Gefechtsanschläge

J. Naskau

Der erste Entschluss eines Soldaten im Gefecht ist die Wahl des richtigen Anschlags. TRUPPENDIENST veröffentlichte 1963 Regeln und die richtige Ausführung von Gefechtsanschlägen.

TRUPPENDIENST veröffentlichte 1963 in der Bildtafel Nr. 8 Regeln und die richtige Ausführung von Gefechtsanschlägen. Oberstleutnant Johann Naskau schrieb zu diesem Thema, dass der Infanteriegefechtsdienst gegenüber allen übrigen Ausbildungsgebieten eines voraus habe, da nirgens der einfache Soldat so häufig Entschlüsse zu fassen habe, wie im Gefechtsdienst.

Naskau gab dazu einige Beispiele an, die sich dem Soldaten stellen können:

Deshalb ist es laut Naskau wichtig, den Soldaten in der Einzelgefechtsausbildung öfter in mehrdeutige Situationen zu bringen und Entschlüsse zu verlangen. Diese sollen in Rahmen der Stationsausbildung im Kasernengelände abverlangt werden. Dazu stellte er drei Regeln für Gefechtsanschläge auf.

Regel 1

Schieße immer aufgelegt oder vom Zweibein

Das Gras ist noch nicht zu hoch für die Verwendung des Zweibeins - Schatten hat Tarnwirkung. (Alle Fotos: TD 3/1963)
Nutze zufällig vorhandene Deckung aus. (Foto: TD 3/1963)
Bei harter Unterlage, Zweibein weg, Waffenauflage polstern (mit Gras, Fetzen etc.)
FALSCH: Der Schütze lässt sich durch die hohe Visierlinie des Sturmgewehrs täuschen.
Reifen können auch als Waffenauflage genutzt werden.
Reifen bieten auch etwas Schutz vor Splitterwirkung.
Bei harten Unterlagen - Zweibein weg, Auflage polstern.
Grasbüschel können als Auflage auf Stein verwendet werden.

Regel 2


Autor

Johann Naskau


Publikationen

Dieser Beitrag erschien in folgenden Publikationen:

Truppendienst Beilage 06/1963