• Veröffentlichungsdatum : 31.01.2018
  • – Letztes Update : 01.02.2018

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Saber Guardian 2017 - Teil 1

Rudolf Sturmlechner

Planung und Vorbereitung

Die Organisation der Transitunterstützung für die U.S. Army Europe durch das Österreichische Bundesheer. Der Transit der US-Truppen von Deutschland nach Osteuropa im Zuge der US-Übung „Saber Guardian 2017“ erfolgte auch durch österreichisches Hoheitsgebiet. Nachdem die rechtlichen Fragen geklärt waren, wurde dieser durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport genehmigt. Damit einher ging der Auftrag an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS), die US-Truppen zu unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, um einen ungehinderten Transport durch Österreich zu gewährleisten.

Die Attachéabteilung des BMLVS war einigermaßen erstaunt, als am 22. September 2016 ein Mail des US-Verteidigungsattachés einlangte, worin um Genehmigung und Unterstützung eines Transits durch Österreich von bis zu 3 000 Fahrzeugen ersucht wurde. Der Hintergrund war die für Juli 2017 geplante US-Übung „Saber Guardian 2017“ in Ungarn, Rumänien und Bulgarien unter der Leitung der U.S. Army Europe. Das bedeutete für einen Teil der in Deutschland stationierten US-Truppen, dass sie auf dem Weg nach Ungarn Österreich durchqueren müssten. 

Für das Österreichische Bundesheer (ÖBH) ergab sich dadurch die Möglichkeit, eine Aus-, Fort- und Weiterbildung auf strategischer, operativer, regionaler und lokaler Ebene durchzuführen. Diese deckte einen weiten Aufgabenbereich ab, der von rechtlichen Fragen, militärdiplomatischen Angelegenheiten, über den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und den bereitzustellenden Host Nation Support (HNS) bis zur Medienarbeit reichte.

Am 4. Oktober 2016 besuchte der Deputy Assistant Secretary of Defense for European and NATO Policy, James J. Townsend, den österreichischen Verteidigungsminister Mag. Hans-Peter Doskozil. Dieser signalisierte seine Zustimmung zu dem Vorhaben, wenngleich die offizielle Antwort nicht sofort erteilt wurde; galt es doch, die Entscheidung und die Wortwahl hierzu klar zu treffen. In Betracht kamen: die generelle Zustimmung, die Zustimmung unter Auflagen oder das Verbot des Transits durch Österreich.

Die Planungen liefen inzwischen ungetrübt weiter, so dass erste Gespräche mit dem US-Verteidigungsattaché stattfanden und nähere Informationen zum vorgesehenen Transit durch Österreich eintrafen. Die militärstrategischen Planungen und Beratungen des BMLVS begannen sofort für den Fall, dass der Bundesminister dem Transit zustimmte. In diesem Zusammenhang waren die folgenden Fragen zu klären:

  • Wo sind die Informationen für die „Saber Guardian 2017“ verfügbar?
  • Was wird erwartet? 
  • Was wird die wesentliche Leistung des BMLVS sein?
  • Welche Abteilung des BMLVS wird federführend zuständig sein?
  • Welche Grundlagen sind vorhanden bzw. zu schaffen?
  • Wie erfolgt die weitere Koordination mit dem US-Verteidigungsattaché und der US-Übungsleitung?

Ansprechpartner und Erwartung

Der erste Ansprechpartner für das BMLVS hinsichtlich „Saber Guardian 2017“ war der US-Verteidigungsattaché. Er sollte über Informationsmaterial verfügen und weitere Unterlagen von der Übungsleitung einholen. Am 8. November 2016 fand bereits die erste Besprechung mit dem US-Verteidigungsattaché und einer Delegation der Übungsleitung der U.S. Army Europe aus Wiesbaden (Deutschland) in der US-Botschaft in Wien statt. Rasch wurde klar, dass die U.S. Army vom BMLVS eine in manchen Bereichen signifikante Unterstützung für den Transit auf allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Luft, Binnenschifffahrt) wünscht.

Das bedeutete die Unterstützung beim Durchmarsch durch Österreich (Transitunterstützung) und konkret den Host Nation Support jeglicher Art, also Unterkunft, Verpflegung, Betankung, Sanitätsversorgung, Belange der Sicherheit und andere Angelegenheiten. Bald wurde klar, dass die US-Kolonnen für die Fahrt von der deutschen Grenze bei Suben bis zur ungarischen Grenze bei Nickelsdorf (340 km) zumindest einmal aufgetankt werden müssen und zumindest eine lange Ruhepause oder eine Nächtigung benötigen. Die Folgerung daraus war, dass das BMLVS den US-Kolonnen die Betankung, die Ruhepause und die Nächtigung in den ausgewählten Kasernen entlang der vorgesehenen Marschroute anbieten und ermöglichen müsse. Es wäre unverständlich gewesen, diese Unterstützung zu verweigern und die US-Fahrzeuge auf diversen Autobahnparkplätzen zu betanken und nächtigen zu lassen. Es galt den „Rest over Night in a Safe Haven“ für die US-Truppen in Österreich sicherzustellen.

