• Veröffentlichungsdatum : 29.08.2019
  • – Letztes Update : 30.08.2019

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Bundesheer unterstützt Transit amerikanischer und britischer Truppen

Rudolf Sturmlechner

Von Ende Mai bis Ende Juni 2019 fand der Transit von US- und UK-Truppen von Deutschland nach Ost- und Südosteuropa zu den Übungen „Saber Guardian 2019“ (SG19) und „Swift Response 2019“ (SR19) durch österreichisches Hoheitsgebiet statt. Nach rechtlicher Prüfung und Genehmigung wurde den Truppen ein ungehinderter rascher Transport durch Österreich ermöglicht. Für das Bundesheer ergab sich dadurch eine wertvolle logistische Aus-, Fort- und Weiterbildung auf strategischer, operativer, regionaler und lokaler Ebene. Diese deckte die Aufgabenbereiche von rechtlichen Fragen, militärdiplomatischen Angelegenheiten über den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und den bereit zu stellenden Host Nation Support (HNS) bis hin zur Medienarbeit ab.

Unterstützung für die US-Streitkräfte 

Nach mehreren Gesprächen auf Ebene der US-Botschaft mit dem BMLV war im Sommer 2018 die Entscheidung gefallen, dass der US-Transit zur Übung „Saber Guardian 2019“ durch das Bundesheer unterstützt wird. Zwei Marschrouten durch Österreich wurden hierfür festgelegt.

Bald wurde klar, dass die US-Kolonnen für die Fahrt von der deutschen Grenze bei Suben bis zur ungarischen bzw. slowenischen Grenze (350 km bzw. 300 km) zumindest einmal aufgetankt werden müssen und mindestens eine lange Ruhepause oder eine Nächtigung benötigen.

Ansprechpartner und Koordination 

Erste unmittelbare Quelle für Informationen und somit „Point of Contact“ war der US-Verteidigungsattaché, der das Ansuchen um Transitunterstützung an das BMLV gestellt hatte. Die zweite Stelle war eine Abteilung des 21st Theater Sustainment Command (21TSC) in Kaiserslautern, die für die Logistik der U.S. Army Europe zuständig ist und für den Transit der Übungstruppen von Deutschland durch Österreich, Tschechien und der Slowakei nach Ungarn bzw. nach Slowenien und weiter in die Übungsräume verantwortlich war. Am 1. Oktober 2018 fand die erste Transit-Besprechung bei der Quartiermeisterabteilung in Wien mit dem stellvertretenden kommandierenden General des 21TSC und mit dem US-Verteidigungsattaché statt. Rasch wurde klar, dass die U.S. Army vom BMLV eine in manchen Bereichen signifikante Unterstützung für den Transit auf allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Luft, Binnenschifffahrt) benötigen würde. Das bedeutete die Unterstützung beim Durchmarsch durch Österreich (Transitunterstützung) und konkret einen Host Nation Support (HNS) jeglicher Art, also Unterkunft, Verpflegung, Betankung, Sanitätsversorgung, Belange der Sicherheit und andere Angelegenheiten des „Real Life Support“.

Bei der Transitunterstützung zur US-Übung Saber Guardian 2019 handelte es sich - im Gegensatz zur bilateralen österreichisch-amerikanischen "Training-Exercise All In 2019" (siehe https://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=9979) - um kein gemeinsames Übungs- oder Ausbildungsvorhaben. Hierbei wurde lediglich innerhalb einiger militärischer Liegenschaften (Hörsching, Stadl-Paura, Villach und Zwölfaxing) Host Nation Support geleistet.


