1. August 2021, mehrere kleine Verbände zum Einsatz gebracht, um die Sicherheit und Ordnung im Grenzraum zu gewährleisten.

Taktischer Lageeinstieg

Die Sicherheitslage in XOL verschlechterte sich im Herbst 2021 weiter. Eine XOL-Antiterroroperation konnte zwar dem Vorgehen von irregulären Kräften in der XOL-Hauptstadt sowie in den XOL-Zentralprovinzen Einhalt gebieten; die Offensivkraft zur Wiederinbesitznahme der beiden Provinzen WOL und OOL war jedoch nicht gegeben. RP-Milizen und WOL-Verbände der Streitkräfte stoppten im Zusammenwirken die Antiterroroperation und zwangen die XOL-Sicherheitskräfte fortan in die operative Defensive. 

Der militärische Erfolg gegen die XOL-Sicherheitskräfte ermöglichte es der WOL-Provinzführung nunmehr, den Konflikt nach XBL auszuweiten. Die Macht in der XBL-Grenzregion mit einem hohen Anteil an XRL-stämmiger Bevölkerung sollte mittelfristig übernommen und diese Gebiete in WOL eingegliedert werden, um den strategischen Endzustand „Vereinigtes-WOL“ herzustellen. Hierzu wurden ab Ende Oktober 2021 Flüchtende und Schutzsuchende aus XRL und XOL aber auch von außerhalb der KG instrumentalisiert und deren Weiterreise an die WOL-XBL Staatsgrenze forciert. Des Weiteren infiltrierten RP- und RS-Kräfte zunehmend die XBL-Staatsgrenze und unterstützten bzw. verstärkten den Aufbau von aktiven Zellen auf XBL-Staatsgebiet. Letztlich sollten erste gewalttätige Handlungen in XBL das Sicherheitsgefühl der XBL-Bevölkerung erodieren lassen und die XRL-stämmige Bevölkerung in XBL zur Unterstützung der WOL-Absicht aktivieren. 

XOL- und XBL-Nachrichtendienste warnten eindringlich davor, dass von einer erheblichen Steigerung der bisherigen illegalen Aktivitäten durch RP und RS auszugehen sei. Die besorgniserregenden und in regionaler Hinsicht souveränitätsgefährdenden Entwicklungen veranlassten die Staatsführung XBLs zur Durchführung einer Schutzoperation im XBL-XOL Grenzraum mit Anfang Dezember 2021. 

Für die Schutzoperation wurde das einsatzführende taktische Kommando – das Territorialkommando Ost (TerrKdo Ost) mit zwei präsenten großen Verbänden – der (XBL)5.JgBrig sowie der (XBL)3.PzGrenBrig und weiteren selbständigen klVbd verstärkt. Der Spielverband, das (XBL)JgB52 ist Teil der Schutzoperation und befindet sich unter der Führung der (XBL)5.JgBrig im Grenzabschnitt MATTERSBURG. 

Mit Anfang Jänner 2022 ist das (XBL)JgB52 nunmehr seit vier Wochen im Einsatz zum Schutz der Staatsgrenze zwischen ow KLINGENBACH (Grenzpunkt B8) und s LOIPERSBACH (Grenzpunkt B27). Der Auftrag ist die Verhinderung illegaler Migration sowie von Infiltration durch irreguläre Kräfte (RP und RS) im Zwischengelände. Die durch die XBL-Polizei betriebenen offiziellen Grenzübertrittsstellen KLINGENBACH NORD und SÜD werden durch Kräfte des (XBL)JgB52 unterstützt. Zusätzlich wird durch das (XBL)JgB52 wichtige lokale Infrastruktur im Gefechtsstreifen geschützt (derzeitige Einsatz (XBL)JgB52 siehe Abb. 4, Seite 354).

Lageentwicklung Jänner 2022

Das weitere Aussetzen der XOL-Antiterroroperation ermöglicht es nunmehr der WOL-Provinzführung, die Lage im Grenzraum zu XBL weiter zu eskalieren. Frei verfügbare reguläre Verbände der WOL-Streitkräfte (dies sind nunmehr unter WOL-Führung stehende übergelaufene Verbände der XOL-Streitkräfte) werden seit Anfang Jänner 2022 aus dem vormals umkämpften Raum GYÖR in den Raum ostwärts SOPRON verlegt und dort einsatzbereit gemacht. Der mögliche Einsatz dieser Kräfte zur Inbesitznahme jener XBL Grenzbezirke mit einem hohem Anteil XRL-stämmiger Bevölkerung kann nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zufolge nicht mehr ausgeschlossen werden.