Zuständigkeit im BMLVS

Um die beschriebenen Schritte genauer planen zu können, war zuerst die grundsätzliche Zustimmung des BMLVS erforderlich. Die Details waren danach in einer bilateralen Vereinbarung festzulegen. Angesichts des erwarteten Bedarfes an Transitunterstützung und Host Nation Support fiel die Entscheidung, wer die federführende Abteilung bei dem Vorhaben sein sollte, durch die betroffenen Sektionen III (Rüstungssektion inklusive Verkehr, Transport, HNS und Betankung) und IV (Einsatzsektion mit Einsatzvorbereitung, Ausbildung und Lagezentrum) rasch auf die Quartiermeisterabteilung der Sektion III. 

Die Quartiermeisterabteilung war demnach federführend für die Tranistunterstützung bei der „Saber Guardian 2017“ verantwortlich. Dazu waren 

  • allgemeine rechtliche Grundlagen zur Neutralität einzuholen,
  • Verantwortlichkeiten des BMLVS für fremde Truppen zu klären, 
  • Unterstützungsmöglichkeiten für den Transit und den Aufenthalt von US-Konvois festzustellen und anzubieten, 
  • bestehende Abkommen mit den USA zu nutzen und 
  • sonstige Unterlagen bzw. Informationen einzuholen.

Ablauf der Transitgenehmigung

Der Umfang des Transits und das wahrscheinlich hohe nationale und internationale Interesse von Medien, Politik und der Bevölkerung erforderten einen ranghohen Entscheidungsträger auf der politischen Ebene. Demzufolge wurde der Transit durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gemäß dem Truppenaufenthaltsgesetz (TrAufG, BGBl. I Nr. 57/2001 i.d.g.F.) mit folgendem Wortlaut genehmigt. „Seitens HBM wird zugestimmt, diese Transite im Jahre 2017 zu bewilligen. Diese Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe, dass die Transite zum Zweck der Teilnahme an einer Übung in den Ländern Rumänien, Bulgarien und Ungarn durchgeführt werden und die Truppen, Fahrzeuge und Material nicht in einem Konfliktgebiet (z. B. Ostukraine) zum Einsatz kommen.“

Koordination

Die erste unmittelbare Quelle für Informationen und somit „Point of Contact“ war der US-Verteidigungsattaché, der das Ansuchen um Transitunterstützung an das BMLVS gestellt hatte. Die zweite Stelle war die zuständige Abteilung des 21st Theater Sustainment Command (21TSC) in Kaiserslautern, das für die Logistik der U.S. Army Europe zuständig ist und damit für den Transit der Übungstruppen durch Deutschland, Österreich, Tschechien und die Slowakei nach Ungarn und weiter nach Rumänien und Bulgarien verantwortlich war.

Die drei Stellen Quartiermeisterabteilung/BMLVS, US-Verteidigungsattaché und 21TSC waren nun mit „Saber Guardian 2017“ intensiv befasst. Rasch konnten die erforderlichen Schritte durchgeführt werden:

  • Verbindungsaufnahme zwischen den drei Stellen; 
  • Austausch von Unterlagen;
  • Aktualisieren der Zahlen, Daten und Fakten;
  • Teilnahme an Konferenzen;
  • Information an die betroffenen ministeriellen Dienststellen und die voraussichtlich betroffene Truppe.

Grundlagen und Dokumente

Die wichtigste Grundlage für eine bilaterale Kooperation mit den USA ist das „Truppenstatut“. Das „Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärungen Österreichs“ (BGBl. III Nr. 136/1998) übernimmt das NATO-SOFA „Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen“ (BGBl. III Nr. 135/1998) als PfP-SOFA (Partnership for Peace-Status of Forces Agreement) in den Rechtsbestand Österreichs.

Im PfP-SOFA sind die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Truppen und Soldaten im Ausland festgeschrieben, wie das Führen von Waffen und die Kennzeichnung von Fahrzeugen. Von besonderer Bedeutung ist hier der Passus „to respect the law of the receiving state“. Das bedeutet die Anerkennung der nationalen Bestimmungen, wie beispielsweise das Nachtfahr- und das Wochenendfahrverbot für LKW oder die Schwerlasttransport-Bestimmungen. Gemeinsame wichtige Grundlagendokumente sind die „HNS-Doktrin“ der NATO gemäß AJP-4.5(B) und die „Reception, Staging and Onward Movement Procedures“ gemäß ATP-3.13.1(A), in der der Aufbau eines Convoy Support Centre (CSC) festgelegt ist. In der HNS-Doktrin ist unter anderem das „Statement of Requirements“, der Antrag auf HNS, beschrieben.