Rechtlicher Hintergrund

Die Unterstützung für fremde Truppen durch das Bundesheer ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss den Aufgaben des Bundesheeres – konkret der militärischen Landesverteidigung (als Teilaufgabe des Artikel 79 des Bundes-Verfassungsgesetzes) – dienen. Im Fall der Unterstützung des US-Transits zu SG19 war die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dadurch gegeben, dass ein „Acquisition and Cross-Servicing Agreement“ (ACSA) zu beiderseitigem Nutzen erstellt und für den Transit zu SG19 genutzt wurde. Zusätzlicher Nutzen ergab sich dadurch, dass Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Unterstützungsmaßnahmen der „allgemeinen Einsatzvorbereitung“ gemäß § 2 Abs. 2 und Abs. 3 des Wehrgesetzes dienten.

 

Grundlagen und Dokumente

Die wichtigste Grundlage für eine bilaterale militärische Kooperation mit ausländischen Streitkräften ist das „Truppenstatut“. Das „Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärungen Österreichs“ (BGBl. III Nr. 136/1998) übernimmt das NATO-SOFA „Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen“ (BGBl. III Nr. 135/1998) als Partnership for Peace-Status of Forces Agreement (PfP-SOFA) in den Rechtsbestand von Österreich. Im PfP-SOFA sind die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Truppen und Soldaten im Ausland festgeschrieben, wie das Führen von Waffen und die Kennzeichnung von Fahrzeugen. Von besonderer Bedeutung ist hier der Passus „to respect the law of the receiving state“. Das bedeutet die Anerkennung der nationalen Bestimmungen, wie das Nachtfahr- und das Wochenendfahrverbot für LKW oder die Schwerlasttransport-Bestimmungen.

Strategische Dokumente

Hinsichtlich Planung und Durchführung des Transits der US-Truppen durch Österreich wurden von der Quartiermeisterabteilung die Planungsweisung, die HNS-Response, die Behördeninformation und die Durchführungsweisung als strategische Dokumente erstellt. Diese Weisungen bildeten die Grundlage für die weiteren Aufträge und Maßnahmen der jeweiligen zuständigen Kommanden und Dienststellen.

Planungsweisung

Das erste strategische Dokument war die „Planungsweisung“ der Quartiermeisterabteilung. Darin wurden der aktuelle strategische Planungsstand zur Transitunterstützung und die weitere Absicht festgehalten und das Kommando Streitkräfte (KdoSK) mit der operativen Leitung und Durchführung der Transitunterstützung beauftragt. Das Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB) wurde darüber informiert, dass es die Verkehrskoordination wahrzunehmen hat und eine Übernachtung von US-Truppen in der Heeresmunitionsanstalt Stadl-Paura geplant sei.

HNS-Response 

Das zweite strategische Dokument war die „HNS-Response“ mit zwei unterschiedlichen Erledigungen. Beginnend mit dem Einlangen der zuvor in mehreren Mails diskutierten „Statements of Requirements“ (SOR), also den detaillierten Anträgen der U.S. Army Europe zur Unterstützung, erfolgte die Erarbeitung dieser HNS-Response-Dokumente durch die Quartiermeisterabteilung gemeinsam mit dem Kommando Streitkräfte (Logistik J4 und Budget J8) für Hörsching und mit dem Kommando Streitkräftebasis (Budget G8) für Stadl-Paura. Die Aufteilung auf zwei HNS-Response-Dokumente wurde erforderlich, da Hörsching und Stadl-Paura verschiedenen budgetführenden Kommanden (sogenannten „haushaltsführenden Stellen“ gemäß Bundeshaushaltsgesetz) angehören. Zu jedem einzelnen Punkt der HNS-Anträge musste detailliert Stellung genommen werden, um die Art und Weise der Transitunterstützung möglichst genau zu regeln. So waren auch die Verrechnungspreise für die verschiedenen Teilbereiche der Unterstützung zu integrieren, und es war festzulegen, wer die Entscheidungen des BMLV im Zuge des Transits abändern und ergänzen kann. Mit dieser umfangreichen „HNS-Response“ war es dem US-Antragsteller möglich, die Kosten für die Leistungen des Bundesheeres zu kalkulieren. Für Leistungen, die das Bundesheer abgelehnt hatte, mussten durch den Antragsteller vertragliche Lösungen in der Privatwirtschaft oder bei anderen Vertragspartnern gesucht werden. Davon betroffen war beispielsweise das Errichten eines Großzeltes im Fliegerhorst in Hörsching für die durchfahrenden Einheiten.

