• Veröffentlichungsdatum : 04.08.2021
  • – Letztes Update : 23.08.2021

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Sprengausbildung im Bundesheer - Teil 1

Walter Voglauer

Im österreichischen Bundesheer werden verschiedene Spreng- und Zündmittel sowie pyrotechnische Mittel in der Ausbildung und im Einsatz verwendet. Die sichere Handhabung bei sprengtechnischen Einsätzen ist eine wichtige Aufgabe der Pioniertruppe, muss aber auch von den anderen Waffengattungen beherrscht werden. Das erfordert eine spezielle Ausbildung, da militärisches Sprengen ebenfalls unter Feindbedrohung erfolgen kann.

Die militärische Sprengtechnik muss von den Soldaten in jedem Einsatz auch unter widrigsten Bedingungen und verschiedenen Umständen wie beim Kampf im Gebirge, im urbanen Umfeld, sowie beim Kampf unter Tage oder unter Wasser sicher beherrscht werden. Im Unterschied zur gewerblichen Anwendung muss das ebenfalls unter Feindbedrohung erfolgen können. Damit das für militärische Einsatzzwecke unter Berücksichtigung der zivilen Rahmenbedingungen unter Einhaltung der geltenden Rechtslage sicher angewendet werden kann, ist eine umfangreiche spreng- und sicherheitstechnische Ausbildung erforderlich. Trotz der hohen Anforderungen und der Einstiegsvoraussetzungen sind nur wenige Lehrgänge auf eine Dauer von mehr als zwei Wochen ausgelegt. Mit diesen Vorgaben sind alle hier beschriebenen Sprengausbildungen für Milizsoldaten zeitlich gut bewältigbar. Für Milizsoldaten gibt es für die Teilnahme an den Sprengausbildungen grundsätzlich keinerlei Einschränkungen außer die für den jeweiligen Lehrgang notwendigen Zulassungsbedingungen.

Ausbildungsstätten

An den Waffen- und Fachschulen des ÖBH werden die erforderlichen Kenntnisse im Sprengdienst erlangt. Die Heerestruppenschule ist die größte sprengtechnische Ausbildungsstätte Österreichs. An ihr werden neben den Grundlehrgängen erweiterte Qualifikationen im Sprengdienst für alle Waffengattungen angeboten. Für die Ausbildung der speziellen pioniertechnischen und gebirgstechnischen Qualifikationen im militärischen Sprengdienst ist die Heerestruppenschule die einzige militärische Ausbildungsstätte. Neben den Waffen- und Fachschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen der Streitkräfte sowie der Streitkräftebasis sind noch weitere Einrichtungen mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sprengungen befasst. Dies umfasst die Heeresmunitionsanstalten mit den Munitionslagern, dem seit einigen Jahren zum Verteidigungsministerium gehörenden Entminungsdienst sowie das Militärhundezentrum mit den Militärhundeführern und ihren für das Auffinden von Sprengstoff bzw. Minen trainierten Hunden.

Koordinierung und Steuerung

Für die Vorgaben des militärischen Sprengwesens im ÖBH ist federführend die Gruppe „Ausbildungswesen“ und die jeweils mit dem Sprengdienst befassten Organisationseinrichtungen verantwortlich. Da ohne Munition weder Spreng- noch Pyrotechnikausbildungen oder Einsätze möglich sind, spielt die Abteilung „Waffen, Systeme, Munition“ im BMLV eine zentrale Rolle. Wann immer grundlegende Änderungen heranstehen oder neue Munition sowie neue technische Gerätschaften beschafft werden müssen, werden diese vom Amt für Rüstung und Wehrtechnik (ARWT) im Sinne einer technisch sicheren Handhabung und Ausbildung untersucht. Technische Expertisen, Stellungnahmen oder Empfehlungen für alle Bereiche des Sprengdienstes schaffen die notwendigen und fachlich abgesicherten Entscheidungsgrundlagen für die Kommandanten.

