• Veröffentlichungsdatum : 27.03.2018
  • – Letztes Update : 28.03.2018

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Der Weg zur Raumverteidigung 3

Thomas Lampersberger

Teil 3: Die Realisierung des Konzepts der Raumverteidigung

Die Verteidigungsanstrengungen Österreichs ab den späten 1970er Jahren verfolgten zwei Ziele: Erstens sollte der Durchstoß von Warschauer Pakt-Kräften in den Großraum München für zumindest sechs Tage verhindert werden. Zweitens sollte ein Rest-Österreich in den Alpen als Staat weiterbestehen. Damit wollte man dem Land ersparen, eine Zielscheibe für taktische Atomwaffen zu werden.

1975 erfolgte die Weisung von Bundesminister Karl Lütgendorf zur Bildung einer Arbeitsgruppe für die Konzeption der Gesamtraumverteidigung. Diese Maßnahme war der Startschuss zur Realisierung der Raumverteidigung als strategisches Konzept des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH), um diese Ziele zu erreichen.

Die entscheidenden sechs Tage

Abgeleitet von der strategischen Lage und dem Bedrohungsbild wurde folgende Bedrohungsanalyse für Österreich erstellt:

  • Das Gelände im Bereich des Bayrischen Waldes hemmt das angriffsweise Vorgehen von Kräften des Warschauer Paktes (WAPA) aus der CSSR in Richtung Bayern. Das österreichische Staatsgebiet südlich der Donau erlaubt hingegen die Durchführung eines Zangenangriffes (südliche Zange). Dabei kommt dem Raum Linz-Steyr-Wels eine zentrale Bedeutung zu.
  • Die Inbesitznahme dieses Raumes durch den WAPA hätte eine direkte Bedrohung der NATO in Süddeutschland dargestellt. Andererseits hätte auch die NATO aus diesem Raum in die Tiefe des WAPA stoßen können. Auf Grund der grundsätzlichen Ausrichtung der Paktsysteme (WAPA: Angriff, NATO: Verteidigung) und des Fehlens der Offensivkraft der NATO wurde die Bedrohung dieses Raumes durch den WAPA jedoch als einzige Möglichkeit beurteilt. Unabhängig davon war eine Operation der NATO zur Öffnung der Verbindung von Oberitalien nach Deutschland nicht auszuschließen.

Das NATO-Verteidigungsdispositiv in Bayern war gegen Angriffe aus der CSSR ausgerichtet. Für die Tiefenbildung und Abdeckung der Flanke gegen Österreich standen nur Teile der deutschen 10. Panzerdivision zur Verfügung. Ein massiver Stoß des WAPA über Österreich gegen München hätte durch diese aber nicht abgewehrt werden können. Nur durch das Zuführen weiterer NATO-Kräfte wäre dieser Flankenbedrohung zu begegnen gewesen. Dazu war das französische II. Korps vorgesehen, das für die Mobilmachung und Heranführung jedoch sieben Tage benötigt hätte. Eine zusätzliche Unterstützung durch die US-Streitkräfte mit zwei REFORGER-Divisionen wäre darüber hinaus nicht vor dem zehnten Tag zu erwarten gewesen (REFORGER: Return of Forces to Germany/Rückkehr von Streitkräften nach Deutschland; das Nachführen von US-Kräften über den Atlantik zur Verstärkung der NATO-Truppen).

Das Wirksamwerden von WAPA-Kräften vor sechs Tagen ab Aggressionsbeginn im südbayrischen Raum hätte die NATO zu nuklearen Abriegelungsmaßnahmen im Raum Oberösterreich veranlasst. Um einen Einsatz taktischer Atomwaffen auf Österreich auszuschließen, wurden alle Verteidigungsanstrengungen darauf ausgerichtet, dieses Szenario zu verhindern. Den WAPA-Kräften sollte deshalb ein entschlossener und verlustreicher Widerstand entgegengesetzt werden, der verhindern sollte, dass sie innerhalb von sechs Tagen den Inn erreichen. Damit wäre es für die WAPA nicht möglich gewesen, im Großraum München operativ wirksam zu werden, bevor das französische II. Korps dort eingetroffen wäre. In weiterer Folge sollte der WAPA überhaupt davon abgehalten werden, österreichisches Staatsgebiet für seine Kampfführung zu nutzen. So sollte eine nukleare Gegenmaßnahme von Seite der NATO vermieden werden, die die Zerstörung der Lebensgrundlage bedeutet hätte.