Das Bundesheer übernahm in Hörsching das Errichten und Betreiben des Convoy Support Centre (CSC) und das Betanken der US-Fahrzeuge sowie das Befüllen der US-Tankwägen mit dem Treibstoff F-34 (NATO-Code und steht für Flugturbinentreibstoff JP-8). Das Bundesheer selbst betankt seine Fahrzeuge mit dem Treibstofftyp F-54 (Diesel), Bundesheer-Hubschrauber und -Flugzeuge fliegen je nach Type mit F-34 (JP-8) oder F-35 (JET A1).

Behördeninformation 

Das dritte strategische Dokument war die „Behördeninformation“. Darin teilte die Quartiermeisterabteilung den betroffenen öffentlichen Dienststellen und zuständigen Behörden BM.I, BMVIT, ASFINAG, den Ämtern der Landesregierung und den Landespolizeidirektionen den Transit der US-Truppen durch Österreich mit. Der Zweck dieses Dokuments war die offizielle Information über die beträchtliche Anzahl an fremden Militärfahrzeugen und Soldaten auf den Autobahnen zwischen Suben und Nickelsdorf bzw. Slowenien und auf der Route zwischen der Autobahn und der ausgewählten Kaserne, wo die Ruhephasen und die Versorgungsmaßnahmen stattfinden sollten. Darüber hinaus wurden Details zum Transit mitgeteilt, wie die maximale Convoygröße von 20 Fahrzeugen oder deren Kennzeichnung durch die Tafeln „convoy follows“ und „end of convoy“. Über die Points of Contact wurde gegenseitig informiert (z. B. das Einsatz- und Koordinationscenter - EKC - beim BM.I).

Durchführungsweisung

Das vierte strategische Dokument des BMLV war die „Durchführungsweisung“ der Quartiermeisterabteilung, in welcher der aktualisierte Stand zur Transitunterstützung festgehalten war und das Kommando Streitkräfte mit der tatsächlichen Durchführung der Transitunterstützung beauftragt wurde. Das „National Movement Coordination Centre“ (NMCC) des Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB) erhielt die Aufgabe, die US-Transporte zu koordinieren und verkehrstechnisch zu unterstützen.

 

Ausbildungsnutzen für das Bundesheer 

Der zu erwartende Ausbildungsnutzen für die befassten Dienststellen und Angehörigen des Bundesheeres bezog sich vor allem auf die logistische Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Verkehr, Transport und HNS. Dabei ergab sich die Gelegenheit, die bestehenden Konzepte und Richtlinien zu überprüfen, die diesbezüglichen Verfahren anzuwenden und dabei gewonnene Erfahrungen für eine etwaige Verbesserung zu berücksichtigen. Für alle betroffenen Soldaten und Zivilbediensteten diente der gesamte Planungs- und Durchführungszyklus als „On-the-Job-Training“. Die neu gewonnenen Erkenntnisse, die Verbesserung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die befassten Dienststellen und Angehörigen des Bundesheeres und der daraus gewonnene Ausbildungsnutzen zählen als logistische Aus-, Fort- und Weiterbildung zur allgemeinen Einsatzvorbereitung auf die militärische Landesverteidigung gemäß § 2 Abs. 2 Wehrgesetz und folglich dem Artikel 9a und dem Artikel 79 B-VG. Diese Transitunterstützung diente unter anderem der Festigung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des National Movement Coordination Centre (NMCC) im Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB) in Wien, nachdem bei der SG17 die Verkehrskoordination beim Kommando Landstreitkräfte (KdoLaSK) in Graz wahrgenommen wurde.