Planungsauftrag des (XBL)Kdo5.JgBrig 

„Schutz der Grenze vor bewaffneten Grenzverletzungen 
durch WOL-Verbände“

(auszugsweise)

1. LAGE

Die Lage im Grenzraum wurde in den letzten Wochen durch den Einsatz der eigenen Kräfte stabilisiert. Dennoch herrscht weiterhin ein erhöhtes Flüchtlingsaufkommen an und abseits der Grenzübertrittsstellen sowie eine vermehrte Anzahl an Versuchen der Infiltration sowie Übergriffen durch irreguläre Kräfte. Nachdem der XOL- und XBL-Nachrichtendienst vor möglichen bewaffneten Grenzverletzungen durch reguläre WOL-Verbände warnt, hat sich die (XBL)5.JgBrig zeitnah auf diese zusätzliche Bedrohung vorzubereiten und auszurichten.   
 

Lage der Konfliktparteien

Übersicht der Konfliktparteien im Einsatzraum
In den nächsten Wochen ist weiterhin mit einer hohen Anzahl von Aktivitäten irregulärer Kräfte in der XBL-Grenzregion zu rechnen. 

Die Absicht der Red Panther Milizen (RP) wird es sein, weiterhin die XBL-Grenzregion durch subversive Handlungen der RP-Brig zu destabilisieren, um regional begrenzte Machtansprüche in den XBL-Bezirken BL, ND, OW, MA und OP durchzusetzen und die überregionale Zusammenführung der XRL-stämmigen Bevölkerung im WOL-XBL Grenzraum zu ermöglichen. 

Die Absicht der Red Snakes (RS) wird es sein, durch öffentlichkeitswirksame terroristische Handlungen der RS-Zellen im Grenzraum sowie auch im gesamten ostwärtigen XBL-Staatsgebiet die Moral der XBL-Bevölkerung und deren sozialen Zusammenhalt zu schwächen, um die politischen Voraussetzungen für eine regionale Machtübernahme in den XBL-Grenzbezirken herzustellen.

Die Absicht des Harka-Klans ist es, unter Ausnutzung der instabilen Lage in WOL sowie im Grenzraum von XBL das bestehende überregionale kriminelle Netzwerk auszubauen, illegale Geschäfte im Bereich Drogen-, Menschen-, Waffenhandel sowie illegaler Prostitution und Cyberkriminalität fortzuführen und auszubauen, die weitere Zusammenarbeit mit RP- und RS-Zellen zu suchen, um den Profit zu steigern.

Durch die Verlegung von regulären WOL-Verbänden aus dem Raum GYÖR (100 km ow MATTERSBURG) in die Grenzregion XOL-XBL ändert sich die Bedrohungslage im Verantwortungsbereich der (XBL)5.JgBrig. Zur Erreichung des strategischen Endzustandes „Vereinigtes-WOL“ kann der zeitnahe Einsatz der WOL-Verbände in die XBL-Grenzregion nicht ausgeschlossen werden.

Lagefeststellung:

  • BStg (WOL)PzRgt91 im Rm MOSONMAGYAROVAR (15km ow NICKELSDORF), (WOL)InfRgt92 ow SOPRON, (WOL)InfB922 im Rm BOSARKANY (60km ow MATTERSBURG) sowie von Fü- und LogEinr im Rm … . Die EBs dieser Verbände wird frühestens mit 01FEB22 erreicht.
  • Weitere Kräfte für eine EFü in der Grenzregion sind derzeit nicht verfügbar. 
  • Der Einsatz von Luftkriegsmitteln (exkl. UAV sowie private Kleinflugzeuge) ist auszuschließen.

Absicht der WOL-Streitkräfte im Grenzraum wird es sein, mit dem (WOL)PzRgt91 aus dem Rm MOSONMAGYAROVAR in den Rm BRUCKER PFORTE (hier SG) sowie zeitgleich mit dem (WOL)InfRgt92 aus dem Rm ow SOPRON (über den GefStr (XBL)JgB51 oder 52) in den Rm EISENSTÄDTER PFORTE anzugreifen, das (WOL)InfB922 als allg Reserve im Rm BOSARKANY bereitzuhalten, wirft rasch XBL-Sicherheitskräfte im Grenzraum und nimmt die Bezirke BL, MA, E und EU in Besitz, um die militärischen Voraussetzungen für das „Vereinigte WOL“ zu schaffen. 

