• Veröffentlichungsdatum : 23.09.2019

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Wehrbudget: Der politische Wehrwille in Euro

Gerold Keusch

Bei der aktuellen Diskussion um das Bundesheer steht – wieder einmal – das Geld im Fokus. Dass die Erneuerung von Waffen und Gerät, die Renovierung von Gebäuden oder der Betrieb von Streitkräften große Summen verschlingen, ist unbestritten. Je mehr Investitionen getätigt werden müssen, desto höher ist der Finanzbedarf, was für öffentliche und private Haushalte gleichermaßen gilt. Aufgrund des geringen Wehrbudgets der vergangenen Jahre und dem beinahe gleichzeitigen Ende der Lebensdauer vieler Waffensysteme ist der Investitions- und Finanzbedarf im Bundesheer aktuell enorm. Nur eine deutliche Erhöhung des Wehrbudgets kann einen Kollaps der österreichischen Landesverteidigung verhindern.

Doch wie einfach ist eine Erhöhung des Budgets für das Bundesheer? Wie groß sind die Chancen, dass das Bundesheer von der nächsten Regierung die geforderten und notwendigen Geldmittel erhält? Wie realistisch ist ein Heeresbudget in der Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes? Lassen sich Wahlversprechen hinsichtlich einer Budgeterhöhung für die Landesverteidigung überhaupt umsetzen? Ein Blick in die aktuelle Gesetzeslage und die realpolitischen Zwänge gibt Antworten und führt zu einer eher düsteren Prognose.

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Bundesbudget

„Das Bundesbudget ist der zentrale Angelpunkt für das Erfüllen staatlicher Aufgaben. Die in ihm zusammenfließenden Mittel decken den Bedarf unserer Gesellschaft an öffentlichen Gütern wie etwa Sicherheit, Rechtsprechung und sozialer Sicherheit. (…)“  Mit diesen Worten beschreibt das Bundesministerium für Finanzen den in Zahlen ausgedrückten Willen der Bundesregierung – das Budget. Unter diesem Begriff versteht man jene Finanzmittel, die für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben für ein Jahr zur Verfügung stehen.

Diese Mittel werden dazu verwendet, um Fixkosten wie die Gehälter der Bediensteten oder Betriebskosten für Heizung, Strom, Wasser oder die Müllabfuhr zu bezahlen, aber auch um Gerät und Material – vom Bleistift bis zum Kampfpanzer – zu beschaffen. Die Landesverteidigung ist nur ein, wenn auch wesentlicher und häufig unterschätzter, Aufgabenbereich des Staates und damit einer von vielen Posten im österreichischen Budget. Ein wesentlicher Anspruch an den Staatshaushalt ist, dass sich die Einzahlungen (Einnahmen) und die Auszahlungen (Ausgaben) in etwa die Waage halten, was sich hinter dem Begriff „ausgeglichenes Budget“ verbirgt. Die Auszahlungen können relativ genau geplant werden, bei den Einzahlungen ist das schwieriger zu prognostizieren. Hier ist vor allem die volkswirtschaftliche Lage entscheidend, denn: umso besser die „Wirtschaft“ läuft, desto höher sind die Steuereinnahmen.

Enges Korsett mit wenig Spielraum

So wie das gesamte staatliche Handeln basiert auch das Bundesbudget auf Gesetzen. Im Artikel 51 des Bundes-Verfassungsgesetzes befinden sich die grundsätzlichen Bestimmungen zur Finanzgebarung des Bundes. Dort ist unter anderem festgelegt, dass das jeweilige Bundesfinanzgesetz (gilt für ein Jahr) auf Grundlage des Bundesfinanzrahmengesetzes beschlossen werden muss. Sowohl das Bundesfinanzrahmengesetz als auch das Bundesfinanzgesetz werden mit einfacher Mehrheit im Nationalrat verabschiedet.

Die Aufgabe des Bundesfinanzrahmengesetzes ist es, die mittelfristige Budgetplanung zu gewährleisten. Die Budgetobergrenzen werden in Rubriken aufgelistet, die die wesentlichen Leistungen des Staates abbilden und bereits vier Jahre im Vorhinein festgelegt werden. Damit wird Planungssicherheit gewonnen, die (politische) Flexibilität jedoch eingeschränkt. In diesem Zusammenhang ist jedoch festzuhalten, dass diese Obergrenzen durch neue Gesetzesbeschlüsse geändert werden können, was auch regelmäßig geschieht. Große Veränderungen sind aber nicht mehr möglich.

Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022

Um die geplante budgetäre Entwicklung und deren Auswirkung auf das Wehrbudget zu erfassen, reicht ein Blick in das aktuelle Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022. In nüchternen Zahlenkolonnen findet man dort in der Untergliederung 14 „Militärische Angelegenheiten“, die festgelegten Obergrenzen für die Auszahlungen der kommenden Jahre - die Höhe des Wehrbudgets. Dieses beträgt für das Jahr 2019 2,288 Milliarden Euro und steigt im Jahr 2020 auf 2,423 Milliarden Euro an, was ein Plus von 5,9 Prozent bedeutet. Der Blick auf die weiteren beiden Jahre ist im Vergleich dazu ernüchternd. Im Jahr 2021 soll das Wehrbudget mit 2,148 Milliarden Euro 6,1 Prozent unter jenem des Jahres 2019 liegen und im Jahr 2022 um etwa zwei Prozent (entspricht etwa der Inflation) auf 2,192 Milliarden Euro angepasst werden.

Obwohl der Artikel 51 B-VG und das aktuelle Bundesfinanzrahmengesetz den Spielraum des Bundesfinanzgesetzes erheblich beeinflussen, sind Verschiebungen innerhalb der Rubriken möglich. Hier ist jedoch zu bedenken, dass ein Plus in einem Ressort zu einem Minus bei einem anderen führt. Somit sind bei größeren Umschichtungen Konflikte vorprogrammiert, bei denen sich der „politisch Stärkere“ durchsetzen wird. Ob das der Bundesminister für Landesverteidigung sein wird, darf jedoch bezweifelt werden. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass viele Posten des Budgets einzementiert sind, da sie benötigt werden, um gesetzliche Verpflichtungen (Gehaltsauszahlung für Bedienstete, Zuschuss zu Pensionen etc.) erfüllen zu können, oder um vertraglich festgelegte Zahlungen einzuhalten.

EU-Vorgaben für die EURO-Zone

Das enge Finanzkorsett Österreichs ist unter anderem auf die Mitgliedschaft in der EU und der Euro-Zone zurückzuführen. EU-Mitglieder, die den Euro eingeführt haben, müssen die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einhalten. Diese sollen einen ausgeglichenen Staatshaushalt sicherstellen und die Staatsverschuldung begrenzen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP; die in Geld ausgedrückte Wirtschaftsleistung eines Staates), dürfen das öffentliche Defizit nicht mehr als 3 Prozent und die Staatschulden nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen („Maastricht-Kriterien“). Die Einhaltung dieser Ziele wird von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank überprüft. Verstöße können zu unangenehmen Konsequenzen wie Strafzahlungen führen.

Zusätzlich engen die alten Staatsschulden und die damit verbundenen Rückzahlungen den Handlungsspielraum des Budgets ein. Die aktuellen Staatsschulden betragen etwa 70 Prozent des BIP, womit Österreich 10 Prozent über den Maastricht-Kriterien liegt. Diese Überschreitung ist auf politische Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise ab 2008 und vor allem auf „Altlasten“ zurückzuführen. Doch selbst wenn diese Quote deutlich unter den Maastricht-Kriterien liegen würde, wären neue Staatsschulden vermutlich nicht der Ansatz, um mehr Geld in den Staatshaushalt zu schaufeln. Das würde nicht nur gegen den Budgetgrundsatz der Effizienz, sondern auch gegen den politischen Willen der konservativen Parteien verstoßen, ohne die zurzeit keine Regierungskoalition möglich ist. Und diese lehnen eine Neuverschuldung grundsätzlich ab.