 

Verantwortlichkeit für fremde Truppen

Die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des BMLV und des Bundesheeres für fremde Truppen und Soldaten ist auf die militärischen Liegenschaften wie Übungsplätze und Kasernen beschränkt. Außerhalb von diesen ist das BMLV nur für österreichische Soldaten zuständig, hat jedoch keine Verfügungsgewalt über fremde Soldaten. Für diese sind die österreichischen öffentlichen Behörden und Dienststellen (beispielsweise die Polizei) zuständig, falls es zu Zwischenfällen kommen sollte. Bei einer gemeinsamen Übung regelt die gemeinsame Übungsleitung die Zuständigkeiten und die U.S.-Military Police durfte auch eine österreichische Kolonne eskortieren. Bei einem alleinigen US-Transit muss die US-Übungsleitung die Lotsung und die Kennzeichnung ihrer eigenen Kolonnen jedoch selbst anordnen, wobei die Bestimmungen der U.S. Army, die nationalen Bestimmungen des BMLV und die österreichischen Gesetze und Verordnungen kaum Spielraum lassen.

Aufgaben des Kommando Streitkräfte und des Kommando Streitkräftebasis 

Mit den strategischen Dokumenten wurde dem Kommando Streitkräfte die Verantwortung zur tatsächlichen Unterstützung des US-Transits stufenweise übertragen. Im Kommando Streitkräftebasis im Kommandogebäude Heckenast-Burian in Wien-Meidling war das National Movement Coordination Centre (NMCC) eingerichtet. Hier liefen alle transportrelevanten Informationen von der strategischen Ebene des BMLV (Quartiermeisterabteilung, Lagezentrum, Kommunikationsabteilung, Abwehr), von den betroffenen ausländischen Stellen (US-Verteidigungsattaché, 21st Theater Sustainment Command, National Movement Coordination Centre in Deutschland, Slowenien und Ungarn) und von den inländischen behördlichen Dienststellen (Landespolizeidirektionen und ASFINAG) zusammen, um sie für einen reibungslosen Transit und für ein klares Lagebild zu verarbeiten.

 

Aufgaben der Militärkommanden

Von der „Saber Guardian 2019“ war in erster Linie das Militärkommando Oberösterreich unmittelbar betroffen, da für die Masse der US-Truppen der Straßentransit zwischen Suben und Nickelsdorf geplant war und Hörsching zum Übernachten genutzt werden durfte. Eine Lotsung der US-Convoys ab der Staatsgrenze wurde nicht angeordnet, da dies in die Zuständigkeit der US-Armee fällt. Da aber bei SG17 (siehe TD-Heft und Website) mancher Convoy wegen falscher Routenwahl zum Teil erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachte, wurde eine Eskortierung im lokalen Bereich in die zugeordnete Kaserne („last mile“ zum Erreichen des Marschzieles bzw. „first mile“ am kommenden Morgen zum unkomplizierten Eingliedern in den fließenden Verkehr) ermöglicht.

Im Fliegerhorst Hörsching errichtete das Militärkommando Oberösterreich das Convoy Support Centre (CSC). Ein Vorkommando der U.S. Army empfing und unterstütze gemeinsam mit der US-Vertragsfirma KBR (Kellogg Brown & Root) die Convoys während der Ruhepause und der Übernachtung. Die Betankung mit F-34-Treibstoff erfolgte aus Tankwägen des Kommandos Luftunterstützung. Hinsichtlich Verpflegung waren die US-Truppen autark. Die Nächtigung erfolgte in den Containern des Fliegerhorstes und in den Zelten der Vertragsfirma, so dass insgesamt 400 Personen untergebracht werden konnten.

Die Durchführung

Am 21. Mai 2019 (nach mehreren Vorkommanden in der Vorwoche) begann der US-Transit aus Deutschland. Mehrere dutzend Convoys und Sonderzüge, etwa 30 Hubschrauber, dutzende Autobusse, aber auch unzählige Einzelfahrzeuge folgten und verlegten über Österreich nach Ungarn oder Slowenien. Die Convoys nutzten das CSC in Hörsching, um aufzutanken und sich auszuruhen. Die höchste Anzahl an Nächtigungen in Hörsching betrug 330 Soldaten in den letzten Maitagen 2019.