In der Angriffsführung erfolgt das Zusammenwirken mit der RP-Brigade WEST und NORD sowie den RS-Zellen, welche XBL-Sicherheitskräfte vor allem im rückwärtigen Grenzraum binden bzw. neutralisieren werden. Hierzu ist vor allem von Angriffen auf Fü- und LogEinr sowie gegen wichtige Infrastruktur im Grenzraum auszugehen. 

Flüchtlingslage

Im Grenzabschnitt MATTERSBURG ist weiterhin mit einem hohen Flüchtlingsaufkommen an allen Grenzübertrittsstellen sowie an der grünen Grenze zu rechnen. Bei Anzeichen von bevorstehenden Kampfhandlungen ist mit einem Ausweichen der Masse der Flüchtlinge an die südlichen Grenzabschnitte (DEUTSCHKREUTZ und südlich davon) zu rechnen. ...

b) Eigene Lage

Die (XBL)5.JgBrig ist seit sechs Wochen zum Schutz der Staatsgrenze im Verantwortungsbereich „MATTERSBURG“ eingesetzt. Dies erfolgt an und zwischen den offiziellen Grenzübertrittstellen durch Sicherung, Überwachung und Aufklärung. Zusätzlich wird die vitale und wichtige Infrastruktur im Grenzraum geschützt. Durch den Einsatz wurden bisher die unkontrollierte Migration, das Wirksamwerden krimineller Elemente sowie die Infiltration irregulärer Kräfte auf XBL Staatsgebiet eingedämmt und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gesteigert.

Absicht des TerrKdo OST ist es nunmehr, den bisherigen Schutz der Staatsgrenze aufrechtzuerhalten und sich zeitgleich auf bewaffnete Grenzverletzungen durch WOL-Kampfverbände auszurichten. Der Abschluss der Planungen ist bis 24JAN22 vorgesehen; ab 25JAN22 erfolgt die Umsetzung durch die Verbände.  

Planungsvorgaben TerrKdo OST:

  • Geplante Änderung der TE: ... der (XBL)5.JgBrig wird ab 25JAN22 die (XBL)mechKG3 unterstellt. …

2. (Planungs-)Auftrag

(XBL)5.JgBrig führt basierend auf der Planungsweisung des TerrKdo OST die Folgeplanung „bewaffnete Grenzverletzungen durch WOL-Verbände“ durch und legt Planungsergebnisse bis 22JAN22 vor.

3. Durchführung

(Planungs-)Absicht (XBL)5.JgBrig …

a) Planungsannahmen und -vorgaben:

Planungsannahmen:

  • (WOL)Rgt werden selbstständig zum Einsatz gebracht. Aufgrund der eingeschränkten Kampfkraft muss der Angriff rasch, 
  • schmal und tief, unter Inkaufnahme von offenen Flanken, durch den Grenzraum vorgetragen werden.
  • Der Angriff der WOL-Verbände wird vorbereitet und begleitet von offensiven Aktivitäten der lokalen RP-Brig und RS-Zellen.
  • WOL-Kräfte, welche von XOL-Staatsgebiet auf XBL Staatsgebiet wirken (Flach-/ Steilfeuer, UAVs, etc.) können durch Erweiterung der bestehenden XBL-SK Sonderbefugnisse, unter Hintanhalten von Kollateralschäden, bekämpft werden.
  • Weitere uneingeschränkte Unterstützung durch die XBL-Bevölkerung im Grenzraum für die SchOp.
  • Keine weitere Verstärkung der Polizeikräfte im Grenzraum – Einsatz beschränkt auf offizielle Grenzübertrittsstellen.
  • Eine Evakuierung von Bevölkerung in unmittelbarer Nähe zur Staatsgrenze wird durch die XBL-Regierung vorbereitet und durch die XBL-Bevölkerung mitgetragen.
  • Die Fluchtbewegungen Richtung XBL-Staatsgrenze werden auf hohem Niveau bleiben.
  • Das öffentliche Leben in der Grenzregion wird trotz der 
  • Lageeskalation und ohne notwendige Unterstützung durch militärische Kräfte weiter aufrechterhalten (Verwaltung, Energieversorgung, etc.).