Liegenschaften

Alle angeführten Organisationseinheiten brauchen zur Vorbereitung und Durchführung von militärischen Sprengungen aller Art geeignete militärische Liegenschaften wie Sprengplätze, Steinbrüche oder Sprenggärten. Die Sprengplätze befinden sich zum Teil auf Truppenübungs-, Garnisonsübungs- oder Wasserübungsplätzen. Darüber hinaus werden neben dem freien Gelände auf den Übungsplätzen noch Ortskampfanlagen oder Sprenggärten zum Trainieren mit scharfer Munition oder pyrotechnischen Produkten benötigt. Für Erprobungen und Versuche von Spreng- und Zündmitteln sowie mit Explosivstoffen und Munition aller Art werden die Sprengplätze des Schieß- und Versuchsplatzes des ARWT in Felixdorf und die Steinbrüche des Truppenübungsplatzes Allentsteig verwendet. In seltenen Fällen dürfen diese Sprengplätze durch die Truppe benutzt werden. In den Steinbrüchen des TÜPl Allentsteig werden einige der Großsprengungen für die Ausbildung an scharfen Spreng- und Zündmitteln zur Schulung der Pioniertruppe genutzt.

Sprengen im ÖBH

Keine zivile Organisation in Österreich kann bei der Sprengausbildung auf so viele verschiedene Liegenschaften zurückgreifen wie das Österreichische Bundesheer. Dazu kommen auf den größeren Übungsplätzen die relativ geringen Einschränkungen wie die Größe der zu sprengenden Ladungen. Zudem bestehen mit dem Gebirgscharakter der Truppenübungsplätze Seetaler Alpe, Hochfilzen oder Wattener Lizum Möglichkeiten für sprengtechnische Übungen, die weder die Deutsche Bundeswehr noch die Schweizer Armee haben. Für eine künftige Anlage zum Unterwassersprengen hat das BMLV bereits die ersten Maßnahmen eingeleitet. Für das militärische Sprengen unter Tage müssen noch die technischen Grundlagen erarbeitet werden. Dazu ist die Zusammenarbeit mit der Montanuniversität Leoben sowie die Nutzung der Untertageanlage am bzw. im steirischen Erzberg eine wertvolle Unterstützung.

Ausbildungsbedarf

Abhängig vom Aufgabengebiet eines Angehörigen des ÖBH ist es notwendig, unterschiedliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu beherrschen, die dem Aufgabenspektrum im militärischen Sprengdienst bzw. in der militärischen Pyrotechnik entsprechen. Die notwendige Aus- bzw. Weiterbildung im militärischen Sprengdienst bzw. für die militärische Pyrotechnik wird aufgrund des Laufbahnbildes der Pioniere oder durch den jeweiligen Kommandanten festgelegt. Für Milizsoldaten gelten die gleichen Möglichkeiten und Einschränkungen.

 

Zielgerichtete und effiziente Ausbildung

Die „Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung und die Befugnisse im Rahmen von Sprengungen und pyrotechnischen Darstellungen“ regeln den Stufenbau der Sprengausbildung im ÖBH. Die sprengtechnische Ausbildung für die Kampfmittelabwehr und den Entminungsdienst ist unabhängig davon geregelt. Die Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten, Dauer sowie die örtlichen und zeitlichen Einschränkungen der Sprengausbildungen leiten sich aus dem Bedarf der Truppe und den sicherheitstechnischen Erfordernissen ab. Durch den festgelegten Stufenbau (siehe Grafik) werden Doppelgleisigkeiten bzw. unzweckmäßige Wiederholungen der einzelnen Ausbildungsschritte vermieden.

Sprengdienstausbildung Neu

Die sprengtechnische Ausbildung des Kaderpersonals einschließlich deren unmittelbare Einsatzvorbereitung werden in mehrere Kategorien eingeteilt:

  • Basis-Sprengausbildungen für alle Truppen;
  • spezialisierte Sprengausbildungen für alle Truppensprengbefugten;
  • Sprengausbildungen bei Kaderausbildungen in den festgelegten Laufbahnbildern für Pionieroffiziere bzw. für Pionierunteroffiziere;
  • spezialisierte Sprengausbildungen für Pioniersprengbefugte;
  • Sprengausbildungen bei Ausbildungskooperationen mit anderen Streitkräften oder anderen Bundesdienststellen (z. B. Polizei) im In- und Ausland;
  • Fortbildung zum Erhalt der Fertigkeiten als Kommandant einer Sprengung bzw. als Leitender.