Das NMCC in Wien steuerte die Straßentransporte anhand der Informationen aus dem U.S. Regional Movement Coordination Centre (RMCC) in Kaiserslautern, von den NMCCs der deutschen, ungarischen und slowenischen Streitkräfte und von den US-Verbindungsoffizieren in Wien. Insbesondere waren dabei die Zusammensetzung der Convoys und der Zeitplan der Transitbewegungen zu steuern bzw. festzulegen, um die Verkehrsbehinderungen auf Österreichs Autobahnen gering zu halten.

Der Rückmarsch aus dem Übungsraum Bulgarien - Rumänien - Ungarn - Slowenien zurück nach Deutschland begann am 24. Juni 2019 unmittelbar nach Übungsende von SG19. Bereits am 29. Juni 2019 war der Großteil der US-Convoys wieder zurück in den Heimatgarnisonen in Deutschland. Die Rückgabe des genutzten Geländes in Hörsching von der U.S. Army an das Militärkommando Oberösterreich erfolgte anstandslos. Die Final Billing Conference konnte daher in weiterer Folge am 30. Juli 2019 plangemäß in Wien unter Leitung der Quartiermeisterabteilung und des J8 des Kommandos Streitkräfte (KdoSK) bzw. des G8 des Kommandos Streitkräftebasis (KdoSKB) stattfinden. Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen (z. B. Übersichten, Rechnungen und Lieferscheine) erfolgte schlussendlich die Bestätigung der empfangenen Leistungen durch den Chief International Logistics des 21TSC, sodass die Abschlussrechnungen durch den J8 des KdoSK und durch den G8 des KdoSKB erstellt und dem US-Verteidigungsattaché in Wien zur Weiterleitung an das 21TSC zur Bezahlung übermittelt werden konnte.

Unterstützung der britischen Streitkräfte 

Nach verspätetem Einlangen des britischen Antrages auf Host Nation Support war hier rasches Handeln erforderlich: rechtliche Grundlagen, anwendbares Abkommen, Marschroute zur Übung „Swift Response 2019“, Umfang des HNS, Verbindung etc. waren gemeinsam mit dem britischen Verteidigungsattaché und mit dem J5 der durchfahrenden Truppe, wie ein Teil der 16th Air Assault Brigade (16x), festzulegen. Sowohl die „16x“ als auch das BMLV mussten flexibel sein. Immerhin hatte die Logistik der „16x“ mit einer sehr kurzen Vorbereitungszeit innerhalb von vier Tagen 1 800 km zurückzulegen – davon 300 km durch Österreich. Das „Memorandum of Understanding on Defence Contacts and Cooperation between the Government of the Republic of Austria and the Government of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland“ aus dem Jahre 1997 ermöglicht „in the spirit of partnership and cooperation“ u. a. auch die gegenseitige Nutzung militärischer Anlagen und Liegenschaften. Die vier strategischen Dokumente der Quartiermeisterabteilung waren innerhalb von vier Tagen zu erstellen, damit die erste britische Kolonne am 31. Mai 2019 das CSC in Hörsching benutzen durfte. Eine weitere Marschroute (von Suben über Hörsching an die Staatsgrenze bei Spielfeld-Strass) musste genutzt werden, da die Logistikelemente der „16x“ ins ostwärtige Slowenien und weiter nach Kroatien verlegten. Die Schwer- und Kampffahrzeuge verlegten per Schiff in die Adria, die Mannschaft (Fallschirmjäger und Infanterie) per Flugzeug.

 

Seitens des KdoSK bzw. des Militärkommandos Oberösterreich wurde ein Teil des CSC Hörsching angeboten. Der Unterkunftsbereich wurde aufgeteilt auf US- und UK-Truppe. Betankt wurde die Fahrzeuge mit F-54 (Diesel). Die zeitliche Staffelung jeweils eine Woche hinter den US-Kolonnen erwies sich als günstig.