Planungsvorgaben:

  • Die Reaktion auf bewaffnete Grenzverletzungen durch die WOL-Verbände ist unter einer geringen Vorwarnzeit aus dem bestehenden demonstrativ-offenen Einsatz an der Staatsgrenze heraus durchzuführen. Der Übergang in einen Einsatz zum Abriegeln und Bereinigen von Grenzverletzungen muss durch die klVbd selbständig, reaktionsschnell, rasch, effektiv und ohne umfassende Änderungen der TE erfolgen können.
  • Anhalt Zeitdauer vom Erkennen der Vorbereitung eines Angriffes bis zum Heranführen des (WOL)InfRgt92 an die Staatsgrenze: ca. 1 h. Selbständige (Teil-)Einheiten können voraus ansetzen – Anhalt  Reaktionszeit: ca. 30 min.
  • Eine Auffanglinie (AfgL) ist so festzulegen, dass hier das Abriegeln der WOL-Verbände auf XBL-Staatsgebiet so grenznah wie notwendig und so taktisch wie möglich erfolgen kann.
  • Bei klar erkennbaren feindseligen Handlungen durch Kräfte der WOL-Verbände von (WOL)XOL-Staatsgebiet:
  • Einsatz von UAVs jenseits der Staatsgrenze freigegeben. 
  • Jedoch keine Bodenaufklärungskräfte jenseits der XBL-Staatsgrenze! 
  • Führungsvorbehalt BrigKdt für jegliche Feuerfreigabe KU in die RFAs jenseits der Staatsgrenze. 
  • Führungsvorbehalt BKdt für Flachfeuer in die RFAs jenseits der Staatsgrenze.  …  
  • Wirksamwerden BrigRes (mechKG3) in 2 h im GefStrf (XBL)JgB52 bzw. 2,5 h bei (XBL)JgB51. Zur Verkürzung der Reaktionszeit erfolgt lageabhängig das Beziehen des Nah-VfgR PÖTTSCHING (0295).
  • KU/Brigade:
  • KU/Art: unterstützt mit Prio1 den Einsatz des (XBL)JgB52 aus FeuStgR/PzHbBt im GefStrf (XBL)JgB52, …
  • KU/Lu: LuNahU mit 2 OH58 (mit 7,62mm Gatling MG) aus FARP LOXN, …
  • Demonstrationsstellungen von stationären Kontrollposten und Spähtrupps an der SiL müssen durch Geländeverstärkungen so ausgebaut sein, dass lokale vorgestaffelte und schnell vorgetragene Angriffe der WOL-Kräfte mit Kfz und Flachfeuerwaffen bis Kaliber 14,5 mm entweder dort oder im Nahbereich aus Kampfstellungen abgewehrt werden können. 
  • Das Abbrechen der Kontroll- und Beobachtungstätigkeit an der Staatsgrenze hat bei Erkennen von Grenzverletzungen durch die BKdt selbständig zu erfolgen. Je nach Lage hat räumlich begrenzt bzw. im gesamten zugeordneten Grenzabschnitt der Übergang in die Verteidigung zu erfolgen. WOL-Kräfte, welche die Staatsgrenze überschreiten, müssen durch die JgB selbständig und grenznah abgeriegelt werden. 
  • Folgende Grenzübertrittsstellen sind zu verteidigen: KLINGENBACH NORD, DEUTSCHKREUTZ, MÖRBISCH, … . Die Übertrittsstelle KLINGENBACH SÜD kann geschlossen werden.
  • Die Bereinigung eingebrochener WOL-Kräfte in Kompaniestärke oder höher hat durch die JgB nur im Zusammenwirken mit der mechKG3, dem gepJgB54 sowie KU/Brig zu erfolgen.
  • Der Schutz der rückwärtigen Räume (inkl. der zugewiesenen SchObj) in den GefStrf ist aufrechtzuerhalten. 
  • Die Anlage von Bausperren ist im unbedingt erforderlichen Ausmaß genehmigt. Der Einsatz von Minensperren ist 
  • verboten. 
  • Bei der Einsatzplanung ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass WOL-Verbände Flüchtlingsbewegungen für ihre Zielerreichung instrumentalisieren können.
  • Die Vermeidung von Kollateralschäden ist bereits planerisch zu berücksichtigen.
  • Grenznahe Ortschaften (KLINGENBACH, SCHATTENDORF, LOIPERSBACH, etc.) sind den WOL-Kräften aufgrund politischer Vorgaben jedenfalls zu verwehren. Eine Aufgabe von Ortschaften hat zu unterbleiben. 
  • Rechtliche Einsatzbestimmungen und -befugnisse gem. … . 
  • Die logistische Sicherstellung ist weiterhin auf dem 2-Ebenen-Modell fortzuführen. Einzig in der Sanitätsversorgung ist das 3-Ebenen-Modell (Prinzip) vorzubereiten. Zusätzlich werden die JgB mit vOPGrp verstärkt.