„Monsteraufgabe“ und Dilemma

Die Inhalte der Gesetze für den Bundeshaushalt resultieren in Strukturen und Prozessen, die nur einen begrenzten Spielraum für eine Anhebung des Budgets und somit für mehr Ausgaben zulassen. Die strengen Regeln der Europäischen Union und die realpolitischen Zwänge der Ministerien, die im budgetären Nullsummenspiel möglichst viel vom Budgetkuchen haben wollen, engen den Spielraum zusätzlich ein. Somit ist es für jeden Minister eine „Monsteraufgabe“ mehr Geld für sein Ressort herauszuverhandeln. Dieses Unterfangen hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn man sehr gute Argumente hat, um die Verhandlungspartner zu überzeugen und sich daraus politisches Kapital schlagen lässt. Ob eine Gefährdung der Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesheeres oder eine Gefährdung der Sicherheit Österreichs solche Argumente wären, darf jedoch bezweifelt werden, da sie in Friedenszeiten kaum Auswirkungen haben.

Darüber hinaus würde eine eklatante Erhöhung des Wehrbudgets eine Missachtung des Bundesfinanzrahmengesetzes und damit des Artikels 51 der Bundes-Verfassung darstellen. Somit ergäbe sich ein Dilemma, das jedoch nur auf dem ersten Blick eines wäre: Entweder man missachtet jenen Artikel des B-VG, der die Aufgaben des Bundesheeres festlegt (Art. 79) oder jenen, der das Zustandekommen des Bundesfinanzgesetzes regelt (Art. 51). Um die Frage zu beantworten, welcher B-VG-Artikel eher befolgt werden würde, muss man kein Finanz-, Militär- oder Politikexperte sein. Dazu reicht es, ein „gelernter Österreicher“ zu sein und ein wenig Stammtischpraxis zu haben. Schließlich ist die Frage, ob das Bundesheer seine Aufgaben mit wenig oder ganz wenig Budget erfüllen kann eine des rhetorischen Geschickes und des politischen Marketings. Darüber hinaus entspricht das geringe Wehrbudget der jahrzehntelangen politischen Praxis Österreichs, die in der Vergangenheit nur wenige gestört hat.

In diesem Zusammenhang sind die Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs und der EU zu berücksichtigen. Diese zeichnen ein eher düsteres Bild und deuten darauf hin, dass sich die wirtschaftliche Lage in den kommenden Jahren eintrüben wird. Dadurch würde der Finanzminister weniger Steuern als erwartet einnehmen, erhebliche Budgetmittel würden hingegen in Maßnahmen zur Bekämpfung der Rezession fließen und der politische, mediale und vor allem gesellschaftliche Fokus wären auf die Gesamtwirtschaft gerichtet. Das wäre ein denkbar schlechtes Umfeld, um Maßnahmen zu finanzieren, die nicht dafür bekannt sind, dass sie die heimische Wirtschaft ankurbeln. Und da gehört die Erhöhung des Wehrbudgets wohl dazu.

Fazit

Aufgrund der genannten Umstände ist davon auszugehen, dass das ÖBH kein Budget erhalten wird, das auch nur in die Nähe von einem Prozent des BIP kommen wird. Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit, der Notwendigkeit der Erneuerung von militärischem Gerät und Ausrüstung sowie dem Umstand, dass die Mehrheit der Österreicher (laut aktuellen Umfragen) mehr Geld für das Bundesheer möchte, wird die kommende Regierung aber auch kaum an einem Budgetplus vorbeikommen. Ob dieses Plus ausreichen wird, um die Finanzmisere beim Bundesheer zu lösen, darf bezweifelt werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es gerade so hoch sein wird, um diesbezügliche Wahlversprechen nicht brechen zu müssen, zumindest nicht in absoluten Zahlen. Dass eine etwaige Budgeterhöhung ausreichen könnte, um den Zustand des Bundesheeres nachhaltig zu verbessern oder die Talfahrt des Wehrbudgets zu beenden, ist jedoch nicht zu erwarten.

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Offiziersstellvertreter Gerold Keusch, BA ist Redakteur beim TRUPPENDIENST und Politologe.

 

Ihre Meinung

Meinungen (1)

  • Michael Gapp // 15.05.2020, 17:45 Uhr Ich persönlich finde es äußerst enttäuschend, dass Österreich nicht einmal 1% seiner Einnahmen für seine "Gefahrenversicherung" (wenn man das ÖBH als Versicherung für die Souveränität und Sicherheit sieht) verwenden möchte. Jeder normale Bürger gibt mehr als 1% seiner Einnahmen für seine privaten Versicherungen aus.
    Beste Grüße aus Tirol.