Für die Ausbildung und Prüfung aller sprengtechnischen Lehrgänge muss qualifiziertes Personal eingesetzt werden. In der Regel gilt: Jeder Ausbilder muss eine im Stufenbau höherwertige Sprengbefugnis im Vergleich mit der im jeweiligen Lehrgangsziel festgelegten Qualifikationsstufe innehaben. So müssen für den Lehrgang „Sprenggehilfe“ Ausbilder mit der Mindestqualifikation „Truppensprengbefugnis“ verfügbar sein. Sprengtechnisch spezialisierte Lehrgänge müssen Ausbilder bzw. Prüfer aus dem Sprengausbilderkader durchführen. Dabei handelt es sich um Freiwillige und meist erfahrene und qualifizierte Sprengbefugte, die auf Vorschlag des BMLV nach Bedarf auf Zeit ernannt werden. Als Basis-Sprengausbildungen für alle Truppen gelten:

  • „Allgemeine Sprengausbildung“ gemäß den „Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung“;
  • Ausbildung „Sprenggehilfe“;
  • Ausbildung „Truppensprengbefugnis“.

Allgemeine Sprengausbildung

Diese Sprengausbildung ist für alle Soldaten der Pioniertruppe im Grundwehrdienst vorgesehen. Aufgrund der immer häufigeren Assistenzeinsätze des ÖBH und der Verkürzung des Wehrdienstes kann die Sprengausbildung nur durchgeführt werden, wenn dafür während des Grundwehrdienstes Zeit übrig ist. Mit dieser Ausbildung hat der Soldat die Befugnis, unter der Aufsicht eines Sprengbefugten Spreng- und Zündmittel unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen handzuhaben bzw. Ladungen anzubringen, Zündleitungen zu verlegen und zu überprüfen. Er darf diese nach Auftrag selbst zünden. Die vorgesehene Mindestdauer der Ausbildung beträgt drei Tage.

Sprenghilfe

Zur Sprenggehilfenausbildung werden Soldaten, die durch den Kommandanten ihres Verbandes dafür vorgesehen sind, zugelassen. In der Ausbildung zum Pionierkadersoldaten ist diese sogar verpflichtend vorgeschrieben. Nach der erfolgreichen Ausbildung zum Sprenggehilfen dürfen diese unter der Leitung eines Sprengbefugten selbstständige Arbeiten mit Spreng- und Zündmitteln durchführen. Sie dürfen auch Aufgaben eines Sicherheitsgehilfen bei Sprengungen wahrnehmen sowie Zündsysteme je nach Auftrag selbstständig auslösen. Darüber hinaus dürfen sie als Ausbilder bei der „Allgemeinen Sprengausbildung“ eingesetzt werden. Diese Ausbildung dauert etwa eine Woche und schließt mit einer Prüfung ab.

Truppensprengbefugnis

Zur „Truppensprengbefugnis“ werden nur erfolgreich zum Sprenggehilfen ausgebildete Soldaten zugelassen. Die Ausbildung dauert etwa eine Woche, wobei ebenfalls eine kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Der Truppensprengbefugte verfügt über eine für die Sprengausbildung und militärische Einsätze im In- und Ausland gültige Berechtigung zum Leiten von Sprengungen. Sicherheitspolizeiliche und Katastropheneinsätze müssen hingegen von einem spezialisierten Personal sprengtechnisch geleitet werden. Daher ist diese Befugnis unter anderem auf das Leiten von Sprengungen mit maximal fünf Kilogramm Sprengstoff und Momentzündern beschränkt. Die Basissprengausbildung ist Voraussetzung für die Teilnahme an „Spezialisierten Sprengausbildungen“.

Spezialisierte Sprengausbildungen für Truppensprengbefugte

Die Spezialisierten Sprengausbildungen auf Grundlage der Truppensprengbefugnis bildet die Heerestruppenschule in folgenden Lehrgängen aus:

  • Militärische Pyrotechnik I“;
  • „Funkfernzündung elektrisch“;
  • „Sprengen von Bauwerksteilen“;
  • „Lawinenauslösesprengen vom Hubschrauber aus“;
  • „Lawinenauslösesprengen“ und
  • „Pioniersprengbefugnis“.

Die weiteren Spezialisierten Sprengausbildungen wie

  • „Rette- und Bergesprengen“,
  • „Schaffen von Zutrittsmöglichkeiten“,
  • „Jagdkommandosprengen“ und
  • „Unterwassersprengen durch Heerestaucher“

erfolgen in den Lehrgängen des ABC-Abwehrzentrums bzw. des Jagdkommandos.

