• Veröffentlichungsdatum : 29.11.2016
  • – Letztes Update : 06.12.2016

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Gefechtsanschläge

RedTD

TRUPPENDIENST veröffentlichte 1963 in der Bildtafel Nr. 8 Regeln und die richtige Ausführung von Gefechtsanschlägen. Oberstleutnant Johann Naskau schrieb zu diesem Thema, dass der Infanteriegefechtsdienst gegenüber allen übrigen Ausbildungsgebieten eines voraus habe, da nirgens der einfache Soldat so häufig Entschlüsse zu fassen habe, wie im Gefechtsdienst.

Naskau gab dazu einige Beispiele an, die sich dem Soldaten stellen können:

  • Soll ich dem neben mir verwundeten Kameraden helfen oder soll ich weiterfeuern?
  • Soll ich, nachdem ich mein Magazin leergeschossen habe, angesichts der gemeinsam angreifenden Panzer und Infanterie, ein neues Magazin oder eine Gewehrgranate laden?
  • Soll ich, nachdem sich der Gegner auf 300 m herangearbeitet hat, das Zweibein meines MG auf Mittelunterstützung anbringen, um bei Sturmabwehrfeuer einen größeren Schwenkbereich zu erzielen, oder kann ich mir jetzt eine Feuerpause leisten?

Deshalb ist es laut Naskau wichtig, den Soldaten in der Einzelgefechtsausbildung öfter in mehrdeutige Situationen zu bringen und Entschlüsse zu verlangen. Diese sollen in Rahmen der Stationsausbildung im Kasernengelände abverlangt werden. Dazu stellte er drei Regeln für Gefechtsanschläge auf.

Regel 1

Schieße immer aufgelegt oder vom Zweibein

 

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