„Operationsfall A“

Den Planungen und Vorbereitungen für die Abwehr einer Gesamtbedrohung Österreichs, dem „Operationsfall A“, lag die nachstehende vermutliche Feindabsicht im Großen zu Grunde: Ansatz einer verstärkten Armee bestehend aus zwei motorisierten Schützendivisionen und einer Panzerdivision der „Zentralen Gruppe der Truppen“ - so die Bezeichnung der in der CSSR stationierten Teile der sowjetischen Streitkräfte - aus dem Raum Breclav-Brno-Znojmo durch das Weinviertel. Man erwartete das Überschreiten der Donau zwischen Tulln und Krems, und danach den Vorstoß in den Raum St. Pölten. Gleichzeitig wurde mit dem Ansatz der 5. Armee der ungarischen Volksarmee, die aus zwei motorisierten Schützendivisionen und einer Panzerdivision bestand, aus dem Raum Sopron durch den Wienerwald Richtung St. Pölten gerechnet. Dieser Vorstoß hätte die Kräfte des Bundesheeres im südlichen Niederösterreich binden sollen, um den Angriff der Hauptkräfte zu erleichtern.

Nach dem Nehmen der Drehscheibe St. Pölten rechnete man mit dem Eindrehen Richtung Westen zur Inbesitznahme des Raumes Linz-Steyr-Wels. Parallel dazu wurde der Ansatz von ein bis zwei Divisionen der tschechoslowakischen Volksarmee durch das Mühlviertel auf das Angriffsziel Linz erwartet.Nach Inbesitznahme des Linzer Beckens wäre der Staffelwechsel und die Fortführung des Angriffes Richtung Bayern erfolgt.

Neben diesen Überlegungen, die vor allem den Donauraum und die Teile Österreichs nördlich der Alpen betrafen, war ein zusätzlicher Vorstoß von Teilen der ungarischen Volksarmee südlich der Alpen nicht auszuschließen. Dabei wurde ein Angriff von zwei ungarischen Divisionen durch die Ost- und Weststeiermark, über die Pack und die Soboth und weiter über das Klagenfurter Becken nach Italien angenommen.

Schlüssel- und Raumsicherungszonen

Die 1978 herausgegebene Vorschrift „Die Raumverteidigung. Ziele und Grundsätze der militärischen Komponente“ bildete die Basis für die Planung des Einsatzes der Kräfte des ÖBH. Zur Abwehr einer Gesamtbedrohung oder einer Bedrohung gegen weite Teile des Staatsgebietes sollten die Kampfverfahren „Kampf in einer Schlüsselzone“ bzw. „Kampf in einer Raumsicherungszone“ zur Anwendung kommen. Zu diesem Zweck wurde das Bundesgebiet in Schlüssel- und Raumsicherungszonen unterteilt. Diese waren für den Einsatz von militärischen Kräften vorzubereiten und zu befestigen. Das Ziel war es, in den Schlüsselzonen die Durchmarschlinien zu sperren und in den Raumsicherungszonen den Aggressor an der freien Nutzung des Raumes zu hindern.

Schlüsselzonen

Die Schlüsselzonen wurden in jenen Abschnitten eingerichtet, die ein Aggressor für die Erreichung seines militärischen Zieles unbedingt in Besitz nehmen musste. Eigene Kräfte hatten innerhalb einer Schlüsselzone die Bewegungen eines Aggressors nachhaltig zu behindern und die Abnutzung seiner Kräfte herbeizuführen. Daher hätte in den Schlüsselzonen der Kampf vorwiegend durch die Verteidigung von Schlüsselräumen und Sperrstellungen geführt werden sollen. Gegenangriffskräfte, die meist aus gepanzerten Kampfgruppen bestanden, im Infanteriegelände aber auch Jägerkräfte sein konnten, wären zur Zerschlagung oder Verzögerung, des in die Schlüsselzone eingebrochenen Aggressors, herangezogen worden. Im abwehrgünstigen Gelände waren bereits im Frieden Sperren und feste Anlagen mit Panzerabwehr- und Artilleriegeschützen vorbereitet. Zusätzlich wurden Artillerie-, Pionier- und Fliegerabwehrkräfte in den Schlüsselzonen zusammengefasst. 