 

Fazit 

Planung und Durchführung der Transitunterstützung für „Saber Guardian 2019“ nach Ungarn und ins westliche Slowenien und für „Swift Response 2019“ ins östliche Slowenien waren für die Beteiligten eine anspruchsvolle Aufgabe, die in weiterer Folge ohne wesentliche Probleme erfüllt werden konnte. Es ist dies ein Beispiel dafür, wie durch das koordinierte Zusammenwirken unterschiedlicher Ebenen, durch rechtzeitige Planung und vorausschauende Befehlsgebung ein vielschichtiges und heikles Vorhaben positiv bewältigt werden konnte. Dieses Zusammenwirken war die Grundlage dafür, dass das Ziel des ungehinderten, störungsfreien und raschen Transits der US-Truppen zur Übung „Saber Guardian 2019“ nach Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien und der britischen Truppen nach Slowenien und Kroatien sowohl hin als auch retour erreicht werden konnte.

Unterschiede zur Saber Guardian 2017 und Nutzen für das ÖBH

  • Das Bundesheer betrieb erstmals ein Convoy Support Centre (CSC) alleinverantwortlich (Unterkunft, Betankung, Abstellflächen, Sicherheit etc.).
  • Das Bundesheer nutzte die bilateralen Abkommen mit USA und GBR in großem Umfang zum gegenseitigen (aktuellen und künftigen) Nutzen.
  • Das Bundesheer wendete internationale Vorschriften - adaptiert auf die nationalen Möglichkeiten und Gegebenheiten - an.
  • Das Bundesheer leistete erstmals in großem Umfang Host Nation Support an mehrere ausländische Streitkräfte inklusive Betankung mit unterschiedlichen Treibstoffen.
  • Das Bundesheer koordinierte und steuerte erstmals dutzende Convoys zweier Staaten auf drei verschiedenen Marschrouten.
  • Das Bundesheer entsandte Verbindungsoffiziere zu einem ausländischen Movement Coordination Centre und trug in großem nutzbringendem Umfang am internationalen Movement Coordination-Netzwerk bei.
  • Das Bundesheer nutzte national und international das logistische Informationssystem „LOGFAS“ in großem Umfang.
  • Das Bundesheer schaffte besonders sichere Abstellmöglichkeiten für spezielles Gefahrgut ausländischer Streitkräfte.
  • Das Bundesheer bewerkstelligte erstmals die internationale Verrechnung mit verschiedenen Staaten mit verschiedenen haushaltsführenden Stellen.
  • Das Bundesheer unterstützte erstmals in großem Umfang fremde Streitkräfte bei den Mautbestimmungen und –verfahren.
  • Das Bundesheer bzw. die betroffenen Soldaten und Bediensteten verbesserten ihre allgemeinen und fachlichen Englischkenntnisse.
  • Die unmittelbar betroffenen Soldaten und Bediensteten des Bundesheeres verbesserten und wiederholten ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch aktiv als „On the Job-Training“ (OJT).
  • Das Bundesheer konnte flexibel und rasch auf überraschende bzw. verspätete Host Nation Support-Anträge reagieren.

Diese Aufzählung zeigt, dass ein hohes Maß an neuen Möglichkeiten genutzt wurde und dass daraus viele neue Erkenntnissen gewonnen werden konnten. Nicht nur das Ergebnis der angeführten Maßnahmen ist von großer nationaler und bilateraler Bedeutung, sondern auch die teilweise sehr umfangreiche Detailbearbeitung, um schlussendlich ein gutes Endergebnis zu erzielen. Diese vielen kleinen Schritte zum Erreichen des Zieles ergaben in Summe einen wichtigen logistischen Ausbildungs- und Übungsnutzen für die betroffenen Soldaten und Zivilbediensteten der zuständigen Dienststellen des Bundesheeres und des Verteidigungsministeriums.

Rudolf Sturmlechner, MSD, MSc ist Oberst des Intendanzdienstes des Österreichischen Bundesheeres.

 

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