Strategische Dokumente

Hinsichtlich Planung und Durchführung des Transits der US-Truppen durch Österreich wurden von der Quartiermeisterabteilung die 

  • Planungsweisung, 
  • HNS-Response,
  • Behördeninformation und
  • Durchführungsweisung 

als strategische Dokumente erstellt. Diese Weisungen bildeten die Grundlage für die weiteren Aufträge und Maßnahmen der jeweiligen Kommanden und Dienststellen.

Planungsweisung

Das erste strategische Dokument war die „Planungsweisung“ der Quartiermeisterabteilung. Darin wurden der aktuelle strategische Planungsstand zur Transitunterstützung und die weitere Absicht festgehalten und das Kommando Landstreitkräfte (KdoLaSK) in weiterer Folge mit der operativen Führung bzw. Leitung der Transitunterstützung beauftragt. Das Kommando Landstreitkräfte war somit in alle weiteren Planungsschritte der Quartiermeisterabteilung einzubinden, beispielsweise in die Auswahl der Kasernen, in denen ein Aufenthalt von US-Konvois möglich wäre.Ergänzend zur Planungsweisung hatte die Quartiermeisterabteilung die Möglichkeit, bei der ersten Movement-Conference zur „Saber Guardian 2017“ in Budapest den voraussichtlichen österreichischen Beitrag zur Transitunterstützung und die österreichischen Bestimmungen und Restriktionen dem zuständigen Personal des 21st Theater Sustainment Command und den transitierenden Truppen mitzuteilen. 

HNS-Response

Das zweite strategische Dokument des BMLVS war die „HNS-Response“. Beginnend mit dem Einlangen des zuvor in mehreren Mails und Meetings besprochenen Statement of Requirements, dem detaillierten Antrag der U.S. Army Europe zur Unterstützung, erfolgte die gemeinsame Bearbeitung dieses Dokumentes durch die Quartiermeisterabteilung und das Kommando Landstreitkräfte (Logisik G4 und Budget G8). Zu jedem einzelnen Punkt des Antrages musste detailliert Stellung genommen werden, um die Art und Weise der Transitunterstützung möglichst genau zu regeln. So waren beispielsweise  die Verrechnungspreise für die verschiedenen Teilbereiche der Unterstützung zu integrieren und es war festzulegen, wer die Entscheidungen des BMLVS im Zuge des Transits abändern kann.

Mit der „HNS-Response“ war es dem US-Antragsteller möglich, die Kosten für die Leistungen des Bundesheeres zu kalkulieren. Für Leistungen, die das Bundesheer abgelehnt hatte, mussten durch den Antragsteller vertragliche Lösungen in der Privatwirtschaft oder bei anderen Vertragspartnern gesucht werden. Davon betroffen war beispielsweise das Errichten und Betreiben des Convoy Support Centre oder das Betanken der US-Konvois bzw. das Wiederbefüllen der Tankwägen mit dem Diesel-Treibstoff-F-34, da das Bundesheer den Typ F-54 für seine Fahrzeuge verwendet.

Behördeninformation 

Das dritte strategische Dokument des BMLVS war die „Behördeninformation“. Darin teilte die Quartiermeisterabteilung den betroffenen öffentlichen Dienststellen und zuständigen Behörden BM.I, BMVIT, ASFINAG, den Ämtern der Landesregierungen und den Landespolizeidirektionen den Transit der US-Truppen durch Österreich mit. Der Zweck dieses Dokumentes war die offizielle Information über die doch beträchtliche Anzahl an fremden Militärfahrzeugen und Soldaten auf der Autobahn zwischen Suben und Nickelsdorf und auf der Route zwischen der Autobahn und der ausgewählten Kaserne, wo die Ruhephasen und die Versorgungsmaßnahmen stattfinden sollten. Darüber hinaus wurden Details zum Transit mitgeteilt, wie die maximale Konvoigröße von 20 Fahrzeugen oder deren Kennzeichnung durch die Tafeln „convoy follows“ und „end of convoy“.

Durchführungsweisung

Das vierte strategische Dokument war die „Durchführungsweisung“ der Quartiermeisterabteilung, worin der aktualisierte Stand zur Transitunterstützung festgehalten war und das Kommando Landstreitkräfte mit der tatsächlichen Durchführung der Transitunterstützung beauftragt wurde. Ein „National Movement Coordination Centre“ wurde mit der Aufgabe installiert, die Transporte zu koordinieren und im Sinne des Antrages der U.S. Army Europe und der HNS-Response zu unterstützen.

Teil 2 - Rechtlicher Hintergrund und Durchführung

Oberst des Intendanzdienstes Rudolf Sturmlechner, MSD ist Leiter des Referates 3 (Host Nation Support, Verkehr & Transport, Kraftfahrbetrieb und Gefahrgut) der Quartiermeisterabteilung.

 

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