Raumsicherungszone

Vorwärts und zwischen den Schlüsselzonen sollte der Aggressor verlangsamt, abgenützt und behindert werden. Dadurch sollte ihm die ungehinderte militärische Nutzung des Raumes für Bewegungen, Versorgung usw. verwehrt werden. Der Kampf in diesen Räumen - den Raumsicherungszonen - erfolgte als Jagdkampf, der von leichten Landwehrbataillonen geführt werden sollte sowie durch die Verteidigung von selbstständigen Schlüsselräumen und Sperrstellungen.

Zentralraum

Jene Teile des Staatsgebietes, die außerhalb der zu erwartenden feindlichen Hauptstoßrichtung lagen, wurden als Basisraum bezeichnet. Dieser Raum variierte je nach Bedrohungsrichtung. Der Raum, der alle möglichen Basisräume umfasste, wurde als Zentralraum bezeichnet. Dieser sollte im Falle eines Angriffes und einer Besetzung jenen Teil des Staatsgebietes bilden, der die Aufrechterhaltung von Österreich als Völkerrechtssubjekt rechtfertigte. Er war deshalb von wesentlicher Bedeutung und ein eigener Führungsbereich, der an den Eingängen zu verteidigen war. Der Zentralraum sollte außerdem die Versorgungsbasis für alle Zonen sein.

Festlegung der Zonen

Die Generalstabsreisen 1978 und 1979 dienten zur Erkundung und Festlegung der Zonen der Raumverteidigung. Nach einigen Adaptionen wurde das Bundesgebiet letztendlich in die folgenden Zonen bzw. Räume aufgeteilt:

  • Zehn Schlüsselzonen,
  • 19 Raumsicherungszonen,
  • eine Sperrzone sowie
  • vier Teilzonen/Zentralraum.

Als Sperrzone wurde eine Zone bezeichnet, die an ein starkes Hindernis angelehnt war. Dort waren tiefgestaffelte ständige Befestigungen an Bewegungslinien vorzubereiten, die über einen befohlenen Zeitraum behauptet werden sollten. Konkret handelte es sich um die Sperrzone 33, die sich nördlich von St. Pölten befand und vom Dunkelsteiner Wald im Westen bis Wien im Osten und im Norden bis an die Donau reichte.

Kräfteeinsatz

Aus den angeführten Überlegungen wurde der Kräftebedarf abgeleitet, und mit 440.000 Mann festgelegt. Dieser überstieg die im Landesverteidigungsplan festgelegten Zahlen für die Gesamtstärke des Bundesheeres bei weitem, weshalb der geplante Einsatz adaptiert werden musste. Zu diesem Zweck verfügte der Generaltruppeninspektor 1982 die „Operationsweisung Nr. 2“. Diese berücksichtigte die personelle Stärke des ÖBH, legte die Truppeneinteilung und Raumordnung endgültig fest und diente als Vorgabe für die weitere Bearbeitung.

Basierend auf dieser Vorgabe wurden die folgenden Operationsräume festgelegt:

  • Operationsraum Ost (Führung: Korpskommando I): Niederösterreich ohne der Schlüsselzone 35, Wien, Burgenland und die Steiermark;
  • Operationsraum Mitte (Führung: Korpskommando II): Die Schlüsselzone 35, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und Osttirol mit der 3.PzGrenBrig als Reserve;
  • Operationsraum West: (Führung: MilKdo Tirol): Tirol ohne Osttirol und Vorarlberg.

