Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Redaktion TRUPPENDIENST ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Militärfachmagazins TRUPPENDIENST (www.truppendienst.com). Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle neuen Bilder (Stichtag 1. Oktober 2019) werden ausschließlich mit Alternativtexten veröffentlicht. In manchen Artikeln finden sich Links zu Artikeln bzw. Informationen von anderen Medien bzw. Websites auf denen sich unter anderem Bilder, Videos oder Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Flickr, Instagram, Youtube etc.) befinden können. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllen diese nicht die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien (z.B. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.2.2 Untertitel aufgezeichnet).

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos werden auf der Video-Plattform "Youtube" gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet und sind der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien (Text) zur Verfügung zu stellen.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen 

Viele ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für neue PDF-Dokumente werden wir die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA berücksichtigt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 14. Oktober 2019 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung und im September 2019 durch einem Selbsttest nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht, ausgebaut und angepasst. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung der Website behindern, oder Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind sowie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf www.truppendienst.com“ an truppendienst@bmlv.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle 

Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zurechenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe 

Die Website www.truppendienst.com wurde 2016 erstmalig veröffentlicht, 2026 erfolgte eine Anpassung und ein neues Web-Layout. Das Online-Team der Redaktion TRUPPENDIENST ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.