 

Militärische Pyrotechnik I

Ziel dieser Befugnis ist es, praktische Ausbildungen aller Art mit vorbereiteten und wiederverwendbaren Gerätschaften sowie sonstiger pyrotechnischer Munition an Orten realistisch, wo scharfe Sprengungen nicht möglich sind, zu gestalten. Es wird der effektvolle und gefahrlose Einsatz verschiedener pyrotechnischer Techniken mithilfe von Druckluft, pyrotechnischen oder explosiven Stoffen sowie künstlichem Nebel ausgebildet. Das geschieht ohne militärische Sprengstoffe und mit Effektreichweiten unmittelbar vom Körper bis zu 150 Meter vom Boden in senkrechter Richtung in die Luft. Die Dauer der Effekte variiert von wenigen Zehntelsekunden dauernden Explosionsdarstellungen bis zu einer dauerhaften Herstellung von künstlichem Nebel. In Kasernen oder bei Öffentlichkeitsveranstaltungen können diese pyrotechnischen Mittel gefahrlos und in unmittelbarer Nähe von Personen verwendet werden. In den Ortskampfanlagen der Übungsplätze ergänzen die Mittel der Pyrotechnik I die mittlerweile variablen Darstellungsmöglichkeiten durch verschiedene Simulationstechniken.

Funkfernzündung elektrisch

Bei diesem Lehrgang erlernt der Soldat das Leiten von Sprengungen mit dem „Funkfernzündungssystem elektrisch RX TX 4“ und der erforderlichen sicheren Handhabung. Das System kommt aus Österreich, erfüllt alle Anforderungen der Pioniertruppe sowie der Spezialeinsatzkräfte von Polizei und Militär. Um eine größtmögliche Effizienz bei gefechtsmäßigen Sprengungen im urbanen Umfeld zu erzielen, ist diese Ausbildung die Voraussetzung für den Lehrgang „Sprengen von Bauwerksteilen“. Bei der Sprengausbildung von Pionieren des Jagdkommandos ist die Handhabung des „Funkfernzündungssystems elektrisch RX TX 4“ unter allen Bedingungen seit Jahren Standard und hat wesentlich zur technischen Weiterentwicklung des Systems beigetragen. Seit einigen Jahren gehören diese Systeme zu den Einsatzmitteln der Pioniere. Anfangs waren Assistenzeinsätze der Pioniertruppe mit diesen Gerätschaften nur mit der zündtechnischen Unterstützung von spezialisierten Jagdkommandopionieren möglich. Mittlerweile sind sie technischer Bestandteil aller Pionierbataillone. Die Ausbildung an diesem Mittel der Zündtechnik ist durch den Lehrgang „Funkfernzündung elektrisch“ ab dem Jahr 2021 normiert und auf den tatsächlichen Bedarf erweitert.

Bauwerkssprengen I

Durch den vermehrt auftretenden Kampf im urbanen Umfeld ergibt sich der Bedarf aller Truppen nach technischen Möglichkeiten für das Eindringen in Bauwerke. In sprengtechnischer Hinsicht wird dies im neuen Lehrgang „Sprengen von Bauwerksteilen“ vermittelt. Ein wesentliches Ziel ist es, Zutrittsmöglichkeiten zu sprengen, um auch bei sehr starken Hindernissen mit möglichst geringem Sprengstoffaufwand und bleibender Stabilität des Bauwerkes die eingesetzte Truppe nicht zusätzlich zu gefährden. Trotz der Verwendung relativ geringer Sprengstoffmengen sollte die Sprengstelle dabei nicht manuell nachbearbeitet werden müssen. Es handelt sich bei dieser Ausbildung keinesfalls um einen „Ersatz“, der im Wesen grundsätzlich ähnlichen sprengtechnischen Lehrgänge „Schaffen von Zugängen“ oder „Rette- und Bergesprengen“. Das Ziel des Lehrganges ist es, für alle Truppen fachlich qualifizierte Leitende für das Sprengen von Bauwerksteilen, wie Türen, Fenstern, Mauern, Dächern und Einzäunungen, auszubilden. Sind eigene Kräfte, die den Gefahrenbereich nicht verlassen können, oder vermutlich unbeteiligte Personen hinter oder in der Nähe der Sprengstelle vorhanden, sind für diese Sprengungen je nach Aufgabe die Spezialisten der ABC-Abwehr- oder der Jagdkommandotruppe einzusetzen.

