• Veröffentlichungsdatum : 05.12.2018
  • – Letztes Update : 11.12.2018

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70 Jahre Tag der Menschenrechte

Gerold Keusch

Am 10. Dezember 1948 - vor 70 Jahren - wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ in Paris verkündet. Das Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, um über die Hintergründe dieses Tages zu informieren und dieses Ereignis bei der staats- und wehrpolitischen Bildung anzusprechen.

Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ war eine Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg und der damit einhergehenden Terror- und Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus, die Millionen Menschenleben forderte. Sie ist ein Bekenntnis, dass jeder Mensch „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“  über grundlegende Rechte und Freiheiten verfügt. Um diesen Anspruch Nachdruck zu verleihen wird der 10. Dezember, der Jahrestag der Erklärung, als „Internationaler Tag der Menschenrechte“ begangen.

Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind laut der Erklärung der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 die vorrangige Pflicht von Staaten. Aufgrund der damit einhergehenden völkerrechtlichen Verträge sind sie dazu verpflichtet, die Bestimmungen der Erklärung von 1948 zu verwirklichen. Um das zu erreichen, haben sowohl die Staaten als auch die Staatengemeinschaft ihr Handeln an dieser zu orientieren und sie über alle anderen Interessen zu stellen.

Das Bundesheer als Garant der Menschenrechte

Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt sind nicht nur eine Forderung in der Präambel der Menschenrechtserklärung, sondern auch ein Hauptanliegen der Republik Österreich und des Österreichischen Bundesheeres. Das zeigt sich auch in den Aufgaben des Bundesheeres, zu denen der Schutz der inneren Ordnung und die Verteidigung der staatlichen Souveränität gegen Bedrohungen von außen zählen. Dadurch wird das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit aller Menschen in Österreich im Bedarfsfall auch mit militärischen Mitteln gesichert.

In einer Aussendung der Abteilung für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik wird betont, dass die Soldaten des Österreichischen Bundesheeres zu den Menschenrechten stehen und diese nicht nur in Österreich, sondern weit über die Staatsgrenzen hinaus sichern. Darüber hinaus wird klargestellt, dass es für Soldaten nicht ausreicht nur ihr militärisches Handwerk zu beherrschen, sondern in der Ausbildung auch ethische Aspekte thematisiert werden müssen. Die Vermittlung von Handlungsprinzipien wie Hilfe für Schwächere, Verantwortung, Freiheit, Schutz der Demokratie, Eintreten für bedrohte Minderheiten etc. - fundamentale Inhalte der österreichischen Bundesverfassung - sind deshalb auch wesentliche Ausbildungsziele der staats- und wehrpolitischen Bildung.

„Durch ihr Engagement bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bestätigen die österreichischen Soldaten auch im Bereich der Menschenrechte ein Leitmotiv unseres Bundesheeres - Schutz und Hilfe - eindrucksvoll“, schreibt das Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik in der Aussendung. Zusätzlich wird darin betont, dass die Soldaten und Zivilbediensteten des Österreichischen Bundesheeres sowohl den demokratischen Grundwerten als auch den Erfordernissen des militärischen Dienstes verpflichtet sind, was sie befähigt, ihre Rechte und Pflichten gewissenhaft wahrzunehmen. Ein Umstand, der auch eine unmissverständliche Absage gegen jede Form extremen Gedankengutes ist und deutlich macht, dass dieses im Österreichischen Bundesheer weder einen Platz hat, noch geduldet wird.

Publikation „Schutz der Menschenrechte durch Friedenssicherung“

Anlässlich des Jahrestages der Erklärung der Menschenrechte hat das Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik eine wehrpolitische Informationsbroschüre mit dem Titel „Schutz der Menschenrechte durch Friedenssicherung“ publiziert. In dieser wird auf knapp 70 Seiten der internationale Beitrag des Österreichischen Bundesheeres zum Schutz der Menschenrechte zwischen 1948 und 2018 erläutert.

Obwohl der Schwerpunkt auf den Auslandseinsätzen und deren Beitrag für die internationale Friedenssicherung liegt, bietet dieses Werk zahlreiche Zusatzinformationen. Dabei spannt sich der Bogen von der Geschichte der Entstehung der Menschenrechte und deren Auflistung über die Darstellung der Europäischen Menschenrechtskonvention bis zum Entsendegesetz von 1965, das die Teilnahme Österreichs an der internationalen Friedenssicherung regelt. Autor der Publikation ist Oberrat Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes Mag. Andreas Thalhammer, MBA, der als Hauptlehroffizier und Forscher an der Landesverteidigungsakademie in Wien tätig ist.

Offiziersstellvertreter Gerold Keusch, BA ist Redakteur beim TRUPPENDIENST.


Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik

Download: „Schutz der Menschenrechte durch Friedenssicherung“

 

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