Taktische Aufträge:

(XBL)JgB52 schützt die Staatsgrenze sowie wichtige Infrastruktur im Grenzabschnitt KLINGENBACH (B8) – LOIPERSBACH (B27) und verhindert im Zusammenwirken mit Polizeikräften eine unkontrollierte Migration sowie das nachhaltige Wirksamwerden regulärer und irregulärer Kräfte auf XBL-Staatsgebiet. 

Taktischer Lösungsvorschlag:

Aufgrund der Bedrohung durch das (WOL)InfRgt92 beurteilt der BKdt/(XBL)JgB52 eine frühzeitige Änderung der bestehenden Raumordnung und des Kräftedispositivs, weil die Vorwarnzeit und das Wirksamwerden der WOL-Kräfte ein nur anlassbezogenes (reaktives) Abriegeln aus zeitlicher Hinsicht nicht zulässt. Mit drei statt zwei Kompanien zum Schutz an der Staatsgrenze bzw. zur Verteidigung und einer stoßkräftigen kompaniestarken Reserve kann der Erstansatz des (WOL)InfRgt92 abgewehrt werden.

(XBL)JgB52 schützt die Staatsgrenze von ow KLINGENBACH (Grenzpunkt B8) bis sw LOIPERSBACH (Grenzpunkt B27) im GefStrf „MATTERSBURG“ gegen bewaffnete Grenzverletzungen durch das (WOL)InfRgt92
unter 

  • weiterem Schutz der wichtigen Infrastruktur sowie der zugewiesenen SchObj MÜLLENDORF und BH MA durch den sGrwZg und den I.gepJgZg/4.gepJgKp,
  • weiterer Patrouillentätigkeit des AufKlZg zum Schutz des rückwärtigen Raumes,
  • weiteren CIMIC- und FHT-Maßnahmen zur Verdichtung des Lagebildes,
  • laufender Information der Bevölkerung über die eigene Absicht und den eigenen Einsatz über Medien und TPT,
  • ständigem Einsatz des BÜR sowie auf Befehl zusätzlich des UAV TRACKER zur Aufklärung des NAI SOPRON WEST,
  • Bereithalten des vmindMPZg sowie des EODEt im FLgr KLEINFRAUENHAID (0792),
  • Vorbereitung des Einsatzes sGrWZg aus FeuStgR MARZ (0685) oder DRAßBURG (1189) mit NTM 1h,
  • Unterstützung durch die PzHbBt/AAB235 mit Wirkung in die EA 1 sowie nach Freigabe BrigKdt in die RFAs jenseits der Staatsgrenze mit NTM 2h,
  • Bereithalten von Ressourcen zur Unterstützung weiterer notwendiger Evakuierungsmaßnahmen,
  • weiterem Betrieb des BGefStd sowie aller logistischen Einrichtungen aus FLgr KLEINFRAUENHAID (0792),

mit

  • drei Kompanien zur Verteidigung an der AfgL (SG Mitte) zum Verwehren bzw. zum grenznahen Abriegeln von Grenzverletzungen durch das (WOL)InfRgt92,  
  • Bereithalten der vmind4.gepJgKp im FLgR PÖTTELSDORF als BRes zur Verstärkung von Abschnitten an der AfgL, zum Abriegeln von eingebrochenem Feind sowie zur Bereinigung von Grenzverletzungen,

um die territoriale Integrität XBLs zu wahren und die Unversehrtheit der Zivilbevölkerung sowie der wichtigen Infrastruktur zu gewährleisten.
(siehe grafische Darstellung Abb. 7).

Begründung:

Trotz einer latenten Bedrohung durch WOL-Verbände dürfen eigene Kräfte nicht proaktiv außerhalb des eigenen Hoheitsgebietes eingesetzt oder wirksam werden. Erst bei einer Grenzverletzung und damit einem Überschreiten der Staatsgrenze bzw. der Wirkung dieser Kräfte auf XBL-Staatsgebiet kann militärisch reagiert werden. Dies führt zu kurzen Reaktionszeiten für den Übergang zur Verteidigung.