Die Führung im Basisraum oblag dem Armeekommando. Dieses führte darüber hinaus unmittelbar die Korpskommanden I und II, das Militärkommando Tirol, die Fliegerdivision und die Armeetruppen. Der Ausbau der Schlüsselzonen 35 (Raum Amstetten) und 41 (Mühlviertel) sollten Vorrang haben. Die Bundeshauptstadt Wien hätte nicht verteidigt werden sollen und war deshalb nicht in die militärischen Abwehrvorbereitungen eingebunden.

Heeresgliederung 72

Die dem Konzept der Raumverteidigung angepasste Struktur des Bundesheeres erfolgte in Form der Heeresgliederung 72. Diese war ein Ergebnis des Wahlkampfes von 1970, bei dem die Parole „Sechs Monate sind genug!“ zum Wahlsieg Bruno Kreiskys beitrug. Umgesetzt wurde sie durch die Verkürzung der Wehrpflicht von neun auf acht Monate, wobei zwei Monate in Form von Truppenübungen zu absolvieren waren. Die Umsetzung des Wahlversprechens, das auf einer Forderung der Friedensbewegung aufbaute, bedeutete paradoxerweise eine deutliche Stärkung des ÖBH. Sie bildete den Grundstein für die Struktur der Miliz, ohne die die Raumverteidigung nicht zu realisieren gewesen wäre.

Raumgebundene Landwehr

Die Masse des Heeres war als Miliz in der „Landwehr“ organisiert. Diese hatte die Aufgabe, aus vorbereiteten Stellungen und Festen Anlagen sowie als Kleinkriegskraft zu verteidigen. Die Nutzung der Geländekenntnisse sollte vor allem der „Raumgebundenen Landwehr“ zugutekommen. Diese war in Landwehrregimentern organisiert, die in unmittelbarer Nähe der Heimat ihrer Soldaten bzw. ihrer Wohnorte eingesetzt werden sollten.

In den Veranwortungsbereich der Landwehrregimenter fielen auch die Sperrbataillone mit ihren Festen Anlagen und Bunkern, die zum Charakteristikum der damaligen Verteidigungsdoktrin wurden. Bei den Festen Anlagen handelte es sich mit Masse um Kleinbunker mit Panzertürmen von Kampfpanzern wie dem Centurion, dem Charioteer oder anderen Modellen. Sie wurden aus Kostengründen ausgebaut und in die Festen Anlagen eingebaut, wo sie das stationäre Element und somit das Rückgrat der Raumverteidigung in den Schlüsselzonen bildeten.

Mobile Landwehr

Die „Mobile Landwehr“ war in Brigaden organisiert und sollte in den angegriffenen Teilen des Staatsgebietes die Raumgebundene Landwehr verstärken. Somit konnte eine strategische Schwergewichtsbildung erzielt werden, um auf die Absichten des Gegners entsprechend reagieren zu können. Das Fehl an raumgebundenen Landwehrkräften führte jedoch dazu, dass Verbände der mobilen Landwehr diese Lücken füllen mussten und in dem Grunddispositiv fixe Verteidigungsräume zugewiesen bekamen. Der Sinn und Zweck der mobilen Landwehr - die Beweglichkeit - entfiel dadurch. 

Bereitschaftstruppe

Als „Krisenfeuerwehr“ der ersten Stunde war die „Bereitschaftstruppe“ vorgesehen. Sie umfasste die 1. Panzergrenadierdivision, die Luftstreitkräfte und verfügte mit den Jägerbataillonen 21 und 26 auch über zwei Infanterieverbände. Ihre Aufgabe war es zunächst, einen Angreifer zu verzögern, bis die Milizverbände ihre Stellungen bezogen hatten, um sich in weiterer Folge als Gegenangriffskraft bereitzuhalten. Die Bereitschaftstruppe sollte 15.000 Mann stark sein. Auch sie musste als Lückenbüßer für fehlende Verbände der raumgebundenen Landwehr herhalten. Ihrer eigentlichen Aufgabe hätte sie daher nicht wie vorgesehen nachkommen können, und wäre somit auch kaum in der Lage gewesen ihre Stärke auszuspielen. Dementsprechend gering war die Akzeptanz gegenüber dem Konzept der Raumverteidigung innerhalb der Bereitschaftstruppe.