 

Rette- und Bergesprengen

Mit dem beim Rette- und Bergesprengen angewandten sprengtechnischen Verfahren wird die beschleunigte Bergung von Verschütteten ermöglicht. Mit genau berechneten und exakt vorbereiteten Sprengladungen auf festgelegten Punkten soll durch die lokale Zerstörung der Materialstruktur von Mauern die zu rettende Person nicht noch zusätzlich verletzt und die Zeit für die nachfolgenden Rette- und Bergungsarbeiten verkürzt werden. Ähnliche Ausbildungen führt die Schweizer Armee für ihre weltweiten Katastrophenhilfeeinsätze durch.

Lawinenauslösesprengen auf dem Boden und vom Hubschrauber aus

Diese Lehrgänge haben im zivilen und militärischen Bereich der Sprengausbildung ein ähnliches Lehrgangsziel, allerdings mit unterschiedlicher gebirgstechnischer Vorausbildung. Ein wesentlicher Unterschied ist daher die Teilnahmeberechtigung. Während im zivilen Bereich lediglich die Berechtigung für „Allgemeine Sprengarbeiten“ erforderlich ist, ist dieser Lehrgang im militärischen Bereich Teil der Ausbildung zum Heeresbergführer. Somit ist er nur mit den schwierig zu erreichenden Voraussetzungen für die Sprengausbildungen des Jagdkommandos vergleichbar.

Sondersprengbefugnisse

Die Sprengbefugnisse „Schaffen von Zutrittsmöglichkeiten“, „Jagdkommando“ und „Unterwassersprengen durch Heerestaucher“ sind Sonderverfahren. Diese drei Ausbildungen werden durch das Jagdkommando für den eigenen Bedarf durchgeführt. Die einzige Ausnahme für Fremdteilnehmer der Truppe bilden jene Pioniere, die zum Heerestaucher ausgebildet worden sind und den Lehrgang „Unterwassersprengen“ bestreiten. Für alle Ausbildungen gilt Ähnliches wie für die Heeresbergführer. Der jeweilige sprengtechnische Lehrgang ist nicht das schwierigste Kriterium für die Erlangung der Befugnis, sondern die jeweiligen Voraussetzungen. Bei sprengtechnischen Einsätzen von Spezialeinsatzkräften können sehr schnell scheinbar unbeteiligte Personen in den Gefahrenbereich einer Sprengung oder eines möglichen Schusswechsels kommen. Eine dahingehende Warnung vor einer unmittelbar bevorstehenden Sprengung ist seitens der militärischen oder polizeilichen Spezialeinsatzkräfte aufgrund der besonderen Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Wahrscheinlicher als bei polizeilichen Einsätzen können bei militärischen Sprengeinsätzen aber noch andere erschwerende Umstände hinzukommen wie

  • Zeitdruck,
  • langer Anmarschweg,
  • Mittragen schwerer Ausrüstung und sonstiger Lasten,
  • ein unklares oder falsches Lagebild,
  • keine Kommunikation, zum Beispiel durch befohlene Funkstille,
  • Vorgabe des Vermeidens auswertbarer Spuren und Hinterlassenschaften,
  • militärisch organisiertes Gegenfeuer vor allem nach Beendigung des eigentlichen Auftrages oder
  • rasches und unerkanntes Absetzen zu möglicherweise vorher unbekanntem Sammelpunkt(en) nach Beendigung des Auftrages.

Solche Begleitumstände erklären einen Teil der Unterschiede in der Intensität oder Dauer der „Ausbildung zum Schaffen von Zutrittsmöglichkeiten“ für Spezialeinsatzkräfte und der Ausbildung zum „Sprengen von Bauwerksteilen“ für alle Truppen durch die Heerestruppenschule.

Fazit

Militärische Sprengtechnik muss im Gegensatz zu zivilen Sprengungen unter Feindbedrohung erfolgen können. Die umfangreiche spreng- und sicherheitstechnische Ausbildung ist in einer neuen Systematik festgelegt. Nur wenige Lehrgänge dauern mehr als zwei Wochen. Dadurch sind diese auch für Milizsoldaten geeignet. Die „Allgemeine Sprengausbildung“ ist für alle Soldaten der Pioniertruppe im Grundwehrdienst vorgesehen. Mit dem in Österreich entwickelnden „Funkfernzündungssystems elektrisch RX TX 4“, steht der Zündtechnik ein modernes Gerät zur Verfügung. Damit ist eine zeitgemäße modulartige Ausbildung nach den jeweiligen sprengdienstlichen Erfordernissen möglich.

Oberstleutnant Walter Voglauer; Kommandant Lehrgruppe Sprengdienst an der Heerestruppenschule.

 

 

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