Das (WOL)InfRgt92 verfügt über drei AAchs im GefStrf des eigenen Verbandes: (1) rotes Band KLINGENBACH (1589), (2) Eisenbahnlinie o SCHATTENDORF (1586) und (3) Eisenbahnlinie LOIPERSBACH (1184). Das Fd-SG wird im Erstansatz im Rm no SCHATTENDORF beurteilt. Nur durch einen vom Zeitpunkt überraschenden und rasch vorgetragenen Angriff in die Tiefe bis in den Rm nw DRAßBURG - Rm DONATIKAPELLE (1090) (unter weitgehender Umgehung der Ortschaften) besteht für das (WOL)InfRgt92 die Möglichkeit das (XBL)JgB52 zu zerschlagen. Zeitgleiche Kp-starke Bindungsangriffe an den anderen AAchs können nicht ausgeschlossen werden. Eine nachhaltige fdl Einsatzführung des Rgt schließt sich aufgrund seiner verfügbaren Kräfte vorerst aus. Nur lokal kann eine fdl Kampfkraftüberlegenheit erzielt werden, auf die rasch durch die eigenen Kompanien sowie durch das Bataillon zu reagieren ist.

Bei sich abzeichnenden bewaffneten Grenzverletzungen durch das (WOL)InfRgt92 (oder Teilen davon) ist auf Befehl BKdt in die Verteidigung überzugehen. Dafür haben sich die Kräfte vorne an der neu festgelegten AfgL auszurichten. Eine Verteidigung an der bestehenden SiL ist nicht durchführbar. Die Lage der AfgL richtet sich dabei am Grundsatz „so grenznah wie notwendig und so taktisch wie möglich“ aus. Im beurteilten Fd-SG SCHATTENDORF OST wird die AfgL aus taktischen Überlegungen in verteidigungsgünstigeres Gelände zurückverlegt und ein Wirkungsraum (EA1) gegen GKGF (inkl. Sperren und ZP/Art) angelegt. Im Bereich der Ortschaften KLINGENBACH (1589), SCHATTENDORF (1385) sowie LOIPERSBACH (1083) muss die AfgL aus politischen Vorgaben heraus und entgegen taktischer Überlegungen ostwärts davon liegen.

Durch die Verstärkungen (4.gepJgKp, PAZg) des (XBL)JgB52 wird eine, aufgrund der Kampfkraft des (WOL)InfRgt92, notwendige eigene Anpassung des Kräftedispositivs an der AfgL möglich. Eine statische Verteidigung entlang der AfgL mit drei JgKp vorne (SG Mitte) ist hinsichtlich der Kampfkraft und der vorhandenen kurzen Reaktionszeit (ca. 1h) notwendig und zweckmäßig, um den Feindansatz grenznah abzuriegeln. Vor allem im sw Ortsausgang SCHATTENDORF (1284) sowie im Rm s KLINGENBACH (1489) ist das Zusammenwirken der Kompanien im Detail abzustimmen.  Die vstk1.JgKp(ges) im SG ist durch die 2. und 3.JgKp zu unterstützen. Zusätzlich erzielt der Einsatz einer dritten JgKp an der AfgL proaktiv den Effekt des Abhaltens bzw. der Abschreckung. Eine Umgruppierung der Kräfte an der AfgL erst bei Erkennen des fdl Ansatzes ist aufgrund der kurzen Reaktionszeit nicht möglich.

Die Verteidigung der Kompanien in ihren „überdehnten“ GefStrf hat sich jeweils an die drei AAchs des (WOL)InfRgt92 auszurichten. Absicht ist es, den begrenzt kampfkräftigen Gegner primär abzuhalten oder bereits im Erstansatz an der AfgL starke Verluste zuzufügen und damit ein Abgehen von seiner weiteren Absicht zu erzwingen. Der Kräfteeinsatz der Kompanien hat hierzu an der AfgL im Ersteinsatz „breit“ und aufgrund des bestehenden Kräftedefizits ohne Tiefe zu erfolgen. Das Risiko der fehlenden Tiefe kann deshalb in Kauf genommen werden, da gegnerische Folgekräfte wenig kampfkräftig sind bzw. fehlen. Die Kampfhandlungen werden voraussichtlich auf wenige Stunden limitiert sein. In dieser Zeit gilt es, den fdl klVbd ein Festsetzen auf XBL-Staatsgebiet – und hier vor allem in Ortschaften - zu verwehren. Eine bei etwaigen Feinderfolgen notwendige Tiefenstaffelung kann zeitgerecht hinter der AfgL durch Riegel der BRes hergestellt werden (Riegel A-D).