Armeekommando

Als oberstes militärisches Führungsorgan des ÖBH wurde ein Armeekommando mit Sitz in Wien gebildet. Die mittlere Führungsebene bildeten zwei Korpskommanden, wobei das Korpskommando I (Sitz in Graz) für den Osten und das Korpskommando II (Sitz in Salzburg) für den Westen Österreichs zuständig war.

Landwehrstammregimenter

Mit 1. April 1978 wurden die Landwehrstammregimenter als Teil der Friedensorganisation des Bundesheeres aufgestellt. In diesen erfolgte die Ausbildung der Milizsoldaten für die Landwehrverbände. Im Falle der Mobilmachung sollten die Kadersoldaten der Landwehrstammregimenter den Kern der Verbände der Einsatzorganisation bilden.

Das Ende der Raumverteidigung

Während der Epoche der Raumverteidigung wurde das ÖBH schrittweise ausgebaut. Es wurde personell und materiell aufgerüstet und ein Wehrbudget in der Höhe von etwa einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes erreicht. Bis zum Jahr 1986, dem Höhepunkt dieser Epoche, ging man von einem Mobilmachungsrahmen von 300.000 Mann aus. Erst mit dieser Stärke wäre die für den „Operationsfall A“ vorgesehene Einsatzführung auch tatsächlich realisierbar gewesen.

Zu diesem Zweck sollten die knapp 400 Kompanien im Frieden nach der Mobilmachung auf rund 1.000 anwachsen, wobei in der ersten Ausbaustufe eine Personalstärke von 186.000 Mann zu erreichen war. Die ehrgeizigen Pläne scheiterten jedoch am finanziellen Rahmen des Wehrbudgets, der ihre Realisierung verhinderte. Mit der Heeresgliederung 87 wurde der weitere Ausbau des ÖBH gestoppt. An die erfolgreiche Erfüllung des Auftrages im Bedrohungsfall war nun nicht mehr zu denken.

Die weltpolitischen Veränderungen, die sich 1987 bereits abzeichneten und das Ende des Ost-West-Konfliktes nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa 1989 erübrigten weitere Überlegungen. Das Konzept der Raumverteidigung war nicht geeignet, um den neuen Bedrohungen zu begegnen und wurde deshalb „in die Schublade“ gelegt. Die letzten Sperrjäger, wie die Besatzungen der Festen Anlagen auch genannt wurden, rüsteten im Mai 1995 ab. Im Jahr 2016 wurden die letzten Panzertürme ausgebaut, womit die Ära der Raumverteidigung auch symbolisch endgültig zu Ende ging.

Fazit

Die Raumverteidigung war eine ehrgeizige, durchdachte und ambitionierte Verteidigungsdoktrin, die als gesamtstaatliches Konzept in die Umfassende Landesverteidigung eingebettet war. Ihr Ziel war es, Österreich aus einem Krieg und einer möglichen atomaren Vernichtung herauszuhalten. Der Sieg in einer militärischen Auseinandersetzung war nie angedacht und auch aufgrund der praktischen sowie theoretischen Kräfteverhältnisse illusorisch.

Ob die damaligen Anstrengungen tatsächlich ausgereicht hätten, um einen möglichen Durchmarsch des WAPA zu verhindern, lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten. Auf jeden Fall war die Raumverteidigung ein ernstzunehmendes Signal, dass das neutrale Österreich gewillt war, sein Territorium zu verteidigen, um dem eigenen Anspruch - der bewaffneten Neutralität nach Schweizer Vorbild - gerecht zu werden.

Teil 1: Vom Staatsvertrag zur Spannocchi-Doktrin

Teil 2: Strategische Lage und Bedrohungsbild in den 70er und 80er Jahren

Oberstleutnant Thomas Lampersberger, MSD, ist Fachhochschullektor & Referent Qualitätssicherung & HLO Internationale Kooperation an der Theresianischen Militärakademie.

 

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