Der zeitliche Vorlauf bis zu einem möglichen Ansatz des (WOL)InfRgt92 (ab 02FEB22) lässt kampfkraft- und kampfwertsteigernde vorbereitende Maßnahmen für die Verteidigung in Form von Stellungsbau, Anlage von Bausperren, Vorüben EFü, etc. zu.

Die 4.gepJgKp wird mit 3 gepJgZg als BRes vorerst zentral im FLgr bereitgehalten. Durch die BRes können einerseits Lücken in der überdehnten Verteidigung an der AfgL übernommen und geschlossen, sowie andererseits eine Tiefenstaffelung in der Verteidigung gebildet werden. Ein Wirksamwerden an der AfgL kann ab Auslösen in ca. 30 min erfolgen. Eine weitere Reaktion auf unerwartete Feinderfolge sowie die Bereinigung von Grenzverletzungen kann durch das Zusammenwirken mit der BrigRes 1/2 (oder Teilen davon) sichergestellt werden. Der Ansatz der mechKG3 als GA-Kraft der Brigade wird durch die geplante eigene grenznahe Abwehr sowohl im westlichen als auch ostwärtigen GefStrf ermöglicht. Bei einer eigenen frontalen Abriegelung (angelehnt an der AfgL) kann durch die GA-Kraft Brig ein flankierender Ansatz erfolgen. Zentral ist hierbei die Drehscheibe SCHATTENDORF. 

Der Schutz des rückwärtigen Raumes durch selbständig eingesetzte zugstarke Kräfte ist trotz der Bedrohung durch WOL-Verbände an der Staatsgrenze aufrechtzuerhalten, um eine langfristige Beeinträchtigung wichtiger Infrastruktur bzw. der Handlungsfreiheit durch RP- und RS-Aktivitäten zu verhindern. Der sGrWZg sowie der I.gepJgZg/4. werden daher (weiter) zum Schutz der SchObj1/2 eingesetzt. Die FeuU für den Verband kann durch die PzHBt/AAB235 bzw. durch LuNahU/OH58 gewährleistet werden. Eine etwaige Bindung der BRes für Aufgaben im rückwärtigen Raum soll damit verhindert werden.

Laufende aktive Informationsmaßnahmen lokal durch die eigenen Kräfte sowie regional durch die Brigade bzw. das 
TerrKdo OST sind notwendig, um die Bevölkerung bzw. Flüchtende aus den vermutlichen Kampfräumen frühzeitig abzuleiten bzw. fernzuhalten sowie Falschinformationen entgegenzuwirken.

Fazit

Der Schutz der Staatsgrenze ist eine Form der Einsatzart Schutz mit dem Ziel, die Gebietshoheit ab der Staatsgrenze zu wahren und die Bevölkerung im Grenzraum zu schützen. Art, Umfang und Intensität der Bedrohungen sind dabei höchst divers und reichen von illegaler Migration, über Infiltration und subversive Aktivitäten feindlich gesinnter Elemente bis hin zu bewaffneten Grenzverletzungen durch konventionell agierende Kräfte. Abgeleitet vom Einsatzzweck und der Bedrohung hat der Einsatz der eigenen Kräfte dabei durchwegs durch unmittelbare Präsenz an der Grenze zu erfolgen. Die Art des Kräfteeinsatzes ist zumeist eine Mischung aus einer notwendigen demonstrativ-offenen bzw. einer taktisch möglichen Aufstellung. Wie im gegenständlichen Beispiel dargelegt bedarf vor allem der Wechsel zwischen den beiden Aufstellungsarten umfassender Planungen und Vorbereitungen durch die Truppe.                

OberstdG Mag.(FH) Mag. Jürgen Scherl; Refertsleiter & Hauptlehroffizier Referat Taktik/IHMF/LVAK.

OberstleutnantdG Mag.(FH) Christoph Lenardt; Hauptlehroffizier Referat Taktik/IHMF/LVAk.

 

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